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Digi Tacho ???

Themenstarteram 19. Dezember 2010 um 20:59

Hey liebe mitleidenden,

ich hab mal ein paar Fragen an die von euch die nicht den Hals aufreißen ohne wirklich Ahnung zu haben (wie so mancher Kollege Abends im Autohof) . Na hier nun meine Fragen

1.) Wenn ich durch nicht von mir verursachte Umstände, meine Lenkzeitunterbrechung (nach 4,5 Std.) zu spät einlege also angenommen erst nach 5 Std. 5 min. ; oder aber meine tägliche Lenkzeit (von 9 bzw. 10 Std.) überschreite, wie Dokomentiere ich das bei einem Digitalen Kontrollgerät ?

Ich habe mir mal sagen lassen das man die gegebenen Umstände auf den Ausdruck des jeweiligen Tages schreiben sollte (z.B. Stau/Vollsperrung mit stockendem Verkehr), hat da jemand von euch Erfahrungen wie das in Kontrollen behandelt wird, sind die Beamten mit dieser vorgehensweise einverstanden oder wird hier keine Strafmilderung angewandt ???

2.) Es gibt ja wie wir alle wissen im Digitalen Kontrollgerät die Funktion "Out of Scope". Kann mir jemand erklären wann ich diese Funktion nutzen darf ? Ist es richtig das man diese Funktion auf privaten abgeschlossenen Geländen nutzen darf, ohne das die dort anfallende Fahr - bzw. Arbeitszeit bei einer Kontrolle der Polizei/BAG, ewertet wird ?

3.) Etwas Grundsätzliches noch: Was passiert eigentlich wenn ich meine Fahrerkarte aus dem Kontrollgerät entferne und ein Kollege auf dem Betriebsgelände (z.B. zum Tanken) mein Fahrzeug bewegt ohne seine Karte einzulegen ? Wird diese Fahrzeit auf meiner Karte gespeichert wenn ich der nächste bin der die Karte in das Gerät einsteckt, oder wie wird diese Zeit vom Gerät verbucht ???

 

Ich bedanke mich im Vorraus bei euch für eure Anregungen und Tipps - Ich freue mich schon auf die Antworten

Beste Antwort im Thema

Zum 2. und 3. punkt kann ich nochwas sagen.

2. "out of scope" nutzt man dann wenn man eine fahrt macht nicht unter die EG vorschriften passt ich müsste jetzt lügen das könnte die EG (eventuell auch EWG) 571/2006 sein. Ich muß da nochmal ganz genau schauen.

Wenn ich z.B. zu Fahrschulzwecken den LKW fahre oder ein fahrschüler den LKW fährt dann steht das gerät auf "out of scope" weil das auch eine ausnahme zu der vorschrift ist.

Oder wer sich z.B. einen 7.49 to LKW ausleiht um damit privat einen umzug zu fahren der stellt auch auf "out of scope" und fährt den LKW im normalen straßenverkehr ohne karte ganz legal da es ja ne privat fahrt ist.

3. Wenn du auf dem firmengelände ankommst und jemand von den mechanikern dann den LKW z.B. zum tanken, waschen oder in werkstatt fährt solltest du deine karte natürlich rausmachen und dann auf "out of scope" stellen, somit ist das dann eine fahrt die nicht unter die vorschrift fällt weil es ja privatgrund ist.

Fährst du dann nach 30, 45 oder meinetwegen 60 minuten wieder los, steckst du deine karte einfach rein und trägst manuell nach was DU in der zeit gemachst hast wo der mechniker deinen LKW auf dem firmengelände bewegt hat, ich denke das sollte dann auf jeden fall ne ruhepause gewesen sein.

Gruss

Maik

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Zu Nummer 1 kann ich nichts sagen

 

Zu Nummer 2 auch nicht

Zu Nummer 3:

Nein das speichert sich nicht auf deiner Karte, aber es speichert sich im Gerät.

Man kann das Gerät auslesen unter der "Maske" "Fahrt ohne Fahrerkarte" und dann zeigt er an, wieviele Stunden und oder Kilometer das Fahrzeug in seinem Leben insgesamt schon ohne Karte gefahren wurde.

Ist natürlich scheiße, wenn da steht 10.000 km oder so ;-)

Themenstarteram 19. Dezember 2010 um 21:15

Na das ist doch schon mal was. Ich will das auch nicht zu meinem Vorteil nutzen, ich bin zum Glück in einem Betrieb beschäftigt der Wert auf Ordnung im Umgang mit LuRz legt. Aber du weißt ja wie das ist - da bewegt einer dein Auto auf dem Betriebshof und schon wirst du Nachdenklich wo die Zeit denn nu abbleibt.

Ich Danke Dir...

Zum 2. und 3. punkt kann ich nochwas sagen.

2. "out of scope" nutzt man dann wenn man eine fahrt macht nicht unter die EG vorschriften passt ich müsste jetzt lügen das könnte die EG (eventuell auch EWG) 571/2006 sein. Ich muß da nochmal ganz genau schauen.

Wenn ich z.B. zu Fahrschulzwecken den LKW fahre oder ein fahrschüler den LKW fährt dann steht das gerät auf "out of scope" weil das auch eine ausnahme zu der vorschrift ist.

Oder wer sich z.B. einen 7.49 to LKW ausleiht um damit privat einen umzug zu fahren der stellt auch auf "out of scope" und fährt den LKW im normalen straßenverkehr ohne karte ganz legal da es ja ne privat fahrt ist.

3. Wenn du auf dem firmengelände ankommst und jemand von den mechanikern dann den LKW z.B. zum tanken, waschen oder in werkstatt fährt solltest du deine karte natürlich rausmachen und dann auf "out of scope" stellen, somit ist das dann eine fahrt die nicht unter die vorschrift fällt weil es ja privatgrund ist.

Fährst du dann nach 30, 45 oder meinetwegen 60 minuten wieder los, steckst du deine karte einfach rein und trägst manuell nach was DU in der zeit gemachst hast wo der mechniker deinen LKW auf dem firmengelände bewegt hat, ich denke das sollte dann auf jeden fall ne ruhepause gewesen sein.

Gruss

Maik

1.)

Zitat:

Verordung EG 561/2006

Sofern die Sicherheit im Straßenverkehr nicht gefährdet wird, kann der Fahrer von den Artikeln 6 bis 9 abweichen, um einen geeigneten Halteplatz zu erreichen, soweit dies erforderlich ist, um die Sicherheit von Personen, des Fahrzeugs oder seiner Ladung zu gewährleisten. Der Fahrer hat Art und Grund dieser Abweichung spätestens bei Erreichen des geeigneten Halteplatzes handschriftlich auf dem Schaublatt des Kontrollgeräts oder einem Ausdruck aus dem Kontrollgerät oder im Arbeitszeitplan zu vermerken.

Artikel 6 bis 9 sind die Vorschriften mit L&R-Zeiten, Fahrtunterbrechungen, maximale Fahrzeit etc. ...

Das ganze gilt aber nur für nicht vorhersehbare Notfälle. Zum Beispiel um den nächsten Parkplatz (Rasthof, Parkplatz, nächste Ausfahrt) anzufahren nachdem man im Schnee festgesteckt ist; im Stau/in einer Vollsperrung gesteckt hat. Das soll verhindern, dass du irgendwo auf der rechten Spur der Autobahn stehenbleiben mußt.

Der gern versuchte Trick: Hab keinen Parkplatz gefunden, mußte deshalb weiterfahren ist darunter eigentlich nicht zu verstehen. Es gibt Urteile, dass man sich schon in der Fahrtplanung Gedanken um den Standplatz am Ende der Fahrzeit machen muß (ob das möglich ist sei dahingestellt); ich habe irgendwo mal was aufgeschnappt von wegen 60-90min vorher anfangen zu suchen reicht nicht.

Ob und wie der Kontrollierende das verwarnt bzw. bestraft kann immer verschieden sein. Wenn das andauern passiert und der Geschwindigkeitsaufschrieb ein durchfahren der Parkplätze mit 60-90km/h anzeigt dürften die Chancen auf eine Verwarnung sehr gering sein...

2.)

Die 'Out of Scope'-Funktion ist zu nutzen, wenn das Fahrzeug außerhalb der VO 561/2006 genutzt wird. Für wen die 561-er nicht gilt steht in Artikel 3 der Verordnung. Im gewerblichen Güterverkehr gibt's aber keine Außnahme (außer Pannenhilfsfahrzeuge im 100km-Umkreis um den Standort).

3.)

Der digitale Tachograph erkennt, dass das Fahrzeug ohne gültige Karte bewegt wird. Das ganze wird im Massenspeicher des Tachographs abgelegt und beim nächsten einstecken einer Fahrerkarte sollte die Frage nach dem Nachtrag kommen (aus der Erinnerung geschrieben). Je nach Fahrzeugausstattung und Tachographenhersteller gibts auch einen Meldung im Bordcomputerdisplay.

Ich durfte mal einen Unimog bewegen in dem die entsprechende Meldung nicht abgeschaltet war. Effekt: Im Stand mit Motor an: Gelber Balken und "Keine Fahrerkarte einlegen. Bitte Fahrerkarte Einlegen". Während der Fahrt: Roter Balken "Fahrt ohne Fahrerkarte. Sofort anhalten und Fahrerkarte einlegen." Die Meldung konnte man zwar wegdrücken aber beim nächsten Halt bzw. nach kurzer Zeit erschien sie wieder...

Zitat:

Original geschrieben von Kunstbanause

Je nach Fahrzeugausstattung und Tachographenhersteller gibts auch einen Meldung im Bordcomputerdisplay.

Ich durfte mal einen Unimog bewegen in dem die entsprechende Meldung nicht abgeschaltet war. Effekt: Im Stand mit Motor an: Gelber Balken und "Keine Fahrerkarte einlegen. Bitte Fahrerkarte Einlegen". Während der Fahrt: Roter Balken "Fahrt ohne Fahrerkarte. Sofort anhalten und Fahrerkarte einlegen." Die Meldung konnte man zwar wegdrücken aber beim nächsten Halt bzw. nach kurzer Zeit erschien sie wieder...

Das ist bei den MAN´s die ich fahre auch so, gott sei dank steht da aber nur ein kleines T unten rechts im display welches blinkt, aber irgendwann hört das auch auf bis man wieder zum stehen kommt, dann geht es von vorn los.

 

Gruss

Maik

Soweit ich das verstehe, sind Gründe warum die Zeit überschritten sehr begrens´zt, und dingr ei krirnm Parkplatz etc helfen wie schin erwähnt nicht.

Outof Scope, gilt meines wissen wenn ich mich den gab´nzen Tag in einer Abgesperrten Baustellebeschäftigt bin.

Allerdings zählt es zur Arbeitszeit, und an und Abfahrt gehören natürlich auch dazu.

 

achja, eindringlich warnen kann ich nur vor Hanwerkern, mechanikern, die ohne eigene scheibe fahren,

haben sie eigene, ist alles Paletti. Fahren sie aber ohne bekommstbdu mähtigÄrger, weil ja jeder denkt dasdue deine rausgenonneb hast und ohne rnangiert, getankt hast

 

Bitte entschuldigt meine neue Tastatur, danke,

Mez1

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