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Distanzscheiben hinten H&R vorne SCC ... kein TÜV
war heute beim TÜV und der hat mal gleich abgebrochen als er gesehen hatte dass ich unterschiedliche Hersteller verbaut habe. Er meinte das wäre so nicht zulässig. Ich hab doch für beide Hersteller Gutachten wo klar gemäß § 19.3 eine Freigabe für das Fahrzeug gelistet ist. Kann mir einer bestätigen das man nur einen Hersteller verbauen darf oder hatte der Prüfer einfach keinen Bock. Er meinte ich müsste da eine Einzelabnahme machen lassen wenn ich die so fahren will. Das kann ich mir nicht vorstellen. Entweder die sind zugelassen oder nicht. Ist ja nicht pro Rad unterschiedlich sondern pro Achse. In den Gutachten konnte ich auch nichts auslesen, dass man nur von einem Hersteller verbauen darf.
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16 Antworten
Ich bin auch mit 2 verschiedenen Herstellern für die Distanzscheiben gefahren, allerdings brauchte ich eh eine Einzelabnahme wegen der Felgen. Da gab es keine Probleme.
Ich bin mir sicher der war mit der Menge der abzunehmenden Sachen überfordert. Es waren die Scheiben vorne und hinten, Federn 45/30 und dann noch die Felgen. War also viel zum lesen. Er meinte das kann man nicht einfach so mal schnell zur eigentlichen tüv Prüfung mit machen. Ich sehe das etwas anders. In meinen Augen ist das sein Job un auch seine Aufgabe. Dafür zahle ich ja auch die erweiterte Eintragung mit 45 Euro pro Eintrag plus noch mal 105 Euro für die eigentliche tüv Prüfung... war dann noch bei einer anderen Prüfstelle der hatte sich ohne Bezahlung die Mühe gemacht und alle Papier gesichtet und meinte ich sollte einen Termin machen da es doch etwas länger dauern wird mit dem ganzen Einträgen und der Prüfung. Habe natürlich nicht gefragt ob es Probleme gibt wegen der unterschiedlichen Hersteller der Scheiben. Im Gegenteil... er meinte nur das er die Felgen als ein eventuelles Problem sieht. Am Donnerstag bin ich schlauer nach dem tüv Termin.
Ja ich hab auch schon feststellen müssen, dass nicht jeder Prüfer sich mehr Arbeit machen will als die HU. Aber wie in jeder Branche gibt es positive und negative Überraschungen!
In der Summe: Federn, Felgen und Scheiben ist das auf jeden Fall eine Abnahme nach §19.2. Das darf auch nicht jeder Prüfer.
Wie in der Summe??? Wenn für alle Teile Gutachten vorliegen haben nach 19.3 wie kommst du dann auf 19.2 ??? Verstehe ich nicht. Man prüft die Auflagen und wenn alles passt wars das. Die Prüfer in Deutschland sind mir da echt zu unflexibel.
Da die Teile abhängig voneinander sind, wird es eine Eintragung nach 19.2. Schau mal ins "Kleingedruckte".
Wer hindert dich daran das Land zu wechseln?
Jedes 19.3er Gutachgten bezieht sich auf den ansonsten serienmäßigen Zustand des Fahrzeugs. Deswegen kann man diese 19.3er Eintragungen nicht einfach aufsummieren bzw. beliebig kombinieren.
In Holland gelten zwar die gleichen Gesetze, da interessiert es aber keine Sau...wäre also eine Möglichkeit...
Heute war der große Tag ... TÜV Prüfung incl diverser Abnahmen wie schon oben beschrieben. Die beiden Distanzscheiben (vorne 2x10=20 und hinten 2x25=50) sind nicht zulässig nach Tieferlegung. Es wäre aber kein Problem wenn Serie verbaut ist unterschiedliche Herstelle zu verwenden. Das war die Aussage vom Prüfer. Sie mussten jetzt aber wegen den Federn runter. Die Felgen für den Winter hatte ich damals beim Autokauf vom Händler mitbekommen. Da diese mit 7,5Jx16H2 ET 37 nicht der Seriengröße entsprechen, mussten die via Einzelabnahme geprüft werden da ich ja auch 45/30 Federn verbaut hatte welche aber nur Seriengröße zulässt. Die Federn mussten auch noch abgenommen werden was aber kein Problem war. Jetzt hatte ich mir schon für den Sommer 18 zoll Reifen gekauft welche ich heute wieder zurück gehen lasse da ich die Reifenkombination auch nicht fahren darf mit der Tieferlegung. Angedacht war vorne 225/40/18 u. hinten 245/35/18. Felgen hatte ich auch schon bestellt in der Größe vorne 8,5/18/ET30 u. hinten 9,5/18/ET32. Konnte ich heute auch wieder Stornieren da durch die Tieferlegung auch nicht mehr zulässig. Ich darf jetzt mit der Tieferlegung meine Felgen für den Winter in 16 zoll fahren und muss mir für den Sommer welche in der Größe vorne 7,5x18 ET37 u. hinten 8,5x18ET30 kaufen. Das ist das Maximum was ich mit der Tieferlegung jetzt fahren darf. Die Reifen haben auch eine feste Vorgabe welche für vorne 225/40R18 92V XL u. hinten 255/35R18 94V XL sind. Das wird sehr lustig jetzt vernünftige Felgen mit den Abmessungen zu finden. Die TÜV Gebühren und die Abnahme haben mich 200 Euro gekostet. Zusätzlich muss ich jetzt noch die Eintragung der Winterfelgen und Federn bezahlen. Was auch noch einmal 40 Euro kostet und zu guter letzt darf ich noch einen neune Fahrzeugschein erstellen lassen. Für die paar Sachen bin ich echt etwas geschockt was das für ein Aufwand mit sich gebracht hatte. Und meine Distanzscheiben hab ich jetzt auch umsonst gekauft gehabt was auch noch mal mit 230 Euro zu buche schlägt. Bei meinem W208 230K habe ich weitaus mehr gemacht und und brauchte keine Vollabnahme machen. Scheinwerfer vorne und hinten, Tieferlegung mit kompletten Fahrwerk, Auspuff ab Kat, Felgen 19 Zoll. Damit bin ich zum TÜV gefahren und nach einer Stunde war das kein Thema. Den ganzen Aufwand jetzt beim W209 200K habe ich allein den Federn von Supersport zu verdanken. Ich weis nicht wie es bei anderen Herstellern ist aber die Auflagen bei den Federn von Supersport sind somit nicht weiter zu empfehlen. Würde ich nicht nocheinmal machen. Im Moment ist im übrigen meine Betriebserlaubnis erloschen bis ich die Änderung aus Marburg erhalten habe. Damit muss ich dann noch zur Zulassungsstelle fahren und bekomme meine neu Plakette bis 2019 und den neuen Schein. Der W209 ist ohne Mängel über den TÜV gegangen. Das war aber auch das Einzigst positive an dem heutigen Tage für mich.
Na dann war es doch nicht so Easy wie du dir das ausgemalt hattest.
dass da was vom TÜV abgenommen werden musste war mir klar. bin ja auch nicht umsonst zum TÜV gefahren. Es sollte auch alles seine Richtigkeit haben. Da lege ich selber sehr großen Wert drauf. Dass aber die verbauten Federn bei allen angebauten Sachen einen Riegel vorschieben hätte ich nicht gedacht. Ich muss halt jetzt Felgen finden welche so wie im Brief und Schein eingetragen sind in 18 Zoll finden mit den genanten Werten. Dann könnte ich eventuell auch die Scheiben fahren ohne Einzelabnahme. Ich wollte nur die Info übermitteln dass der erste Prüfer in Hofheim am Taunus schon von Anfang an keinen Bock hatte. Die Behauptung dass man die Distanzscheiben nicht von unterschiedlichen Herstellern fahren darf ist absolut falsch. Das hatte mir der Prüfer heute noch einmal bestätigt. Alles andere war bei der ersten Prüfung absolut nicht besprochen.
Morgen bin ich sowieso in Hofheim wegen der Erstellung eines neuen Fahrzeugscheins. Dann werde ich noch einmal das Gespräch mit dem Prüfer suchen und auch seinen Vorgesetzten verlangen. Alleine nur wegen der Falschaussage. Sowas darf nicht passieren ... bei der Macht die diese Leute haben.
Das liest sich für mich ja fast unglaublich.
Gibt es denn nicht mehr die Sondereintragung für knapp 100€, wo dann einfach alles auf Freigängigkeit geprüft wird, dann die technischen Daten der Anbauteile, wie z.B. max. Achslast etc. geprüft wird, dann gibt es zwei Zettel auf dem alles steht was zusätzlich in den Fahrzeugschein eingetragen werden muss und gut?
So habe ich es bis dato immer gehandhabt (Lupo, Astra H, CLK). Alles was nicht offensichtlich technisch unkorrekt war wurde dann auch eingetragen, da ich alle technischen Daten zuvor genaustens geprüft habe (vor dem Kauf).
Ich fahre einen c209 320CDI mit dem Bilstein B12 Fahrwerk hinten 5mm je Seite Distanzscheiben und 19" CLS AMG Felgen.
Das war nicht das kleinste Problem damals.
da sieht man eben die Unterschiede der Prüfer. Der eine ist korrekt und macht das mit gesundem Menschenverstand und der andere ist leider nur überfordert wenn er mal was lesen sollte außer die Daten im Fahrzeugschein. Ich habe für meinen Teil dazugelernt ... ab Heute lasse ich alles von der Werkstatt machen und gleich eintragen. Kostet halt dann wieder das dreifache.
Du hättest ja auch gleich dazu schreiben können, dass du aus Hessen kommst. Klarer Standortnachteil für technische Änderungen am Fahrzeug. Hessen ist das einzige Bundesland in dem die Eintragungen nach 19.2 noch ein weiteres Mal auf Plausibilität geprüft werden. Daher meiden die Prüfer auch die Eintragungen nach 19.2 wie der Teufel das Weihwasser und machen alles besonders genau. Mittlerweile lasse ich diese Änderungen meistens über einen Tuner machen über den ich die Teile auch beziehe. Das spart erheblich Nerven.