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Direkt Kit 1.6i 8V

Opel Astra F
Themenstarteram 26. November 2008 um 13:14

Gruß @ all

wollte mir heute nen K&N Sportluftfilter zulegen wollte euch jetzt fragen wie das mit dem TÜV abläuft hab ein ESD drauf geht das zusammen? (soll ja zu laut sein oder so)

und da steht TÜV Gutachten > Nein

muss ich es eintragen lassen?

und was würde passieren wenn ich es nicht eintragen lasse...?

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14 Antworten

Einen ESD hat jeder.

 

Du meinst nen Sport ESD, erstmal geht das nicht, weil wie du schon sagst das zu laut wird, du könntest aber jedoch ne einzelabnahme machen lassen, dann wird gemessen wie laut die karre ist, wenns nicht zu laut ist, was ich fast nicht glaube, dann bekommstes eingetragen und gut, wenn halt zu laut, dann nicht.

 

Wenn dus nicht eintragen lässt, udn die rennleitung schlechte laune haben, bleibt die karre an ort und stelle stehen, udn bekommst wenne pech hast noch punkte, und dein versicherungsschutz is auch erstmal weg, weil dein auto keine betriebserlaubnis in dem zustand hat.

Themenstarteram 26. November 2008 um 14:32

okay chris thx... =)

Sport-ESD mit ABE ist wie nen Serienteil...

-->Sonst müsste ja ne Rad/Reifenkombi mit Sportlenkrad (schliesst sich auch im GA aus) auch nur mit Fahrversuchen a lá Nordschleife möglich sein...

GEIL, 71PS mit viel Krach... TOLL

Ich geh von nem Führerschein auf Probe aus! Lieber mal beim TÜV vorbeifahren und fragen! Fahren ohne ABE heißt Nachschulung heißt 40€ und ein Punkt und 400€ für die Fahrschule!

Son Ding soll beim 1,6er 8V eh nur zu Mehrverbrauch führen und ist im Winter sowieso nix.

Ist das überhaupt ein offener? Son Ersatzeinsatz ist erstrecht Käse! Aber frei.

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower

Sport-ESD mit ABE ist wie nen Serienteil...

Nein, ist es eben nicht. Es ist vielleicht ähnlich wie ein Serien-ESD, aber eben nicht gleich.

Deshalb ist eine Kombi aus LuFi und Nicht-Serien-ESD eben gesondert zu prüfen.

Zitat:

-->Sonst müsste ja ne Rad/Reifenkombi mit Sportlenkrad (schliesst sich auch im GA aus) auch nur mit Fahrversuchen a lá Nordschleife möglich sein...

Aber genauso ist es. Das muss entsprechend in Fahrversuchen geprüft werden. OK, nicht grad auf der Nordschleife ;)

am 28. November 2008 um 16:38

wobei ichs für sinnvoll halten würde, weil dann diese ganzen presstiefen wanderschikanen spätestens im karussel eine natürliche auslese erfahren würden :D

Solange der Lufi 'n TÜV-Teilegutachten hat, sollte das unproblematisch sein. Weiss nich was daran zu laut sein soll. Hab das Ding beim 1,8i 16V in Kombination mit nem Remus-ESD (mit ABE) ohne Probleme eingetragen bekommen und hatte die letzten 4 Jahre deswegen auch beim Tüv keine Probleme. Im Zweifelsfall aber einfach beim TÜV nachfragen.

@norski: Wenn Du das in dieser Kombi schon länger eingetragen hast, ist das auch OK. Nur Neueintragungen sind so ohne weiteres nicht mehr möglich. Den genauen Stichtag der Änderung müsste ich jetzt raussuchen, aber für Deinen Fall ist die Eintragung schon OK, weils lange genug her ist.

Jetzt fällste mir schon im 2. Beitrag auf^^

Sag doch mal, woher du die Erkenntnisse hast.

-->Ich hab von meinem AaS die Telefonnummer. Den kann ich zur Not auch anrufen lassen. Wobei ein ESD mit ABE inkl. LuFi (eingetragen) kein gravierenden Mangel darstellt, um die Weiterfahrt zu untersagen. Es ist sicherlich korrekt, dass der ABE Sport-ESD nicht einem Serienteil gleichzusetzen ist. Trotzdem erfüllt dieser die Anforderungen um eine ABE zu bekommen (was einem Serienteil nahekommt).

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower

Jetzt fällste mir schon im 2. Beitrag auf^^

Das muss ja nix negatives bedeuten, oder nimmst Du das persönlich ;)

 

Zitat:

Sag doch mal, woher du die Erkenntnisse hast.

Naja, lesen bildet. Und wenn man jeden Tag praktisch damit zu tun hat, schadet das sicherlich auch nicht :)

Also noch mal Schritt für Schritt:

Man kann diese Änderungen natürlich grundsätzlich abnehmen lassen (auch wenn sie sich gegenseitig beeinflussen) solange

1. im Gutachten nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges steht,

2. die gegenseitige Beeinflussung geprüft und technisch i.O. ist,

3. Das Ganze bei der Abnahme sauber dokumentiert ist.

Bei Punkt 2 wird das aber schwierig. Hier ist es so ohne weiteres nicht möglich, eine negative Beeinflussung (z.B. bezüglich der Geräuschpegel) auszuschließen.

Da ist schon ein etwas aufwendigeres Verfahren zur Geräuschmessung erforderlich. Ob da eine Messung des Standgeräuschs als Hilfskriterium ausreicht, wage ich mal zu bezweifeln.

Eine Fahrgeräuschmessung ist jedoch finanziell ziemlich happig und steht sicherlich in keinem Verhältnis zum geplanten Umbau.

Zitat:

-->Ich hab von meinem AaS die Telefonnummer. Den kann ich zur Not auch anrufen lassen.

Selbst anrufen macht auch Spass ;)

 

Zitat:

Wobei ein ESD mit ABE inkl. LuFi (eingetragen) kein gravierenden Mangel darstellt, um die Weiterfahrt zu untersagen.

Der Passus lautet "erheblicher Mangel". Das hat aber auch rein gar nichts mit einer Untersagung der Weiterfahrt zu tun. Hier gehts lediglich darum, ob eine HU oder Abnahme positiv bescheinigt werden kann oder eben nicht.

Eine Untersagung der Weiterfahrt resultiert aus einer Gefährdung möglicher Umbauten.

 

Zitat:

Es ist sicherlich korrekt, dass der ABE Sport-ESD nicht einem Serienteil gleichzusetzen ist. Trotzdem erfüllt dieser die Anforderungen um eine ABE zu bekommen (was einem Serienteil nahekommt).

Aber grade das ist der Knackpunkt. Wenn z.B. der Sport-ESD grad noch die Grenzwerte einhält, dann bekommt er die ABE. Wird jetzt dazu aber ein offener LuFi dazu verbaut (der alleine vielleicht auch grad noch so die Grenzwerte einhält), dann klappt die Einhaltung der Grenzwerte der KOMBINATION eben grade nicht mehr.

Und das ist der Punkt, der die Eintragung so ohne weiteres nicht möglich macht. Da ist für die Eintragung schon etwas mehr in Hinblick auf die ZUlässigkeit nötig.

 

Wobei du eingestehen musst, dass bei der Rad/Reifenkombi mit einem Sport-Lenkrad auch keine umfangreichen Fahrversuche gemacht werden. Von daher mag es sein, dass 95% der AaS dies dann mit einer Geräuschmessung belegen (wobei allein schon der Asphalt, Wind und die Reifen etc als Variable zu sehn ist). Das ganze kann der Prüfer aber auch nach seinem dafürhalten so "durchwinken". Das würde "meiner" machen... Er ist aber auch der Ansicht, dass die ESD mit ABE keine Geräuschveränderung im Pegel mit sich bringt. Von daher würde er das nur auf direkte Nachfrage eintragen. Und falls probleme damit auftreten, nimmt er das sofort ab... So seine Aussage... Von daher würde ich von der Einstellung, eine Eintragung nur mit Geräuschmessung abtreten. Wie sagt man so schön? Ermessenssache.

Der Umfang der Prüfung dieser Kombinationen hängt sicherlich von deren gegenseitiger Beeinflussung ab.

Natürlich gibts da Kombis, da weiss man auf den ersten bis spätestes zweiten Blick, dass einen Eintragung völlig problemlos ist.

Andrerseits gibts durchaus mal Fahrversuche bei der Sportlenkrad/Rad-Reifen-Kombi. Aber das ist ja auch nicht wirklich aufwendig.

Zurück zur LuFi/Sport-ESD-Kombi:

Natürlich ist dies generell eintragbar. Grade wenn die Abweichung zum Serien-ESD marginal ist. Aber es gibt auf dieser Welt durchaus Sport-ESD, da fragt man sich, wie die überhaupt eine ABE bekommen haben (ziemlich laut und weit von der Serie entfernt (und mit italienischer ABE/EG-Typgenehmigung ;) )).

Aber wie Du schon sagst: Ermessenssache. Bei vielen Kombinationen aber sicherlich ganz klar weit jenseits des Ermessens und weit in Richtung Gefälligkeitseintragung.

Also wenn ich ehrlich bin, ist mein Remus-ESD von 1998 arg laut. Zu einem Serien-Fz. deutlich zu unterscheiden. Schon an der Grenze, wo ich sagen würde "mir zu laut". Und nen Remus ist mit seinen kleinen Röhrchen im inneren nicht annähernd "italienisch" :p

Der gröhlt halt so, weil dein Auto permanent besoffen is :p

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