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Doppelte Rückleuchten

Themenstarteram 26. März 2009 um 11:22

Hallo

Man sieht öfters doppelte Rückleuchten an Aufliegern. Wofür ist das gut? Oder ist das nur weil es cooler aussieht?

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37 Antworten
am 26. März 2009 um 18:11

ich geh davon aus, dass es cooler aussehen soll ;)

mal davon abgesehn, mag ich die europäischen "Tannenbäume" net...

aber das ist wohl jedem sein eigener geschmack...

und ich werd diese Fahrer trotzdem akzeptieren...

schließlich müssen alle zusammen halten...

am 26. März 2009 um 18:46

Zitat:

Original geschrieben von xmike

Hallo

Man sieht öfters doppelte Rückleuchten an Aufliegern. Wofür ist das gut? Oder ist das nur weil es cooler aussieht?

Rationell betrachtet ist es nur Mehraufwand. Das geht ja bei der Beleuchtungskontrolle schon los.

Da gibt es viele Argumente dafür und dagegen. Von mir aus soll es jeder so machen, wie er mag. Es muß nur ins Bild passen und in etwa in Richtung Vorschrift tendieren.

Ich habe aber schon Prüfingenieure erlebt, die haben bei "ausgearteten" Beleuchtungen die Abnahme verweigert oder auch schon mal selber zum "Universalschalter" gegriffen.

am 26. März 2009 um 19:03

Ich finde diese "übertriebene" beleuchtung bei LKW einfach Klasse. ich meine es sieht doch super aus, und ob es einem den Mehraufwand wert ist, muss jeder selbst wissen. Und es sollte sich natürlich im Gesetzlichen Rahmen befinden. Was ich allerdings nciht mag sind diese "bunten" lichter, egal ob vorne oder hinten. Hinten gehört für mich nur rot und vorne nur weiß. Diese Blaue Fahrerhausbeleuchtung, wie z.b. das blaue kreuz was man sehr oft sieht finde ich schrecklich. Es sollte dann schon ins Bild passen.

Wer es mag, solte es ruhig machen. Es dient schließlich auch der sicherheit, denn man wird besser gesehen. Cool sähe bestimt auch eine 3. Bremsleuchte aus, die sich oben am Auflieger über die Gesammte breite erstreckt...

bei den rückleuchten ists durchaus sinnvoll, da die ja gerne mal total versifft sind und prinzipiell nur die hälfte funktioniert.....

allesdings was manche vorne dranrumfahren mit zig leds usw. geht garnicht!

am 26. März 2009 um 21:13

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

bei den rückleuchten ists durchaus sinnvoll, da die ja gerne mal total versifft sind und prinzipiell nur die hälfte funktioniert.....

allesdings was manche vorne dranrumfahren mit zig leds usw. geht garnicht!

Da geb ich Dir Recht. Es sollte eine einheiltiche Leuchtstärke angestrebt werden. Manchmal denkt man auf der BAB: "Da kommt ein schwarzes Loch!!! Wir sind dem Untergang geweiht!!!" dabei kommt auf der Gegenspur nur ein ausreichend beleuchtetes Kraftfahrzeug entgegen. :D

Ein Gedanke noch aud der Werkstatt-Praxis: Wer die Dinger am Auto haben will, der soll auch selber sehen, wie er die Lampen getauscht und die nachlässig verlegten - in Folge verrotteten - Leitungen in den Griff bekommt.

Zitat:

Original geschrieben von ongelbaegger

Es sollte eine einheiltiche Leuchtstärke angestrebt werden.

was wie am auto/lkw leuchten darf ist sehr eindeutig in der stvzo geregelt......!

was viele tüv'ler "dulden" wie z.b. beleuchtete mercedes-sterne oder namensschilder usw. steht natürlich auf einem anderen blatt......

am 26. März 2009 um 21:37

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von ongelbaegger

Es sollte eine einheiltiche Leuchtstärke angestrebt werden.

was wie am auto/lkw leuchten darf ist sehr eindeutig in der stvzo geregelt......!

was viele tüv'ler "dulden" wie z.b. beleuchtete mercedes-sterne oder namensschilder usw. steht natürlich auf einem anderen blatt......

Eben, wenn man nach den gesetzlichen Vorschriften gemäß ECE-Regelung 48 geht, dürfte man locker ein Viertel der LKW beanstanden.

 

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von ongelbaegger

Es sollte eine einheiltiche Leuchtstärke angestrebt werden.

was wie am auto/lkw leuchten darf ist sehr eindeutig in der stvzo geregelt......!

was viele tüv'ler "dulden" wie z.b. beleuchtete mercedes-sterne oder namensschilder usw. steht natürlich auf einem anderen blatt......

Den beleuchteten Stern gibt es sogar serienmäßig

am 26. März 2009 um 22:02

Zitat:

Original geschrieben von gesperrt

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

was wie am auto/lkw leuchten darf ist sehr eindeutig in der stvzo geregelt......!

was viele tüv'ler "dulden" wie z.b. beleuchtete mercedes-sterne oder namensschilder usw. steht natürlich auf einem anderen blatt......

Den beleuchteten Stern gibt es sogar serienmäßig

joa aber der is soo schwach da kann mir keiner weismachen dass der auf der BaB sört ehrlich gesagt find ich 2- 4 Zusatzscheinwerfer okay. IN weiss wenn es sein muss.

Das ist okay und lenkt auch nicht ab. Aber wenn dann im Cockpit 48 Farben sind... dann noch 6 Baue Zusatzscheinwerfer und und und das stört mich als (Beifahrer auch).

Neuerdings machen sich viele auch Begrenzungsleuchten die Orangefarbenen mit dem Reflektor an den Kühlergrill. So in V Form, das sieht wenn nicht wieder übertrieben wurde auch gut aus

Hallo,

den beleuchteten Stern gibt es nicht Serienmäßig, er ist Aufpreißpflichtig.

Zudem steht auch in der Betriebsanleitung geschrieben das dieser nicht bei der Fahrt leuchten darf sondern nur im Stand.

Unser Tüv prüfer hat schon mehreren Fahrzeugen keinen Tüv gegeben da sie "zu hell" waren.

Wenn ich dann sehe was auf den Autobahnen rumfährt, da wird man manchmal Blind davon.....

Gruß

Die Doppelten Rückleuchten sieht man meistens an Holztransporter, an normalen Aufliegern eher selten. Ob das aber einen Sinn hat, keine Ahnung.

Bei der Beleuchtung wird vieles geduldet. z.b. die 4 Fernscheinwerfer auf dem Dach. Aber selbst da gibt es ab und an Probleme, vorallem wenn kein Schalter eingebaut ist. Fahrende Weihnachtsbäume kommen hier eh nicht mehr durch den Tüv, da gab es sogar schon mängelberichte von der Polizei.

Was ich aber noch schlimmer finde sind die Spezialisten bei denen die Seitenmarkierungsleuchten mitblinken wenn das Licht eingeschaltet ist. Die Kabel werden gleich rausgerissen, so ein sch.. braucht kein Mensch.

am 27. März 2009 um 13:08

Zitat:

Original geschrieben von Zoker

Die Doppelten Rückleuchten sieht man meistens an Holztransporter, an normalen Aufliegern eher selten. Ob das aber einen Sinn hat, keine Ahnung.

Bei der Beleuchtung wird vieles geduldet. z.b. die 4 Fernscheinwerfer auf dem Dach. Aber selbst da gibt es ab und an Probleme, vorallem wenn kein Schalter eingebaut ist. Fahrende Weihnachtsbäume kommen hier eh nicht mehr durch den Tüv, da gab es sogar schon mängelberichte von der Polizei.

Was ich aber noch schlimmer finde sind die Spezialisten bei denen die Seitenmarkierungsleuchten mitblinken wenn das Licht eingeschaltet ist. Die Kabel werden gleich rausgerissen, so ein sch.. braucht kein Mensch.

wie die Markierungsleuchten blinekn bei eingeschaltetem Licht?? Wow hab sowas noch nie gesehen:)

Da muss man in der Verteilerdose ein Kabel umklemmen. Manche machen es auch im Rücklicht. So ein Schrott kann ich nicht sehn, das wird gleich rausgerissen.

am 27. März 2009 um 13:31

Zitat:

Original geschrieben von Zoker

Da muss man in der Verteilerdose ein Kabel umklemmen. Manche machen es auch im Rücklicht. So ein Schrott kann ich nicht sehn, das wird gleich rausgerissen.

ne also sowas ghet echt nicht... wo sind wir denn hier?? Wie viel Seitenmarkierungsleuchten sind denn bei einem Solo Lkw erlaubt?

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