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Diebstahl mit gefundenem Schlüssel

Themenstarteram 1. März 2010 um 21:33

Hallo!

Mein Wagen wurde am Wochenende mit den von mir vor Wochen( wie jetzt vermutet im Schnee verlorenen) Schlüssel geklaut, zu Schrott befahren und heute wiedergefunden( incl. vorbestraften Tätern und dem Schlüssel).

Wer zahlt?

 

Beste Antwort im Thema
am 2. März 2010 um 7:29

Die Theorie mit den wiedergefundenen Schlüsseln mutet seltsam an. Hast du die Schlüssel direkt neben deinem Auto im Schnee verloren? Aber da merkt man es doch entweder sofort (beim Einsteigen) oder am nächsten Tag und sucht sicher genau dort.

Wenn das Auto nicht wirklich am Fundort stand, gibt es für den Finder doch wenig Möglichkeiten, ausgerechnet dieses Fahrzeug zu identifizieren.

Dazu kommt, dass das Ereignis am Wochenende war und du 1-2 Tage später - während die Ermittlungen laufen! - erstaunlich gut informiert bist, z.B. dass die Täter vorbestraft sind. Es ist auszuschließen, dass du diese Info von der Polizei hast.

Sei mir nicht böse und evtl. war das tatsächlich so, wie du schreibst, aber bei mir gehen gerade alle Alarmglocken an.

Gruß

traumzauber

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am 1. März 2010 um 21:36

Die Täter.

Gruß

Frank, der zum Glück noch alle Schlüssel hat.

Kristallkugel raushol, reibreib: nichts seh, wieder wegpack, Schulter zuck.

Guck in Deine Versicherungspolice, was dort zu Schlüsselverlust udn Sorgfaltspflicht steht. Vermutlich geht es zu Deinen Ungunsten aus. Dennoch mehr Details bitte.

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Die Täter.

Gruß

Frank, der zum Glück noch alle Schlüssel hat.

Genau so ist es. ;)

Zitat:

incl. vorbestraften Tätern

sofern diese allerdings mittellos sind, wirst Du leider warten dürfen, bis da mal was zu holen ist - sofern die entsprechenden Vollstreckungstitel erwirkt werden.

am 2. März 2010 um 7:29

Die Theorie mit den wiedergefundenen Schlüsseln mutet seltsam an. Hast du die Schlüssel direkt neben deinem Auto im Schnee verloren? Aber da merkt man es doch entweder sofort (beim Einsteigen) oder am nächsten Tag und sucht sicher genau dort.

Wenn das Auto nicht wirklich am Fundort stand, gibt es für den Finder doch wenig Möglichkeiten, ausgerechnet dieses Fahrzeug zu identifizieren.

Dazu kommt, dass das Ereignis am Wochenende war und du 1-2 Tage später - während die Ermittlungen laufen! - erstaunlich gut informiert bist, z.B. dass die Täter vorbestraft sind. Es ist auszuschließen, dass du diese Info von der Polizei hast.

Sei mir nicht böse und evtl. war das tatsächlich so, wie du schreibst, aber bei mir gehen gerade alle Alarmglocken an.

Gruß

traumzauber

infalle wenn bekommste einen tittel auf 30 jahre ! in der zeit haste dein geld zu bekommen,einzuklagen .mfg fritz

am 2. März 2010 um 9:38

Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm 86

infalle wenn bekommste einen tittel auf 30 jahre ! in der zeit haste dein geld zu bekommen,einzuklagen .mfg fritz

ist das nicht heute bei privatinsolvenz anders?

da muesste doch nach 6 jahren eine restschuldbefreiung vorhanden sein.

oder sind straftaten hierbei ausgenommen?

wie auch immer...

um den titel in abständen per gerichtsvollzieher zu vollstrecken, wird man in vorleistung gehen muessen und bei fruchtloser pfändung erhoeht sich jeweils nur der betrag :(

Harry

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

Zitat:

da muesste doch nach 6 jahren eine restschuldbefreiung vorhanden sein.

oder sind straftaten hierbei ausgenommen?

Bei Privatinsolvenz sind Schadenersatzforderungen und Schulden aufgrund von Straftaten von der Restschuldbefreiung ausgenommen.

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm 86

infalle wenn bekommste einen tittel auf 30 jahre ! in der zeit haste dein geld zu bekommen,einzuklagen .mfg fritz

Also falls Du in jungen Jahren in der BRD ein Frau ehelichst, dann bekommst Du sogar ZWEI "Tittel", i.d.R. auch für länger als 30 Jahre.... :D

Sorry ich konnte es mir jetzt einfach nicht verkneifen.

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

Die Theorie mit den wiedergefundenen Schlüsseln mutet seltsam an. Hast du die Schlüssel direkt neben deinem Auto im Schnee verloren? Aber da merkt man es doch entweder sofort (beim Einsteigen) oder am nächsten Tag und sucht sicher genau dort.

Wenn das Auto nicht wirklich am Fundort stand, gibt es für den Finder doch wenig Möglichkeiten, ausgerechnet dieses Fahrzeug zu identifizieren.

Dazu kommt, dass das Ereignis am Wochenende war und du 1-2 Tage später - während die Ermittlungen laufen! - erstaunlich gut informiert bist, z.B. dass die Täter vorbestraft sind. Es ist auszuschließen, dass du diese Info von der Polizei hast.

Sei mir nicht böse und evtl. war das tatsächlich so, wie du schreibst, aber bei mir gehen gerade alle Alarmglocken an.

Gruß

traumzauber

wenn der schlüssel im schnee in der nähe des autos oder auch nur in der strasse verloren wurde, ist es heute kein riesendrama mehr das zugehörige auto zu finden.

knöppken drücken bis irgendwo was auf geht....

deine anderen statements regen jedoch durchaus zum nachdenken an ;)

am 2. März 2010 um 14:14

Zitat:

Original geschrieben von heltino

.....wenn der schlüssel im schnee in der nähe des autos oder auch nur in der strasse verloren wurde, ist es heute kein riesendrama mehr das zugehörige auto zu finden.

knöppken drücken bis irgendwo was auf geht....

Zumal sehr viele Fahrzeug selbst auf sich Aufmerksam machen indem die Blinker (Fahrtrichtungsanzeiger) aufleuchten.

Gruß

Frank, für den es keine Fernbedienung gibt.

Themenstarteram 2. März 2010 um 16:57

Hallo und ein "Danke schön" an alle, die sich meiner Fragestellung angenommen haben.

Zur weiteren Aufklärung:

Der fragliche Wagen ist ein Chevrolet Trans Sport, der einzige Amiwagen weit und breit. Und wie ich jetzt auf dem Schlüssel meines Vaters sah, steht dort auf der Rückseite klein eingeprägt "GM" drauf. Ist mir vorher auch nicht aufgefallen.

Der Schlüssel ist wahrscheinlich hier in der Strasse gewesen, aber als Mini -Sackgasse war die bis letzte Woche ca. 15-20 cm dick vereist.

Dass die Täter vorbestraft sind erwähnte der Hausmeister der Wohnanlage( 3 Strassen von uns entfernt) in der vor seinen Augen die Täter gefasst wurden. Mein Vater hat per Zufall den Wagen dort gesehen incl. Tätern . Gut, dass ihm nix dabei passiert ist.

Hoffe, damit einige Unwägsamkeiten ausgeräumt zu haben.

Dass mit dem verlorenen Schlüssel ist natürlich saudoof, aber der muss wochenlang unter dem Eis und Schnee gelegen haben.

Bin gespannt, wie sich das hier wieter mit der Polizei und der Versicherung entwickelt.

Gruss, Raserelli

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Bei Privatinsolvenz sind Schadenersatzforderungen und Schulden aufgrund von Straftaten von der Restschuldbefreiung ausgenommen.

Zum Glück.

Wenn es anders wäre, würden die Opfer ja quasi zum 2. Mal geschädigt. Außerdem würden dann Geldstrafen jedwede erzieherische Wirkung verlieren.

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