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Dienstwagen in Schweden leasen und in Deutschland fahren
Liebe Motortalk Gemeinde,
ich benötige die einschlägige Hilfe dieser kompetenten Community für eine etwas verzwickte Situation.
Ich werde zum 1. Oktober den Arbeitgeber wechseln. Der neue Arbeitgeber hat seinen Sitz in Schweden und keine Niederlassung in Deutschland.
Ich werde mit einem Home Office Platz aus Deutschland/München arbeiten und für den neuen Arbeitgeber sehr viel weltweit reisen.
Der neue Arbeitgeber hat mir für meine Position einen Dienstwagen zugesichert. (hatte ich beim aktuellen Arbeitgeber auch - da wollte er gleichziehen)
Und hier fängt nun die Komplexität an:
Erste Idee war, dass ich privat ein Fahrzeug in Deutschland Lease und sie alle Kosten übernehmen. Das wurde schnell wieder verworfen.
Neue Idee ist nun, ein Fahrzeug aus dem aktuellen Pool (und ggf ein nagelneues etwas später - oder sofort falls einfacher - s.u.) nach Deutschland zu schicke mit dem ich dann hier fahren darf/soll. Die Firma hat aktuell mehrere Fahrzeuge im Pool (Mercedes E220d , EZ 12/2017 und 6/2018) und ein solcher soll es nun erst mal werden - mit 3 Jahren Gesamtleasing Zeit. (gegen einen guten Grund für eine Neubestellung hätte ich natürlich auch nichts einzuwenden) ;-)
Meine wochenlange Recherche hat nicht wirklich zu klaren Antworten geführt.
Was ich bislang weiß/glaube zu wissen: Für die schwedische Firma ist es ok, dass das Fahrzeug auf mich als Leasingnehmer läuft und sie zahlen die Rate. Zudem wurde mir mitgeteilt, dass die Versicherung europaweit gilt. Eine internationale Tankkarte stellen sie mir auch zur verfügung. Ich soll mich aber bitte einmal mit dem Thema Steuern und Versicherung auseinandersetzen.
Bezüglich Geldwerter Vorteil kein Problem laut Steuerberater. Fahrzeug Listenpreis, 1% Regelung, machbar. (notfalls schätzung mit deutschen Listenpreisen - ist ok)
Problematischer: KFZ-Steuer
Das Fahrzeug hat seinen festen Ort in München. Folglich muss es doch (bitte korrigiert mich falls nötig) in Deutschland angemeldet werden (so mit deutschen Nummernschildern etc).
Ist das mit einem Leasing aus Schweden möglich? Wenn ja, wie? Was sind die Dokumente die ich benötige?
Und ein weiteres offenes Thema: Versicherung
Ja, das Fahrzeug hat eine internationale Versicherung. Aber: wird diese bei einem Dauerstandort Deutschland (mit gelegentlichen Trips ins europäische Ausland) akzeptiert. Ich glaube gehört zu haben, dass es in dem Fall auch einer deutschen Versicherung bedarf.
Und für den Fall, dass ich das Fahrzeug auf mich zulasse, muss ich dann nicht Steuer und Versicherung aus meiner Tasche zahlen?
Ich kenne das alles mit einem Dienstwagen einer deutschen Firma - hier wird über Leaseplan alles übernommen und geregelt. In der neuen Situation ist das alles sicher nicht mehr so einfach aber ich hoffe dennoch lösbar.
Ich danke Euch jetzt erst mal dafür, dass ihr den Text bis hier gelesen habt und freue mich über jedwede Information die mir weiterhilft.
Gruß aus München,
Michael
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36 Antworten
Puhh, die Fragen müsstest du den jeweiligen Institutionen klären.
Ich weiß nicht mal ob man in der EU verpflichtet ist sein Auto auch auf das Land anzumelden wo es hauptsächlich stationiert ist. Kann aber sein.
Ich weiß nur soviel.
Die Steuerschuld hat immer der Halter, diese könnte aber über einen anderen Bankinhaber geleistet werden. Daher wird immer über dich fakturiert. Aber heutzutage gibt es ja nicht mal mehr Rechnungen auch wenn man nicht per Lastschrifteinzug bezahlt.
Bei der Versicherung kann auch die FA der Schuldner der Versicherung sein, Halter und VS-Nehmer dürfen sich unterscheiden. Habe ich schon oft gemacht und mache es auch immer noch so.
Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Das Fahrzeug muss in Deutschland zugelassen werden und damit auch eine Versicherung in Deutschland haben, denn ohne Versicherung darf es hier nicht zugelassen werden.
Lies Dir mal die Europäische Richtlinie 83/182/EWG durch.
Die Richtlinie hat aber nichts mit Zulassung und Versicherung zu tun. Darin geht es lediglich um die Kfz-Steuer bei im Ausland zugelassenen Fahrzeugen. Dies ist auch übersichtlich auf der HP vom Zoll erklärt...
Hi KapitaenLueck, Hi Catwiezle,
danke für euer schnelles Feedback.
Ich denke eins ist (mir jetzt) klar:
Das KFZ muss in Deutschland zugelassen werden.
Das bedeutet, es muss KFZ-Steuer bezahlt werden (kein Problem - Firma erwartet keine Steuerbefreiung; ich auch nicht). Die Steuerschuld wird wohl an mich herangetragen, kann aber letztlich über die ausländische Firma beglichen werden - das sollte passen. Gut.
Es muss auch Versichert sein. Catwiezle meinte, das muss über eine deutsche Versicherung laufen. Würden die Zulassungsstellen in Deutschland nicht auch eine europäische Versicherung akzeptieren? Falls nein, könnte ich das schon auch anders mit der Firma klären. Dann müssen Sie eben eine lokale Versicherung für das Fahrzeug akzeptieren und bezahlen. (ggf meine Private, als 2. Wagen - da würde ich ihnen ja sogar einen Gefallen tun) :-)
Und auch hier gilt, wie bei den Steuern, dass die Firma die Zahlung übernehmen könnte. Sollte also gehen. Muss ich einmal mit meiner Versicherung sprechen, ob Sie mir eine Versicherungsbestätigung für einen im Ausland geleasten Mercedes ausstellen können.
Was benötige ich nun, um dieses Fahrzeug anzumelden? (welches ja im Ausland geleast ist, auf mich als Halter in Deutschland). Sind die Unterlagen bei Neu- und Gebrauchtwagen die gleichen? (aktuell wären es ja Gebrauchtwagen)
Muss ich zum TÜV?
Gibt es steuerlich noch etwas zu beachten (19% Mehrwertsteuer?). Wäre eigentlich quatsch bei Leasing in Schweden.
Danke und Gruß
Michael
Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 5. September 2019 um 14:36:33 Uhr:
Die Richtlinie hat aber nichts mit Zulassung und Versicherung zu tun. Darin geht es lediglich um die Kfz-Steuer bei im Ausland zugelassenen Fahrzeugen. Dies ist auch übersichtlich auf der HP vom Zoll erklärt...
Die Richtlinie klärt, wann ein Fahrzeug als nur vorübergehend eingeführt gilt und deswegen die ausländischen Kennzeichen/ ausländische Zulassung behalten darf. In allen anderen Fällen muss das Fahrzeug in dem Land, in dem es genutzt wird angemeldet/zugelassen werden.
Auf der Page vom Zoll habe ich keine Infos dazu gefunden. Hast Du mal bitte einen Link?
https://www.zoll.de/.../auslaendische-fahrzeuge_node.html
Danke, das liest sich doch etwas leichter als das Juristendeutsch der Richtlinie.
Zitat:
@MikeS schrieb am 5. September 2019 um 14:46:29 Uhr:
Es muss auch Versichert sein. Catwiezle meinte, das muss über eine deutsche Versicherung laufen. Würden die Zulassungsstellen in Deutschland nicht auch eine europäische Versicherung akzeptieren?
Was benötige ich nun, um dieses Fahrzeug anzumelden? (welches ja im Ausland geleast ist, auf mich als Halter in Deutschland). Sind die Unterlagen bei Neu- und Gebrauchtwagen die gleichen? (aktuell wären es ja Gebrauchtwagen)
Muss ich zum TÜV?
Die Versicherung muss eine eVB-Nummer raus geben können, welche die Zulassungsstelle abrufen kann. Kann die Versicherung dies nicht leisten, kann man sie nicht nehmen.
Man benötigt vom Fahrzeug:
- vollständige ausländische Zulassungsbescheinigung
- Nachweis der Betriebserlaubnis (EG-Übereinstimmungsbescheinigung bzw. COC Papier)
- Wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist: ausländische Kennzeichenschilder
- Sollte es ein Fahrzeug älter als 3 Jahre sein muss es einen Nachweis über die Hauptuntersuchung haben (hier ja unwahrscheinlich das es so alt ist)
Eigentlich bräuchte es auch die Rechnung bzw. den Kaufvertrag aber ich meine das trifft nur bei Fahrzeugen zu die noch keine 6 Monate alt sind bzw. keine 6.000km gefahren sind.
Doppelpost. Sorry
Zitat:
@Dr.Zulassung schrieb am 5. September 2019 um 16:45:48 Uhr:
Zitat:
@MikeS schrieb am 5. September 2019 um 14:46:29 Uhr:
Es muss auch Versichert sein. Catwiezle meinte, das muss über eine deutsche Versicherung laufen. Würden die Zulassungsstellen in Deutschland nicht auch eine europäische Versicherung akzeptieren?
Was benötige ich nun, um dieses Fahrzeug anzumelden? (welches ja im Ausland geleast ist, auf mich als Halter in Deutschland). Sind die Unterlagen bei Neu- und Gebrauchtwagen die gleichen? (aktuell wären es ja Gebrauchtwagen)
Muss ich zum TÜV?
Die Versicherung muss eine eVB-Nummer raus geben können, welche die Zulassungsstelle abrufen kann. Kann die Versicherung dies nicht leisten, kann man sie nicht nehmen.
Man benötigt vom Fahrzeug:
- vollständige ausländische Zulassungsbescheinigung
- Nachweis der Betriebserlaubnis (EG-Übereinstimmungsbescheinigung bzw. COC Papier)
- Wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist: ausländische Kennzeichenschilder
- Sollte es ein Fahrzeug älter als 3 Jahre sein muss es einen Nachweis über die Hauptuntersuchung haben (hier ja unwahrscheinlich das es so alt ist)
Eigentlich bräuchte es auch die Rechnung bzw. den Kaufvertrag aber ich meine das trifft nur bei Fahrzeugen zu die noch keine 6 Monate alt sind bzw. keine 6.000km gefahren sind.
Danke. Das mit der eVB Nummer werde ich klären. Könnte somit möglich sein, dass eine internationale Versicherung in Deutschland akzeptiert wird. Super. Wäre mir schon lieber wenn ich keine private Versicherung hernehmen muss.
Was denkst Du: wie ist das mit der Rechnung bzw dem Kaufvertrag bei Leasing Fahrzeugen? Bekommt man das?
Bezüglich der Nummernschilder: da wäre es wohl das einfachste das Auto wird in Schweden abgemeldet und ohne Schilder auf nem Hänger oder LKW vor die Haustür transportiert? Bei mir könnte ich es in die Tiefgarage stellen. Da darf es wohl erst mal stehen bis ich die Zulassung habe.
Älter als 3 Jahre ist es nicht. Bei dem Aufwand der Anmeldung denke ich gerade nur, es wäre vielleicht sinnvoll gleich einen neuen nach meinem Wunsch zu bestellen. Das war ggf eigentlich erst nach 3 Monaten. geplant. (ist ja im neuen Job mit Dienstwagen oft üblich, dass du erst einen aus dem Bestand bekommst und nach ein paar Monaten deinen eigenen konfigurierst). Beim Neuen sind auch die COC Papiere direkt vorhanden.
Ihr seid ne große Hilfe!!
Offensichtlich lässt sich das alles echt lösen. Wäre super.
Gruß
Michael
Bei einem Fahrzeug aus 2017 oder 2018 sind COC Papiere auch vorhanden. An sich ist die Zulassung eines importierten Fahrzeuges keine große Sache. Ich habe selbst Importfahrzeuge schon zugelassen, allerdings als Neuwagen bzw. Tageszulassung. Somit war die Rechnung und eine Umsatzsteuererklärung (hat der Händler abgewickelt) erforderlich. Ich würde sonst die Zulassungsstelle diesbezüglich kontaktieren. Meine Zeit als Sachbearbeiter in der Kfz-Zulassungsstelle ist schon 8 Jahre her Da kann sich durchaus das ein oder andere geändert haben. Persönliche Erfahrung habe ich in den letzten Jahren nur mit neuen Fahrzeugen gehabt.
Wie das mit den Fahrzeugpapieren ist muss auf jeden Fall geklärt werden. Aus meiner Zeit als Sachbearbeiter kenne ich es so, dass die ZB II von den Leasingbanken an uns gesandt wurde und nach der Zulassung direkt dort wieder zurück geschickt wurde. Nun ist die Leasingbank sicherlich im Ausland. Da sollte auf jeden Fall geklärt sein, dass die Papiere an dich übergeben werden zwecks Zulassung.
Zitat:
@Catwiezle schrieb am 5. September 2019 um 14:17:48 Uhr:
Das Fahrzeug muss in Deutschland zugelassen werden und damit auch eine Versicherung in Deutschland haben, denn ohne Versicherung darf es hier nicht zugelassen werden.
Lies Dir mal die Europäische Richtlinie 83/182/EWG durch.
Das ist falsch im hiesigen Kontext!
Es gibt zwei Optionen:
1) Fahrzeug wird auf die Firma zugelassen: Zulassung in Schweden, du hast ein schwedisches Kennzeichen, etc., zahlst aber deine Steuern hier, sodass die 1% gelten. Ggf. ein Problem: Nicht finanzierbar, neben den 1% noch 0,03% pro km zwischen Arbeitsort und Wohnort stehen. Hier wäre mit StB abzuklären, ob der Wohnort als Home-Office-Arbeitsort nutzar wäre.
2) Firma zahlt Betrag x, und man lässt den Wagen auf den Arbeitnehmer (privat!!!) zu. Dann wäre der Wagen in D zuzulassen. Das wäre dann aber kein Firmenwagen.
ich würde mir den "richtigen" Partner (evtl. Sixt) für ein Fullleasing suchen.
Das wäre auch ein gutes Argument für einen Neuwagen
Gab es nicht auch eine Problematik als "wohnsitzender" Deutscher dauerhaft ein nicht in deutschland gemeldetes Auto zu fahren. Gab bei uns mal eine Problematik. Ein Holländer fuhr sein holländisches Auto, war aber seit Jahren nur und Dauerhaft in DE gemeldet. Der musste in dem Kontext definitiv Strafe leisten. Weiß nur nicht mehr genau wieso.