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Dienstwagenbesteuerung ab 2022
Ab dem Jahr 2022 muss die (rein elektrisch betriebene) Mindestreichweite der geförderten Hybrid-Fahrzeuge 60 km betragen oder ein maximaler CO2-Ausstoß von 50 g/km gelten. Ab 2025 steigt die Mindestreichweite dann auf 80 km (oder max. CO2-Ausstoß von 50 g/km).“
Hallo die Autohersteller bestätigen diese Regelung noch nicht ( max. CO2-Ausstoß von 50 g/km).“
was gilt den jetzt für 2022 in meinem Fall geht es um den Cupra Formetor VZE welcher 58Km schafft und unter 50 g/km ist ?
Bitte um Hilfe wo ich von Offizieller Seite was finde.
Danke euch.
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26 Antworten
Wenn er unter 50g pro km ist, dann gilt das auch 2022. Das passt dann.
Wer, wenn nicht die Hersteller, wird dir offiziell was bestätigen?
Die Hersteller basteln halt noch an der Software... Die Platzverhältnisse sind ausgereizt und am Akkufortschritt wird sich vermutlich bis zum 31.12.2021 nichts mehr ändern. Aber die Autohersteller waren ja auch in der Vergangenheit immer recht kreativ. Bei allen SUV's wäre ich mit "unter 50g CO2/km" immer etwas vorsichtig. Zumal sich diese Werte laufend ändern.
Wenn Du den Wagen in 2021 noch anschaffst (sprich ausgeliefert und zugelassen bekommst) ist doch die Regelung ab 2022 für Dich eh irrelevant, so lange Du den Wagen fährst
Hallo das Fahrzeug wird erst 2022 zugelassen.
Zitat:
@Eichardt schrieb am 2. August 2021 um 15:26:39 Uhr:
Hallo die Autohersteller bestätigen diese Regelung noch nicht ( max. CO2-Ausstoß von 50 g/km).
Seit wann müssen die Autohersteller gesetzliche Vorgaben bestätigen?
Nein müssen Sie nicht, jedoch können sie so auch keine Fahrzeuge verkaufen.
Es war bis jetzt so das eines der beiden Angaben erfüllt sein muss, doch es gibt auch von der gesetzlichen Seite keine Antworten das nur eines erfühlt werden muss in 2022.
Verstehe diese Antwort nicht ganz.
Es ist gesetzlich geregelt, dass für die Förderung entweder der Verbrauch unter 50g CO2 liegen muss oder die rein elektrische Reichweite einen bestimmten Wert übersteigen muss. Dies wurde so im November 2020 nochmals bestätigt und gilt weiterhin.
Community: Es gibt keine blöden Fragen!
Eichhardt: ...
Community: Wait...
Zitat:
@Eichardt schrieb am 3. August 2021 um 08:28:47 Uhr:
Nein müssen Sie nicht, jedoch können sie so auch keine Fahrzeuge verkaufen.
Es war bis jetzt so das eines der beiden Angaben erfüllt sein muss, doch es gibt auch von der gesetzlichen Seite keine Antworten das nur eines erfühlt werden muss in 2022.
Was meinst Du denn mit "gesetzlichen Seite"?
vom BAFA :-)
Was hat denn das BAFA mit der Versteuerung zu tun?
Die km- und CO2-Werte erhältst Du vom Hersteller des Fahrzeugs zum Kaufvertrag in den Papieren dazu. Die Versteuerung führt dein Lohnbüro ab. Das BAFA ist in diesem Prozess doch gar nicht involviert.
So wie ich es weiß wird die 0,5 Regelung nur dann angesetzt wenn das Fahrzeug auch über die BAFA gefördert wird.
Zitat:
@Eichardt schrieb am 3. August 2021 um 15:18:52 Uhr:
So wie ich es weiß wird die 0,5 Regelung nur dann angesetzt wenn das Fahrzeug auch über die BAFA gefördert wird.
Das stimmt nicht. Wo hast du denn das her? Es gibt die 60.000 EUR Grenze, die zwischen 0,25% und 0,5% entscheidet. Aber um die 0,5% Regelung ziehen zu dürfen muss es nur ein Vollstromer sein (oder ein Hybrid, der die in dem Jahr geltenden Vorgaben bzgl Reichweite erfüllt).
Welche Bestätigung willst du denn?
Bestätigung der gesetzlichen Regelung: die steht im Einkommensteuergesetz §6 unter 4.
Bestätigung, dass das Auto einen der beiden Werte erfüllt: Hersteller fragen