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dringend um Rat =( unfall mit 1er
Hallo liebe Mitmenschen,
heute morgen als ich zur Schule wollte mit meinem 1er bin ich rückwärts bei uns die einfahrt raus.
bei uns in der ortschaft ist 50!
es kam von weitem ein auto... ich bin unsere ausfahrt langsam raus ! ich betone langsam(wegen dem bordstein besonders langsam)! die beteildigte also ich und der andere
der typ wohnt in meiner strasse zwischen unfallort und seinem haus 350m (gerade strecke).
ich bin mit meinem heckteil schon auf seiner fahrbahn und er fährt mir voll kanne hinten die stoßstange durch...
die polizei sagt es wäre meine schuld wegen dem rückwährtsfahrt dingends... aber das kann nicht sein ! das ich komplett schuld habe
wenn der andere doch sieht da ist eine auto im rückwärtsgang und schon halb auf meiner spur dann rase ich doch nicht an dem vorbei und nimm sein "Arsch" mit ...!!und er ist definitiv keine 50 gefahren ... ich hänge euch ein paar bilder mit dran...ich habe die bmw v leasing mit sb vk 1000 euro ... sein auto hat natürlich auch was abbekommen... mein händler meinter mein schaden beläuft sich auf ca. 1800-2000 euro also neue stossstange und träger... und meine parksensoren sind auch am arsch...
das problem ist die polizei hats nicht gekümmert meinten von vorne rein es wäre meine schuld ich habe einfach die 35€ verwarnungsgebühr bezahlt damit ich keine strafanzeige krieg habe nähmli. im mom schon eine wegen zu schnellem fahren und ich bin in der probezeit.. also hatte ich angst das mein führerschein wegkommt und habe garnicht erst bei der polizei diskutiert.... meint ihr ich sollte mich an ein anwalt wenden ...!?die polizei meint polizeilisch wird nix mehr kommen sollen halt alles mit der versicherung klären..
=(=(=(=(
was haltet ihr davon ich hab eine skizze gemalt und es war keine durchgezogene linie!
Beste Antwort im Thema
Nachgeschichte nach meinem unverschuldeten Unfall vom 09.07.:
Nachdem ich Urlaub gemacht hatte, wurde ein Gutachten vom Schaden am 17.07. erstellt. Fazit: Neue M Heckstoßstange, Beilackierung der linken hinteren Alufelge, Spur/Sturz überprüfen.
Dann begann die Wartezeit aufgrund der Lieferschwierigkeiten von Ersatzteilen bei BMW.
Am 02.08. kam die M Heckstoßstange in der Werkstatt grundiert an, dort wurde sie lackiert.
Am 08.08. hatte ich dann den Werkstatttermin zur Behebung des Unfallschadens.
Leider musste ich die Lackierung der M Heckstoßstange reklamieren. Der Farbton (Estorilblau Met.) wurde zwar sehr gut getroffen, aber es gab kleine "Krater" in der Lackierung. Bei der nachträglichen Reklamation stellte sich heraus, dass es sich um Staubeinschlüsse handelte. Diese wurden weitgehend rauspoliert. Mit dem Ergebnis kann ich nun leben.
Die Spur war links hinten grenzwertig verstellt und wurde am kompletten Fahrzeug neu vermessen und eingestellt.
Die Reparaturkosten betrugen ca. 1.339 EUR und wurden natürlich zur Gänze von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Von der rechtlichen Seite ist es in Österreich leider etwas anders als in Deutschland.
Ich ließ mich vom ÖAMTC (österr. Pendant zum ADAC) von einem Verkehrsjuristen beraten.
Zum einen ob ich die Kosten für die Hin- u. Rückfahrt zur Werkstatt (mit Gutachten, Schadensbehebung und nachträglicher Reklamation immerhin 3 x 60 km hin und retour) bei der Unfallverursacherin geltend machen könnte. Leider nein, ist kurioserweise nur dann möglich, wenn man bei der eigenen Kfz-Versicherung einen kostenlosen Ersatzwagen/Leihwagen mitversichert hat (was ich nicht habe). Außerdem könne ich ja auch in eine weniger weit entfernte Werkstatt fahren, wurde mir mitgeteilt...
Des weiteren gibt es in Österreich rechtlich gesehen die Möglichkeit, nach der Schadensbehebung die Erstattung der Wertminderung bei der gegnerischen Versicherung einzufordern, wenn man a) unschuldig am Unfall ist, b) der Wagen maximal 3 Jahre alt ist und c) der Wagen zum Unfallzeitpunkt frei von Vorschäden war.
Dies habe ich getan. Antwortschreiben kam bereits nach zwei Tagen als Einzeiler:"... aufgrund des Schadensumfangs keine Wertminderung ..."
Daraufhin kontaktierte ich erneut die Rechtsberatung des ÖAMTC und sendete ihnen anbei die Rechnung der Werkstatt sowie die Vorgeschichte (Unfallbericht) und das Antwortschreiben der gegnerischen Versicherung. Der Jurist teilte mir dann mit, dass nach Rücksprache mit der technischen Abteilung tatsächlich KEINE Wertminderung erfolgt sei, da keine Karosserieteile betroffen waren. Es wurden lediglich Plastik- bzw. Zusatzteile lackiert bzw. ersetzt. Ich habe nun schwarz auf weiß, dass der Wagen kein Unfallwagen ist. Wörtlich:" ... im Falle eines Wiederverkaufs gilt das Auto als nicht vorbeschädigt ..."
Ich habe mir dieses E-Mail ausgedruckt und in den Ordner abgelegt. Man weiß ja nie, ob man es später mal brauchen kann.
Man könnte auch sagen: Ende gut, alles gut. Was geschehen ist, das kann man eh nicht mehr rückgängig machen. Aber ich kann das Auto wieder genießen und bin vor allem froh, dass die Geschichte endlich abgehakt ist!
Allen anderen wünsche ich weiterhin viel "Freude am Fahren" - und dies vor allem unfallfrei.
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47 Antworten
Also auf deiner Skizze sieht es, meiner meinung nach, so aus als wärest Du zu weit rückwärts gefahren. Da scheint ja noch eine linksabbieger-spur zu sein auf der du schon in Fahrtrichtung hättest stehen können, oder? Aber nichts desto trotz...
Hast du eine rechtschutzversicherung? Hast du der Polizei irgendwas unterschrieben, schuldgeständnis oder so was?
hier noch ein paar fotos
nein ich habe bei der polizei gar nix unterschrieben nur 35 euro bezahlt die haben so ein zettel ausgefüllt und sind wieder gegangen -.-
Ich glaube ich würde an Deiner Stelle zum Anwalt gehen
Zitat:
Original geschrieben von Vil83
Also auf deiner Skizze sieht es, meiner meinung nach, so aus als wärest Du zu weit rückwärts gefahren. Da scheint ja noch eine linksabbieger-spur zu sein auf der du schon in Fahrtrichtung hättest stehen können, oder? Aber nichts desto trotz...
Hast du eine rechtschutzversicherung? Hast du der Polizei irgendwas unterschrieben, schuldgeständnis oder so was?
rechtsschutz weiss ich nicht muss ich meine eltern fragen... ja da ist eine linksabbiger spur ich wollte aber nicht linksabbiegen ich wollte geradeaus fahren...
ich mein ich stand ja schon auf der spur sozusagen ist er mir ja eig" hinten" drauf gefahren
Das sieht möglicherweise schlecht aus. In meinem näheren Umfeld hatte jemand sowas (mit ganz neuem A4) auch mal - eigentlich sogar noch grenzwertiger. Die Betroffene parkte seinerzeit in einer 30er Zone rückwärts aus, war schon völlig draußen auf der Straße (die sehr schmal war - sie blockierte also tatsächlich die ganze Straße) und war gerade im Begriff nach vorn wegzufahren (bis dahin war auch niemand weit und breit zu sehen - es gab sogar Zeugen der Situation) ... und da kam ein Opa mit geliehenem Auto sicher auch deutlich zu schnell und fuhr ihr hinten rein. Der Audi hatte nicht mal ganz viel abbekommen - der beteiligte Smart dagegen schon.
Aber nun zu dem, was dann passierte: schon wie sich die Unfallsituation darstellte hatte eigentlich auch für ganz Dumme klar erscheinen lassen müssen, das wohl eher der Auffahrende völlig getrieft und sicher auch zu schnell gefahren war. Kein Bremsen - nur vermutbar, dass der andere Fahrer sogar noch schnell mal über den Gehweg schießen wollte (entsprechend wollte der zunächst auch auf gar keinen Fall die Polizei hinzuziehen) ... auch hier für die dann doch gerufene Polizei ein "klarer Fall" - wer rückwärts fährt hat immer Schuld - egal, was andere gesehen haben, oder wie die Unfallsituation eigentlich eindeutig ausschaut.
Anwalt genommen ... Pech gehabt - der war (wie sich später rausstellte) mit dem Fahrzeughalter (nicht dem Fahrer) befreundet und schon verlief die ganze Sache, die zunächst auch der Anwalt glasklar sah (bevor klar war, um welchen Unfallgegner es ging) nur noch schleppend und zuletzt zu Gunsten des Unfallgegners. Besonders schlau seinerzeit: der kam dann noch mit plötzlich auftretenden schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Schadenersatzforderungen.
Was ich sagen will:
Grundsätzlich muss man wohl immer erst mal froh sein, wenn es sich nur um Blechschäden handelt - die kann man halbwegs leicht beheben. In unserer streitbaren Gesellschaft darf man dann nur hoffen, wenn nicht plötzlich noch komische Dinge daraus gedreht werden und auf die Polizei würde ich mich da auch nicht zwangsläufig verlassen - die reagieren bei solchen banalen Dingen meist nur genervt und ärgern sich, dass die ausrücken mussten. Ich habe das ganze Trauerspiel damals miterlebt und auch den letzten Glauben an die Ordnungshüter (zumindest mal DIESE) völlig verloren, zumal mal ganz unabhängig von der Schuldfrage von dieser Seite auch wirklich JEDES Einfühlvermögen zu vermissen war.
Lange Rede - kurzer Sinn: auch in diesem Fall nicht mal ein Fitzelchen "Teilschuld" - einfach nur eine Anzeige, Geldstrafe und das ganze Programm. Den Schaden hat die Versicherung gerichtet (die es übrigens auch gar nicht ansatzweise interessiert hat, dass es Zweifel am Unfallgeschehen gab) - alles also nur Standard-Abwicklungsmaschine, die individuelle Situation interessiert scheinbar niemand oder nur ganz Wenige.
In Deinem Fall würde ich dann wohl dem Rat der Polizei folgen - auch wenn man sich gefühlt im Recht oder der "Teilschuld" fühlt. Anwaltsaktionen rühren sehr in der Geschichte herum und kann das unerwartet noch schlimmer machen, weil der andere Beteiligte mit dem Rücken zur Wand SICHER auch zurückschießt. Was dann letztlich passiert ist immer offen.
Mit dem blöden Beigeschmack muss man vermutlich einfach leben ...
hmmmm... ich hab angst das ich die strafanzeige kriege und mein führerschein weg ist... aber der polizist meinte nach dem ich gezahlt habe es wird polizeilisch nix mehr kommen also können die mich eig nicht mehr anzeigen oder !?!
Wenn du selbst nicht mehr in der Ausbildung bist bzw. Geld verdienst, hilft die Verkehrsrechtschutz nichts, da du eine eigene brauchst.
Telefonische Info kann man sich in der Regel aber dennoch holen.
Zitat:
Original geschrieben von Zladdik
Wenn du selbst nicht mehr in der Ausbildung bist bzw. Geld verdienst, hilft die Verkehrsrechtschutz nichts, da du eine eigene brauchst.
Telefonische Info kann man sich in der Regel aber dennoch holen.
ich bin in der ausbildung 2. lehrjahr fahrzeughalter ist mein vater
Gute Frage - nach ergangener Strafanzeige kann man sich aber auch immer noch einen Anwalt nehmen - man ist ja nicht verpflichtet, als Erster zu agieren. Manchmal ist Reagieren besser als selbst gleich loszuwurschteln.
Ich denke tatsächlich, wenn es außer dem Versicherungskram, den 1000 Euro Selbstbeteiligung, dem Ärger und der polizeilichen Verwaltungsgebühr nichts weiter gibt und man nicht aus anderen Gründen tatsächlich auf seinem Recht bestehen muss/will, würde ich abwarten.
Günstigenfalls verläuft die Geschichte halbwegs harmlos einfach "im Sande".
Hat denn der Unfallgegner irgendwo anklingen lassen, das er sich irgendwie zusätzlich geschädigt sieht?
nein er hat gar nix gesagt ...er hat mich grade angerufen und wollte meine versicherungsnummer...
Dann lass das einfach erst mal laufen ...
Das kommt schon wieder ins Lot: und zum Glück sieht man nach Reparaturen solcher Schäden normalerweise hinterher gar nichts mehr. Ist eigentlich im ersten Schreck und natürlich in halbwegs fragwürdigen Situationen "nur" sehr ärgerlich und mit 1000,- Euro für ein Lehrlings-Budget auch kein spaßiges Schnäppchen.
Zitat:
Original geschrieben von Onkel Rudi
Dann lass das einfach erst mal laufen ...
Das kommt schon wieder ins Lot: und zum Glück sieht man nach Reparaturen solcher Schäden normalerweise hinterher gar nichts mehr. Ist eigentlich im ersten Schreck und natürlich in halbwegs fragwürdigen Situationen "nur" sehr ärgerlich und mit 1000,- Euro für ein Lehrlings-Budget auch kein spaßiges Schnäppchen.
wenn es nur die 1000 wären ich habe noch eine anzeige wegen zu schnellem fahren also das bußgeld in höhe von 90 euro noch auf mir sitzen und aufbauseminar kommt auch noch mit drauf...-.- bin froh wenn das jahr um ist !