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Dieselaffäre: Daimler drohen weitere Zwangsrückrufe
Hallo GLKler,
Habt Ihr den Artikel im Spiegel heute Morgen gesehen?
"...Wie die Zeitung "Bild am Sonntag" ("BamS") berichtet, sei bei Fahrzeugen des Typs GLK 220 CDI, die zwischen 2012 und 2015 gebaut wurden, mit einer sogenannten "Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung" zur Manipulation von Abgastests verwendet worden sein."
https://www.spiegel.de/.../...n-weitere-zwangsrueckrufe-a-1268154.html
Hat jemand von Euch mittlerweile Erfahrungen im Umgang mit unserem ehrenwerten Hersteller und gibt es da verschiedene Verhandlungs-Optionen?
Oder geht es nach dem Motto "Friß Update oder werde stillgelegt"?
Liebe Grüße zum Sonntag
p5jokl
Beste Antwort im Thema
Schon wieder dieses Thema??!!!!
Sorry, aber ich kann`s nicht mehr hören. Das geht mir inzwischen voll am A.... vorbei........
Geniesst doch einfach euren Glk und fahrt in der Gegend rum was das Zeug hält.
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47 Antworten
Ja nun und. Wiedereinmal Panikmache.
Ich glaube dieses mal wird das ein Zwangsupdate, auf jeden Falle die 60000 GLK von 2012 bis 2015 /220 CDI.
Die Motoren wurden ja auch in andere Baureihen verbaut. Abwarten und so lange schieben wie es geht. Meiner ist auch dabei.
Schon wieder dieses Thema??!!!!
Sorry, aber ich kann`s nicht mehr hören. Das geht mir inzwischen voll am A.... vorbei........
Geniesst doch einfach euren Glk und fahrt in der Gegend rum was das Zeug hält.
Spätestens wenn es ein Zwangrückruf ist gibt es kein TÜV mehr. Genossen wird jeden Tag mit dem GLK.
Zitat:
@frabal schrieb am 19. Mai 2019 um 18:53:17 Uhr:
Schon wieder dieses Thema??!!!!
Sorry, aber ich kann`s nicht mehr hören. Das geht mir inzwischen voll am A.... vorbei........
Geniesst doch einfach euren Glk und fahrt in der Gegend rum was das Zeug hält.
Zum keinen TÜV mehr wird es nie kommen. Das wäre Enteignung.
Aufgebauscht wird doch nur durch die Medien..
Sollte unserem 250 AdBlue nicht passieren.
Beim geleasten BMW habe ich Rücknahme Garantie.
Mein alter Herr hat ein VW Touran 1,6 TDI, der hätte keine TÜV Abnahme bekommen, wenn er nicht am Rückruf teilgenommen hätte. Sollte das Gericht entscheiden das die Kühlmittel Sollwert Temperaturregelung
illegal ist, kann das schnell passieren.
Bereits seit Monaten streiten Kraftfahrbundesamt (KBA) und Daimler über eine Softwarefunktion. Der Vorwurf der Behörde: Der Autobauer hat beim Modell GLK 220 CDI (Baujahr 2012 bis 2015) eine sogenannte „Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung“ zur Manipulation von Abgastests verwendet.
Zitat:
@frangeb schrieb am 19. Mai 2019 um 19:50:09 Uhr:
Zum keinen TÜV mehr wird es nie kommen. Das wäre Enteignung.
Aufgebauscht wird doch nur durch die Medien..
Beim GLK OM651 220 D gibt es von 2012 bis 2015 zwei Motorvarianten mit und ohne AbBlue. Was die Presse schreibt ist Halbwissen. Hauptsache Unruhe stiften.
Nee nee nix mit Halbwissen - es geht um Fzg der Schadstoffklasse 5 / BJ 2012 - 2015 / GLK 220 CDI / OM 651
Dies aber nur am Rande.
Lassen wir mal kurz das Geplänkel ob oder ob nicht Betrug oder bissel Betrug einfach beiseite.
Irgendwie würde ich mich natürlich doch absichern wollen; RS-Versicherung ist vorhanden. Das Problem was ich habe oder sehe ist, dass ja Unmengen Rechtsanwälte/Büros etc. hier ihre Dienste anbieten - natürlich einer besser als der andere.
Lange Rede - kurzer Sinn: Mit welchen Rechtsanwaltbüro (am besten mit Erfahrung in diesem Bereich) sollte man einfach mal Kontakt aufnehmen? Hat hier schon jemand Erfahrung gemacht?
Danke
Zitat:
@Timothy Truckle schrieb am 19. Mai 2019 um 20:42:35 Uhr:
Nee nee nix mit Halbwissen - es geht um Fzg der Schadstoffklasse 5 / BJ 2012 - 2015 / GLK 220 CDI / OM 651
Dies aber nur am Rande.
Lassen wir mal kurz das Geplänkel ob oder ob nicht Betrug oder bissel Betrug einfach beiseite.
Irgendwie würde ich mich natürlich doch absichern wollen; RS-Versicherung ist vorhanden. Das Problem was ich habe oder sehe ist, dass ja Unmengen Rechtsanwälte/Büros etc. hier ihre Dienste anbieten - natürlich einer besser als der andere.
Lange Rede - kurzer Sinn: Mit welchen Rechtsanwaltbüro (am besten mit Erfahrung in diesem Bereich) sollte man einfach mal Kontakt aufnehmen? Hat hier schon jemand Erfahrung gemacht?
Danke
Betroffen ( nach neuesten "Erkenntnissen" ) sind wohl die Motoren OM 651 (60.000 Fahrzeuge) und der OM 642 (auch) .
Rechtsanwälte sind reine Geldvernichtung . Wenn man berücksichtigt, welchen Anteil diese sich im "Erfolgsfall" in die eigene Tasche stecken.
Abwarten und "kuhl" bleiben. Alles Panikmache ( Medien) ... .
Unsere 3.- klassigen Politiker sind sowieso "handlungsunfähig" !
Gruß
Rechtsanwälte können deine/meine Interessen durchsetzen - welchen Anteil sie dafür bekommen ist mir wumpe, da im Erfolgsfall der Verlierer zahlt. Ansonsten schrieb ich dass ich eine RS-Versicherung habe.
Allgemeine Stammtischsprüche helfen grundsätzlich nicht weiter.
Zitat:
@Timothy Truckle schrieb am 20. Mai 2019 um 10:01:12 Uhr:
Rechtsanwälte können deine/meine Interessen durchsetzen - welchen Anteil sie dafür bekommen ist mir wumpe, da im Erfolgsfall der Verlierer zahlt. Ansonsten schrieb ich dass ich eine RS-Versicherung habe.
Allgemeine Stammtischsprüche helfen grundsätzlich nicht weiter.
Habe auch eine RS- Versicherung. ( Eigenanteil )
Muss jeder selber wissen "wo er sein Geld zum Fenster raus schmeißt" .
Ich persönlich sehe momentan keinen Sinn bzgl. Klage gegen MB .
Selbst wenn man zum Bsp. gegen VW gewinnt ( Richterspruch ) . Umsetzung und etwas bekommen ist ein anderes Blatt. Die Konzerne ziehen den Joker "Rechtsmittel" ... .
Einem Bekannten wünschte der Richter "viel Glück" obwohl er bei Urteilsverkündung Recht bekam.
Da gebe ich mein Geld doch lieber am Stammtisch aus .
Viel Spaß !!!
Gruß
Es sei Dir gegönnt - aber ich erkundige mich gern vorher, bevor ich mein Geld am Stammtisch ausgebe...
Im Falle der Euro 5 Motoren sehe ich derzeit keine Erfolgsmöglichkeit für eine Klage, weil es dafür zwar eine - freiwillige - Kundendienstmaßnahme gibt, aber keinen "Rückruf".
Eine Nachfrage meinerseits bei MB (ich habe auch das Schreiben für das Update erhalten) ergab sinngemäß folgende Antworten (die wörtliche Wiedergabe spare ich mir hier - ist auch zum Teil schon in anderen Threads eingestellt worden):
- Euro 6b Fahrzeuge mit AdBlue Einspritzung: verpflichtender Rückruf vom KBA angeordnet. Hier droht Entzug der Betriebserlaubnis.
- Euro 5 Fahrzeuge ohne AdBlue: freiwillige (!) Kundendienstmaßnahme von MB zur "Verbesserung des Abgasverhaltens", vom KBA genehmigt. Hier droht zunächst einmal gar nichts.
Zu den genauen Abgaswerten nach Update kann keine verlässliche Aussage gemacht werden, da zwar bei sog. "Dauerläufern" getestet wurde, aber hierbei erst einmal das Augenmerk auf Zuverlässigkeit der Bauteile gelgt wurde. Die genauen Werte müssen dann im Weiteren in größerem Umfang bei mehr Fahrzeugen ermittelt werden. Dabei wurde festgestellt, dass es keine Veränderungen im Fahrverhalten, beim Verbrauch oder Verschleiß von Bauteilen wie z.B. beim AGR usw. geben soll. Hierfür übernimmt MB auch die Gewährleistung... (wer auch immer das wie beweisen kann ...). Im Zuge des Updates bekommt der Halter auch eine zugehörige ABE, die mitzuführen ist, da das Update in die Motorteuerung eingreift und das ein Veränderung der für die Homologation des Fahrzeuges geltenden Parameter darstellt.
Also - das ist freiwillig und es wird keiner dazu gezwungen das zu machen (mal sehen, was das KBA da noch rausfindet und ob das so bleibt) - ABER: wer das nicht machen lässt, wird auch von zukünftigen, eventuell erforderlichen Updates ausgeschlossen! Weil neue Software immer auf dem vorhergehenden Stand aufsetzt. Und wer den dann nicht hat ... der hat dann Pech gehabt.
So schreibt MB dazu.
Das ist doch alter Kaffee!
Hier im Fred geht es um Spekulationen wegen der Temperatur Reglung des Kühlwassers auf dem Prüfstand.
Und das ist was ganz anderes.......und vorerst nur ein Bericht einer Zeitung!
Zu viel Verwirrung und viele springen auf den Zug den auf, anstatt erst mal ruhig zu lesen....
Oh je....
Wenn Mercedes hier was manipuliert hat wird das KBA Massnahmen festlegen. Und ja, das kann zum Zwangsupdate führen... alles noch offen
Lasst euch nicht manipulieren und einseitig informieren.