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Doppelknöllchen wegen falschem Kennzeichen in grüner Plakette
Die Lage ist schnell erklärt,
Ich habe zwei Knöllchen bekommen, Abstand ein paar Tage - bei dem ersten gelben Zettel wusste ich nicht worum es geht (die werden nicht ausgefüllt). Dann kam der Brief und am gleichen Tag das zweite Knöllchen.
Falsches Kennzeichen in grüner Plakette - nach Kennzeichenwechsel schlichtweg vergessen und das ist sicher schon nen Jahr her...
Jetzt hab ich binnen ein paar Tagen 2x Knöllchen a 35€ für den gleichen Sachverhalt an meinem parkenden Auto bekommen.
Kann man dagegen angehen, zumindest dass man nicht die doppelten Kosten tragen muss?
Besten Gruß,
IGP
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@IgpFabian schrieb am 22. Juli 2016 um 08:58:08 Uhr:
Jetzt hab ich binnen ein paar Tagen 2x Knöllchen a 35€ für den gleichen Sachverhalt an meinem parkenden Auto bekommen.
Kann man dagegen angehen, zumindest dass man nicht die doppelten Kosten tragen muss?
Na klar, wenn du zwei Mal falsch parkst, musst ja auch nur ein Mal zahlen.
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27 Antworten
Zitat:
@IgpFabian schrieb am 22. Juli 2016 um 08:58:08 Uhr:
Jetzt hab ich binnen ein paar Tagen 2x Knöllchen a 35€ für den gleichen Sachverhalt an meinem parkenden Auto bekommen.
Kann man dagegen angehen, zumindest dass man nicht die doppelten Kosten tragen muss?
Na klar, wenn du zwei Mal falsch parkst, musst ja auch nur ein Mal zahlen.
Neue Plakette kaufen, Foto von der Frontscheibe und den gesamten Fahrzeug machen, aber so, daß man die neue Plakette sieht, mit dem Bogen einschicken, wird dann vermutlich eingestellt. Waren die beiden "Knollen" in der gleichen Stadt? Dann kann eine wegen Doppelahndung eingestellt werden. Meist sind die Bußgeldstellen so kulant, daß bei Nachweis der neuen Plakette der Fall eingestellt. wird, wenn nicht, mußt du leider zahlen, aber nur einmal, sh. oben. Wenn das aber in einer anderen Stadt war, sieht die Sache schlecht aus.
Das war im Abstand von zirka einer Woche in der gleichen Straße - das Auto wurde nicht bewegt weil ich mit dem Rad zur Arbeit fahre... (ggf. habe ich mal den Parkplatz gewechselt, weil ich einkaufen war).
Beim ersten Knöllchen dachte ich, es liegt am ausgedruckten Bewohnerparkausweis...
Dake @R129Fan, ich werde es so machen wie du sagst und auf Wohlwollen der Behörde hoffen. Die neue Plakette habe ich heute bereits bei der Dekra besorgt...
Die Nachricht von Scoundrel klingt aber eher nach Ironie :P
Zitat:
@IgpFabian schrieb am 22. Juli 2016 um 10:10:39 Uhr:
....
Die Nachricht von Scoundrel klingt aber eher nach Ironie :P
Würde ich so nicht sehen.
Ich denke nicht das man 2x zahlen muss, vor allem wenn das Fahrzeug nicht bewegt wurde. Normalerweise müsste der Nachweis erbracht werden, das das Fahrzeug in der Zwischenzeit bewegt wurde. Sonst könnte man ja jeden Tag aufs Neue ein Knöllchen anheften. Und Dir muss ja auch eine angemessene Frist eingeräumt werden die richtige Plakette zu besorgen.
Zitat:
@alsk1 schrieb am 22. Juli 2016 um 13:32:09 Uhr:
Ich denke nicht das man 2x zahlen muss, vor allem wenn das Fahrzeug nicht bewegt wurde. Normalerweise müsste der Nachweis erbracht werden, das das Fahrzeug in der Zwischenzeit bewegt wurde. Sonst könnte man ja jeden Tag aufs Neue ein Knöllchen anheften. Und Dir muss ja auch eine angemessene Frist eingeräumt werden die richtige Plakette zu besorgen.
Während dieser Zeit muss er sein Auto an einer Stelle abstellen, an der vorschriftsmäßig stehen darf, nämlich außerhalb einer Umweltzone.
Das Knöllchen darf ihm jeden Tag ausgestellt werden. Das ist sein Problem.
Mhhh... ich frag mich warum meine neue Nachbarin, als sie im Kurzurlaub war und den Anwohnerparkausweis vergessen hatte jeden Tag ein Knöllchen bekommen hat.
Das heißt aber nicht, dass er sich hinstellen kann und dann tagelang dort bleibt, nach dem Motto: Ich habe schon am Tag 1 ein Knöllchen bekommen und solange bleibe ich dort stehen, bis der Bescheid da ist.
Desweiteren schreibt der TE, dass er sich nicht sicher ist, ob der Wagen in der Zwischenzeit bewegt wurde. Somit könnten seine beiden Knöllchen gelten, da es eventuell an unterschiedlichen Parkpositionen war.
http://www.motor-talk.de/.../...-in-gruener-plakette-t5759274.html?...
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 22. Juli 2016 um 14:47:17 Uhr:
Mhhh... ich frag mich warum meine neue Nachbarin, als sie im Kurzurlaub war und den Anwohnerparkausweis vergessen hatte jeden Tag ein Knöllchen bekommen hat.
Weil im Zuge der schönen Erfassungsgeräte niemand mehr weiß, ob da schon was ausgestellt wurde. Die Fälle werden dann, wenn sie eingespielt werden, zusammen gefasst. Mehr als 30 Taler gibt das nicht. Schönen Gruß aus der Praxis.
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 22. Juli 2016 um 14:50:19 Uhr:
Das heißt aber nicht, dass er sich hinstellen kann und dann tagelang dort bleibt, nach dem Motto: Ich habe schon am Tag 1 ein Knöllchen bekommen und solange bleibe ich dort stehen, bis der Bescheid da ist.
Desweiteren schreibt der TE, dass er sich nicht sicher ist, ob der Wagen in der Zwischenzeit bewegt wurde. Somit könnten seine beiden Knöllchen gelten, da es eventuell an unterschiedlichen Parkpositionen war.
http://www.motor-talk.de/.../...-in-gruener-plakette-t5759274.html?...
Wenn die Karre bewegt wurde, ist das wieder was anderes. Wir hatten hier einen Fertigen, der fünf mal 128,50 wegen einer fehlenden Plakette gezahlt hat.....
Mein Einwand oben bezog sich auf seine Einschränkung, dass er eben nicht ausschließen kann, dass das Auto bewegt wurde.
Der TE wird uns schon aufklären, was er nun zahlen mußte.
Naja, es hingen halt 5 Knöllchen unterm Wischer. Also das haben die bestimmt gemerkt, dass da bereits was ausgestellt wurde.
Kann natürlich trotzdem sein, dass das zusammengefasst wird. Ich frag Sie mal.
Aber in dem Fall stell ich jetzt meine Kiste über unser Stadtfest bis Dienstag ins eingeschränkte Halteverbot. Ich brauch bis dahin kein Auto und kann für 25€ direkt vor der Türe stehen. Klingt günstig.
Was wird dem TE denn nun überhaupt vorgeworfen ?!
"Doppelknöllchen" sind bei mir 2 Freikarten.
So wie das hier beschrieben wird sind es aber 3 Strafzettel... zwei wegen falschem Parken innerhalb einer Woche und einer wegen der falschen Umweltplakette.
Welcher gelbe Zettel, der nicht ausgefüllt wurde, dann der Brief und wieder Knöllchen ???
Von den zwei Strafzetteln fürs Falschparken würde ich nur einen bezahlen... den Zweiten in die "Ablage P" einheften.