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Diesel-Oldtimer - Alltagstaugliche Stinker?

Themenstarteram 21. Februar 2023 um 11:24

Hallo,

kann man trotz der vielen Einschränkungen für Dieselfahrzeuge noch immer einen Diesel-Oldtimer fahren, ohne damit zu viele Einschränkungen in Kauf nehmen zu müssen und lässt sich der Ausstoß von Dieselruß durch entsprechende Nachrüstung signifikant reduzieren? Lohnt es sich bei einem entsprechend gut erhaltenen Fahrzeug den Mehraufwand für ein H-Kennzeichen in Kauf zu nehmen?

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19 Antworten

Die meisten Einschränkungen erleidigen sich doch mit dem H-KZ.

Ja, bei einem Diesel würde ich das H-KZ vorziehen und den Aufwand oder Mehrpreis in Kauf nehmen.

Die Aussage gilt für D und nicht für andere Länder wo ich mich mit steuerlichen und umwelttechnischen Fragen nicht auskenne.

Was macht denn ein H-Kennzeichen für Mehraufwand? Einmal abnehmen lassen und gut.

Ohne H ist die Reise schnell zu Ende mit tiefroter Plakette.

Für alte Vorkammerdiesel lässt sich zumindest ein Oxi-Kat nachrüsten. Hatten wir früher in unseren W124 mit Dieselmotor. Der hat die Steuern glatt halbiert.

H- Kennzeichen ist eigentlich nicht für Fahrzeuge gedacht, welche normal eingesetzt werden. Durch das H-Kennzeichen fällt die Steuer und die Fahrverbote gemäß Smogplakette entfallen. Dafür müßte das Fahrzeug einen guten, originalen Zustand haben. Um die Normalfahrer, denen der Zustand egal ist, Hauptsache fährt, max. Verkehrsicherheit sollen dadurch abgehalten werden, ein H- Kennzeichen zu erlangen. Das trifft natürlich umgekehrt auch die Oldtimerfreaks, welche mehr Geld in ihre Oldies stecken müssen, um den H- Status zu behalten.

Wenn man seinen alten Diesel außerhalb der Feinstaubzonen bewegt, oder nur auf Autobahnen, gibt es keine Einschränkungen, auch ohne H-Status.

Themenstarteram 21. Februar 2023 um 14:20

Es stellt sich auch die Frage, nach welchen Kriterien die Originalität eines Oldtimers bewertet wird, denn bei Bedarf könnte man beliebig viele Spitzfindigkeiten als Kriterien heranziehen:

1. Lack: Für sehr alte Fahrzeuge wurden Lackarten verwendet, die heute kaum noch Verwendung finden. Würde ein Lack, dessen Farbton genau dem Originallack entspricht, aber chemisch anders zusammengesetzt ist, als "nicht original" bewertet werden? Bei der Restauration alter Musikinstrumente spielt die Auswahl der historisch korrekten Lackart eine große Rolle.

2. Kleine Modifikationen: Würde eine LED-Glühlampe oder eine kaum sichtbar montierte Einparkhilfe den Originalitätswert mindern? Dürfte man kaputte Sitzbezüge mit einem anderen Stoff beziehen? Viele Bezugsstoffe werden ja gar nicht mehr angeboten.

Der Anforderungskatalog ist frei verfügbar.

Zitat:

@schaumkrone schrieb am 21. Februar 2023 um 15:20:53 Uhr:

Es stellt sich auch die Frage, nach welchen Kriterien die Originalität eines Oldtimers bewertet wird, denn bei Bedarf könnte man beliebig viele Spitzfindigkeiten als Kriterien heranziehen:

Kann man online nachlesen

Zitat:

1. Lack: Für sehr alte Fahrzeuge wurden Lackarten verwendet, die heute kaum noch Verwendung finden. Würde ein Lack, dessen Farbton genau dem Originallack entspricht, aber chemisch anders zusammengesetzt ist, als "nicht original" bewertet werden? Bei der Restauration alter Musikinstrumente spielt die Auswahl der historisch korrekten Lackart eine große Rolle.

Das ist egal. Hauptsache es gab den Farbton damals bzw. wäre damals möglich gewesen. Flipflop Lackierung scheidet also in vielen Fällen aus.

Zitat:

2. Kleine Modifikationen: Würde eine LED-Glühlampe oder eine kaum sichtbar montierte Einparkhilfe den Originalitätswert mindern?

Mei, was heißt "Originalitätswert"..., wenn es kaum sichtbar verbaut ist bzw. jederzeit entfernbar, sollte das kein Problem sein. Zumindest dient es im Zweifel der Sicherheit, sollte also zulässig sein.

Zitat:

Dürfte man kaputte Sitzbezüge mit einem anderen Stoff beziehen? Viele Bezugsstoffe werden ja gar nicht mehr angeboten.

Liegt im Ermessensspielraum des Prüfers, wenn es überhaupt bemerkt wird. Und es hängt von der Stückzahl der Fahrzeuge ab. Beispiel: sind noch 3 Autos im Umlauf, kann das H Kennzeichen auch bei einem gerissenen Armaturenbrett erteilt werden. Bei einem Golf 2 oder 3 nicht.

Ich denke gerade bei letzterem findet sich mit dem Sattler des Vertrauens immer eine Lösung.

Was ich letztes gesehen habe war ein BMW E 21 323i, der bis auf die letzte Schraube im Prinzip perfekt restauriert war. So etwas sieht man äußerst selten. Einziges Manko: man hat einen dunklen Alcantarahimmel einziehen lassen. Das geht imho eigentlich gar nicht, bei DEM Aufwand, der da getrieben wurde...

Für Fahrzeuge mit einem H Kennzeichen gibt es noch keine Einschränkungen.

Wenn mein Vater seinen Lanz Glühkopf anwirft, wird es draußen dunkel.

Der Traktor Hürlimann hält sich noch in Grenzen, was den Ruß betrifft.

Mit seinem H Kennzeichen alles kein Problem, heißt ja historische Fahrzeuge erhalten.

Bei meinem Fiat Topolino war das H Kennzeichen Null Problem.

Fiat Topolino A
Hürlimann Diesel

Verdammt, würde der Name da nicht drauf stehen hätte ich glatt gesagt das ist ein früher Schlüter.:)

Ein LED Leuchtmittel ist nicht zeitgenössisch, zumindest nicht bis 2042.

 

Zitat:

@85mz85 schrieb am 21. Feb. 2023 um 12:40:11 Uhr:

H- Kennzeichen ist eigentlich nicht für Fahrzeuge gedacht, welche normal eingesetzt werden.

Das steht genau wo?

 

Es gibt hinsichtlich der Nutzung keine Einschränkungen. (Anders bei 07er)

Themenstarteram 21. Februar 2023 um 16:29

Dann ist es für ein H-Kennzeichen keine Voraussetzung, dass das Oldtimerfahrzeug als Zweitwagen genutzt wird. Wenn ich mich nicht irre, dann schränkt nur eine Oldtimerversicherung die Nutzung dahingehend ein, dass sie nur eine eng begrenzte jährliche Laufleistung erlaubt. Ist das so richtig?

Nicht unbedingt. Es kommt auf die Versicherung an, was die in ihre Versicherungsbedingungen schreibt. Rein von der Zulassung ist nix begrenzt. Du kannst ein H-Fahrzeug auch herkömmlich versichern.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 21. Februar 2023 um 17:18:36 Uhr:

Ein LED Leuchtmittel ist nicht zeitgenössisch, zumindest nicht bis 2042.

Eigentlich wäre ich da ja ganz deiner Meinung.

Wenn ich nicht eine gegenteilige TL-Anweisung hätte:

Die einschlägigen LED-Nachrüstungen mit ABG stehen dem Oldtimer-Status nicht entgegen, wenn sie in den Original-Scheinwerfern verwendet werden.

Man beruft sich da auch eine "AG-Oldtimer", wer oder was auch immer das ist...

Die Liste für Oldtimer ist aber klein und wer weiß welche überhaupt ne ABE bekommen.

Ansonsten sind ja Verbesserungen bei der Sicherheit bis zu einem gewissen Punkt beim H zulässig,auch da hat der Prüfer das letzte Wort.

Da warte ich füt meine 3 auch schon drauf auf die ABE

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