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Diverse Fragen - Felgen, Federn, Eintragung
Hallo zusammen,
ich hätte nur einige kurze Anliegen und würde mich über eine kurze Zustimmung/Korrektur freuen!
1. Ein Bekannter hat von einem Tuner einen 1er gekauft. Das Fahrzeug wurde tiefer gelegt und hat 19 Zoll Felgen drauf. Dies wurde in dieser Kombination auch vom TÜV abgenommen.
Liege ich dann in der Annahme richtig, dass die Federn nochmal separat abgenommen werden müssen, wenn man Serienräder drauf packt? Die Federn haben ein Teilgutachten.
2. Die oben genannte Abnahme/Gutachten war von 2012. Jedoch ist mir beim durchlesen aufgefallen, dass zwar der Name des Prüfers drauf ist, jedoch kein Stempel und auch keine Unterschrift. Heißt, das Dokument ist somit hinfällig?
Zweite Frage dazu wäre noch: Im unteren Teil heißt es "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich" - Im Forum liest man oft, dass es nach 2 Jahren bzw. bei einer Ummeldung erfolgen sollte. Hätte mir jemand vll den genauen Text bzw. weiß es zufällig? Sprich, Berichtigung sollte nach 2 Jahren erfolgenden, spätestens aber bei Ummeldung oder Berichtigung sollte nach 2 Jahren erfolgen oder bei Ummeldung, je nachdem was eher eintritt.
Ich danke vielmals im voraus!
Viele Grüße
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12 Antworten
1. Serienräder, sofern durch Eintragung nicht gestrichen, darfst du ohne erneute Prüfung fahren.
2. Auf dem Dokument sollte der Stempel mit Nr. des Prüfers sowie dessen Unterschrift zu finden sein. Jeder Prüfer hat einen Stempel mit eigener Nummer. Ggf. kannst du bei der Organisation das Schreiben mit Unterschrift für eine kleine Gebühr oder aus Kulanz kostenlos erhalten.
Es gibt mehrere Möglichkeiten zu dem Text.
Entweder sind die Änderungen der Fahrzeugpapiere unverzüglich vorzunehmen oder bei nächster Gelegenheit, sprich Ummeldung oder sonstigem, wobei ich zweiteres selbst noch nicht hatte.
Wenn auf der Prüfbescheinigung "unverzüglich" steht muss es auch so gemacht werden.
Bei "kleineren" Sachen (moderate Spurverbreiterungen mit Gutachten z.B.) steht "bei nächster Gelegenheit".
Das ein Dokument nach 2 Jahren verfällt, kann ich mir nicht vorstellen.
Zitat:
@ColdF0rest schrieb am 16. April 2019 um 22:40:16 Uhr:
Zweite Frage dazu wäre noch: Im unteren Teil heißt es "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich" - Im Forum liest man oft, dass es nach 2 Jahren bzw. bei einer Ummeldung erfolgen sollte.
Sorry, was ist daran falsch zu verstehen? Unverzüglich ist unverzüglich, nicht in 2 Jahren oder so ...
Wenn es bei Fahrwerk+Reifen unverzüglich heißt gehe ich davon aus dass es eine Abnahme nach §21 war, d.h. du fährst im Moment ohne gültige Betriebserlaubnis durch die Gegend. Eine §19(3) bei Fahrwerk+Reifen kenne ich nicht mit unverzüglich, da gehört "bei nächster Gelegenheit" rein.
Es gibt Straßenverkehrsämter die dich nach 2 Jahren eine neue Abnahme machen lassen und die nicht mehr anerkennen weil "unverzüglich" eben keine 2 Jahre sind. Ohne Stempel ist das Dokument eh ungültig. Mir stellt sich aber die Frage wie das Auto bei einer Abnahme ohne Eintragung und ohne Stempel von 2012 die letzten male eine HU bekommen konnte. Entweder gibt es noch mehr Dokumente die du nicht (mehr) hast oder da haben ein paar Leute gewaltig gepennt.
Zitat:
Sorry, was ist daran falsch zu verstehen?
Es gibt etliche Erfahrungsberichte, bei denen die Leute das trotzdem eingetragen bekommen haben, obwohl es nicht unverzüglich war. Heißt es gibt wie es aussieht doch einen Spielraum
Zitat:
Wenn es bei Fahrwerk+Reifen unverzüglich heißt gehe ich davon aus dass es eine Abnahme nach §21 war, d.h. du fährst im Moment ohne gültige Betriebserlaubnis durch die Gegend
Jup, war eine Abnahme nach §21
Zitat:
Mir stellt sich aber die Frage wie das Auto bei einer Abnahme ohne Eintragung und ohne Stempel von 2012 die letzten male eine HU bekommen konnte. Entweder gibt es noch mehr Dokumente die du nicht (mehr) hast oder da haben ein paar Leute gewaltig gepennt.
Ist wie oben schon beschrieben, nicht mein Auto. Das einzige, was an meinem Golf nicht Serie ist, ist das Radio
Auch nach meinem Verständnis fährt das Auto ohne Betriebserlaubnis herum, jedoch ist das Auto durch Instanzen wie TÜV -> HU oder auch Polizeikontrolle -> Das Auto sieht nicht gerade unauffällig aus, gegangen weshalb ich mich gefragt habe, ob ich vll was nicht verstanden bzw. übersehen habe.
Ab ca. 2012 sehen P21 Gutachten anders aus, mit Nachweisliste mit den entspr. Rechtsakten, deren Vorschriftsmäßigkeit hier explizit bestätigt werden müssen. Fehlt die hier noch, kann das Gutachten heute keinesfalls mehr anerkannt werden.
Gruß Thomas
Zitat:
jedoch ist das Auto durch Instanzen wie TÜV -> HU oder auch Polizeikontrolle -> Das Auto sieht nicht gerade unauffällig aus, gegangen
Ein Versicherungsgutachter würde es im Falle eines Falles mit Sicherheit merken …
@thommi6081 Jup, die Nachweisliste ist dabei.
Heißt im Großen und Ganzen, er soll am besten nochmal zum TÜV, sich die Federn abnehmen und dann in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen?
Wichtig für ihn wären nur die Federn, die Felgen möchte er eh bald veräußern
So ein durcheinander nur weil hier wieder keiner lesen kann was im Gutachten steht. Und Felgen "bald" veräussern ist wieder nicht "unverzüglich". Ich würde vorschlagen zum "unverzüglichen" Herstellen der Betriebserlaubnis die Felgen sofort runter, das Fahrwerk per 19(3) eintragen lassen und die Anbaubescheinigung bis zur nächsten Befassung ins Handschuhfach.
Gruß Thomas
Bekommt ihr die Felgen nicht kurzfristig besorgt, damit ihr nur 1x zum TÜV müsst?
Ah, sorry. Wie's aussieht habe ich mich undeutlich ausgedrückt.
Der Kollege fährt auf seinem 1er derzeit Serien Winterräder + eben die Tieferlegung durch die Federn
Jetzt möchte er bald auf Sommer umwechseln und hat er mich gefragt was das Beste wäre. Ob er die 19 Zoll Felgen/Räder behalten oder auf Serien Räder umsteigen soll. Und so kam die ganze Diskussion auf.
Nichtsdestotrotz weiß ich jetzt, dass er so oder so zum TÜV muss, da die Federn nicht ausgebaut werden sollen. Nun ist nur noch zu klären, ob er die Felgen fahren möchte oder nicht.
Vielen Dank für die ausführlichen Infos!
Zitat:
@Moers75 schrieb am 17. April 2019 um 09:19:07 Uhr:
Eine §19(3) bei Fahrwerk+Reifen kenne ich nicht mit unverzüglich, da gehört "bei nächster Gelegenheit" rein.
Könnte der Fall sein, wenn andere Dinge gestrichen werden müssen.
Zum Beispiel nach einer Tacho-Angleichung die Serienräder, oder vorher eingetragene Sonderräder, die mit der Tieferlegung nicht mehr passen.
Zitat:
@ColdF0rest schrieb am 17. April 2019 um 20:15:35 Uhr:
Heißt im Großen und Ganzen, er soll am besten
... endlich seinen Allerwertesten bewegen und zum Straßenverkehrsamt.
Sorry, aber das kann doch nicht so schwer sein, oder? Nur die können verbindlich sagen ob sie die alte Eintragung noch akzeptieren oder ob er eine neue braucht. Und die müssen letztlich die neue Betriebserlaubnis erteilen, niemand anderes. Wenn die die Eintragung noch akzeptieren ist auf dem einfachsten und schnellsten Weg alles erledigt.