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Doppelte Haltelinie
Hallo zusammen,
hier in ffm gibt es eine Straße, wo ich etwas unwissend bin.
Man fährt die Straße entlang und dann kommt eine Haltelinie, etwas 15 Meter weiter kommt noch eine, direkt vor der Ampel.
Meine Frage wäre, darf man bei rot die erste Haltelinie überqueren oder nicht ?
Früher war da mal eine Anfahrt, deswegen die zweite Haltelinie meiner Meinung nach. Diese Einfahrt gibt es nicht mehr, da ist jetzt eine Wand ( dahinter eine Baustelle). ist
Vielen lieben Dank im Voraus
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28 Antworten
Foto wäre hilfreich, um das zu beurteilen.
Sorry wusste nicht, dass es da Unterschiede gibt. Anbei ein Foto
Quelle streetview
Rechts die Einfahrt gibt es nicht mehr, da ist jetzt eine Wand
Erst die Linie an der Ampel gilt.
Zitat:
@crimsonred schrieb am 29. April 2021 um 20:51:54 Uhr:
Erst die Linie an der Ampel gilt.
Vielen Dank.
Woran hast du es jetzt erkannt... sorry für die blöde Frage haha
Für die erste Linie gibt es keine Anzeichen für einen Halt. Ist viel zu weit von der Ampel entfernt.
Ich sehe, dass dort ein LKW steht. In der Praxis ist es oft so, dass LKW's viel früher halten müssen als PKW's. Das wissen wenige.
Kann es sein, dass es an der zweiten Linie eine Ausfahrt gibt?
Ich würde an der ersten Linie anhalten. Natürlich kommt es auf die spezielle Situation an. Aber die Kombination hat man oft. Hier gilt es dann einen gewissen Raum frei zu halten für eine Ein/Ausfahrt, Einmündung, Fahrzeuge die wenden müssen....
Zitat:
@crimsonred schrieb am 29. April 2021 um 21:00:52 Uhr:
Ich sehe, dass dort ein LKW steht. In der Praxis ist es oft so, dass LKW's viel früher halten müssen als PKW's. Das wissen wenige.
Kannst Du das bitte erläutern !? Mir ist das neu.
Nein da gibt es keine Auffahrt.
rechts von hier ist komplett jetzt eine Baustelle.
Ich habe auch gesehen, wie jemand an der zweiten Linie stand und die Ampel blieb rot erst als jemand denjenigen überholte wurde es nach einer kurzen Zeit grün...
Das ist z.B. an Bahnübergängen pflicht.
Also.
Wenn man hier schaut, sieht man, dass es dort eine Ausfahrt gab. Da man von der Mainzer Landstraße einbiegen konnte und vermutlich so manch einer dort zum BMW Händler fuhren, wurde die zweite Linie eingerichtet.
Nun wird dort ein komplett neues Gebäude errichtet. Ich vermute, dass diese zweite Linie bald verschwinden wird.
Zitat:
@crimsonred schrieb am 29. April 2021 um 21:33:17 Uhr:
Das ist z.B. an Bahnübergängen pflicht.
Das wäre der §19. Ist das heute wirklich noch so ?
Zu finden ist es nur bis ins Jahr 2009
Zitat:
(3) Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t und Züge haben in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 2 und 3 außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen, auf denen sie von mehrspurigen Fahrzeugen überholt werden können und dürfen, schon unmittelbar nach der einstreifigen Bake (Zeichen 162) zu warten.
Zitat:
@ktown schrieb am 29. April 2021 um 21:47:17 Uhr:
Also.
Wenn man hier schaut, sieht man, dass es dort eine Ausfahrt gab. Da man von der Mainzer Landstraße einbiegen konnte und vermutlich so manch einer dort zum BMW Händler fuhren, wurde die zweite Linie eingerichtet.
Nun wird dort ein komplett neues Gebäude errichtet. Ich vermute, dass diese zweite Linie bald verschwinden wird.
Also welches handeln wäre jetzt richtig ?