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Distanzscheiben bei 18 zoll...

Mercedes CLK 208 Coupé
Themenstarteram 15. November 2010 um 8:29

Hallo,

ich bin verwirrt...fahre auf meinem ckl a208 vorMopf VA 225*40*18 und HA 245*35*18.

Nun möchte ich gerne Distanzscheiben montieren. Mein Bekannter hat noch welche von H&R rumliegen :

VA: 15mm pro Seite

HA: 25mm pro Seite

Mal montiert, passt wie die Faust aufs Auge, schön bündig, nicht zu viel, kein schleifen.

Auf der H&R-Seite finde ich allerdings in Sachen 18Zoll nur Bereifung bis 225..

Bei 245*35*18 scheint der Spass da aufzuhören...

Fährt von euch jemand diese Reifenkombi in Verbindung mit DR ?

Oder kann mir einer die Tomaten von den Augen nehmen??

Vielen Dank für eure netten, hilfreichen Antworten im voraus :-))

Liebe Grüsse

Carsten

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11 Antworten

Hallo Carsten,

Entscheidend ist nicht nur die Optik, ob es gut aussieht und Bündig abschließt ggf. die Lauffläche vom Reifen abgedeckt ist, sondern wie Du schon angesprochen hast das Gutachten von H&R. Da hört es bei 15mm HA und 18" auf! Entscheidend ist aber auch die ET deiner jetzigen Felge! ET Felge in Verhältniss max. ET Gesamt, darf nicht größer 2% betragen.

Wenn Du deine Felgen/Kombi fahren willst mit zum Bsp. HA 25mm DR (ohne jetzt weitere Angaben zu kennen!) Wird eine Begutachtung nach §21 Stvzo erforderlich. Und da wirst Du nicht drum rum kommen, weil deine Kombination nicht im Gutachten von H&R steht. Sollte aber kein Problem darstellen, wenn wie Du sagst die Reifen noch nicht überstehen, die Radlast Kg nicht überschritten ist und du die passenden Radbolzen verwendest!

Alles andere würde ich beim TÜV erfragen, die sind hilfbereit und geben gerne im Vorfeld Auskunft.

P.S. sieht bestimmt geil aus ;)

Schau' mal im Kapitel "Hinweise und Auflagen" den Punkt 5 "Verwendung der Distanzringe mit Rädern/Reifen" an.

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae

Schau' mal im Kapitel "Hinweise und Auflagen" den Punkt 5 "Verwendung der Distanzringe mit Rädern/Reifen" an.

Hallo Alpha Lyrae,

wollte gerade noch was ergänzen:

Die 2%-Grenze für Spurweitenerhöhungen liegt für den Typ 208 bei ET15 hinten und ET22 vorne. Darüber hinaus ist ausreichende Fahrwerksfestigkeit nachzuweisen.

Die Einhaltung dieser ET-Grenzen impliziert nicht automatisch eine Abnahmefreiheit.

Ist eigendlich ein Zitat von Dir, ich will mich aber nicht mit fremden Blumen Schmücken!

P.S. Unter Punkt II.10. ist aber seine ReifenKombi nicht dabei! Einzelabnahme möglich??

Themenstarteram 15. November 2010 um 11:38

Moin,

hab die ET gerade nicht zur Hand, denke aber VA = 35 , HA = 30.

Die 245er " wirken" auf jeden Fall nicht wirklich ohne DR---, eben bei der Dekra angerufen, die dürfen aber keine 21er Abnahme machen...Deutschland eben.., der freundliche Herr meinte aber, sollte kein Thema sein und müsste so um die 37€ liegen ( nur die DR eintragen, die Felgen sind es bereits).

Naja, das hat Zeit bis zum Frühjahr, die Sommerreifen liegen artig geputzt im Trockenen :-) und wenn ich bei H&R richtig geschaut habe, greift bei den 205*55*16 Winterreifen die ABE.

Dann werd ich auch mal ein Bild einstellen und mich ordnungsgemäß vorstellen :-))

schönen Restmontag

Carsten

Stimmt schon, dass man über 2% Spurverbreiterung einen Nachweis der ausreichenden Fahrwerksfestigkeit benötigt. Das Schöne ist, dass Teilegutachten von Distanzscheiben auch als ein solcher Nachweis dienen können. In diesem Fall gibt es ja in der Rad/Reifen-Liste sogar einen Eintrag mit ET0.

Diese Liste gilt nur für serienmäßige Rad/Reifen-Kombinationen. Hat man etwas anderes montiert, greift Punkt IV.5., und in diesem Fall wohl der Absatz d). Damit ist eine Abnahme nach §§21 und 19(2) möglich. Diese geht in den alten Bundesländern nur bei TÜV-Prüfstellen, allerdings nicht bei jeder, da die Abnahme von einem KFZ-Sachverständigen (aaSmT) durchgeführt werden muss. Also besser vorher telefonisch nachforschen.

 

Gruß

Alpha Lyrae

Hallo Carsten,

genau das ist ja das Problem, zumindest nach dem Gutachten von H&R! Sind am Fahrzeug andere Rad/Reifenkombinationen vorhanden, die bereits in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind oder in Verbindung mit den Distanzscheiben begutachtet werden sollen (z.B. mit vorlage ABE), so ist dies nur zulässig, wenn es sich um gleiche Rad/Reifenkombination handelt wie unter Punkt II.10. im Gutchten H&R angeben ist. Dies ist ja bei Dir nicht der Fall, sollte aber TÜV und prüfungstechnisch kein Problem darstellen wenn daraus nach §21 STVO abgenommen wird.

Hallo,

also ich fahre exakt dieselbe Kombination wie Du. Ich habe allerdings nur an der HA Distanzscheiben montiert (H&R). Und zwar 20mm auf jeder Seite. Diese wurden per Einzelabnahme oder erweiterter Prüfung (so nannte sich das Glaube ich = §19.2 oder.3) abgenommen. Mehr würde ich persönlich mit einer ET von 35 nicht empfehlen bzw. mehr wird nicht gehen. Ich bin jetzt schon zweimal vollbeladen in den Urlaub und das ist mehr als hauchzart was da an Platz bleibt. Wenn mehr als 20mm dann nur mit den entsprechenden Federwegbegrenzern. Alles andere ist ohne entsprechende Änderungen am KFZ lebensmüde.

Ach ja.....diese Abnahme geht natööörlich auch nur beim TÜV!! ;)

Kleine Zusatzinformation:

Die Verwendung geänderter Federauflage-Elemente oder geänderter Druckanschläge (z.B. Federwegbegrenzer) ist eine Fahrzeugänderung im Sinne der VdTÜV-Richtlinie Kraftfahrwesen 751 und erfordert daher eine Änderungsabnahme.

Hoffentlich sind dafür dann auch genügend Gewichte im Lager. Mehr als das 1,4-fache der maximalen Achslast muss es schon werden können.

So ein harmlos wirkendes Stück Gummi hat eine größere Bedeutung als man zunächst glaubt...

 

Gruß

Alpha Lyrae

Zitat:

Original geschrieben von diggen71

Hallo,

ich bin verwirrt...fahre auf meinem ckl a208 vorMopf VA 225*40*18 und HA 245*35*18.

 

Carsten

Ich fahre auch diese Kombination.

Habe noch eine Tieferlegung von 40/40 drine.

Hinten sind je Seite 22,5er Scheiben montiert.

Mit diesem ganzen Kram bin ich dann zum TÜV - eingetragen und fertisch.

Vorne habe ich allerdings keine Scheiben drauf, weil meine 15er zu breit waren.

Themenstarteram 16. November 2010 um 17:46

Moin Peter,

habe 30 mm Tieferlegung verbaut, hast du hinten börteln müssen?

MfG

Carsten

Zitat:

Original geschrieben von diggen71

Moin Peter,

habe 30 mm Tieferlegung verbaut, hast du hinten börteln müssen?

MfG

Carsten

Ja, die hinteren Radkästen wurden schon früher gebörtelt.

Hatte damals noch 16 Zoll mit 225er ET 30 mit 30er Scheiben und 40/40er Tieferlegung. (da durfte auch schon keiner mehr hinten sitzen):):):)

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