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Direkte Zulassung in Fremdbezirk. Warum nicht möglich?

Themenstarteram 13. September 2015 um 6:11

Ich stelle mir die Frage, warum es nicht möglich ist, ein KfZ im Zulassungsbezirk X direkt anzumelden auf den Zulassungsbezirk Y ? In den heutigen Zeiten, wo die NSA Merkels Handy abhören kann?

Warum muss man den Umweg über Kurzkennzeichen gehen?

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12 Antworten

Bsp.: Weil der Landkreis X kein Dienstsiegel vom Ldk. Y hat.

Themenstarteram 13. September 2015 um 8:54

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 13. September 2015 um 09:19:11 Uhr:

Bsp.: Weil der Landkreis X kein Dienstsiegel vom Ldk. Y hat.

Man kann auch ein bundesweites Einheitssiwgel machen.

Weil wir ja in Deutschland sind, denke ich, daß die Computer- und Datenbanksysteme einzelner Kommunen nicht identisch und schon gar nicht zueinander kompatibel sind. Fremde Zulassungsstellen hätten also gar keinen Zugriff auf freie Kennzeichen.

Zitat:

@Alien2012 schrieb am 13. September 2015 um 08:11:30 Uhr:

Ich stelle mir die Frage, warum es nicht möglich ist, ein KfZ im Zulassungsbezirk X direkt anzumelden auf den Zulassungsbezirk Y ?

In den heutigen Zeiten, wo die NSA Merkels Handy abhören kann?

Warum muss man den Umweg über Kurzkennzeichen gehen?

nein,

das ist keine frage

weil es im gesetz so steht.

bin fang jetzt nicht an herumzudiskutieren - so ist die gesetzeslage und du kannst es kurz- und mittelfristig nicht ändern.

wenn du mit der gesetzeslage nicht zu frieden bist, kannst du eine petition machen.

Themenstarteram 13. September 2015 um 16:09

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 13. September 2015 um 16:57:31 Uhr:

Zitat:

@Alien2012 schrieb am 13. September 2015 um 08:11:30 Uhr:

Ich stelle mir die Frage, warum es nicht möglich ist, ein KfZ im Zulassungsbezirk X direkt anzumelden auf den Zulassungsbezirk Y ?

In den heutigen Zeiten, wo die NSA Merkels Handy abhören kann?

Warum muss man den Umweg über Kurzkennzeichen gehen?

nein,

das ist keine frage

weil es im gesetz so steht.

bin fang jetzt nicht an herumzudiskutieren - so ist die gesetzeslage und du kannst es kurz- und mittelfristig nicht ändern.

wenn du mit der gesetzeslage nicht zu frieden bist, kannst du eine petition machen.

Na wir wollen doch den Ball flachhalten. Es ist einfach nur ein Gedanke, der mir in den Sinn kam. Und warum sollte man das nicht diskutieren können? Auch Gesetze sind nicht umumstösslich und immer sinnfrei. Wo bitte im Gesetz steht das?

Ich finde es wäre langfristig gesehen halt für alle Beteiligten einfacher.

Themenstarteram 13. September 2015 um 16:10

Zitat:

@digibär schrieb am 13. September 2015 um 16:52:31 Uhr:

Weil wir ja in Deutschland sind, denke ich, daß die Computer- und Datenbanksysteme einzelner Kommunen nicht identisch und schon gar nicht zueinander kompatibel sind. Fremde Zulassungsstellen hätten also gar keinen Zugriff auf freie Kennzeichen.

Aber es ist technisch möglich, wenn man denn wöllte.

Eine Änderung der Gesetze ist natürlich möglich aber in der Praxis nicht wirklich realisierbar und sicher auch nicht gewünscht von den Kommunen. Die Kosten wären sicherlich sehr hoch.

Es müssten alle Zulassungsstelle auf ein einheitliches Zulassungsprogramm umgestellt werden. Im Moment gibt es einige verschiedenen Programme, da nutzt Landkreis A Programm A und der Nachbarlandkreis B das Programm B usw... Verträge mit den Herstellern der Programme laufen auch immer eine gewisse Zeit.

Dann müssen alle Zulassungsstellen an die Vernetzung zum Kraftfahrtbundesamt in Echtzeit ran um dort in der Datenbank Einträge vorzunehmen können bzw. Vorgänge sofort nachlesen können. Sonst würde ich in Berlin ein HH-Kennzeichen zulassen und in München wird durch Zufall genau das gleiche HH-Kennzeichen vergeben.

Der Dritte Punkt wären die Zulassungssiegel auf den Kennzeichen. Ein einheitliches Siegel müsste her, sonst hat jede Zulassungsstelle mehrere hunderte Siegel vorzuhalten, das ist schon von der Lagerung ein immenser Verwaltungsaufwand.

Und dann wird auch die Überprüfung der Halterdaten schwierig. Die örtliche Zulassungsstelle aus dem Heimatbezirk kann heute auch auf die Daten des örtlichen Einwohnermeldeamtes und Finanzamtes zugreifen. So kann bei der Zulassung die Überprüfung der Adressdaten und Steuerrückstände (für Kfz-Steuern) vorgenommen werden. Da müsste auch eine deutschlandweite Vernetzung geschaffen werden, sonst kann ich mit meiner auf dem Ausweis veralteten Adresse einfach mit falscher Adresse zulassen oder trotz Kft-Steuerschulden zulassen.

Technisch hängen die Kommunen, auch aufgrund leerer Kassen, um Jahre zurück und es ist keine wirkliche Notwendigkeit vorhanden. Wenn ich ja im jeweiligen Bezirk wohne (so sollte es eigentlich sein), warum soll ich dann wo anders zulassen.

Zitat:

@Dr.Zulassung schrieb am 13. September 2015 um 18:28:29 Uhr:

 

Technisch hängen die Kommunen, auch aufgrund leerer Kassen, um Jahre zurück und es ist keine wirkliche Notwendigkeit vorhanden. Wenn ich ja im jeweiligen Bezirk wohne (so sollte es eigentlich sein), warum soll ich dann wo anders zulassen.

Wenn ich aus HH komme und ein Auto in M kaufen will, der Verkäufer mir aber seine Kennzeichen nicht mitgeben will, wäre es einfach sehr praktisch das Auto in M für HH zulassen zu können. Seit unsere Politkasper auf die glorreiche Idee kamen das Kurzzeitkennzeichen nur noch mit Tüv zu vergeben haben sie es praktisch nutzlos gemacht. Soll ich nach M fahren, den Kaufvertrag machen, den Tüv-Bericht wieder nach HH schaffen, mir dort ein Kurzzeitkennzeichen holen, wieder runter nach M um damit das Auto zu überführen? Dann kann ich statt dem Kurzzeitkennzeichen mit den Zulassungsbescheinigungen gleich ein richtiges Kennzeichen machen lassen. Die doppelte Fahrerrei bleibt mir dadurch trotzdem nich erspart. Das zur Frage nach dem Warum.

Themenstarteram 13. September 2015 um 18:07

Zitat:

 

Technisch hängen die Kommunen, auch aufgrund leerer Kassen, um Jahre zurück und es ist keine wirkliche Notwendigkeit vorhanden. Wenn ich ja im jeweiligen Bezirk wohne (so sollte es eigentlich sein), warum soll ich dann wo anders zulassen.

Es geht ja auch nicht um die, die in ihrem Bezirk kaufen und zulassen können. Aber der Markt ist ja sozusagen globaler geworden. Wenn ich in Berlin ein Auto kaufen will, aber in Hamburg gemeldet bin, wäre es für alle Beteiligten halt einfacher.

Kzk bekommst Du auch am Fahrzeug Standort!

Hallo ins Forum,

Zitat:

@Mr. Moe schrieb am 13. September 2015 um 19:34:01 Uhr:

Wenn ich aus HH komme und ein Auto in M kaufen will, der Verkäufer mir aber seine Kennzeichen nicht mitgeben will, wäre es einfach sehr praktisch das Auto in M für HH zulassen zu können. Seit unsere Politkasper auf die glorreiche Idee kamen das Kurzzeitkennzeichen nur noch mit Tüv zu vergeben haben sie es praktisch nutzlos gemacht. Soll ich nach M fahren, den Kaufvertrag machen, den Tüv-Bericht wieder nach HH schaffen, mir dort ein Kurzzeitkennzeichen holen, wieder runter nach M um damit das Auto zu überführen?

das Problem war, dass das KZK gern zum Umgehen der (nicht möglichen) Anmeldung von nicht verkehrssicheren Fahrzeugen genutzt wurde. Dies geht jetzt aus m.E. richtigen Erwägungen nicht mehr. Durch diese Maßnahme gibt's auch nicht wirklich Probleme, außer wenn der TÜV nicht mehr gültig ist.

Auch in Deinem Fall gibt's kein Problem: Das KZK kann von der örtlich zuständigen Zulassungsstelle (dies wäre im Beispiel Hamburg) oder bei der für den Standort des Fahrzeugs zuständigen Stelle (dies wäre hier München) ausgegeben werden. Also kannst Du locker nach München fahren, dort das Fahrzeug kaufen und mit dem TÜV-Bericht Dir dort ein KZK (hat dann natürlich ein "M") ausstellen lassen. Damit kannst Du dann 5 Tage bis nach Hamburg fahren und Dir dort dann das endgültige HH-Kennzeichen holen. Zweimal fahren musst Du daher gar nicht.

Viele Grüße

Peter

Allerdings hat die Praxis bei diesem "Extrembeispiel" gezeigt, dass die Zulassungsstelle schon im Feierabend oder im Wochenende ist ;)

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