- Startseite
- Forum
- Auto
- Audi
- Audi E-Autos
- Audi Q8 e-tron
- Dienstwagen zuhause mit Strom vom Arbeitgeber laden
Dienstwagen zuhause mit Strom vom Arbeitgeber laden
Hi,
ich möchte hier einen fred erstellum um von Euren Erfahrungen als Dienstwagenfahrer profitieren.
Wie realisiert Ihr die Aufladung auf kosten des Arbeitgebers zuhause. Angesehen von der 50 Euro Pauschale. Braucht Ihr etwa einen extra Stadtwerke Zähler oder wird Monatlich oder Jährlich der Stromzählerstand durchgegeben ( kleiner Hutschienenzähler)
Was hat sich bewährt?
Welche Walboxen sind zuverlässing und in dem Kontext nutzbar?
Danke für Eure Hilfe
Beste Antwort im Thema
Hallo madmax29,
Du hast 3 Möglichkeiten für deine Abrechnung:
1. Du lässt deine Wallbox über einen eigenen „Anschluss“ (Zähler) bei deinem Energieversorger laufen.
Vorteil: es gibt eine Jahres-Rechnung mit allen Kosten die du mit deinen AG abrechnen kannst.
Du kannst (falls dein Energieversorger es anbietet) einen speziellen E-Mobilitäts Tarif aussuchen.
Nachteil: höhere Installationskosten falls in deiner Zählerverteilung kein Reserve-Zählerplatz vorhanden ist.
2. du hast bereits eine „einfache“ Wallbox dann lässt du von deinen Elektriker (am besten ein Innungsfachbetrieb) einen
geeichten Zähler in deine Unterverteilung einbauen
Vorteil: relativ kostengünstig
Nachteil: es ist bei der Abrechnung die anteilige Grundgebühr nicht enthalten
3. wenn du mit dem Gedanken spielst auch privat ein Elektro- oder Hybrid- Fahrzeug zu kaufen oder nutzen wäre eine
eichrechtkonforme Wallbox (nennt sich privat/ halböffentlich) mit einer differenzierten Zugangskontrolle (NFC oder per App) ideal.
Vorteil: Abrechnung je Nutzer möglich, alles in einer „Wall“Box
Nachteil: höhere Kosten
Grüße
Somari
Ähnliche Themen
23 Antworten
Welche 50 Euro Pauschale meinst Du?
Kenne jetzt nur die Abrechnung über den an der Wallbox angezeigten Verbrauch und pauschalen KWh Preis. Extra Stromzähler war noch nicht im Gespräch. Würde u.U. ja auch ordentlich Aufwand bedeuten.
Der Arbeitgeber gann Dir 50€ Steuerfrei zukommenlassen für den Stromverbrauch. Damit käme ich aber nicht hin, denke ich. Daher wäre eine KWH Abrechung schon sinnvoll.
Hallo madmax29,
Du hast 3 Möglichkeiten für deine Abrechnung:
1. Du lässt deine Wallbox über einen eigenen „Anschluss“ (Zähler) bei deinem Energieversorger laufen.
Vorteil: es gibt eine Jahres-Rechnung mit allen Kosten die du mit deinen AG abrechnen kannst.
Du kannst (falls dein Energieversorger es anbietet) einen speziellen E-Mobilitäts Tarif aussuchen.
Nachteil: höhere Installationskosten falls in deiner Zählerverteilung kein Reserve-Zählerplatz vorhanden ist.
2. du hast bereits eine „einfache“ Wallbox dann lässt du von deinen Elektriker (am besten ein Innungsfachbetrieb) einen
geeichten Zähler in deine Unterverteilung einbauen
Vorteil: relativ kostengünstig
Nachteil: es ist bei der Abrechnung die anteilige Grundgebühr nicht enthalten
3. wenn du mit dem Gedanken spielst auch privat ein Elektro- oder Hybrid- Fahrzeug zu kaufen oder nutzen wäre eine
eichrechtkonforme Wallbox (nennt sich privat/ halböffentlich) mit einer differenzierten Zugangskontrolle (NFC oder per App) ideal.
Vorteil: Abrechnung je Nutzer möglich, alles in einer „Wall“Box
Nachteil: höhere Kosten
Grüße
Somari
DKV bietet auch hierfür einen Service an:
Die wickeln zu Hause die Installation der Wallbox ab, die hat dann Internetzugang und meldet den Verbrauch an DKV, DKV stellt den Strom deinem Arbeitgeber in Rechnung und erstattet dir parallel die monatlich Stromkosten auf dein Privatkonto.
Allerdings nehmen die dafür (Stand Mai 2019) 99€ im Monat inkl. Mietgebühr der Wallbox + Installationsaufwand einmalig. Die Lösung ist zwar sehr für den Dienstwagenfahrer und bei größeren Flotten auch für den Fuhrparkleiter sehr komfortabel, aber das Preis / Leistungsverhältnis stimmt für mich nicht.
Meine Lösung: Vor der Wallbox einen MID Zähler in Feuchtraumgehäuse eingebaut (Material 150€).
Abrechnung mit dem Arbeitgeber erfolgt genau so, wie der Energieversorger mit mit abrechnet:
Ich erhalte einen monatlichen Abschlag in Höhe der erwarteten Auslagen, einmal im Jahr wird eine Endabrechnung gemacht.
Wenn man nur den Zähler in der Wallbox nehmen will würde ich empfehlen regelmäßig Screenshots oder Fotos zu machen. Falls die Wallbox mal beschädigt wird hat man ansonsten keine Abrechnungsgrundlage mehr.
Ich fasse mal die Varianten zusammen, die ich in Foren gelesen habe. Zu erörtern wäre, ob der AG so steuerfrei die Ladekosten übernehmen kann. Ggf. Gibt es dazu Erfahrungen im Forum.
Alternative A
Die tatsächlichen Kosten für das regelmäßige Laden des Fahrzeuges können die Pauschale übersteigen. Der AN möchte diese mit einen separatem, geeichten Zähler, an dem nur die festverkabelte Wallbox hängt, nachhalten. Er erstellt monatlich einen Eigenbeleg auf Basis des tatsächlichen Strompreises pro kWh mit einer Zählerstandsfortschreibung und Zählernummer, ggf. belegt durch ein Foto des Zählerstandes.
Alternative B
Der AN lässt zu Hause in seinem Zählerkasten einen zweiten Zähler bzw. lässt sich einen Zweitarifezähler vom Versorger einbauen. Darauf schaltet der AG einen Stromvertrag, der auch direkt vom AG bezahlt wird. An diesem Zähler hängt dann nur der Firmenwagen.
Alternative C
Wie Alternative B, jedoch zahlt der AN den Stromvertrag und rechnet mit der entsprechenden Rechnung die Belastung monatlich als Reisekosten ab.
Diese Variante wird wohl von den Finanzämtern akzeptiert.
Alternative D
Der AN belässt beim Zählerkasten alles beim alten. Der Stromverbrauch des Firmenwagens wird über die Wallbox gemessen und dieser wird monatlich an den Arbeitgeber gesendet, bspw. durch den Log File oder ein Foto.
Zugleich legt der AN dem AG den privaten Stromvertrag vor. Der AG rechnet dann verbrauchte Strommenge multipliziert mit kWh-Preis und erstattet dem AN die entstandenen Kosten.
Bei mir ists eine Mischform aus A und D. Geeichter Zähler hängt hinter der CEE und an der das BEV. kWh Preis wird anhand unserer Stromrechnung bestimmt, aber ich rechne der Einfachheit halber nur 1x / Jahr mit dem AG ab.
Was ist bei PV-geführter Ladung? Dann dürfte man ja eigentlich nicht einfach den kWh-Preis des Stromversorgers für zugekauften Strom angeben.
Warum nicht? Dann macht das Gewerbe PV Gewinn, hat dafür ja auch die Anschaffungskosten zu tragen. Das ist aber dem persönlichen Umstand des Hauseigentümers zuzuordnen.
Wäre ich zumindest bei einem GGF vorsichtig mit. Die BP sind nach meiner Erfahrung in letzter Zeit ziemlich übel drauf, was VGA angeht.
Also meiner hat mir die 22kw Wallbox inkl. MID Zähler bezahlt. Ich reiche jedes Quartal den Zählerstand ein und kriege das Geld zurück. Total easy.
Zitat:
@xasgardx schrieb am 13. Oktober 2020 um 11:49:37 Uhr:
Was ist bei PV-geführter Ladung? Dann dürfte man ja eigentlich nicht einfach den kWh-Preis des Stromversorgers für zugekauften Strom angeben.
Doch. Ist bei mir so abgeklärt. Argumentation: Der von der PV-Anlage zugeführte Strom zum Laden des Dienstfahrzeugs steht dadurch der privaten Nutzung nicht mehr zur Verfügung. Private Nutzung wäre die Direktnutzung durch andere heimische Geräte, die Speisung der Batterie und auch die vergütete Rückspeisung ins Netz.
Anbei als Bilder meine Installation in der Garage. UV mit passenden LS-Automaten, im separatem Gehäuse MID-konformer Zähler welcher ausschließlich die Wallbox "zählt".
Die Abrechnung erfolgt monatlich mittels Ablesung und zusätzlichem Foto. Foto ist aber nicht zwingend notwendig.
Ich habe eine Wallbox, die mir der Arbeitgeber "geliehen" hat, damit entsteht kein geldwerter Vorteil. Es handelt sich dabei um eine ALFEN Single Pro Line. Die Wallbox ist intelligent und wird von einem Dienstleister (mobilityhouse) ausgelesen. Der Verbrauch wird gegen den AG berechnet und mir erstattet. Der Service kostet im Monat unter 5 Euro.
Nul Probleme.
Gruß, Chris
Ich suche auch eine Lösung die auch das Finanzamt akzeptiert. Ich könnte ja meinen Elektro-Zweitwagen auch über die Wallbox laden und der MID Zähler zählt ja trotzdem den Strom den dann mein Arbeitgeber auch bezahlt. So etwas wird akzeptiert?
Gruß Fabian
Mit einer RFID Zugangssteuerung zusammen mit dem MID sollte das möglich sein. Den MID brauchst der AG, damit das Finanzamt nicht meckert. Ob dein AG Dir soweit vertraut, dass du auf dem Chip des Firmenwagens auch nur diesen lädst, ist ein anderes Thema. Aber wenn der AG bei einem Verbrenner darauf vertraut, dass der AN nur diesen auf Firmenkosten bedankt, ist das ja die gleiche Situation.