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Dienstwagenbesteuerung - speziell Zuzahlung

Audi A4 B8/8K

Hallo!
Dienstwagenbesteuerung hab' ich glaube ich verstanden...
1 % vom Brutto-Listenneupreis p. m.
+ 0,03 % vom BLNP pro Entfernungskilometer zur Arbeitsstätte.
Aber wie funktioniert das, wenn man aus eigener Tasche eine Einmalzahlung leistet, weil man einen höherwertigen Wagen möchte, als das Budget des Arbeitgebers erlaubt.
Bsp. Arbeitgeber sagt: max. 40 TEUR, der Wagen kostet aber 45 TEUR und man zahlt den Rest privat drauf?
Von welchem Preis geht dann die Regelung?
Und vor allem: Wie funktioniert das in der Praxis? Sind die 5 TEUR dann einfach "weg"?
Oder geht das dann nur so, dass man einen Teil der Leasingrate aus dem Netto bezahlt?
Steh da irgendwie auf dem Schlauch...
Sam

Beste Antwort im Thema

Hallo Sam,
wenn ich es richtig verstanden habe ist es so, dass du bei der Anschaffung des Dienstwagens einmalig die 5 TEUR zuzahlen müsstest, da dein Wagen mehr als die vom Arbeitgeber festgelegte Höchstsumme kostet!?
Dann ist es mit der 1%-Regelung (Pauschalversteuerung des geldwerten Vorteils den du genießt, weil du den Wagen auch privat nutzen darfst) so:
1% immer vom Bruttolistenpreis des Fahrzeuges am Tag der Erstzulassung, also von 45.000 €!
Für die 1%-Reg. ist es völlig irrelevant, wieviel du dazubezahlst bzw. wieviel Rabatt dein Arbeitgeber ggf. vom Autohaus / der Leasingfirma erhält!
Was dein AG faktisch zahlt, ist wurscht! ^^
Die Zuzahlung von dir, also die 5 TEUR, kannst du aber im Rahmen der Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung über den Zeitraum der durch dich zu erwartenden Nutzungsdauer des Fahrzeuges ansetzen und somit quasie "gegenrechnen".
Bsp.: Im Jahr musst du Einkünfte in Höhe von 45.000 x 1% x 12 Monate = 5.400 € versteuern und hierfür auch Sozialvers. bezahlen.
(Fahrten zur Arbeit hier jetzt mal unberücksichtigt / Für die 0,03% x Entfernungskilometer x 12 Monate können natürlich die -wenn über 20 km Entfernung- 0,30 € je über dem 20. Entfernungskilometer gelegenen km mit 0,30 € Werbungskosten x Arbeitstage "gegengerechnet" werden!)
Du darfst den Wagen für geplante 36 Monate fahren. Deine Zuzahlung 5.000 € / 3 Jahre = 1.667 €.
In den 3 Jahren kannst du per Einkommensteuererklärung jeweils 1.667 € Werbungskosten als Aufwand nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG i.V.m. § 7 Abs. 1 EStG wie Anschaffungskosten eines Nutzungsrechts behandeln und AfA für das Nutzungsrecht "wie ein materielles Wirtschaftsgut" vornehmen (= Werbungskostenabzug).
Hierzu gibt es ein BFH-Urteil aus Oktober 2007.
Hoffe ich konnte dir weiterhelfen! Die 5.000 € sind also nicht völlig verloren sondern wirken sich wenigstens in Höhe deines pers. Steuersatzes noch positiv aus. Natürlich ist es immer günstiger, wenn du mit der vom AG gesetzten Grenze "hinkommst". Dafür fährst du aber einen deinen Wünschen besser entsprechenden Wagen, was man schlecht in Geld gegenrechnen kann.... :)
Schönen Sonntag...

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Bei uns ist das folgendermaßen .. Firma zahlt Summe X , liegt die Gesamtleasingrate (Full-Leasing) über Summe X , zahlt man selber monatlich dazu , bei uns ist der Listenpreis ned so entscheidend , da wir keine Autos kaufen . Durch einen Eigenenteil reduziert sich wiederum der Geldwertvorteil etwas .. Meine "Kiste" hat 44.600 gekostet . 1% + 0,03% auf 30KM ...dafür kann ich Privat ned Auto fahren , zumal wir keinen Sprit bezahlen , war die beste Gehaltserhöhung .. Fahre nun meinen 6 Firmenwagen ..
Gruß
Markus

Du wirst soagar DOPPELT blechen!
Bei deinem gerechneten Modell 40.000 netto Budget & Auto kostet netto 45.000 zahlst du 5.000 EUR zzgl. MWSt. bei Neukauf zu (vorausgesetzt das die Firma die Autos kauft und nicht least).
und dann wirst du 1% vom Neuwagenpreis also 450,- EUR (nicht 400,-!) monatlich vertsteueren müssen.
Bei der Einkommensteuererklärung bekommst du im Anschaffungsjahr einen Teil wieder zurück, aber DRAUFZAHLEN auf Firmenfahrzeuge ist keine sinnvolle Geldanlage, zumal dir von dem Auto auch nichts "gehört", d.h. wenn du irgendwann den Arbeitgeber wechselst ist die Kohle in der Regel weg - ich kenn da keinen Arbeitgeber der dir hier deine Aufzahlung erstatten würde.
Gruß,
LORD OF 4 RINGS

Zitat:

Original geschrieben von LORD OF 4 RINGS


Du wirst soagar DOPPELT blechen!
Bei deinem gerechneten Modell 40.000 netto Budget & Auto kostet netto 45.000 zahlst du 5.000 EUR zzgl. MWSt. bei Neukauf zu (vorausgesetzt das die Firma die Autos kauft und nicht least).
und dann wirst du 1% vom Neuwagenpreis also 450,- EUR (nicht 400,-!) monatlich vertsteueren müssen.
Bei der Einkommensteuererklärung bekommst du im Anschaffungsjahr einen Teil wieder zurück, aber DRAUFZAHLEN auf Firmenfahrzeuge ist keine sinnvolle Geldanlage, zumal dir von dem Auto auch nichts "gehört", d.h. wenn du irgendwann den Arbeitgeber wechselst ist die Kohle in der Regel weg - ich kenn da keinen Arbeitgeber der dir hier deine Aufzahlung erstatten würde.
Gruß,
LORD OF 4 RINGS

So iist es, Bruttolistenpreis ist Bruttolistenpreis.

Hab zur endgültigen Klärung der Thematik "Geschäftswagen und Steuern" was in meinen Unterlagen gefunden. Stand 07-2008.

Ich gestehe ein:
Ich hab's immer noch nicht verstanden.
Vielleicht sollte ich das dazusagen:
Man hat mir gesagt, eine Zuzahlung würde sich auf den geldwerten Vorteil auswirken.
(Die Aussage stammt von jemandem, der das so gemacht hat!)
Und diesen verringern.
Die Frage ist nur WIE!
(Das wusste er nicht mehr genau!)
(nur) Im ersten Jahr?
Über die Laufzeit?
Dann wäre eben die Frage: Besser monatlich zuzahlen?
@ zz-top: Aber vielen Dank schon mal für die allgemeinen Informationen zu en Geschäftswagen! Die waren wirklich top! :-)

Hallo,
versteuert wird nur der "Geldwertvorteil"!
Bsp.
Fahrzeugpreis 45.000,-- EUR (Brutto).
Leasingrate 550,-- EUR (Netto)
Regelung max 40.000,-- EUR (Brutto)
Leasingrate 480,-- EUR (Netto)
Zuzahlung zur Leasingrate 70,-- EUR (Netto = Brutto)
Versteuern mußt Du dann noch 40.000,-- EUR.
Winterreifen und Freisprechanlage (solange kein Paket), müssen nicht versteuert werden.
Dein Eigenanteil ist im jedem Falle weg, quasi der Wertverlust.
Ca. 2.500,-- EUR für ein Fahrzeug von 45.000,-- EUR Kaufpreis, ich denke, das kann man verschmerzen.
Grüße
syntese

Zitat:

Original geschrieben von BetatesterNr.1


...Man hat mir gesagt, eine Zuzahlung würde sich auf den geldwerten Vorteil auswirken.
(Die Aussage stammt von jemandem, der das so gemacht hat!)
Und diesen verringern.
Die Frage ist nur WIE!
(Das wusste er nicht mehr genau!)
(nur) Im ersten Jahr?
...

Korrekt. Deine Zuzahlung schmälert den zu versteuernden geldwerten Vorteil im

ersten

Jahr der Anschaffung. Also eine einmalige Sache im ersten Jahr.

Wenn du also 5000,- drauf zahlst, dann bezahlst du die ersten 5000,- im ersten Jahr nicht nochmal als geldwerten Vorteil an den Staat. Erst ab dem 5001,- Euro hält dann das Finanzamt die Hand auf. Ist auch logisch, da da ja für die 5000,- Draufzahlung keinen Vorteil hattest, da du es privat bezahlt hast.

Ciao

Hallo Sam,
wenn ich es richtig verstanden habe ist es so, dass du bei der Anschaffung des Dienstwagens einmalig die 5 TEUR zuzahlen müsstest, da dein Wagen mehr als die vom Arbeitgeber festgelegte Höchstsumme kostet!?
Dann ist es mit der 1%-Regelung (Pauschalversteuerung des geldwerten Vorteils den du genießt, weil du den Wagen auch privat nutzen darfst) so:
1% immer vom Bruttolistenpreis des Fahrzeuges am Tag der Erstzulassung, also von 45.000 €!
Für die 1%-Reg. ist es völlig irrelevant, wieviel du dazubezahlst bzw. wieviel Rabatt dein Arbeitgeber ggf. vom Autohaus / der Leasingfirma erhält!
Was dein AG faktisch zahlt, ist wurscht! ^^
Die Zuzahlung von dir, also die 5 TEUR, kannst du aber im Rahmen der Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung über den Zeitraum der durch dich zu erwartenden Nutzungsdauer des Fahrzeuges ansetzen und somit quasie "gegenrechnen".
Bsp.: Im Jahr musst du Einkünfte in Höhe von 45.000 x 1% x 12 Monate = 5.400 € versteuern und hierfür auch Sozialvers. bezahlen.
(Fahrten zur Arbeit hier jetzt mal unberücksichtigt / Für die 0,03% x Entfernungskilometer x 12 Monate können natürlich die -wenn über 20 km Entfernung- 0,30 € je über dem 20. Entfernungskilometer gelegenen km mit 0,30 € Werbungskosten x Arbeitstage "gegengerechnet" werden!)
Du darfst den Wagen für geplante 36 Monate fahren. Deine Zuzahlung 5.000 € / 3 Jahre = 1.667 €.
In den 3 Jahren kannst du per Einkommensteuererklärung jeweils 1.667 € Werbungskosten als Aufwand nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG i.V.m. § 7 Abs. 1 EStG wie Anschaffungskosten eines Nutzungsrechts behandeln und AfA für das Nutzungsrecht "wie ein materielles Wirtschaftsgut" vornehmen (= Werbungskostenabzug).
Hierzu gibt es ein BFH-Urteil aus Oktober 2007.
Hoffe ich konnte dir weiterhelfen! Die 5.000 € sind also nicht völlig verloren sondern wirken sich wenigstens in Höhe deines pers. Steuersatzes noch positiv aus. Natürlich ist es immer günstiger, wenn du mit der vom AG gesetzten Grenze "hinkommst". Dafür fährst du aber einen deinen Wünschen besser entsprechenden Wagen, was man schlecht in Geld gegenrechnen kann.... :)
Schönen Sonntag...

Hallo opelastra,
danke für Deine supertolle Erklärung.
Ich ich werde bei meinem neuen Dienstwagen zuzahlen (müssen). Wenn ich diese Information von zz-top richtig lese, dann wird die Zuzahlung (in diesem Beispiel also die € 5.000,-) so lange bei der 1 % Regelung gegengerechnet, bis die Zuzahlung aufgebraucht ist (Seite 5 letzter Absatz).
Beispiel NP 45.000,- 1%= 450€
Eigene Zuzahlung € 5.000,- 11,1 Monate keine Anrechnung der 1% Regelung auf der Gehaltsabrechnung.
Kann ich dann trotzdem die Zuzahlung noch als Werbungskosten geltend machen?
Gruß Pittie

Hallo.
Jetzt bin ich verwirrt. Ich dachte bisher immer, dass dieses Gegenrechnen nur im ersten Jahr der Anschaffung möglich ist und nicht über die gesamze Laufzeit.
Ciao

Wird im Jahr der Anschaffung gegengerechnet (was möglich ist), dann ist natürlich keinerlei WK-Abzug mehr möglich (da ja der geldwerte Vorteil entsprechend niedriger ist, in unserem Beispiel anstelle 5.400 € nur 400 €).
Wird nicht gegengerechnet kann der AN im Rahmen der Einkommensteuererklärung WK geltend machen, wie oben beschrieben.
Letztendlich somit eben nur verteilt auf die entsprechenden Jahre der Nutzung.
Unberücksichtigt des jeweiligen Steuersatzes in den Jahren (in unserem Bsp. 1. - 3. J.) letztendlich somit "das Gleiche":
a) bei Gegenrechnung im Jahr der Anschaffung: 400 € geltwerter Vorteil, im Jahr 2 und 3 jeweils 5.400 € gwV, somit insgesamt 11.200 €
b) bei NICHT-Gegenrechnung und Abzug als WK i. R. der Einkommensteuererklärung: 1. - 3. Jahr jeweils 5.400 ./. 1.667 = 3.733 x 3J = rd. 11.200 €

Ich fasse zusammen:
Meine Zuzahlung unterliegt NICHT dem geldwerten Vorteil, da ich gegenrechnen kann.
Sowohl im 1. Jahr als auch über die Lauzeit!
Vielen Dank all denen, die zur Klärung der Frage beigetragen haben!!!
CU
Sam

Zitat:

Original geschrieben von opelastra77



Bsp.: Im Jahr musst du Einkünfte in Höhe von 45.000 x 1% x 12 Monate = 5.400 € versteuern und hierfür auch Sozialvers. bezahlen.
(Fahrten zur Arbeit hier jetzt mal unberücksichtigt / Für die 0,03% x Entfernungskilometer x 12 Monate können natürlich die -wenn über 20 km Entfernung- 0,30 € je über dem 20. Entfernungskilometer gelegenen km mit 0,30 € Werbungskosten x Arbeitstage "gegengerechnet" werden!)

Eine Frage nebenbei - verstehe ich das richtig, das die Dienstwagenfahrer am Jahresende in der Steuererklärung ebenfalls die Fahrten zur Arbeit angeben können??

Ich dachte das hat sich mit einem Dienstwagen grundsätzlich erledigt?!

Natürlich können Dienstwagenfahrer die Kilometer zw. Wohnung und Arbeitsstätte angeben, um so die Kilometerpauschale zu bekommen.
Der dienstwagenfahrer bezahlt ja entsprechend der Versteuerung von 0,03% seinen geldwerten Vorteil, und ist durch die Zahlung dem NICHT-Dienstwagenfahrer wieder "gleichgestellt". Deswegen darf er dann auch wie jeder andere Steuerzahler seine Kilometerpauschale einfordern.

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