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dreirädriger China Kabinenroller

Themenstarteram 17. Januar 2025 um 18:44

Hallo,

ich habe mir ein dreirädriges Elektrofahrzeug aus China bestellt.

Über die entstandenen kosten will ich lieber nichts sagen.

Das Fahrzeug befindet sich bereits am Hamburger-Hafen.

Meine Frage ist:

Kommt dieses Fahrzeug auch ohne COC (EWG) Genehmigung durch den Zoll.

Ich habe vor beim TÜV eine Einzelabnahme durchführen zu lassen, sollte es

durch den Zoll kommen.

In dem Fahrzeug ist kein Akku verbaut, der wird mit Genehmigung, separat

an mich geschickt.

 

Ich danke schonmal im voraus, für die Antworten.

Andreas.

China Van
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20 Antworten

Warum kümmert man sich um solche Fragen nicht vor dem Kauf? :confused:

Themenstarteram 17. Januar 2025 um 19:04

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 17. Januar 2025 um 19:50:44 Uhr:

Warum kümmert man sich um solche Fragen nicht vor dem Kauf? :confused:

Habe ich gemacht. Ich habe beim Zoll angerufen und der Herr meinte, wenn kein Akku verbaut ist, wäre

es kein Problem. Wenn ich es fahren wollte, müsste ich halt beim TÜV eine Einzelabnahme durchführen lassen. ich hätte halt auch mal gerne gewusst, ob jemand so etwas schon einmal gemacht hat.

Irgendeiner war hier kürzlich, der ein chinesisches Auto importiert und zugelassen hat. Frag Mi nicht, wo das nochmal war. Aber er würde es wohl nicht nochmal machen und unterm Strich war es wohl eine ziemlich teure Angelegenheit.

Der Zoll ist eine Gebühr auf eine Ware aus nicht EU-Ländern. Was Du anschliessend mit der Ware machst bleibt Dir überlassen.

Du könntest das Dreirad ja auch als mobilen Abstellraum oder als Hasenstall, und den Akku als Stromspeicher verwenden wollen - spätestens dann wenn der TÜV verweigert :-)

Der Zoll schreibt auf seiner Webseite, dass eine verkehrsrechtliche Zulassung nicht erforderlich ist. Er kann das (vermutlich) auch garnicht beurteilen ob überhaupt eine Zulassungsmöglichkeit besteht und es wird ihn auch nicht interessieren.

Viel Glück, das Teil sieht ja ganz nett aus :-)

"Der Zoll schreibt auf seiner Webseite, dass eine verkehrsrechtliche Zulassung nicht erforderlich ist." Das meint, nur um durch den Zoll zu kommen ist diese nicht erforderlich, aber nicht generell.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 17. Januar 2025 um 19:50:44 Uhr:

Warum kümmert man sich um solche Fragen nicht vor dem Kauf? :confused:

No Risk no Fun!

 

Na dann mal ab zum Prüfer und ein 13er Gutachten für eine nationale Einzelgenehmigung beantragen.

Vielleicht vorher fragen, welche Nachweise er für die zu erfüllenden Rechtsakte benötigt.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 17. Januar 2025 um 20:10:10 Uhr:

Irgendeiner war hier kürzlich, der ein chinesisches Auto importiert und zugelassen hat. Frag Mi nicht, wo das nochmal war. Aber er würde es wohl nicht nochmal machen und unterm Strich war es wohl eine ziemlich teure Angelegenheit.

Hier ist er.

Der TE hat das Ende des Abenteuers auf Seite 7 gepostet, wäre schön, wenn das @andi1235 auch machen würde.

Soll das Ding als Auto oder Moped/Roller - bis 45 Km/h zugelassen werden? Als Moped bis 45 Km/h braucht es wohl nur eine EEC-Zulassungsbescheinigung. Ist es schneller, dürfte es schwierig werden eine Zulassung zu bekommen.

In meinem Bekanntenkreis fährt man ein ähnliches Vehikel. Sie haben es aber von einem deutschen Importeur gekauft. Zugelassen ist es mit einem Moped-Kennzeichen.

Im Beispiel oben, ging es um ein richtiges Auto.

L5e wird die Fzg.Klasse sein.

Bei einer bbH von 30 km/h eher L2e-P.

Aber auch dafür müsste man die Einhaltung von jeder Menge Vorschriften nachweisen...

Meinst das Teil ist nicht schneller als 30?

Vielleicht kommen ja noch technische Details zu dem Hobel vom TE.

Ein Selbstläufer wird das nicht.

Ich habe das Bild aus dem Eröffnungsposting bei Google-Lens eingeworfen und habe da bei den Ergebnissen die 30 km/h gefunden. ;)

Bei eBay gibt es ähnliche Dinger mit 45 Km/h und gedrosselt mit 25 Km/h. Ist man vor 1965 geboren, darf man die 25 Km/h-Variante sogar ohne Führerschein fahren.

Zitat:

@Dr. Shiwago schrieb am 18. Januar 2025 um 18:41:50 Uhr:

Ist man vor 1965 geboren, darf man die 25 Km/h-Variante sogar ohne Führerschein fahren.

Die darfst du auch ohne Führerschein fahren wenn du nach 1965 geboren bist.

Dafür braucht es nur eine sogenannte Prüfbescheinigung.

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