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Diverse Eintragungen

Opel Astra J
Themenstarteram 9. März 2020 um 7:08

Hallo zusammen,

ich wollte mich hinsichtlich Eintragungen und Abnahmen erkundigen.

Beispielsweise habe ich jetzt bei einem sozusagen serienmäßigen Astra J OPC eine Tieferlegung einbauen und eintragen lassen. In der Eintragung steht jetzt, dass die Abnahme mit Serienbereifung (den originalen 20" OPC Rädern erfolgt ist).

Jetzt habe ich mir 20" Sommerräder auf so ziemlich den gleichen Felgenmaßen bestellt und möchte diese natürlich dann auch eintragen lassen. Ich habe jetzt hinsichtlich der Eintragung ein paar Fragen...

1. Wenn ich die neuen Sommerräder jetzt eintragen lasse, werden diese dann einfach eingetragen oder in Verbindung mit der Tieferlegung? Also wie genau wird das dargestellt? Einmal Sommerräder, einmal Tieferlegung mit Sommerräder?

2. Hintergrund ist nämlich der, wenn ich jetzt irgendwann bspw. auf ein Gewindefahrwerk umsteige und mir dieses eintragen möchte, wird das dann separat noch eingetragen oder müssen dann auch jeweils die beiden Reifenkombinationen (Sommer + Winterräder) zusätzlich vermerkt werden

3. Wenn alles soweit passt, spiele ich ebenfalls mit dem Gedanken noch Spurplatten verbauen zu lassen. Wie wird die Eintragung ablaufen? Reicht es, die Zubehörfelgen (also die Sommerräder) eintragen zu lassen oder muss das dann wieder für beide Reifenkombinationen gemacht werden? Falls für beide, wie geht man da vor? Schleppt man alle Reifen zur Werkstatt, legt die Spurplatten bei und sagt, bitte einmal eintragen?

Vielen Dank vorab.

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19 Antworten

Bei Umbauten, die sich gegenseitig beeinflussen, müssen diese immer zusammen abgenommen werden. Und ja, genau so macht man das inkl. der Winter-/ und Sommerfelgen. Ich hatte damals mein Gewindefahrwerk mit Spurplatten mit Sommerfelgen zusammen abnehmen lassen und durfte dann für die Winterfelgen nochmal bezahlen.

Genau wie hydrou bereits geschrieben hat.

Sobald eine neue Sache dazukommt bzw. geändert wird (Felgen), wird immer das gesamte Paket (Tieferverlegung, Spurplatten, Felgen, Reifen) erneut geprüft. Also gut überlegen, was man tatsächlich haben will, sonst wird es mit der Zeit sehr teuer...

Nur bei Serienzustand des Fahrwerks kann es sein, dass bei neuen Felgen eine ABE ausreicht, ansonsten ist immer eine Abnahme erforderlich.

TÜV/DEKRA wollen halt auch leben...

Zitat:

@hydrou schrieb am 9. März 2020 um 09:42:21 Uhr:

Ich hatte damals mein Gewindefahrwerk mit Spurplatten mit Sommerfelgen zusammen abnehmen lassen und durfte dann für die Winterfelgen nochmal bezahlen.

Na nur sprchenden Menschen kann geholfen werden.

Wenn die bei der Prüfung vorhanden Rad/Reifenkombi die größte zulässige ist, kann eine Eintragung auch alle anderen erlaubten Rad/Reifenkombis einschliessen.

Bei mir steht da zb. Spurverbreiterung 40mm H&R 1234567890 in Verbindung mit 8,5x20 mit 245/35/20. Auch erlaubt alle weiteren Serienmäßigen Kombinationen, da mit den Spurverbreiterungen geprüfte Felge die größte erhältiche Serienkombi ist.

Der TE wird aber bei seinen Zubehörfelgen nicht drum rum kommen, die einzutragen. Hätte er ein Fahrwerk mit ABE genommen, würde das ganze entfallen und er könnte, wenn vorhanden auf die ABE der Zubehörfelge verweisen.

 

Zitat:

@gott in rot schrieb am 9. März 2020 um 20:29:48 Uhr:

Hätte er ein Fahrwerk mit ABE genommen, würde das ganze entfallen und er könnte, wenn vorhanden auf die ABE der Zubehörfelge verweisen.

Nein, in jeder ABE steht drin, das der Rest des Fahrzeugs im Serienzustand sein muss. Wenn das Fahrwerk ABE hat, muss es mit Serienbereifung nicht eingetragen werden. Kommen dann Felgen mit eigener ABE hinzu, ist das Gesamtpaket eintragungspflichtig, da die ABEs dann nicht mehr gelten!

Themenstarteram 10. März 2020 um 6:05

Danke für die Antworten. die Tieferlegung ist ja bereits mit den Serienreifen verbaut und eingetragen. Ich werde jetzt dann eben auch die Sommerräder in ca. 1 Monat mit der Tieferlegung eintragen lassen. Das passt dann so...

Wie gesagt möchte ich mir dann noch eine Spurverbreiterung verbauen. Theoretisch könnte ich diese dann erstmal mit den Sommerreifen (8,5x20 ET 40) verbauen und eintragen und anschließend, wenn die Winterreifen (OPC 8,5x20 ET41) drauf kommen, dann nochmal diese mit der Spurverbreiterung eintragen. Ich hatte nur Angst, dass es bspw. bei der einen Felge klar geht mit der Spurverbreiterung und bei der anderen vielleicht 1mm zu viel ist und ich diese dann nicht eingetragen bekomme...

Da die Sommerreifen (Zubehörfelgen) 1 mm weiter rausstehen durch die ET 40 und ich auch einen Reifen gewählt habe, der auch bekannt dafür ist, eine etwas breitere Flanke zu haben, sollten die Winterreifen aber eigentlich problemlos passen, wenn die Sommerreifen mit der Spurverbreiterung abgenommen werden.

Sollte ich das "Risiko" eingehen, oder lieber einfach gleich beide Reifensätze zur Werkstatt geben, dass das Gesamtpaket eingetragen werden kann?

Wenn das eh die Werkstatt macht, dann sollen sie halt links Sommerfelgen und rechts Winterfelgen draufbauen und alles in einem Rutsch eintragen lassen. Kostet dann ja nur unwesentlich mehr, solche Eintragungen berechnet der TÜV ja quasi nach Aufwand.

@passra na dann lies dir mal die ABE der H&R Federn durch ;)

am 10. März 2020 um 19:14

Passra hat recht! Zwei ABE 's heben sich gegenseitig auf und es muss beides miteinander in Kombination eingetragen werden!

Zitat:

@gott in rot schrieb am 10. März 2020 um 19:33:22 Uhr:

@passra na dann lies dir mal die ABE der H&R Federn durch ;)

Verlink halt mal die ABE, bin zu faul zum Suchen mit dem Tablet :)

am 11. März 2020 um 6:02

Zitat:

@gott in rot schrieb am 10. März 2020 um 19:33:22 Uhr:

@passra na dann lies dir mal die ABE der H&R Federn durch ;)

Hier das Teilegutachten.

https://www.h-r.com/bin/28886.pdf

 

Für den J OPC gibt es keine Federn von H&R mit ABE, sondern nur mit einem Teilegutachen!

Ja, in der ABE der H&R Federn steht drin, dass die Federn bei Serienrädern UND Zubehörrädern zulässig sind, wenn deren Auflagen erfüllt werden.

am 11. März 2020 um 6:15

Zitat:

@Dual-Sport schrieb am 11. März 2020 um 07:05:20 Uhr:

Ja, in der ABE der H&R Federn steht drin, dass die Federn bei Serienrädern UND Zubehörrädern zulässig sind, wenn deren Auflagen erfüllt werden.

Das steht im TEILEGUTACHTEN für die H&R Federn, NICHT in der ABE, da es eine ABE für die H&R Federn für den j OPC NICHT gibt!

Doch, das steht auch in der ABE, die ich habe, so drin.

Geht ja nur ums Prinzip, ob sowas überhaupt möglich ist.

Wenn es zum OPC keine ABE gibt, ist das natürlich schade.

am 11. März 2020 um 11:44

Zitat:

@Dual-Sport schrieb am 11. März 2020 um 12:33:47 Uhr:

Doch, das steht auch in der ABE, die ich habe, so drin.

Geht ja nur ums Prinzip, ob sowas überhaupt möglich ist.

Wenn es zum OPC keine ABE gibt, ist das natürlich schade.

Das steht vielleicht in deiner ABE, die für deine Federn für dein Fahrzeug gelten, das Du fährst. :rolleyes:

Hier geht es aber um den J OPC, und nicht um ein anderes Fahrzeug oder dergleichen, deshalb ergo Teilegutachten! ;)

guckst Du https://www.h-r.com/bin/28886.pdf

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