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Dreimal geblitzt beim Rotlichtverstoß / Rotlichtbußgeld

Themenstarteram 24. Mai 2016 um 16:31

Hallo zusammen,

mir ist heute etwas total dämliches passiert und zwar habe ich beim Spurwechsel eine rote Ampel übersehen und bin trotz starker Bremsen schön über den ersten Blitzkontakt gerollt und auf dem zweiten Kontakt beim zweiten Foto zum stehen gekommen. Um den Verkehr nicht zu gefährden hab ich mein Auto zurückgesetzt und am ersten Kontakt gab es ein weitere Foto. Was wird mich hier wohl erwarten? Hatte schonmal jemand eine ähnliche Situation?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 29. Mai 2016 um 18:30:46 Uhr:

Ich bin immer etwas kritisch an den stellen, wo der unwissende Verkehrsteilnehmer nicht mit einem entsprechenden Tempolimit rechnet und dieses dann angeblich mit einem Blitzer durchgesetzt werden soll.

Ich bin in den letzten 7-8 Jahren drei mal geblitzt worden und zwei mal davon war es überhaupt nicht mein Vorsatz zu schnell zu fahren ... aber anstatt es entsprechend auffallend zu kennzeichen (weil es an den Stellen entgegen dem üblichen so war), setzte man lieber auf den Blitzer als "Abschreckung". Dumm nur, wenn der nicht wirkt, dann ist der Sicherheit nämlich genau null geholfen.

Wenn ich das Schild nicht gesehen habe, habe ich gepennt. Ist mir auch schon passiert. Ich bin auch schon blind hinter dem Vordermann hergefahren, ohne auf den Tacho zu sehen und habe auch ein Foto bekommen. Ich bin auch schon in einer Tempo 30-Zone geblitzt worden, weil ich zu schnell war obwohl ich genau wusste, dass es eine 30er-Zone war. Ich meinte eben, 45 sei auch ok. Der Blitzer war anderer Meinung. In jedem Fall war es meine Schusseligkeit oder Dämlichkeit, für die ich nur mich selbst verantwortlich machen kann und nicht den bösen Blitzer, der gefälligst auf mich als im Allgemeinen eher vorsichtigen Fahrer Rücksicht zu nehmen hätte.

Grüße vom Ostelch

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Da bleibt nur abzuwarten. Die ersten beiden Bilder zeigen das Du bei Rot über die Ampel bist, das Dritte das Du angehalten hast und zurückgefahren bist. Ob Das dann Strafmildernd ist muss sich zeigen, wäre dann ein sehr kulanter Sachbeabeiter. Fahrverbot gibt es aber erst ab 1Sekunde Rot.

am 24. Mai 2016 um 20:06

Das es grundsätzlich ein Fahrverbot ab 1 Sekunde gibt stimmt so nicht.

Wenn dem Richter was von berufsbedingter Notwendigkeit oder ähnlichem vorgejammert wird dann wird oft nur das Bussgeld erhöht.

rzz

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 24. Mai 2016 um 18:49:39 Uhr:

Da bleibt nur abzuwarten. Die ersten beiden Bilder zeigen das Du bei Rot über die Ampel bist, das Dritte das Du angehalten hast und zurückgefahren bist. Ob Das dann Strafmildernd ist muss sich zeigen, wäre dann ein sehr kulanter Sachbeabeiter. Fahrverbot gibt es aber erst ab 1Sekunde Rot.

Das ist üblicherweise ein Haltelinienverstoß, der 10€ kostet. So etwas wird aber meist nicht geahndet.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 24. Mai 2016 um 22:07:04 Uhr:

Das ist üblicherweise ein Haltelinienverstoß, der 10€ kostet. So etwas wird aber meist nicht geahndet.

Wenn einer schon über zwei Kontakte gekachelt ist, dann man kaum von einem "Haltelinienverstoß" reden.Der liegt vor, wenn es nur einmal an der vordersten Linie ein Gewitter gibt. Solche Fälle werden allerdings eingestellt. An seiner Stelle würde ich den Fall so schildern wie er sich abgespielt hat und darauf hinweisen, daß´es ja ein drittes Foto gibt. Vielleicht ergeht ja Gnade vor Recht.

das stimmt so nicht. Die zwei Kontakte gehören zusammen und dienen dazu, die Geschwindigkeit messen zu können. Es wird also hier eine Geschwindigkeit nahe Null gemessen werden, was gegen den Rotlichtverstoß spricht. Der Blitzer wird nur einmal ausgelöst.

Entscheidend für die Ahndung ist, ob man den geschützten Bereich der Kreuzung (da, wo Fußgänger gehen oder andere Autos fahren) schon verletzt hat. Wer vorwärts über die Kontakte bremst und dann noch einmal zurückfährt, begeht üblicherweise einen Haltelinienverstoß. Es wird nur dann als Rotlichtverstoß geahndet, wenn man wirklich schon den geschützten Bereich deutlich verletzt hat.

Im Übrigen macht sich wegen der 10.- € auch selten jemand die Mühe, das zu ahnden. Meine Vermutung ist, dass da gar nichts nachkommt.

Falsch, es wird zweimal ausgelöst: Nennt sich Foto A und Foto B. Beide Schleifen arbeiten unabhängig. Schönen Gruß aus der Praxis.

Aber er wurde doch drei mal geblitzt. Hat beide Linien überfahren. Nur das dritte Foto zeigt an, dass er wieder zurück gefahren ist.

Na ich drück die Daumen dass es glimpflich abgeht, aber ich glaub das ist n normaler Rotlichtverstoß.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 25. Mai 2016 um 10:31:10 Uhr:

das stimmt so nicht. Die zwei Kontakte gehören zusammen und dienen dazu, die Geschwindigkeit messen zu können. Es wird also hier eine Geschwindigkeit nahe Null gemessen werden, was gegen den Rotlichtverstoß spricht. Der Blitzer wird nur einmal ausgelöst.

Entscheidend für die Ahndung ist, ob man den geschützten Bereich der Kreuzung (da, wo Fußgänger gehen oder andere Autos fahren) schon verletzt hat. Wer vorwärts über die Kontakte bremst und dann noch einmal zurückfährt, begeht üblicherweise einen Haltelinienverstoß. Es wird nur dann als Rotlichtverstoß geahndet, wenn man wirklich schon den geschützten Bereich deutlich verletzt hat.

Beide Schleifen sind unabhängig voneinander und lösen jede für sich den Blitzer aus. Natürlich kann man anhand der Zeiten zwischen den Bildern die Geschwindigkeit berechnen, das ist aber nicht der Hauptzweck. Der Sinn des ganzen ist eben die Möglichkeit zur Unterscheidung, ob jemand nur über die Linie gerutscht ist ==> nur 1 Foto oder ob er "durchgezogen" hat ==> 2 Fotos. I.d.R. ist auch die zweite Schleife im Schutzbereich, in jedem Fall aber hinter dem Fußgängerüberweg, somit liegt beim Auslösen der 2. Schleife also auch ein Rotlichtverstoß vor.

Ob das dritte Foto in diesem Fall mildernd wirkt, bleibt abzuwarten.

Wie kommt es eigentlich, dass man über ne rote Ampel mit Blitzer fährt? Die Teile sind doch so plakativ aufgestellt, da gehen bei mir immer gleich alle Alarmglocken. Ich hab selbst bei Grün Schiss, geblitzt zu werden und immer ein ungutes Gefühl. :D

Meine Güte, niemand ist perfekt. Ich bin in Düsseldorf auch unwissentlich bei "Rot" drüber, die Ampel steht bei einer mehrspurigen Straße dermaßen dämlich, daß ich sie nicht gesehen habe. Hätte meine Tochter nicht gemault, wüßte ich das bis heute nicht. Zum Glück waren da keine unangenehmen Kästen oder Aufpasser..

Entspann Dich, war nicht als Vorwurf an den TE gedacht, sondern ich wollte einfach meine extreme Aufmerksamkeit in Richtung Fahrbahnrand zum Ausdruck bringen. Da ich eigentlich fast immer gegen eine Verkehrsregel verstoße, ist das auch angebracht. :D

Ich bin doch gaaaz ruhig.....Alles ist guttt...:):D

gerade noch ein bisschen gegoogelt. Es gibt wohl unterschiedliche Konfigurationen: Mal liegt die zweite Schleife schon im geschützten Bereich, mal noch davor. Davon wird es dann abhängen, welcher Verstoß vorwerfbar ist.

@Nordelch79: war die zweite Schleife schon im Fußgängerüberweg oder noch davor?

Zitat:

@Kai R. schrieb am 25. Mai 2016 um 15:27:58 Uhr:

Mal liegt die zweite Schleife schon im geschützten Bereich, mal noch davor.

... und mal gibt es überhaupt keine zweite Schleife - aber ob das so ist, weiß der TE höchstwahrscheinlich eh nicht, woher auch.

Gruß vom bösen Dieter

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