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doppelte Zahlung eines Haftpflichtschadens

Themenstarteram 16. Dezember 2009 um 23:25

Hallo liebe Leser!

Ich hoffe ihr könnt mir konkrete Hilfestellung geben bzw mich über den Sachstand aufklären.

Anfang 2009 hatten wir als Geschädigter einen Haftpflichtschaden (Gegner parkte aus, fuhr an unseren Wagen).

Nun lief das ganze "Ding" ein wenig kurios...

Das Fahrzeug wurde der Wekstatt vorgestellt, Kostenvoranschlag, als nächstes Gutachten.

Die gegnerische Versicherung stellte uns einen Verrechnugsscheck (nicht ganz deckungsgleich mit dem Kostenvoranschlag - dieser war vor dem Gutachten bei der Versicherung) zu.

Der Verrechnungsscheck wurde "eingelöst", der Betrag dem reparierenden Autohaus überwiesen.

Den Restbetrag der Gesamtreparaturkosten forderte das AH von der gegnerischen Versicherung ein. Die Versicherung zahlte daraufhin nochmals den Gesamtbetrag der Reparatur.

Eindeutiger formuliert - der Schaden wurde durch die gegnerische Versicherung annähernd doppelt bezahlt.

[Vermutlich wurde der Lehrling zur Regulierung der Kosten eingesetzt ;)]

Das AH hat den überschüssigen Betrag natürlich erst einmal uns zurück überwiesen.

Nun meine Frage(n):

1. Bis wann hat die Versicherung die Möglichkeit die zuviel getätigte Zahlung zurückzufordern?

2. Ist man selbst in der Pflicht die Überzahlung (Bereicherung) anzuzeigen?

3. Sonstige Infos/ Hinweise?

Besten Dank im Voraus.

Beste Antwort im Thema
am 17. Dezember 2009 um 0:52

Da man sich an einem Autoufall nicht bereichern darf, das Geld zurück geben.

Wenn die Versicherung es merkt kannst du dich nicht rausreden das du es nicht gewusst hast.

Schließlich hat das Autohaus dir das Geld zurück überwiesen.

Gruß

Frank, ehrlich fährt am Längsten.

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Offizieller Gutmensch: Zahl das sofort zurück, ruf die Versicherung an und erklär denen die Situation!

Ehrliche eigene Meinung: Leg das Geld zurück und warte erstmal ab. Zumindest die Zinsen kannste dann einstreichen ;)

am 17. Dezember 2009 um 0:52

Da man sich an einem Autoufall nicht bereichern darf, das Geld zurück geben.

Wenn die Versicherung es merkt kannst du dich nicht rausreden das du es nicht gewusst hast.

Schließlich hat das Autohaus dir das Geld zurück überwiesen.

Gruß

Frank, ehrlich fährt am Längsten.

WEnn man das Geld behält liegt eine ungerechtfertigte Bereicherung vor und es ist der Versicherung der dadurch entstandene Schaden zu ersetzen. Ist im BGB geregelt.

Man könnte auch noch einen Straftatbestand der Unterschlagung bzw. Veruntreuung konstruieren, wenn man so richtig gut drauf ist und sonst nichts zu tun hat.

am 17. Dezember 2009 um 13:41

"Man könnte auch noch einen Straftatbestand der Unterschlagung bzw. Veruntreuung konstruieren, wenn man so richtig gut drauf ist und sonst nichts zu tun hat."

und wenn man dann auch noch ahnung hat, kommt man auch schnell dahinter, dass das doch nicht geht mit der unterschlagung oder veruntreuung...

grüße

am 17. Dezember 2009 um 13:42

Ich würde das Geld behalten, wenn sie Dir zu wenig überweisen und Du es nicht merkst, dann kommt auch keiner und sagt "Ach, sie bekommen ja noch einen Nachschlag".

Themenstarteram 17. Dezember 2009 um 15:57

Danke an die bisherigen Antworter!

Allerdings würde ich mir wünschen, dass ihr euch etwas mehr an den Fragen orientiert...

Alles was bisher geschrieben wurde war nichts - was mir nicht schon durch den KOpf ging bzw ich selbst weiß.

Zum Thema ungerechtfertigte Bereicherung...

Ja, sicher ist es dies.

Allerdings fodert ja auch keiner die Kohle zurück, die seit März bei mir ist - einfach so ins blaue mit der Kohle - da sollte doch die Versicherung erst einmal eine "Forderung" stellen. Für diese gibts wohl 2 Jahre Zeit ab dem 31.12. des laufenden Jahres (Fristen des BGB).

Ein Strafgesetz wie Unterschlagung oder Betrug sehe ich nicht verletzt, ich wirkte ja nicht im geringsten mit.

Zitat:

Original geschrieben von Kufenflitzer

Ich würde das Geld behalten, wenn sie Dir zu wenig überweisen und Du es nicht merkst, dann kommt auch keiner und sagt "Ach, sie bekommen ja noch einen Nachschlag".

Amen. Alle tun hier wie Engel, ich bin jedoch sicher, dass die meisten das Geld behalten würden, bis die Versicherung sich bei einem meldet. Also an deiner Stelle würde ich das Geld behalten bis sie sich melden. Du hast ja nicht auf dein Konto geguckt und darum nicht gemerkt, dass die zuviel geschickt haben ;-)

am 17. Dezember 2009 um 16:10

Offenbar hast Du schon einen Meinung - Du kannst das Geld behalten - und willst die hier bestätigt :rolleyes:.

Da müssen die Juristen sich zu äussern, aber §819 liest sich für mich Laie als Pflicht zur (aktiven) Herausgabe, da Dir ja bekannt ist, dass Dir das Geld nicht zusteht.

 

Amen

Zitat:

Original geschrieben von vogtlaender1

Hallo liebe Leser!

...

Eindeutiger formuliert - der Schaden wurde durch die gegnerische Versicherung annähernd doppelt bezahlt.

...

Das AH hat den überschüssigen Betrag natürlich erst einmal uns zurück überwiesen.

Nun meine Frage(n):

1. ...

2. Ist man selbst in der Pflicht die Überzahlung (Bereicherung) anzuzeigen?

3. ...

Besten Dank im Voraus.

Du willst zwar hier nur deine feste Meinung bestätigt haben, dass du das Geld behalten darfst (bis die Vers. es zurück verlangt), aber ich versuch es doch mal mit dem Gesetzestext:

§ 812 BGB regelt den Herausgabeanspruch bei fehlendem rechtlichen Grund der Leistung (hier weniger zutreffend)

§ 822 BGB reglt die Herausgabepflicht Dritter:

"Wendet der Empfänger (m.M. Werkstatt) das Erlangen unentgeldlich einem Dritten (m.M. du) zu, so ist, ..., der Dritte (du) zur Herausgabe verpflichtet, wie wenn er die Zuwendung von dem Gläubiger (m.M. Vers.) ohne rechtlichen Grund erhalten hat."

Der Gutmensch sagt sich also: "ich ruf die Versicherung an und teile mit, dass sie zuviel gezahlt haben, lase mir die Kontodaten geben und überweise den betrag"

Der Schlechtmensch sagt sich: "ich lass das Geld bei mir bis sich die Vers. meldet bzw. es vergessen hat und es verjährt"

:D

Wäre schön, wenn es so einfach wäre...

 

Aber die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung im Mehrpersonenverhältnis ist schon ziemlich juristisches Hochreck... Ich hab gerade mal ein Bildchen mit den unterschiedlicchen Pfeilen gemalt und das ist eher unübersichtlich geworden...

 

Das Ergebnis ist allerdings eher vom Menschenverstand geprägt:

TE, Du hast Geld  auf dem Konto, von dem Du sicher weißt, dass es Dir nicht zusteht. Du musst immer damit rechnen, dass der Fehler noch auffällt, denn es gehört durchaus zum Standard bei Versicherern, dass auch im Nachhinein Akten auf Fehlzahlungen untersucht werden und Du plötzlich eine Aufforderung zur Rückzahlung bekommst. Selbst die Zinsen bist Du los, weil der Bereicherungsanspruch auch die gezogenen Nutzungen umfasst.

 

Und guten Gewissens kann man mit der Kohle eh nichts anfangen.

 

Für mich wäre das eine einfache Entscheidung. Ich hätte das Geld schon lange zurückgezahlt.

 

Hafi

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Aber die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung im Mehrpersonenverhältnis ist schon ziemlich juristisches Hochreck... Ich hab gerade mal ein Bildchen mit den unterschiedlicchen Pfeilen gemalt und das ist eher unübersichtlich geworden...

 

Nun komm mal wieder ruter und reg dich nicht so auf.........:eek:

 

Oder wie war das gemeint hier? :D;)

Gruß

 

:D Delle :D

 

He TE, schnell das Geld zurück, aber dalli, ich bin Aktionär der Gesellschaft und fühle mich persönlich von Dir betrogen! ;)

Ne, weiß ich natürlich nich genau, aber da Du es ja weist, das mit der Kohle, müßtest Du ja bei einer Auskunft lügen.

Und das machen wir Erwachsenen doch nicht, haben wir von unseren Eltern schon gelernt und geben es unseren Kleinen doch auch so weiter.

Gruß

Themenstarteram 18. Dezember 2009 um 15:53

Nun denn...

1. Bitte nicht behaupten, dass ich einen festen Standpunkt habe - wenn dem so wäre würde ich nicht fragen!

2. Manche mögen einfach so die Zahlungen zurück leisten (was ich mir nicht so recht vorstellen kann). Wieso sollte ich einen Aufwand betreiben, wenn es nicht mein Fehler war, damit meine ich, z.B. das Anrufen der Versicherung bzw. irgendwie sonst an die Bankverbindung zu kommen.

Eine Rechnung bezahlt man doch auch erst wenn man sie erhält - oder kennt man vorher die Summe...

3. Als GS eines Schadens bzw. überhaupt als Geschädigter hat man, den Anwalt einmal aussen vor gelassen - der verdient ja dabei auch noch Geld, zumindest erging es mir bislang immer so, die meisten Rennereien.

4. Ich denke, dass dieser Fall juristisch betrachtet äußerst interessant wäre (@Hafi545 - Danke, du malst auch wie ich ;)). Zinsen - mhhhhh, ich würde diese nicht zahlen, dafür müßte ja eine Forderung im Raume stehen... Das Geld kann ja genausogut noch beim AH sein...

5. Vom logischen Menschenverstand betrachtet - natürlich habe ich keinen Anspruch auf das Geld, aber was zum Geier ist schon logisch bzw. es gibt viele Sachen die man nicht verstehen kann (im Bezug auf die rechtl. Abwicklung).

So und nun - ich hab mit dem RA gesprochen, dieser vertritt den Gutachter, weil die Versicherung diesen mal wieder nicht zahlen wollte.

Die Kohle ist auf dem Weg zum RA, die Versicherung stellte die Doppelzahlung bereits fest, zeigte sie aber nicht an, und ich zeigte guten Willen. ;)

Aber wie gesagt, ich finde es rechtlich betrachtet äußerst interessant.

@VolV40 Dafür müßtest du ja ersteinmal die Vers. gelesen haben... *hier.nen.keks* :) Vor zu lügen habe ich gewiss nicht!

Zitat:

Original geschrieben von vogtlaender1

Nun denn...

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2. Manche mögen einfach so die Zahlungen zurück leisten (was ich mir nicht so recht vorstellen kann). Wieso sollte ich einen Aufwand betreiben, wenn es nicht mein Fehler war, damit meine ich, z.B. das Anrufen der Versicherung bzw. irgendwie sonst an die Bankverbindung zu kommen.

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@VolV40 Dafür müßtest du ja ersteinmal die Vers. gelesen haben... *hier.nen.keks* :) Vor zu lügen habe ich gewiss nicht!

Aber den "Aufwand", dieses provokante Thema zu eröffnen, hast Du doch auch nicht gescheut...

;););) weiß ich 100%ig genau wo "meine" Investmentfonds investiert sind.

Schön für Deine Versich.(Solidar)-gesellschaft (-gemeinschaft).

Schönes WE, Gruß

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