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Doppelkarte

Themenstarteram 28. April 2005 um 15:26

Hi,

eine kurze Frage: Mit meiner Doppelkarte kann ich doch ein Fahrzeug bereits abholen, oder?

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22 Antworten

Mit der Doppelkarte kann man nur direkt zur Zulassung fahren. Gilt nur innerhalb des Zulassungsbezirkes und einem angrenzendem Bezirk.

Vorher von der Versicherung vorsorglich schriftlich bestätigen lassen.

Themenstarteram 28. April 2005 um 18:41

Hallo,

danke für deine Antwort madcruiser, jetzt ist es klar.

Kann mir jemand sagen, wie schnell ich die Nummernschilder bei Anmeldung bei der Zulassungsstelle bekomme in Hamburg?

Und kann noch ein Versicherungsschutz bestehen beim Händler? Ich meine eine Probefahrt konnte ich ja damals machen...

Soweit mir bekannt ist, werden doch von den Versicherungen überhaupt keine Doppelkarten mehr ausgegeben, sondern nur noch Versicherungsdeckungsbestätigungen.

Kannst du uns vielleicht mal einfach etwas genauer sagen, was du vor hast? "Ein Fahrzeug abholen" kann alles mögliche heißen, wenn du einen Fahrzeugtrailer hast, kannst du damit so viele Autos "abholen" wie du drauf bekommst und wieviele du kaufen kannst.

Ist das Auto jetzt angemeldet oder abgemeldet? Steht es in deinem Zulassungsbezirk (wo dein Kennzeichen gilt, z.B. K für Köln) oder in einem benachbarten oder in einem ganz anderen?

Themenstarteram 28. April 2005 um 20:05

Ich möchte das Auto abholen (damit nach Hause fahren), das steht jetzt beim Händler und ich habe ihn gefragt, ob er noch die alten Nummernschilder hat, weil im selben Stadtteil - negativ.

Das, was ich mit der Doppelkarte meinte ist die Versicherungsbestätigungskarte, damit ich die Karre anmelden kann.

So, was mich nun interessiert, ist ob ich die Nummernschilder bei der Anmeldung am selben Tag noch bekomme oder nicht. Und ob ich danach, ohne die Versicherung endgültig abzuschließen mit dem Auto fahren darf. Noch Fragen? :)

Du meldest den Wagen beim Straßenverkehrsamt mit der Versicherungsbestätigung und den restlichen Dokumenten an und bekommst einen Zettel, wo das Kennzeichen draufsteht.

 

Damit gehst du zum Schilderdrucker (meistens befinden sich im Umkreis von 50 m um die Zulassungsstelle 2-3 Anbieter zur Auswahl) und läßt dir die Schilder drucken.

 

Mit den Schildern gehst du wieder ins Straßenverkehrsamt und läßt dir die Zulassungs- und TÜV-Plaketten draufkleben.

Mit diesen Schildern begibst du dich zu deinem Händler, läßt sie an den Wagen schrauben und dann kannst du nach Hause fahren.

Bezüglich des eigentlichen Versicherungantrages kannst du dich dann einige Tage später an deinen Versicherungsvertreter wenden.

Themenstarteram 28. April 2005 um 20:24

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Morgen am Freitag arbeitet die Zulassungsstelle nicht lange, deswegen möchte ich nicht unbedingt über's Wochenende ohne Auto bleiben. :)

Wer haftet eigentlich wegen der Versicherung, falls was passieren sollte? Bis Montag wäre ja nix möglich...

Zitat:

Original geschrieben von Strogij

Wer haftet eigentlich wegen der Versicherung, falls was passieren sollte? Bis Montag wäre ja nix möglich...

Die Versicherungsbestätigung zur Anmeldung ist quasi eine vorläufige Deckungszusage durch die ausgebende Versicherung. Diese Deckungszusage erstreckt sich allerdings nur auf Haftpflichtschäden, nicht auf Kaskoschäden. Deshalb ist es ratsam, möglichst rasch einen vollständigen Versicherungsantrag einzureichen, besonders wenn es sich um ein Neufahrzeug handelt.

am 28. April 2005 um 20:53

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Die Versicherungsbestätigung zur Anmeldung ist quasi eine vorläufige Deckungszusage durch die ausgebende Versicherung. Diese Deckungszusage erstreckt sich allerdings nur auf Haftpflichtschäden, nicht auf Kaskoschäden. Deshalb ist es ratsam, möglichst rasch einen vollständigen Versicherungsantrag einzureichen, besonders wenn es sich um ein Neufahrzeug handelt.

Hi !

Dies läßt sich mit einer schriftlichen Deckungsbestätigung auch auf die Kasko erweitern, zumindest bei meinem Arbeitgeber (Gothaer).

Themenstarteram 28. April 2005 um 21:04

Ja, da lässt sich auch Kasko machen, möchte ich aber nicht. Das ist kein Neuwagen und da wollte ich nur Haftpflicht. Naja, gut, jetzt weiß ich es. Wenn ich alles rechtzeitig schaffe, steht das Auto morgen vor der Tür. :)

am 29. April 2005 um 5:28

Kurz zum Thema "... Und ob ich danach, ohne die Versicherung endgültig abzuschließen mit dem Auto fahren darf." (Zitat Strogij)

Überleg dir bitte vorher, welche Versicherung du nehmen möchtest und nimm, auch wirklich diese Versicherungsbestätigungskarte.

Alles andere (ich nehm mir zehn Angeboten mit 10 Bestätigungskarten, und wähl nach Anmeldung die 11. Versicherung ;)) sorgt für dich nur für Ärger. (musst vom Vertrag zurücktreten etc..)

--> das nur kurz vorher mit dazu, weil wir die Nachfragen ja aller 2 Wochen haben ;)

Grüße

Schreddi

Mit Abgabe der Versicherungsbestätigungskarte (Volksmund Doppelkarte) beginnt die Leistung der Versicherung.

Damit kann die Versicherung eine angemeseene Entschädigung verlangen wenn, aus welchen Gründen auch immer, in Folge kein Vertrag zu Stande kommt.

Stichwort Kurzzeitversicherung?

Zum Beispiel, aber nicht zwingend.

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