1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 2er
  6. 2er F45 & F46
  7. Dritte Sitzreihe - Eintrag im Fahrzeugschein

Dritte Sitzreihe - Eintrag im Fahrzeugschein

BMW 2er
Themenstarteram 16. Februar 2016 um 8:04

Hallo,

ich habe den GT mit dritter Sitzreihe und gerade beim Blick in den Fahrzeugschein festgestellt, dass unter Rubrik "S1" (Anzahl Sitzplätze) nur 5 eingetragen sind.

Weiter unten steht unter Bemerkungen "S.1.:WW.4". Google sagt, WW.4 steht für Wahlweise 4 Sitze. Müsste nicht spätestens hier beim wahlweisen 7-Sitzer "WW.7" stehen?

Ich habe das Auto nicht selbst angemeldet, sondern wurde von der BMW Niederlassung erledigt. Von daher denke ich ja schon, dass alles ordnungsgemaß eingetragen ist. Aber wundern tut mich das schon.

Hat denn jemand mit dritter Sitzreihe tatsächlich die 7 Sitze im Fahrzeugschein eingetragen?

Vielen Dank und Gruß,

Hannes

Ähnliche Themen
15 Antworten

Hallo!

"Wieviel Personen in anderen Kfz (Anm.: d.h. außer Kraftwagen zur Personenbeförderung) bis zu 8 Fahrgastsitzen (z.B. Pkw, Kombi-Kfz, Lkw) befördert werden dürfen, richtet sich allein nach dem zulässigen Gesamtgewicht und den Sicherheitsanforderungen der §§ 21 und 23 StVO. Werden diese Anforderungen eingehalten (z.B. der Fahrer wird nicht in der Sicht oder Bedienung des Kfz behindert, die Gewichtsgrenzen werden nicht überschritten) ist es z.B. möglich, in einem großen Pkw mit 6 Sitzen mehr als 8 Personen (zwei Jungendliche jeweils auf einem Sitz) allein mit der Klasse B zu befördern [...]".

"Daß in einem solchen Fall die Zahl der Sicherheitsgurte bzw. die Kinderrückhalteeinrichtungen nicht ausreicht, schließt die Beförderung nicht aus".

Auszug aus: Die neuen Fahrerlaubnisklassen, Schurig/Glowalla, Kirschbaum-Verlag.

Bemerkung Copyright: Text ist frei im Internet verfügbar

CU Oliver

Mh, bin mir nicht sicher, ob die Antwort dem Themenstarter hilft. Da steht doch nur, dass man bis zu 8 Personen ohne Personenbeförderungsschein mitnehmen darf.

Wenn Du ein Kind ohne "Kinderrückhalteeinrichtungen" beförderst, dann kostet Dich das 30 Euro nach neuem Bußgeldkatalog.

Warum beim GT unter S.1 nur 5 steht, ist merkwürdig. In den Papieren unseres 7-Sitzer-Alhambras steht durchaus eine 007.

am 16. Februar 2016 um 9:39

Also bei mir steht unter S1 7 Sitzplätze! Sollte ja eigentlich bei der Zulassung automatisch über die Fahrgestellnummer erstellt werden!

Hallo!

Die obige Aussage ist ganz klar. Man darf mehr Personen mitnehmen als im Fahrzeugschein stehen. Das für diese Personen im Zweifelsfalle keine Anschnaller vorhanden sind, spielt keine Rolle.

Es ist im Prinzip also egal, ob da bei Sitzplätzen 4, 5 oder 7 steht.

CU Oliver

am 16. Februar 2016 um 10:30

Zitat:

@milk101 schrieb am 16. Februar 2016 um 11:18:00 Uhr:

Hallo!

Die obige Aussage ist ganz klar. Man darf mehr Personen mitnehmen als im Fahrzeugschein stehen. Das für diese Personen im Zweifelsfalle keine Anschnaller vorhanden sind, spielt keine Rolle.

Es ist im Prinzip also egal, ob da bei Sitzplätzen 4, 5 oder 7 steht.

CU Oliver

Das ist aber nicht die Frage des TE.

Hier geht es darum, warum sein 7en-Sitzer nicht als solcher im Fahrzeugschein ausgewiesen ist.

TE: Ich würde da mal bei der Zulassungsstelle anrufen und nachfragen und gegebenfalls die Niederlassung, die ja von Dir Geld für die möglicherweise unkorrekte Zulassung einbehalten hat, ansprechen, inwieweit Sie dir eine eventuell notwendige kosten- und zeitpflichtige Korrektur z.B. für den nächsten Räderwechsel als Gutschrift spendieren.

kinder ohne sicherung kosten jetzt 60 euro (70 bei mehr als 1) und 1 punkt in flensburg. (http://bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de/sicherung.html)

was ich aber nicht gefunden habe ist die antwort auf die frage, ob man mehr menschen mitnehmen darf als gurte vorhanden sind. der fahrer ist nicht für erwachsene mitfahrer verantwortlich, aber was wenn es zb 5 gurte gibt und es sind sechs leute im auto, muss dann dieser nichtangeschnallte sechste ein bußgeld bezahlen? das gesetz spricht von der anschnallpflicht bei v o r h a n d e n e n gurten. aber wenn eben kein sechster gurt vorhanden ist??? darf der dann ohne oder kostet ihn das dreißig euro? darf zum beispiel wenn platz genug ist, jemand im kofferraum mitfahren?

Hallo!

@buggeliger

Dann hast Du aber nicht groß im Netz der Netze gesucht. Diese Aussagen findet man dort zuhauf (mehr Personen als Sicherungsmöglichkeiten im Auto).

@dcb_dreier

Nun denn, im Prinzip kann und sollte das egal sein. :)

CU Oliver

am 16. Februar 2016 um 10:34

Zitat:

@buggeliger schrieb am 16. Februar 2016 um 11:30:55 Uhr:

kinder ohne sicherung kosten jetzt 60 euro (70 bei mehr als 1) und 1 punkt in flensburg. (http://bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de/sicherung.html)

was ich aber nicht gefunden habe ist die antwort auf die frage, ob man mehr menschen mitnehmen darf als gurte vorhanden sind. der fahrer ist nicht für erwachsene mitfahrer verantwortlich, aber was wenn es zb 5 gurte gibt und es sind sechs leute im auto, muss dann dieser nichtangeschnallte sechste ein bußgeld bezahlen? das gesetz spricht von der anschnallpflicht bei v o r h a n d e n e n gurten. aber wenn eben kein sechster gurt vorhanden ist??? darf der dann ohne oder kostet ihn das dreißig euro? darf zum beispiel wenn platz genug ist, jemand im kofferraum mitfahren?

Interessant, aber am Thema des TE leicht vorbeigeschrammt.

Warum macht Ihr mit milk101 nicht einen eigenen Thread auf?

am 16. Februar 2016 um 10:36

Zitat:

@milk101 schrieb am 16. Februar 2016 um 11:32:18 Uhr:

 

@dcb_dreier

Nun denn, im Prinzip kann und sollte das egal sein. :)

CU Oliver

Dem TE scheint es nicht ganz egal zu sein, sonst hätte er wohl auf den Thread verzichtet.;)

@milk101 aaah jetzt hab ich was gefunden.

Im Ausgangsfall hatte eine bei einem Unfall schwer verletzte Mitfahrerin den Fahrer des Wagens auf Schadensersatz verklagt. Sie saß auf der mit zwei Gurten ausgestatteten Rückbank eines viersitzigen Coupes zwischen zwei Mitfahrerinnen. Sie muß sich nun ein 20prozentiges Mitverschulden anrechnen lassen, obwohl sie - weil für sie kein Gurt vorhanden war - nicht gegen die Anschnallpflicht verstoßen hat. Sie habe sich einer erhöhten Gefahr ausgesetzt, weil sie ohne Anschnallmöglichkeit in den Wagen gestiegen sei. Dabei wiesen die Richter darauf hin, daß allein die Überbesetzung des Autos kein Rechtsverstoß sei, weil eine Höchstzahl von Mitfahrern nicht gesetzlich festgelegt sei.

na also, danke für die formulierungshilfe beim suchen.

das beantwortet ja auch zum teil die eingangsfrage mit.

Hallo!

@dcb_dreier

Da wäre es gut, wenn sich der TE nochmal äußern würde, damit wir sehen können, ob seine Frage beantwortet ist oder nicht. Alles andere ist nur Rätselraten bzw. Vermutungen.

CU Oliver

am 16. Februar 2016 um 11:40

Dann warten wir gemeinsam.

Mag sein, dass es nach StVO erlaubt ist, mehr Personen mitzunehmen als in den Papieren stehen, aber die Versicherungen sehen das im Fall der Fälle womöglich anders. Ich würde nachhaken, warum nicht die korrekte Anzahl der Sitze in den Papieren steht.

@buggeliger: die 60 Euro und der Punkt sind nur dann fällig, wenn Du Kinder gar nicht anschnallst.

@ave-vw

hab ich doch geschrieben:

"kinder ohne sicherung kosten jetzt 60 euro"

willst du jetzt einen thread über juristisch korrekte formulierungen aufmachen? *kopfschüttel*

Deine Antwort
Ähnliche Themen