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Dienstwagen Versteuerung nur dienstliche Nutzung

Themenstarteram 24. Juni 2014 um 18:13

Hallo,

lese jetzt schon seit einer Stunde die verschiedensten Artikel bzgl. Dienstwagenversteuerung, aber wirklich schlau werde ich daraus nicht bzw. beziehen sich nahezu alle auf die private Nutzung.

Ich würde einen Dienstwagen bekommen, dieser darf nur beruflich genutzt werden (Privatfahrten sind verboten) und es besteht Fahrtenbuchpflicht. Das Firmenfahrzeug wird praktisch nur für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie eben zu beruflichen Terminen usw. verwendet, wie wird das Fahrzeug dann besteuert. Verstehe ich es richtig, dass die 1% Regelung nur dann zutrifft, wenn das Fahrzeug privat verwendet werden darf. Sprich die 1% Regelung betrifft mich nicht, da ausschließlich berufliche Nutzung.

- Fahrzeugwert ca. 22.000 €

- Einfache Strecke Wohnung-Arbeit 60 KM

- 20 Arbeitstage/Monat

Für mich gilt dann die Rechnung: 22.000 € x 0,03% x 60 KM = 396 €. So richtig?

Diese 396 € werden dann auf mein Bruttogehalt angerechnet, aus dem Gesamtbruttoeinkommen werden dann die steuerlichen Abzüge (ca. 33%) errechnet, die 396 € werden wieder abgezogen vom Bruttogehalt, die steuerlichen Abzüge bleiben aber gleich, sodass mir dann vom Bruttogehalt die "höheren" Abzüge abgezogen werden?

Sprich das Firmenfahrzeug würde mich netto ca. 130 € kosten?

Tanken und Reparaturen bezahlt die Firma, liegt auch eine Tankkarte bei.

Liege ich mit dieser Rechnung und Überlegung richtig? Wäre euch super dankbar um eine Antwort.

Freundliche Grüße,

XtremeDE

 

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11 Antworten
am 24. Juni 2014 um 20:23

Zitat:

Original geschrieben von XtremeDE

 

Liege ich mit dieser Rechnung und Überlegung richtig? Wäre euch super dankbar um eine Antwort.

Nur dann, wenn das zuständige Finanzamt diese Regelung mitträgt.

Üblicherweise gehen die Finanzämter davon aus, dass private Nutzung immer dann vorliegt, wenn der Arbeitnehmer - wenn auch theoretisch - die Möglichkeit hat, das Fahrzeug jederzeit zu nutzen, weil er die Verfügungsgewalt über das Auto hat.

Es wäre mir neu, dass man nur die Fahrten zum Arbeitsplatz als geldwerten Vorteil versteuern kann. Pauschalmethode bei Privatnutzung heißt eigentlich immer 1 % PLUS 0,03 % je Entfernungs-km. Hier wäre mal der Steuerberater gefordert.

Wenn Du sowieso ein Fahrtenbuch führen musst, wäre unter diesen Voraussetzungen evtl. sinnvoll, die Privatnutzung gemäß Fahrtenbuch zu versteuern. Das dürfte sich allerdings nur rechnen, wenn die betriebliche Kilometerzahl deutlich höher als die privat gefahrenen Kilometer (= 2.400 km monatlich) wären.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

 

Es wäre mir neu, dass man nur die Fahrten zum Arbeitsplatz als geldwerten Vorteil versteuern kann. Pauschalmethode bei Privatnutzung heißt eigentlich immer 1 % PLUS 0,03 % je Entfernungs-km. Hier wäre mal der Steuerberater gefordert.

Wenn explizit arbeitsvertraglich geregelt ist, dass das Fahrzeug nicht für private Zwecke verwendet werden darf, entfällt 1% Besteuerung. Die 0.03 % /Entfernungskilometer müssen als geldwerter Vorteil versteuert werden. s. Urteil BFH v. ?? (werde Az nachliefern)

Zur Info: Bin kein Steuerberater.

O.

am 25. Juni 2014 um 9:36

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Wenn explizit arbeitsvertraglich geregelt ist, dass das Fahrzeug nicht für private Zwecke verwendet werden darf, entfällt 1% Besteuerung. Die 0.03 % /Entfernungskilometer müssen als geldwerter Vorteil versteuert werden. s. Urteil BFH v. ?? (werde Az nachliefern)

Vielen Dank für die Info - man lernt nie aus.

Ich habe das Az. gefunden: BFH, Urteil v. 6.10.2011, VI R 56/10, BStBl 2012 II S. 362. Wenn man dieses Urteil liest, ist demnach die ausschließliche berufliche Nutzung einschl. der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz gar keine Privatnutzung und müsste demnach überhaupt nicht als GWV versteuert werden.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 25. Juni 2014 um 13:35

Erstmal vielen Dank für eure Antworten, der verlinkte Artikel hört sich doch super an und bestätigt meine Rechnung.

Kann man diese Kosten von 396 € für die Fahrten mit dem Dienstwagen von Wohnung zur Arbeitsstätte dann über die Pendlerpauschale wieder absetzen? Bei 60km einfacher Strecke und 220 Arbeitstagen wären das rund 3960 € Pendlerpauschale.

Beste Grüße,

XtremeDE

Ja, kannst Du natürlich wieder absetzen.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Vielen Dank für die Info - man lernt nie aus.

Ich habe das Az. gefunden: BFH, Urteil v. 6.10.2011, VI R 56/10, BStBl 2012 II S. 362. Wenn man dieses Urteil liest, ist demnach die ausschließliche berufliche Nutzung einschl. der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz gar keine Privatnutzung und müsste demnach überhaupt nicht als GWV versteuert werden.

Das wundert mich. Ich dachte immer, die Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz sind eindeutig private Nutzung?

In meiner vorherigen Firma, wo man für Dienstfahrten auf Poolfahrzeuge zurückgreifen konnte, durfte man diese nicht (mehr) am Vorabend mit nach Hause nehmen und am nächsten Tag direkt von zu Hause aus in Richtung Termin starten, da diese Heimfahrten hätten versteuert werden müssen. Da das der Firma zu aufwändig war hat sie eben festgelegt, dass Dienstfahrten mit Poolfahrzeugen immer vom Hof der Firma beginnen und dort enden müssen. Alternativ konnte man mit dem eigenen Auto fahren und die Dienstfahrt abrechnen.

Themenstarteram 25. Juni 2014 um 18:11

Diese 1% Regelung bezieht sich ja wenn ichs richtig verstanden hab auf rein private Fahrten, sprich von zuhause z.B. zu Freunden, zum Shoppen und wieder nach Hause. Also die rein private Nutzung des Dienstfahrzeuges außerhalb der Arbeit.

Fahrten von Wohnung zur Arbeitsstätte sind auch "privat", werden aber gesondert versteuert, eben mit dieser 0,03% Regelung. Sprich wenn der Mitarbeiter sein Fahrzeug nach Hause nimmt, um am nächsten Tag zu Terminen zu fahren müsste diese Strecke (Arbeitsstätte -> Wohnung) wohl nach der 0,03% oder 0,002% Regelung versteuert werden, was dann diesen Aufwand für die Firma darstellt.

So hätte ich das ganze jetzt verstanden.

am 25. Juni 2014 um 20:19

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Vielen Dank für die Info - man lernt nie aus.

Ich habe das Az. gefunden: BFH, Urteil v. 6.10.2011, VI R 56/10, BStBl 2012 II S. 362. Wenn man dieses Urteil liest, ist demnach die ausschließliche berufliche Nutzung einschl. der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz gar keine Privatnutzung und müsste demnach überhaupt nicht als GWV versteuert werden.

Das wundert mich. Ich dachte immer, die Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz sind eindeutig private Nutzung?

So dachte ich auch, bis mich go-4-golf auf dieses Urteil aufmerksam gemacht hat und ich dies durchgelesen habe ...

Gruß

Der Chaosmanager

 

am 26. Juni 2014 um 6:14

Moin,

bei uns in der Firma (Norddeutschland) laufen alle Dienstwagen auf 1%, aber ohne Kilometerpauschale, da wir grundsätzlich vom HomeOffice zum Kunden fahren. So belasten uns "nur" die 1% vom Bruttolistenpreis in der Monatsabrechnung. Der Firmensitz ist auch kein Büroraum sondern nur ein Lager (im weitesten Sinne). Privatfahrten sind gestattet, Tanken und Reparaturen zahlt die Firma.

Unsere Zentrale in Hessen kann das so nicht machen, es wird vom Finanzamt nicht gestattet. Dort würden bei 1% Regelung die Kilometer anfallen, daher fahren jetzt alle auf Fahrtenbuch. Unser Ableger in Bayern hat es da auch wieder anders, kenne die Regelung dort aber nicht im Detail.

Von Finanzamt zu Finanzamt ist das nie gleich ;-)

am 26. Juni 2014 um 6:23

Zitat:

Original geschrieben von Tillamook

Moin,

bei uns in der Firma (Norddeutschland) laufen alle Dienstwagen auf 1%, aber ohne Kilometerpauschale, da wir grundsätzlich vom HomeOffice zum Kunden fahren. So belasten uns "nur" die 1% vom Bruttolistenpreis in der Monatsabrechnung. Der Firmensitz ist auch kein Büroraum sondern nur ein Lager (im weitesten Sinne). Privatfahrten sind gestattet, Tanken und Reparaturen zahlt die Firma.

Der Fall des TE ist allerdings nicht mit Dir vergleichbar. Bei ihm geht es ja darum, dass ein Firmenwagen NICHT privat genutzt werden darf, mit dem Fahrzeug aber die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz durchgeführt werden.

Gruß

Der Chaosmanager

am 26. Juni 2014 um 8:58

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Der Fall des TE ist allerdings nicht mit Dir vergleichbar. Bei ihm geht es ja darum, dass ein Firmenwagen NICHT privat genutzt werden darf, mit dem Fahrzeug aber die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz durchgeführt werden.

Gruß

Der Chaosmanager

Moin,

ist mir schon klar :-) Wollte damit deutlich machen, dass viele Wege nach Rom führen, abhängig von der Auslegung vom Finanzamt.

Dass die Fahrten von Zuhause in die Firma nicht zwingend Privatfahrten sind (siehe Post oben) - und damit kein geldwerter Vorteil - ist mir neu. Da frage ich mal meinen Steuerberater ob er dazu auch was weiß.

Gruß

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