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Drei Mal eine Verwarnung wegen Falschparken, obwohl man parken darf

Opel Corsa C

Hallo,

ich habe im August eine Verwarnung zum Falschparken erhalten, wo als Beweis ein Bild der Privatperson geschickt wurde. Mein Auto stand VOR dem Schild "Absolutes Halteverbot" (s. Bild). Laut StVO ist das Schild ab dem Ort des Schildes gültig. Ich konnte online zu diesem Fall Stellung nehmen und habe das auch gemacht. Ich geschrieben, dass nach meiner Kenntnis das dieses Parken dem StVO entspricht und habe es auch kurz erklärt.

Danach habe ich nichts weiteres vom Ordnungsamt gehört und denke auch, dass der Fall geschlossen wurde.

Nun bekam vor kurzem noch zwei weitere Verwarnungen zum Falschparken am selben Ort und auch mit Beweisbild einer Privatperson. Ich habe wieder eine Stellungnahme geschickt, aber ich frage mich zwei Sachen:

1. Soll ich nun jedes Mal das machen, wenn jemand die Anzeige erstattet?

2. Wie kann es sein, dass die Mitarbeiter des Ordnungsamtes die StVO nicht verstehen und so oft Verwarnungen schicken? Kann man etwas dagegen machen, damit man nicht ständig auf diese Verwarnungen antworten soll?

"Falschparken" vor dem Schild
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81 Antworten

1 . Thema ins richtige Forum stellen

2. Da hat wohl jemand was gegen dich

3. Rechtsberatung darf nur ein Anwalt tätigen

Zitat:

@baho97 schrieb am 10. November 2024 um 14:41:04 Uhr:

 

1. Soll ich nun jedes Mal das machen, wenn jemand die Anzeige erstattet?

2. Wie kann es sein, dass die Mitarbeiter des Ordnungsamtes die StVO nicht verstehen und so oft Verwarnungen schicken? Kann man etwas dagegen machen, damit man nicht ständig auf diese Verwarnungen antworten soll?

@baho97

Da ist bei euch der Hauptanzeigenmeister unterwegs in Offenburg bzw. ein Trittbrettfahrer.

Das Schild zeigt ein "Absolutes Halteverbot". Aber wo fängt das alsolute Halteverbod an und wo hört es auf?

Bist du ganz sicher das weiter vorn nicht schon ein Schild steht?

Wenn es tatsächlich falsche Anzeigen sind, musst du dich gegen jeden einzelne wehren.

Da führt dann kein Weg dran vorbei.

Gruß Acki

Dennoch seltsam. Müssten die beim OA nicht eigentlich prüfen, ob die Anzeige überhaupt gerechtfertigt ist?

Geprüft wird das erst wenn Einspruch erhoben wird vermute ich.

Ansonsten kann man anrufen und nachfragen ob sie sich das nochmal anschauen würden.

Vielleicht nehmen sie es dann zurück bevor es den komplizierten Weg geht.

 

Was genau steht denn da eigentlich als Tatvorwurf?

Zitat:

@Motor-Talk-NRW schrieb am 10. November 2024 um 14:58:25 Uhr:

2. Da hat wohl jemand was gegen dich

Wenn ich raten müsste... derjenige, dessen Einfahrt vor dem Wagen im Bild zu sehen ist...

Wenn man erfahren würde wo das ist, könnte man in Maps nachschauen.

Seltsam, dass die Autos vorne größere Schatten werfen als das Auto vor dem Schild. Oder täusche ich mich?

Zitat:

@baho97 schrieb am 10. November 2024 um 14:41:04 Uhr:

Hallo,

ich habe im August eine Verwarnung zum Falschparken erhalten, wo als Beweis ein Bild der Privatperson geschickt wurde. Mein Auto stand VOR dem Schild "Absolutes Halteverbot" (s. Bild). Laut StVO ist das Schild ab dem Ort des Schildes gültig. Ich konnte online zu diesem Fall Stellung nehmen und habe das auch gemacht. Ich geschrieben, dass nach meiner Kenntnis das dieses Parken dem StVO entspricht und habe es auch kurz erklärt.

Danach habe ich nichts weiteres vom Ordnungsamt gehört und denke auch, dass der Fall geschlossen wurde.

Nun bekam vor kurzem noch zwei weitere Verwarnungen zum Falschparken am selben Ort und auch mit Beweisbild einer Privatperson. Ich habe wieder eine Stellungnahme geschickt, aber ich frage mich zwei Sachen:

1. Soll ich nun jedes Mal das machen, wenn jemand die Anzeige erstattet?

2. Wie kann es sein, dass die Mitarbeiter des Ordnungsamtes die StVO nicht verstehen und so oft Verwarnungen schicken? Kann man etwas dagegen machen, damit man nicht ständig auf diese Verwarnungen antworten soll?

Wenn du schon einiges verpixelt hast, solltest du auch dein Nummernschild verpixeln.

Zitat:

@Kpaul schrieb am 10. November 2024 um 19:14:43 Uhr:

Das Schild zeigt ein "Absolutes Halteverbot". Aber wo fängt das alsolute Halteverbod an und wo hört es auf?

Halteverbote die als Zwischenschild aufgestellt werden haben zwingend zwei weiße Pfeile in beide Richtungen.

Zitat:

Wenn man erfahren würde wo das ist, könnte man in Maps nachschauen.

Scheint die Heddernheimer Landstraße in Frankfurt a. M. zu sein. Höhe Hausnummer 9.

Es ist die Heddernheimer Landstr. und zwar genau im Einmündungsbereich von "Alt-Heddernheim".

Auf dem Streetview-Foto steht dort ein schwarzer Benz. Die Parkflächenmarkierungen hören vor den beiden Einfahrten auf.

https://img.motor-talk.de/LAofkVKf6nfR5SVZ.10.jpg?_gl=1*bbjijf*_ga*MTU4MDU0MDkzNi4xNzEwODYxNjE4*_ga_3BGGYQFWB5*MTczMTMzNjQxMi45OTkuMS4xNzMxMzM3NzQ2LjU4LjAuMA..

Heddernheimer Landstr

Jungs, an euch ist ja ein Detektiv verlorengegangen :D.

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