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Dienstwagen - Fragen zu der Fahrtenbuchregelung

Themenstarteram 12. Juli 2015 um 21:28

Guten Abend,

ich bin schon seit 3 Tagen sehr ausführlich an diesem o.g. Thema dran.

Zu der Situation:

Ich habe die Möglichkeit ein Firmenwagen von der Firma gestellt zu bekommen. Anfangs war ich wirklich froh darum, da ich mir endlich ein praktisches Auto aussuchen kann. Jetzt habe ich trotzdem ein paar Rechnungen durchgeführt, die mir zum Nachdenken gebracht haben.

Aktuell plane ich ein Auto mit einem BLP von 40.000 Euro zu nehmen. Mein täglicher Weg zur Arbeit sind ca. 20 km.

Gehalt: 2900 Euro brutto, 1823 Euro netto

 

1 % Regel:

400 Euro (1% von BLP) + 240 Euro (0,03 % & 20 km) = 640 Euro auf das Brutto. Im Jahr wären das 7680 Euro.

 

Netto wären das dann 1491 Euro --> Das Auto kostet mich somit 332 Euro

Fahrtenbuch:

Hier muss ich ausholen. Das Auto wird geleast. Im Gegensatz zur Abschreibung (min. 5 Jahre) wird hier die Leasingrate zugrunde gelegt.

 

Gehen wir von einer Leasingrate von 500 Euro bei einer Laufzeit von 48 Monaten aus. Keine Anzahlung.

Rechnung:

Leasingraten/ Jahr: 6000 Euro

Betriebskosten (Sprit, Versicherung, Steuer, Reifen...): 4000 Euro

Summe: 10000 Euro

 

Im Jahr wird das Auto ca. 40.000 km gefahren. Ich gehe davon aus, dass ich das Auto 50 % geschäftlich, 50 % privat nutze.

Somit ergibt sich ein Kilometerpreis von 0,25 Euro/km. Der zu versteuernde Anteil wäre dann 5000 Euro pro Jahr. Das wären 416 Euro im Monat.

Netto (mit dem oben genannten Bruttolohn): 1610 Euro (Gewinn von 119 Euro zu der 1 %)

---> Das Auto kostet mich somit 213 Euro

Gegenrechnung mit der Afa:

Afa (5 Jahre): 8000 Euro

Betriebskosten (wie oben): 4000 Euro

Summe: 12000 Euro

 

Auf Basis der oben genanten Kilometerleistung wären das 0,30 Euro/km. Der zu versteuernde Anteil wären dann 6000 Euro. Monatlich somit 500 Euro

Netto (mit dem oben genannten Bruttolohn): 1565 Euro (Gewinn von 74 Euro zu der 1 %)

--> Das Auto kostet mich somit 258 Euro

Fragen:

* Muss ich immer den BLP zugrunde legen? Gerade beim Leasing kann das abhängig von den Konditionen extreme Unterschiede machen.

* Angenommen mein AG muss anstatt den 600 Euro Leasing nur 550 Euro zahlen, da er gute Konditionen bekommt. Im Jahr wären das dann nach der oberen Rechnung anstatt 11200 Euro nur 10600 Euro.

* Kann ich meine Werbungskosten auch hier geltend machen? Dabei würde sich meine Rechnung nochmal pro Monat um 120 Euro (0,3 Euro * 20 km * 20 Arbeitstage) minder. Oder habe ich ein Denkfehler.

 

 

Sollte ich bei meinen Rechnungen einen Fehler gemacht haben, sagt mir bitte Bescheid. Meiner Meinung nach ist aber die Fahrtenbuchregelung viel interessanter Darüber hinaus steht und fällt die Berechnung auch, ob der AG least oder kauft.

Beim Leasen wird meiner Meinung nach nicht der BLP berücksichtigt, was im Gegensatz zur 1 % Regel viele Vorteile birgt. Im Falle eines Gebrauchtwagenleasings würde auch nicht der BLP herangezogen werden. Dies ist gerade dann interessant, wenn ich mir ein Auto mit 30.000 Euro Kaufpreis aussuche, das mal 50.000 Euro LP war.

Hier würde die 1 % Regel garnicht mehr relevant sein.

Unterm Strich gibt es meiner Meinung nach extrem Unterschiedliche Ansätze. Die steuerliche Last variiert dabei extrem. Da ich mir aber nicht 100 % sicher bin ob das alles so stimmt, frage ich die Experten direkt ;)

Schönen Abend und euch schonmal ein großes Dankeschön

Grüße Dreamcatcher

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15 Antworten

Es wird immer der BLP herangezogen! Inclusive aller Extras! Egal ob Leasing, Barzahlung,neu, gebraucht oder Oldtimer.

Die Entfernungskilometer kann der Arbeitgeber pauschal versteuern, für 15 Tage pro Monat. Also in Deinem Fall 20 x 0,30 x 15 = 90€. Um diesen Betrag reduziert sich dann der Geldwerte Vorteil.

Da der Arbeitgeber seinen Anteil am Sozialversicherungsbeitrag auf die 90€ spart, wird er aber nichts dagegen haben.

Themenstarteram 12. Juli 2015 um 21:51

Hallo jcwww,

Danke dir für die fixe Antwort. Die 15 Tage Pauschalversteuerung des AG ist aber unabhängig von meinen Werbungskosten. Diese kann ich dann auch noch zusätzlich geltend machen oder?

Ja richtig. Allerdings werden die pauschal versteuerten Beträge abgezogen, also kannst du nur die Differenz zwischen den 15 Tagen und den tatsächlichen Tagen absetzen. Bei einer 5-Tage-Woche und 30 Tagen Urlaubsanspruch erkennt das Finanzamt normalerweise 230 Tage im Jahr an.

Themenstarteram 13. Juli 2015 um 4:42

Guten Morgen,

Okay das werde ich dann gleich mal ansprechen.

Trotz alledem lässt mich der Punkt mit dem Bruttolistenpreis bei der Afa oder der Leasingrate über das Fahrtenbuch nicht in Ruhe.

http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/firmenwagen.html

Auf der Seite des beigefügten Links wird auch mit den tatsächlichen Kosten kalkuliert. Genau so habe ich es schon öfters in Beispielen gesehen.

Grüße

Sorry. Doof formuliert. Hatte mich bei meinen Aussagen ausschließlich auf die 1% Methode bezogen!

 

Bei Fahrtenbuch natürlich die jeweils nachgewiesen tatsächlichen Kosten

... 40 tkm pro Jahr, und nur 4.000 € Betriebskosten für Sprit, Steuer, Versicherung, Kundendienst, Reifen, Waschen usw. usw., also Vollkosten außer der Leasingrate.

Und das bei einer Haltedauer von 4 Jahren. Bis 160 tkm werden sicher zweimal Bremdsbeläge und einmal Scheiben fällig und auch sonstiger Verschleiß ist bei einer solchen Laufleistung nicht zu unterschätzen.

Denkst Du nicht, dass das ein wenig niedrig gegriffen ist mit 10 Cent pro km?

Ich habe immer Dienstwagen nur dienstlich und einen Privatwagen privat gefahren. Das rechnet sich wesentlich besser- denn auf eine Renommierkutsche kann ich gut verzichten. Einfach mal nachrechnen,...

Was hilft dem TE nun diese Aussage? Wohnung-Arbeitsstätte ist immer eine Privatfahrt.

Und ja, bei der FB-Methode werden die tatsächlichen Kosten herangezogen. Ich würde jedoch den Arbeitgeber fragen, ob er mit dem Fahrtenbuch einverstanden ist. Ich lehne es bei meinen Kollegen ab, Aufwand zu hoch und die Wahrscheinlichkeit, dass etwas schiefgeht ist nicht unerheblich.

Ja würde ich bei uns auch nicht erlauben...

am 13. Juli 2015 um 15:59

Zitat:

@XF-Coupe schrieb am 13. Juli 2015 um 06:57:06 Uhr:

... 40 tkm pro Jahr, und nur 4.000 € Betriebskosten für Sprit, Steuer, Versicherung, Kundendienst, Reifen, Waschen usw. usw., also Vollkosten außer der Leasingrate.

Und das bei einer Haltedauer von 4 Jahren. Bis 160 tkm werden sicher zweimal Bremdsbeläge und einmal Scheiben fällig und auch sonstiger Verschleiß ist bei einer solchen Laufleistung nicht zu unterschätzen.

Denkst Du nicht, dass das ein wenig niedrig gegriffen ist mit 10 Cent pro km?

Ich denke auch, dass das klar zu niedrig gegriffen ist.

Ohne jetzt das genaue Modell zu kennen, würde ich eher in Richtung 6000€/Jahr tendieren.

... und dann noch die Leasingraten dazu. Hier schreibt der TE einmal 500 € im Monat und einmal 600 € im Monat ...???

Unterm Strich lassen sich wohl noch max. 20 - 30 € im Monat sparen. Wenn man da die Zeit des Fahrtenbuch Führens gegenrechnet, würde ich die 1%-Regelung nutzen.

Denn so ein Fahrtenbuch unterschätzt man. Wenn man das nicht regelmäßig führt, wird es schwierig und wenn dann das Fahrtenbuch nicht stimmig ist, kann es auch verworfen werden, dann war die ganze Arbeit für´n A...

am 13. Juli 2015 um 19:13

Dazu kommt, es ist sicher "befreiend" Gas geben zu können, ohne dass man es zahlen muss.

In dem einen Modell ist es so, im anderen nicht.

Ja, ich habe auch häufig den Eindruck, dass es überwiegend "Dienstwagenfahrer" sind, die auf der Autobahn noch Vollgas geben ;)

Und wenn die Spritpreise wieder steigen, läßt einen das mit der 1%-Regelung absolut kalt. Rechnet man nach Fahrtenbuch die tatsächlichen Kosten ab, kann das auf einen 4-Jahreszeitraum die schöne Berechnung gewaltig beeinflussen.

Themenstarteram 13. Juli 2015 um 20:02

Zitat:

@XF-Coupe schrieb am 13. Juli 2015 um 20:13:40 Uhr:

... und dann noch die Leasingraten dazu. Hier schreibt der TE einmal 500 € im Monat und einmal 600 € im Monat ...???

Unterm Strich lassen sich wohl noch max. 20 - 30 € im Monat sparen. Wenn man da die Zeit des Fahrtenbuch Führens gegenrechnet, würde ich die 1%-Regelung nutzen.

Denn so ein Fahrtenbuch unterschätzt man. Wenn man das nicht regelmäßig führt, wird es schwierig und wenn dann das Fahrtenbuch nicht stimmig ist, kann es auch verworfen werden, dann war die ganze Arbeit für´n A...

Hallo und vielen Dank für die Antworten!

Ja das stimmt, das war ein Fehler. Die 600 Euro sind dann natürlich 500 Euro. Darüber hinaus habe ich dann auch nochmal die Betriebskosten gegengerechnet. Ich komme auf 5000 Euro, was aber wirklich großzügig gerechnet ist.

Ich verstehe es so, dass es doch viel günstiger ist, wenn mein AG ein Gebrauchtwagen für 30.000 Euro (BLP: 48.000 Euro) least. Bei dem Fahrtenbuch fahre ich somit eine niedrigere, monatliche Belastung da die 30.000 Euro als Basis genommen werden. Im Gegensatz dazu wird bei der 1 % Regel weiterhin der Bruttolistenpreis von 48.000 Euro herangezogen.

Oder habe ich hier einen Denkfehler?

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