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Drogen und Autofahren
Ich habe mal ne Frage hatte selbst den führerschein weg weil ich damals viel Alkohol getrunken habe und einen Unfall baute. Habe daraus gelernt, lebe heute abstinent. Ich kenne jedoch jemanden, der täglich Hasch raucht und dann sogar noch über 600 km Autofährt und das normal findet? Er macht dies seit 15 Jahren so und hat auch kein schlechtes Gewissen, weil er noch nie aufgehalten wurde. Ehrlichgesagt finde ich das eine Sauerei, habe sogar mal bei der Polizei angerufen. Die haben das nie verfolgt. Find es auch schlimm weil Kinder im Spiel sind. Was kann man denn da noch tun?
Beste Antwort im Thema
Ehrlich gesagt, ich finde es unerträglich, dass in einem Land in dem das Saufen erlaubt und gesellschaftlich anerkannt ist, in dem das größte Sauffest der Welt stattfindet und jährlich 30.000 Alkoholtote akzeptiert werden, wo es sogar erlaubt ist mir Alk im Blut Auto zu fahren, Kiffen überhaupt verboten ist.
Noch schlimmer ist aber den Leuten, die gewohnheitsmäßig kiffen, also am Feierabend 2-3 Joints durchziehen, den Führerschein zu entziehen, obwohl sie gar nicht beim Fahren unter Drogeneinfluß erwischt worden sind.
Der feiste Beamte in der FS-Stelle, der seinem Gegenüber den Lappen wegen charakterlicher Nichteignung abnimmt, genehmigt sich jeden abend 3 Halbe und am Samstag abend gerne auch noch ein paar Schnäpse. Ist das noch normal?
Sicher befürworte ich nicht, dass jemand bekifft mit seinen Kindern im Auto eine 600km-Reise antritt genausowenig wie mit 3 Schnäpsen im Kopp.
Aber ich befürworte für Kiffer die gleichen Rechte wie für Säufer. Alles andere ist eine unerträgliche Doppelmoral.
Und das sage ich als reinrassiger Bierliebhaber und Nichtkiffer!
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142 Antworten
kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass die Polizei da nichts tut . . .
Wenn es in Bayern ist, kannst mir ja gern mal eine PM schicken
Achja, sowas ist kein Denunziantentum oder Blockwartmentalität.
Zitat:
Original geschrieben von Katrin26
Was kann man denn da noch tun?
diesen jemand anzeigen.....dann MUSS die polizei dem nachgehen...
Zitat:
Original geschrieben von Pepsi15
kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass die Polizei da nichts tut . . .
Dazu müsste er erstmal erwischt werden. Du glaubst gar nicht, wieviele besoffen durch die Gegend gondeln. Besonders in der Vorweihnachtszeit ist so manches Betriebsfest eigentlich ein gefundes Fressen für Alkoholkontrollen.
Trotzdem kommen noch viel zu viele ungeschoren davon. Mit Drogen siehts nicht anders aus.
Zitat:
Original geschrieben von Katrin26
Ich habe mal ne Frage hatte selbst den führerschein weg weil ich damals viel Alkohol getrunken habe und einen Unfall baute. Habe daraus gelernt, lebe heute abstinent. Ich kenne jedoch jemanden, der täglich Hasch raucht und dann sogar noch über 600 km Autofährt und das normal findet? Er macht dies seit 15 Jahren so und hat auch kein schlechtes Gewissen, weil er noch nie aufgehalten wurde. Ehrlichgesagt finde ich das eine Sauerei, habe sogar mal bei der Polizei angerufen. Die haben das nie verfolgt. Find es auch schlimm weil Kinder im Spiel sind. Was kann man denn da noch tun?
Ganz einfach von solchen Leuten distanzieren und ihnen knallhart sagen das was du denkst.
Zitat:
Original geschrieben von kerberos
Dazu müsste er erstmal erwischt werden.
THC läßt sich relativ lange im Körper nachweisen. Damit wäre eine Überführung leichter möglich als bei einem Alkoholdelikt.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von kerberos
Dazu müsste er erstmal erwischt werden.
THC läßt sich relativ lange im Körper nachweisen. Damit wäre eine Überführung leichter möglich als bei einem Alkoholdelikt.
Ja, meinetwegen. Aber dazu muss ihn die Polizei erstmal kontrollieren. Solange er keinen Mist baut oder in eine allgemeine Kontrolle gerät, passiert gar nix.
Wenn die Polizei einen entsprechenden Tipp bekommt, muß sie der Sache nachgehen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wenn die Polizei einen entsprechenden Tipp bekommt, muß sie der Sache nachgehen.
Stimmt. Die Frage ist nur, wie der Tipp aussah - bei einem einfachen Anruf ohne konkreten Vorwurf macht die Polizei wahrscheinlich auch nicht viel.
@ katrin26
Ich denke, die Tips von pepperduster "Ganz einfach von solchen Leuten distanzieren und ihnen knallhart sagen das was du denkst." und MagirusDeutzUlm "diesen jemand anzeigen.....dann MUSS die Polizei dem nachgehen... " sind richtig.
Bei der Polizei würde ich eine schriftliche Anzeige empfehlen. Vorzugsweise mit genauen Angaben Deinerseits zu Konsum und Fahrten. Dann kann die Polizei auch was machen und die Anzeige nicht so schnell "unter den Tisch fallen".
zum THC:
Soweit ich weiß, ist THC im Körper nicht mehr nachweisbar, sobald es abgebaut ist. Danach kann man nur noch, das aber über mehrere Wochen, die Abbauprodukte des THC nachweisen (u.a. THCOOH - glaube, so heißt das). Die Polizei kann damit eventuelle Verstöße gegen das BtMG nachweisen, aber ein Verstoß gegen § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr), der auch bei Fahrten unter Drogenmißbrauch angewendet wird, ist so nicht nachweisbar. Man weiß eben nicht, ob der Betreffende bei den Fahrten auch unter Drogen-"einfluß" stand. Wenn jemand vor 3 Tagen einen Joint geraucht hat, ist er heute wieder klar im Kopf, aber die Abbauprodukte finden sich noch im Körper. Wenn er dann heute Auto fährt, ist das eben keine Straftat, da die Drogen ja nicht mehr wirken.
Und selbst wenn man THC feststellt, ist die Bestrafung schwierig. Für Alkohol gibt es Grenzwerte für die Trunkenheit im Verkehr, die durch die Rechtsprechung in jahrelanger Arbeit aufgebaut wurden: 0,3 Promille bei alkoholbedingten Fahrfehlern, sonst 1,1 Promille. Bei THC stehen sowohl Forschung als auch Rechtsprechung noch am Anfang. Wenn keine Ausfallerscheinugen auftreten, kann man nicht aufgrund einer geringen THC-Konzentration ohne weiteres auf eine Fahruntüchtigkeit schließen. Sonst müßten wir allen Mohnkuchenessern die Führerscheine wegnehmen. Und ohne Grenzwert ist es für Polizei und Justiz schwierig zu sagen, wer sich strafbar macht und wer nicht.
Wo genau die Grenze zu ziehen ist, ist aber nicht klar. Das liegt auch daran, dass THC auf verschiedene Menschen unterschiedlich wirkt - im Gegensatz zu Alkohol, der in etwa gleiche Wirkungen hervorruft. Außerdem ist die Wirkung des THC in der Abbauphase - also nach dem Höhepunkt der Wirkung - viel geringer als in der Anschwellphase. Den Effekt gibt es bei Alkohol auch, aber in weitaus geringerem Umfang, so dass man bei Alkohol einen Promillewert x einer Wirkung x gleichsetzen kann, ohne dass es auf Anschwell- oder Abbauphase ankommt. Bei THC geht das leider nicht. Hat für die Praxis die Auswirkung, dass man - anders als bei Alkohol - nicht einfach den gemessenen Wert zugrundelegen kann, sondern die Polizei muß auch noch ermitteln, wann genau der Konsum stattfand. Das ist schon recht schwierig, zumal die Polizei für solche Sachen keine Sonderkommisionen einsetzen kann.
Das soll jetzt kein Plädoyer für Drogen sein, ich wollte nur die Schwierigkeiten für die Polizei mal darstellen. Im Übrigen ist das Gequatsche über die "Freigabe weicher Drogen" alles Unsinn. Es ist unglaublich, wie viele Leute sich mit Cannabisprodukten schon den Kopf "weggekifft" haben. Gerade kürzlich las ich über eine Untersuchung, nach der Cannabiskonsum die Ausbildung von Schizophrenen Psychosen begünstigt. Soll eine neue Entdeckung sein! Da dachte ich mir, dass hätte ich schon vor Jahren beschwören konnte, dass das so ist.
Wer einen gewissen THC-Abbauproduktwert überschreitet ist zum führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet und muss zur MPU.
Wo soll da ein Problem sein?
Bei täglichem Konsum ist das noch Tage und Wochen später nachweisbar,
und wenn dieser jemand einen durchzieht und dann mit seinem Kind durch die Gegend düsst hört der Spaß auf...
"Regelmäßer oder gewohnheitsmäßer Konsum von Cannabis sowie das Fahren unter Cannabis-Einfluss rechtfertigt weiterhin ein Drogenscreening, eine MPU und/oder den Entzug der Fahrerlaubnis.
Weiche Drogen:
Zum Verlust der Fahrerlaubnis führt Fahren unter Cannabis-Einfluss oder regelmäßiger Konsum von Cannabis-Produkten.
Es wird darüber gestritten, wie lange nach dem Konsum der Wirkstoff THC bei einer Verkehrskontrolle im Schnelltest nachgewiesen wird.
Das Mindestgebot liegt bei 6 Stunden, wahrscheinlich sind es deutlich mehr.
Genauso umstritten ist die Frage, ab wann der Konsum als regelmäßig gilt.
Die Grenze dürfte bei etwa 2x pro Monat liegen."
Man sollte also nicht die Freitagsabends-mal-einen-durchzieher kriminalisieren (sonst wären wohl hundertausende ohne Führerschein), aber irgendwo muss ja eine Grenze sein und die hat dein Freund definitiv überschritten.
Hmm, das erinnert mich an einen Schweizer von vor ein paar Jahren, den wir zugekifft auf der Autobahn erwischten... hatte sogar noch drei gerauchte und zwei unbenutzte Tüten dabei. Das Problem daran war, dass er als Geisterfahrer dort unterwegs war.
warte mal - seit 15 jahren am kiffen - und danach jeden tag 600km?
und es ist noch nichts?! passiert? so viel glück kann eig. kein mensch haben. vielleicht gehört er zu den personen die es sehr gut "vertragen" ? hast ihn mal gefragt warum er das tut? hat er viell. schmerzen und benutzt es als alternative zu medikamenten...oder maybe als ersatz für psycho-medis (die noch sehr viel belämmerter machen können als 100 kilo grass auf einmal)
15 jahre täglich...is halt die frage ob er einfach nur hängen geblieben is oder ob da was dahinter steckt
Zitat:
Original geschrieben von RolexTM
warte mal - seit 15 jahren am kiffen - und danach jeden tag 600km?
und es ist noch nichts?! passiert? so viel glück kann eig. kein mensch haben. vielleicht gehört er zu den personen die es sehr gut "vertragen" ? hast ihn mal gefragt warum er das tut? hat er viell. schmerzen und benutzt es als alternative zu medikamenten...oder maybe als ersatz für psycho-medis (die noch sehr viel belämmerter machen können als 100 kilo grass auf einmal)
Gibts dann eine Ausnahmegenehmigung die man legal erlangen kann um dennoch ein Fahrzeug führen zu dürfen?
Du bekommst das Zeug auf ärztliche Verordnung in der Apotheke,wenn Du z.B. Krebspatient bist. Aber eine Ausnahme für den Straßenverkehr mit Sicherheit nicht. Die könnte dann ja auch jeder chronische Säufer beantragen.