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Dringend!! Problem mit Online-Versicherung

Themenstarteram 25. November 2011 um 12:15

Hallo liebe Motor-Talk Gemeinde :),

ich habe folgendes Problem:

Ich bin seit dem 29.09.11 mit meinem neuen Auto (Fahrzeugwechsel),

zu einer Online-Versicherung gewechselt deren Namen ich vorerst nicht erwähnen möchte.

Da ich erst 19 Jahre alt bin, kamen mir diese Online Versicherungen durch den günstigen Preis sehr entgegen. Vor meinem Abschluss informierte ich mich natürlich ausführlich darüber.

Trotzdem habe ich etwas übersehen: Und zwar wollte ich die Prozente (SF) meiner Mutter (Seit 2007 stillgelegt) übernehmen. Es handelte sich um SF1.

Online habe ich den Vertrag abgeschlossen ohne weiter über diese Übernahme nachzudenken und zu informieren (leider).

Als jetzt etwa Anfang November der "Antrag zur Übernahme der Schadenfreie Jahre" ankam war ich sehr überrascht:

Soweit ich mich informiert hatte, habe ich gedacht, dass die Übernahme der SF auf mich (Kind) einfach geht -> falsch

Die Anforderungen dieser Versicherungen waren, dass die SF nicht länger als 6 Monate stillgelegt sein dürften.

Nun habe ich die Frage, ob ich diese Versicherung zum jetzigen Datum schon kündigen kann, da sie mich wahrscheinlich in SF 0 (!!!) einstufen werden??

Oder muss ich die Versicherung bis Ende diesen Jahres behalten und kann erst zum 01.01.2012 einen anderen Vertrag beginnen?? (Wenn ich natürlich jetzt noch im November kündige)

Es ist leider sehr viel Text, aber ich hoffe trotzdem, dass ihr mir weiterhelfen könnt.

Vielen Dank schon einmal im Vorraus :)

Grüße

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11 Antworten
am 26. November 2011 um 8:22

Bei online-Geschäften gibt es ein Widerrufsrecht (14 Tage ab Erhalt der Police). Diese Frist ist bereits verstrichen, oder hat sich die Versicherung so viel Zeit gelassen?

Jipp, 14 Tage hast Zeit den Vertrag zu wiederrufen. Da diese Zeit verstrichen ist, hast wieder die Möglichkeit zum 01.01.2012 zu wechseln; dazu musst du indes jetzt kündigen!

Themenstarteram 26. November 2011 um 10:00

Danke für die Antworten.

Das habe ich mir leider schon gedacht...

Aber gibt es keine andere Möglichkeit den Vertrag zu kündigen, da er ja noch garnicht richtig zustande gekommen ist durch die SF-Übernahme??

Oder teusche ich mich da?

Weil eigentlich kann ich ja den Vertrag nicht erfüllen, denn im Vertrag den ich bekommen habe steht ausführlich die SF Klasse 1 !?

Danke im vorraus :)

Grüße

ich habe da bedenken, die ggf. die erfahreneren bestätigen oder ausloeschen koennten..

du bist mit deinem vertrag ja grade mal 3 monate bei dieser VS (am ende des jahres).

ist es nicht so, dass der vertrag ueblicherweise fuer mind. 1 jahr geschlossen wird und sich zum ende des folgejahres kuendigen laesst?

das koennte dann teuer fuer dich werden, wenn als kurzzeit tarif abgerechnet.

Zitat:

Original geschrieben von situ

Bei online-Geschäften gibt es ein Widerrufsrecht (14 Tage ab Erhalt der Police). Diese Frist ist bereits verstrichen, oder hat sich die Versicherung so viel Zeit gelassen?

widerrufsrecht bezieht sich nicht nur auf online-geschäft, sondern auf jede abgeschlossene versicherung (mit kleinen ausnahmen). §8 VVG

hast du noch nicht alle unterlagen (AKB, Police etc.) erhalten, hat die frist noch nicht begonnen ;)

Es ist hier entscheidend, ob zusammen mit dem Versicherungsantrag der Antrag auf Übernahme des SFR von der Mutter gestellt wurde.

- Wurde dies so gemacht, kann vom Vertrag zurückgetreten werden, da der von der Versicherung vorgelegte Vertrag vom Antrag des Versicherungsnehmers abweicht (§5 VVG). 

- War der Vertrag bereits rechtskräftig und wurde erst anschließend die Übernahme der SFR beantragt, ist Versicherung nicht verpflichtet, die beantragte Änderung anzunehmen.

Vertrag wird unverändert fortgeführt und Kündigung erst zu dem im Vertrag genannten Termin möglich.

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Es ist hier entscheidend, ob zusammen mit dem Versicherungsantrag der Antrag auf Übernahme des SFR von der Mutter gestellt wurde.

- Wurde dies so gemacht, kann vom Vertrag zurückgetreten werden, da der von der Versicherung vorgelegte Vertrag vom Antrag des Versicherungsnehmers abweicht (§5 VVG). 

 

O.

wenn ich noch ergänzen darf: innerhalb eines monats nach zugang der police, wenn die änderung deutlich kenntlich gemacht wurde (ist in 99% der fällen so)

Zitat:

Original geschrieben von pfann

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Es ist hier entscheidend, ob zusammen mit dem Versicherungsantrag der Antrag auf Übernahme des SFR von der Mutter gestellt wurde.

- Wurde dies so gemacht, kann vom Vertrag zurückgetreten werden, da der von der Versicherung vorgelegte Vertrag vom Antrag des Versicherungsnehmers abweicht (§5 VVG). 

 

 

O.

wenn ich noch ergänzen darf: innerhalb eines monats nach zugang der police, wenn die änderung deutlich kenntlich gemacht wurde (ist in 99% der fällen so)

wenn ich auch noch ergänzen darf: in den 1% der Fällen, in denen die Änderung nicht deutlich kenntlich gemacht wurde, gilt das, was der VN beantragt hatte.

 

O.

jetzt haben wir den §5 aber ;) !

Themenstarteram 26. November 2011 um 23:28

Danke für eure Antworten.

Als ich muss zugeben, dass das alles sehr kompliziert ist was ihr schreibt.

Ich kann euch nur mitteilen, dass ich bei diesem Online-Antrag die Versicherungsscheinnummer der Vorversicherung (von 2007 -> Mutter) angegeben habe.

Somit ist dann der Vertrag gekommen in dem die SF Klasse 1 eingetragen war.

Erst viel später wurde mir dann der Antrag zur Übernahme der SF zugesendet, ich füllte ihn aus und schickte ihn dann zurück.

Aber nirgends stand was von diesen 6 Monaten.

Erst als dieser Antrag dann wieder zurück kam, wurde mir mitgeteilt, dass der Vertrag (der Mutter) nicht länger als 6 Monate stillgelegt sein darf.

Wenn ich dies nicht bis bis zum ... mit korrekten Angaben zurück sende, werde ich in SF 0 eingestuft -> sehr teuer :(

Was kann ich tun?? Kann ich kündigen ?? Schon zum jetzigen Datum?

Danke schonmal im Vorraus

Grüße

Ich versuche es zu vereinfachen:

1. Kündigen wirst Du nicht können, da i.d.R. ein Vertrag eine Mindestlaufzeit von einem Jahr hat.

2. Du hast 2 (4) Wochen Zeit den Vertrag zu widerrufen, die Zeit beginnt ab dem Tag an dem Du die ganzen Unterlagen (Police/Rechnungen) bekommen hast. Aber: Dann musst Du eine andere Versicherung suchen und finden, die ab dem Anmeldetag Dich versichert (Voraussetzung: Keinen Schaden).

3. Weitere Möglichkeit. Das mit den "Prozenten" (SF) liegt an Deiner alten Versicherung. Einfach da jemanden finden, der "die Prozente rausrückt". Standard ist ein halbes Jahr, aber man kann die "Prozente" danach übertragen. Wäre halt einfacher, wenn Du bei der alten Versicherung wärst.

4. Das Auto abmelden, die SF 0 für September - November zahlen und das Auto auf Deine Mutter anmelden und da die "Prozente" wieder aufleben lassen. Das geht, weil da die Zeit 7 Jahre beträgt.

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