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Dienstwagen Gesamtkosten
Moin zusammen,
trotz ewiger Recherche im Netz finde ich keinen geeigneten Rechner, um für meinen geplanten Dienstwagen die effektiven monatlichen Kosten zu berechnen.
Folgende Ausgangslage:
Beispiel Monatsgehalt (Brutto): 7500,-
Steuerklasse I
Privatkrankenversichert: Kosten 490 €/Monat mit AG Anteil
Nicht in der Kirche
Keine Kinder
Dienstwagen für 36 Monate geleast:
Bruttolistenpreis: 70.000
Leasing: 780 €/Monat
davon Eigenanteil: 380 €/Monat
Besteuerung durch Fahrtenbuch
Laufleistung pro Jahr ca. 30.000 km, davon ca. 8000 km Privat (Homeoffice)
Hoffe, ich habe nichts vergessen.
Was kostet mich nun dieser Wagen pro Monat netto?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!
LG Schosch
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9 Antworten
Die gängigen Dienstwagenrechner eignen sich nur für die Pauschalversteuerung.
Dir bleibt nicht erspart, die Gesamtkosten des Fahrzeugs selbst zu ermitteln, um berechnen zu können, was Dich der Dienstwagen effektiv kostet.
Also:
- Leasingkosten
- Steuer/Versicherung
- Sprit
- Wartung, Reparaturen
- Reifen
- Wagenwäsche
- etc.
Von den Gesamtkosten geht Dein Eigenanteil ab.
Das Ergebnis dividierst Du durch 30.000 und multiplizierst mit 8.000, dann hast Du den geldwerten Vorteil p. a. Den ermittelten Wert kannst Du nun in jeden Dienstwagenrechner anstatt der Pauschalversteuerung eingeben.
Beispiel: Gesamtkosten 16.000 €
abzüglich Eigenanteil ergibt 11.440 €
11.440/30000*8000 = 3.051 € / 12 = 254 €
Bei diesem Beispiel wäre Dein geldwerter Vorteil mit Fahrtenbuch etwa 146 € geringer, d. h. Du würdest etwa +/- 60 € Lohnsteuer monatlich sparen.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 19. Oktober 2015 um 18:05:36 Uhr:
Bei diesem Beispiel wäre Dein geldwerter Vorteil mit Fahrtenbuch etwa 146 € geringer, d. h. Du würdest etwa +/- 60 € Lohnsteuer monatlich sparen.
Irgendwie kann ich dieses Ergebnis nicht ganz nachvollziehen.
Sparen gegenüber was?
Für mich kommt da deutlich mehr bei raus gegenüber der 1% Regel, bedingt durch die recht hohe Eigenleistung und die relativ geringe private anteilige Laufleistung.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 19. Oktober 2015 um 19:11:05 Uhr:
Irgendwie kann ich dieses Ergebnis nicht ganz nachvollziehen.
Sparen gegenüber was?
Sorry, ich hatte vorher einen Fehler drin, ich hatte 780 € statt 1% von 70.000 € = 700 € gerechnet. Aber das war ja die Leasingrate. Tatsächlich ist die Ersparnis noch geringer.
Geldwerter Vorteil bei 1% Regel: 700 € minus 380 € Eigenanteil = 320 €
Geldwerter Vorteil beim Fahrtenbuch (bei meinem grob gerechneten Beispiel) 254 €
Differenz 66 € --> Steuer hieraus ca. 25 - 28 €
Zitat:
Für mich kommt da deutlich mehr bei raus gegenüber der 1% Regel, bedingt durch die recht hohe Eigenleistung
Nach meiner bescheidenen Logik schmälert der hohe Eigenanteil den geldwerten Vorteil und erhöht ihn nicht.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 19. Oktober 2015 um 18:05:36 Uhr:
Von den Gesamtkosten geht Dein Eigenanteil ab.
Das Ergebnis dividierst Du durch 30.000 und multiplizierst mit 8.000, dann hast Du den geldwerten Vorteil p. a. Den ermittelten Wert kannst Du nun in jeden Dienstwagenrechner anstatt der Pauschalversteuerung eingeben.
Beispiel: Gesamtkosten 16.000 €
abzüglich Eigenanteil ergibt 11.440 €
11.440/30000*8000 = 3.051 € / 12 = 254 €
Ich würde genau anders herum rechnen und erst den Privaten Nutzungsanteil ermitteln, und als geldwerten Vorteil nur die Differenz zwischen Privatnutzungsanteil und Eigenzahlung ansehen.
Beispielrechnung:
Gesamtkosten: 16000
Privatanteil daraus: 16000 * 8000 / 30000 = 4266,67
geldwerter Vorteil: 4266,67 - (12*380) = 4266,67 - 4560 = -293,33
Die Eigenleistung ist in diesem Beispiel größer als der Anteil der Privatfahrten an den Gesamtkosten.
Nach meinem Dafürhalten dürfte - über die Eigenleistung von 380,- hinaus - in diesem Rechenbeispiel gar kein weiterer geldwerter Vorteil anfallen; kann es sein, dass mit den 380,- alles abgearbeitet ist oder es gar vom Fiskus Geld zurück gibt?
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 19. Oktober 2015 um 18:05:36 Uhr:
Beispiel: Gesamtkosten 16.000 €
abzüglich Eigenanteil ergibt 11.440 €
11.440/30000*8000 = 3.051 € / 12 = 254 €
Noch eine Frage:
Warum zieht man in diesem Fall erst den Eigenanteil von den Gesamtkosten ab und ermittelt dann den geldwerten Vorteil.
Warum ermittelt man nicht erst den Teil, den man am Fahrzeug nutzt und zieht dann den Eigenanteil ab?
Hier hätte ich aus dem Bauch raus gesagt, der betriebliche Anteil beträgt 73,3% der Kosten, meiner 26,7%. Zahlen tut man 4560€ und nutzen tut man 4265€ der Gesamtkosten. Da entsteht für mein Gefühl kein geldwerter Vorteil.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 19. Oktober 2015 um 19:38:20 Uhr:
Warum zieht man in diesem Fall erst den Eigenanteil von den Gesamtkosten ab und ermittelt dann den geldwerten Vorteil.
Warum ermittelt man nicht erst den Teil, den man am Fahrzeug nutzt und zieht dann den Eigenanteil ab?
Hier hätte ich aus dem Bauch raus gesagt, der betriebliche Anteil beträgt 73,3% der Kosten, meiner 26,7%. Zahlen tut man 4560€ und nutzen tut man 4265€ der Gesamtkosten. Da entsteht für mein Gefühl kein geldwerter Vorteil.
Laut BMF-Schreiben IV C 5 - S 2334/11/10004 fließt der Eigenanteil nicht in die Gesamtkosten ein. Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung des geldwerten Vorteils dienen demnach die tatsächlichen Gesamtkosten, die dem Arbeitgeber entstanden sind.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 19. Oktober 2015 um 20:02:51 Uhr:
Laut BMF-Schreiben IV C 5 - S 2334/11/10004 fließt der Eigenanteil nicht in die Gesamtkosten ein. Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung des geldwerten Vorteils dienen demnach die tatsächlichen Gesamtkosten, die dem Arbeitgeber entstanden sind.
Das gilt laut diesem Schreiben für "selbst getragene individuelle Kraftfahrzeugkosten". Es könnte sich bei dem Betrag, den der AN übernimmt, jedoch um ein "pauschales Nutzungsentgelt" handeln. Dann wäre nach ebendiesem BMF-Schreiben, Randnummer 8 Satz 2, "der individuelle Nutzungswert um diesen Betrag zu kürzen".
Edit: Scheint zu stimmen, der "individuelle Nutzungswert" ist der geldwerte Vorteil.
Zitat:
@cvr schrieb am 19. Oktober 2015 um 20:17:47 Uhr:
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 19. Oktober 2015 um 20:02:51 Uhr:
Laut BMF-Schreiben IV C 5 - S 2334/11/10004 fließt der Eigenanteil nicht in die Gesamtkosten ein. Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung des geldwerten Vorteils dienen demnach die tatsächlichen Gesamtkosten, die dem Arbeitgeber entstanden sind.
Das gilt laut diesem Schreiben für "selbst getragene individuelle Kraftfahrzeugkosten". Es könnte sich bei dem Betrag, den der AN übernimmt, jedoch um ein "pauschales Nutzungsentgelt" handeln. Dann wäre nach ebendiesem BMF-Schreiben, Randnummer 8 Satz 2, "der individuelle Nutzungswert um diesen Betrag zu kürzen".
Interessant, man lernt nie aus. Danke für den Hinweis.
Gruß
Der Chaosmanager