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DRINGEND. Tacho ist manipuliert. Wandlung möglich.

BMW 5er E39
Themenstarteram 31. Januar 2011 um 20:53

Hallo Kommune,

habe mir vor drei Wochen ein 530d geholt. Laut Vertrag 143Tkm. Da Motorkontrolllampe auf dem Weg nach hause aufleuchtete (Ladedruck)

und die Kabelage am Turbolader nicht richtig verlegt war rief ich dann die Werkstatt wo das Auto zuletzt war.

Bilanz:

Servicebuch gefälscht. Über Zulassungsstelle fand ich die Vorbesitzer raus.

Eine Firma 87Tkm, dann andere Firma 223Tkm, Zwischenhändler (keine Anmeldung) verkauft an einen der sich falsch ausgewiesen hat.

Dieser manipuliert das Auto und Verkauft es weiter an Herrn "Feldhausen". Herr Feldhausen kauft das Auto ohne die Personalien vom Verkäufer zu prüfen. Ich kaufe von Herrn "Feldhausen"

Angeblich wusste Herr "Feldhausen" nichts von gefälschten Chechbuch und manipuliertem Tacho.

Frage:

Da Herr "Feldhausen" das Auto von einer Person gekauft hat die sich nicht ausgewiesen hat (angeblich war es der Schwager des Verkäufers) und hat einen Kaufvertrag akzeptiert ohne Personalien zu vergleichen (weder einen Personalausweis noch etwas) muss er doch jetzt wo Betrug nachgewiesen ist das Auto zurücknehmen? Der Betrüger hatte sich die Namen ausgedacht und Herr "Feldhausen"

hat die Personalien nicht überprüft. Es war sein Fehler, warum muss ich jetzt im Regen stehen.

Wie stehen meine Chancen?

Beste Antwort im Thema

Wenn man dem Verkäufer nicht beweisen kann, dass er den Kilometerstand manipuliert hat und er, der Verkäufer, garantieren kann durch Unterlagen, dass er das Auto selbst mit manipuliertem Kilometerstand gekauft hat und er aber bis dato davon nichts wusste, dann hat man vor Gericht keine Chance irgendetwas geltend zumachen. Klar man kann gegen ihn klagen, aber am Ende bleibt man auf den Kosten sitzen. Fragt mal euren Rechtsanwalt dazu.

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Hi,

wende dich an den der dir das Auto verkauft hat.

Das ist deine einzige Chance.

Hast ne Rechtsschutz?

Greets

am 31. Januar 2011 um 21:13

So wie ich es sehe hast du ja mit dem Dritten Person nichts zu tun.

Für mich ist Herr Feldhausen dein Ansprechpartner wo ich auch seine Aussage bezweifeln würde.

Du kannst ihn erst vernünftig auffordern das Auto zurückzunehmen und falls er sich weigern sollte gehst du zum Anwalt.

Geh zum anwalt

am 31. Januar 2011 um 21:34

Die Aktion wird in jedem Fall zweischneisig sein.

Auf der einen Seite hat der Vorbesitzer das Auto "gutgläubig" erworben und ist damit THEORETISCH nicht belangbar, auf der anderen Seite hat er den Fehler gemacht nicht nach den Personalien zu fragen. Und Unwissenheit schützt bekanntermaßen vor Strafe nicht.

Daher mein Rat: Auf direktem Wege zu einem (guten!) Anwalt!

Drücke die Daumen, dass es nicht zu stressig wird.

Grüße,

Robin

am 31. Januar 2011 um 21:37

Geh zum Anwalt, Du hast es schriftlich, das Du den Wagen vom Feldhausen mit falschen Stand gekauft hast, Feldhausen muß sehen wo er bleibt..

"Unwissenheit schützt nicht vor Strafe".. behälst du den Wagen machst Du dich mit strafbar..es seie denn Du korrigierst den KM Stand.!!

In einem solchen Fall sollte eine Wandlung schnell Möglich sein..

Viel Spass..:D;)

Matze

Themenstarteram 31. Januar 2011 um 21:41

Hallo Silverstar,

ich denke auch so. Der Feldhausen hat bei der Suche, Recherche usw. mitgemacht. Aber jetzt, wo es halt der Betrüger dank seiner Blödheit nicht auszumachen ist sieht die Sache so: entweder er oder ich.

Nur, da er den Misst gebaut hat muss auch er meine Meinung nach leiden.

Er sagt zwar, dass er von dem ganzen nicht gewusst hat, sonst hätte er das Auto weder verkauft noch gekauft und ihm das ganze sehr leid tuht. Aber was habe ich davon?

Komisch ist, dass er nicht einmal fragt: "was wir jetzt machen? "

Rechtlich gesehen habe ich das Auto von Ihm gekauft. Also muss er vor mir haften. Oder kann er jetzt sagen ich wusste selbst nichts davon und nehme das Auto nicht zurück? Geht das etwa auch?

Er meinte heute, die Person kann man wohl nicht finden, ich kann auch nichts mehr machen, es tut mir Leid.

Jetzt fühle ich mich echt sch....

Anwalt habe ich, mache morgen ein Termin aus. Vielleicht hat hier jemand auch Erfahrung mit so einer Situation und kann berichten.

Danke

am 31. Januar 2011 um 22:07

Hast du ein Kaufvertrag bzw. Zeugen weil dass würde die Sache etwas einfacher für den Anwalt machen.

Ich finde es ist schon ein Straftat dass er dir das Auto so Verkauft hat egal wissentlich oder nicht.

Ich weiß nicht ob es was bringt sag ihm einfach wenn er das Auto nicht zurück nimmt dass du Ihn dann wegen Betrugs anzeigen wirst.

Entweder macht er sich wegen der Anzeige sich Gedanken oder es geht ihm am Popöchen vorbei.

Ich gehe davon aus das dein Anwalt dir raten wird das Auto nicht mehr zu bewegen und wenn es bis zum Gericht gehen sollte ( hoffe das es so weit nicht kommt weil es dann sich sehr lange hinziehen kann ) wird der Richter höchstwahrscheinlich ein Sachverständiger beauftragen.

Im schlimmsten Fall, falls du kein recht bekommen solltest wirst du, vorausgesetzt du hast kein Rechtsschutzversicherung, auf den Kosten sitzen bleiben.

Es kann auch sein das du recht bekommst aber bei dem Typ ist nichts zu holen und weiß jetzt nicht ob du das Auto noch bewegen darfst

da er ja dann zur Rücknahme verdonnert ist und weil er aber nicht Zahlen kann behältst du das Auto als Sicherheit.

Ich drücke dir aber jedenfalls die Daumen dass das alles gut klappt

 

Themenstarteram 31. Januar 2011 um 22:27

Kaufvertrag und Zeuge vorhanden.

Der Feldhaus (habe Name Verfremdet) ist ein wohlhabender Zollbeamter. Hatte das Auto als Übergangsauto gefaren.

Den Antrag wegen Betrugen habe ich vor 2 Wochen gestellt. Er wohl nach meiner Bekanntgabe auch.

am 31. Januar 2011 um 22:45

Zitat:

Original geschrieben von eibe10

Geh zum Anwalt, Du hast es schriftlich, das Du den Wagen vom Feldhausen mit falschen Stand gekauft hast, Feldhausen muß sehen wo er bleibt..

"Unwissenheit schützt nicht vor Strafe".. behälst du den Wagen machst Du dich mit strafbar..es seie denn Du korrigierst den KM Stand.!!

In einem solchen Fall sollte eine Wandlung schnell Möglich sein..

Viel Spass..:D;)

Matze

Dem ist "absolut" aber gar-nix hinzu zu fügen egal welcher Beamter oder welche Position er inne hat!!!!DU mußt dich nur LAUT dazu äußern:D..

Servus

Warum ein NEUER THREAD ?

Themenstarteram 1. Februar 2011 um 9:04

Ganz einfach.

1. Manche schreiben die Sachen rein, die mit dem Thema nichts zu tun hat.

So langsam driften die Diskussion vom Kern weg.

2. Es gibt es jetzt neue Erkenntnisse die den Ausgangssituation in Frage stellen.

Wenn ich jetzt alle Informationen updaten sollte, wird es nur zu Verwirrungen führen.

Daher jetzt hier und sachlich.

Gruß

Konstantin

Themenstarteram 1. Februar 2011 um 9:35

Habe jetzt mit dem Herrn Feldhaus telefoniert.

Seine Antwort: "Ich nehme das Auto nicht zurück, denn ich wusste selbst vom nichts".

Mir ist jetzt folgende aufgefallen. Er erzählte vor 1-2 Wochen, dass er schon mal betrogen wurde.

Hatte mal eine Audi V8 gekauft und als der Betrug aufflog wurde sein libanesische Verkäufer bereits abgeschoben.

Dass ein aktiver Zöllner der Durchsuchungen durchführt und aufgrund seiner beruflicher Aktivität zu allem misstrauisch sein soll,

sich zum zweiten mal so verarschen lässt?

Fährt um das Auto abzuholen irgendwohin mit dem Zug, unterwegs bekommt ein Anruf vom Verkäufer und es wird ihm mitgeteilt,

dass der Herr Verkäufer aufgrund eines plötzlichen Sterbefall in der Familie nicht persönlich kommen kann.

Es sei aber nicht tragisch, da kommt sein Schwiegervater, fährt Herrn Feldhaus irgendwohin zu dem Platz wo der 5er steht, drückt ihm einen bereits unterschriebenen Kaufvertrag ohne dabei sich selbst auszuweisen,

oder Vierkäuferpersonalien vorzulegen und nimmt das Geld?

Da müssten doch die Alarmglocken schon 10 mal geläutet haben. Auf so eine Masche fällt doch kein Kind mehr rein.

So langsam glaube ich, er führte mich die ganze Zeit an der Nase. Ob er die Zeit gewinnen wollte?

 

Habe die Anwaltsbüro schon verständigt, der Anwalt hat heute viele Prozesse, aber ich hoffe dass er noch heute zurückruft.

Gruß

Konstantin

am 1. Februar 2011 um 9:47

Hallo Konstantin,

also, jetzt am Anfang, wuerde ich das rechtliche vom ethischen strikt trennen. Wegen dem rechtlichen wuerde ich dir auch empfehlen einen Fachanwalt zu kontaktieren und zwar um dich zunaest einmal beraten zu lassen und nicht, um gleich in die vollen zu gehen. Hier im Forum die juristische Vorgehensweise zu diskutieren bringt nicht viel, ausser hier ist jemand vom Fach, der dir Tipps geben koennte.

Zum ethischen denke ich, dass es ueberhaupt keinen Grund gibt sich sch... zu fuellen. Der Verkaeufer kann der Kaiser von China sein oder Zollbeamter oder sonstwer. Nichts entbindet ihn davon, 1.: dich ueber die Maengel die der Wagen hat, aufzuklaeren und 2.: sich selber zu informieren, ob die Angaben, die der Verkaeufer gemacht hat, als er den Wagen erworben hat, korrekt sind oder auch nicht. Diese Salamitaktik nur Auskunft zu geben, wenn man gefragt wird, finde ich persoenlich zum Kotzen. Ich kann dich nur ermutigen (wie ja auch schon viele andere Forenmitglieder) den Verkaeufer in die Pflicht zu nehmen und ihn auch merken zu lassen, dass du dich durch seine Pseudokooperation nicht davon abbringen laesst, das er (und nicht du) den Mist verbockt hat. Ich glaube ein dementsprechendes Auftreten ist auch wichtig, auch wenn sich dadurch die Fronten verhaerten.

Und noch eine letzte Bemerkung. Der Verkaeufer ist Zollbeamter. Die sind doch normalerweise mit allen Wassern gewaschen!?

Viele Gruesse und genug Energie, um die Sache durchzuziehen

Frank

am 1. Februar 2011 um 9:52

Jetzt warst du mit denem post schneller als ich :)

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