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DSG im 1,6 TDI --> 3. + 5. Gang rutscht?!
Hallo allerseits,
ich fahre einen Golf 7 1,6 TDI DSG Bj 2013 mit mittlerweile 21.000 km.
Seit den letzten 10.000 km fällt mir folgendes auf:
Beim Beschleunigen unter Vollast, z. B. an einer Steigung oder auch zügig aus einer Ortschaft heraus auf Landstraßentempo scheint der 3. Gang (vor allem kurz vor dem Gangwechsel zum 4.) und auch der 5. Gang gelegentlich leicht zu rutschen. Das fühlt sich an, als würde man wie bei einem Handschalter kurz zu lang auf der Kupplung stehen. Man sieht auch eine kleine Verzögerung beim Anstieg der Drehzahl beim Beschleunigen. Speziell im 5. Gang ist während des vermuteten Rutschens ein leichtes Dröhnen in der Karosserie zu hören. Das lässt sich vor allem beim Beschleunigen im 5. Gang aus Ortschaften erzeugen, wenn so beschleunigt wird, dass das DSG gerade noch nicht schaltet. Im manuellen Modus tritt das auch auf, aber gefühlt weniger intensiv.
Das Getriebe hat schon ein Software-Update und eine Umstellung des Getriebeöls bekommen.
Soll ich mich direkt mit VW auseinander setzen? Mein Freundlicher ist da etwas unkooperativ.
Wie sind Eure Meinungen und Erfahrungen zu sowas??
Freu mich auf Eure Tipps.
Vielen Dank!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@tommtom89 schrieb am 19. April 2018 um 19:07:42 Uhr:
Habe inzwischen von Audi die Aussage, dass das Rutschen „Stand der Technik „ sei. Eine Problemlösung ist wohl nicht zu erwarten....
Traurig!
Was Stand der Technik ist, bestimmt nicht Audi, VW oder sonst eine Firma. Was Stand der Technik ist, bestimmt ein Gericht.
Und in eurem Fall ist euer Problem ganz sicher kein Stand der Technik. Denn dann müssten dies alle vergleichbaren Fahrzeuge haben. Und zwar in der Fahrzeugklasse, also auch Fahrzeuge anderer Hersteller. Sehr wahrscheinlich haben dies aber nichtmal alle baugleichen Fahrzeuge der gleichen Marke. Wenn die Werkstatt da sagt, dies sei Stand der Technik, bleibt nur der Gang zum Anwalt.
Hier ein interessanter Artikel zum "Stand der Technik" in Deutschland inkl. Aktenzeichen für euren Anwalt.
anwalt.de, 23.02.2015
Klappergeräusche am Pkw mit DSG-Getriebe
"Das Landgericht Berlin hat zugunsten des klagenden Käufers eines Pkw Volkswagen Golf Highline BlueMotion Technology 1,4 l TSI entschieden (Urteil vom 18.09.2014, verkündet am 20.11.2014, Az.: 86 O. 127/14). Am Ende des Rechtsstreits, dem zudem ein selbständiges Beweisverfahren vorausgegangen war, sah das Gericht einen Sachmangel vorliegen und verurteilte den Händler zur Rückabwicklung des Neuwagenkaufes.
Nach § 434 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit – wie im vorliegenden Fall – nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.
Hinsichtlich des Vergleichsmaßstabs sind nicht ausschließlich die gleichen Produkte desselben Herstellers, sondern vielmehr der Entwicklungsstand aller vergleichbarer Gegenstände auch anderer Hersteller zu berücksichtigen. Eine Beschränkung der Gewährleistung auf den Stand des Herstellers für seine Produkte würde demgegenüber bedeuten, dass für Konstruktions- oder Fertigungsfehler einer ganzen Serie keine Gewährleistung besteht.
Bei Kraftfahrzeugen ist Vergleichsmaßstab der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Fahrzeuge (LG Kassel, Urteil vom 04.08.2010 – 6 O 778/10 –). Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mangelhaft i.S.d. § 434 Abs. 1 S.2 Nr. 2 BGB. Aufgrund der im Fahrbetrieb bei geöffneten Fenstern und Fahren auf schlechter Wegstrecke, insbesondere Kopfsteinpflaster, auftretenden Rassel- und Klappergeräusche weist das Fahrzeug eine Beschaffenheit auf, die bei herstellerfremden Fahrzeugen dergleichen Fahrzeugklasse und mit gleichartiger Ausstattung nicht üblich ist. Daher konnte der Kläger eine solche Geräuschbildung bei einem Neufahrzeug nicht erwarten. Zu dieser Überzeugung kommt das Gericht auf Grundlage des nachvollziehbaren und schlüssigen Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren sowie der Inaugenscheinnahme der Fahrgeräusche auf Kopfsteinpflaster.
Der Sachverständige hat ausgeführt, dass bei Probefahrten deutlich klirrende Klapper- und Rasselgeräusche in der Fahrgastzelle wahrnehmbar gewesen seien. Diese seien als nicht typische Arbeitsgeräusche dem DSG-Getriebe im Mitteltunnel zuzuordnen. Die Ursache sei wahrscheinlich im Spiel eines Losrades zu sehen. Die Geräusche seien konstruktiv bei der Bauart des Herstellers bedingt und würden sich weder durch Reparatur noch Austausch abstellen lassen. Zwar sei kein technischer Mangel gegeben. Die Geräuschbildung sei aber als Komfortmangel einzustufen. Eine Probefahrt mit einem herstellerfremden Fahrzeug der gleichen Fahrzeugklasse und DSG Automatik mit Trockenkupplung habe keine Geräuschbildung aufgewiesen.
Das Gericht sah auch nicht, dass eine Rückabwicklung wegen Unerheblichkeit des Mangels nach § 323 Abs. Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist.
Nach ständiger Rechtsprechung fordert die Beurteilung der Frage, ob ein Sachmangel unerheblich ist, eine umfassende Interessenabwägung. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem der für eine etwaige Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand bzw. bei nicht behebbaren Mängeln die von ihnen ausgehende funktionelle, ästhetische oder sonstige Beeinträchtigungen (vgl. Palandt / Grüneberg, BGB, 70. Auflage § 323 BGB, Randnummer 32). Da hier ein nicht behebbarer Mangel vorliegt, kommt es auf die durch den Mangel verursachten Beeinträchtigungen an (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Juli 2008 – 14 U 125/07 –, juris). Ein fortwährendes in Intensität und Häufigkeit unregelmäßiges Rasseln und Klappern unter den genannten Betriebsbedingungen ist so störend, dass der Mangel als erheblich einzustufen ist. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es sich um einen Neuwagen handelt, bei dem die Unerheblichkeitsgenze aufgrund des entsprechend höher anzusetzenden Leistungsinteresses des Käufers, die jeglichen Kompromiss bezüglich der Qualität des Fahrzeugs ausgeschlossen wissen möchte, tendenziell enger zu ziehen ist als bei einem Gebrauchtwagen. Denn bei einem Neuwagen ist dem Käufer insbesondere im Hinblick auf den Fahrtkomfort ein geringes Maß an negativen Auswirkungen zuzumuten (vgl. LG Köln, Urteil vom 24.06.2009 – 28 O 11/07 –)."
VG myinfo
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1040 Antworten
Hm, eine rustchende Kupplung äußert sich aber in einer temporär erhöhten Drehzahl und gleichzeitg fehlendem Vortrieb.
Du schreibst aber "Man sieht auch eine kleine Verzögerung beim Anstieg der Drehzahl beim Beschleunigen". Das deutet nicht auf eine rutschende Kupplung hin
war bissl blöd formuliert: Kurz vor der Verzögerung des Drezahlanstiegs steigt die Drehzahl schneller an, bleibt dann kurz gleich, während das Auto schneller wird und steigt dann weiter. Vergleichbar mit einem Handschalter beim Anfahren im zweiten Gang. Den lässt man ja auch sehr lange gleichmäßig schleifen und schließt allmählich die Kupplung....
Und habt ihr da was rausbekommen wegen dem Rutechen, ich habe das gleiche Problem im 3+5+7 gang trotz neuer Mechatronik und neuer Kupplung.
Hab das Problem auch bei meinem Golf 7 Variant, 1,6 TDI mit DSG.
Bei mir zeigte sich das Problem wie folgt (ich hab das Gefühl, dass es vor allem beim kalten Motor/Getriebe auftrat, denn es war nicht immer reproduzierbar):
- Im 3. Gang bei stärkerem Beschleunigen "rubbelt" die Kupplung (Gefühlt: Vibration, als ob die Kupplung kurz rutscht)
- Im 5. Gang bei gleichmäßiger Beschleunigung (vor allem am Berg deutlich), als ob immer wieder ein bisschen ausgekuppelt wird. Man sieht es auch am Drehzahlmesser, der alle 1-2 Sekunden etwas mehr nach oben zeigte und dann wieder normal wurde, gleichzeitig hörte man es an der Motordrehzahl.
War in der Werkstatt deswegen, aber bei der Probefahrt mit dem Serviceleiter trat das Problem (natürlich) nicht auf. Es wurde ein Update aufgespielt. Dadurch verbesserte sich das ganze ein bisschen.
Ein paar Tage später ein Anruf vom VW-Serviceleiter, dass wenn sich durch das erste Update sich die Problematik etwas verbessert hat, es noch ein 2. Update von VW gäbe, das die Problematik lösen soll.
Das 2. Update wurde auch eingespielt und das Problem tritt jetzt nur noch sehr schwach und selten auf. Mir scheint aber, dass es noch nicht vollends gelöst ist.
Ich beobachte das Ganze noch eine Weile.
letztendlich wird dann die Kupplung 1 nicht mit ausreichender Kraft der Druckstange von der Mechatronic geschlossen.
Das würde ich nicht auf die leichte Schulter nehmen (kein Komfortproblem...) und daher unbedingt während der Garantiezeit abwickeln, denn das bedeutet aller Voraussicht nach eine neue mechatronic
(und wenn man noch länger wartet: zusätzlich ein neues Kupplungspaket)
Ich kann mich da nur dem anschließen was navec schrieb. Um ehrlich zu sein bin ich auch etwas skeptisch wie soetwas durch ein Softwareupdate gelöst werden soll. Ein "Rubbeln" durch eine wie auch immer geartete Fehlfunktion der (einer) Kupplung liegt mehr im mechanischen Bereich. Ohne jetzt eine Professur in Mechanik und Quantenphysik zu haben kann ich mir nicht vorstellen was die Software da anders machen soll als vielleicht den Schaltablauf an sich zu verlangsamen (damit dann vielleicht die Kupplung komplett pack oder löst bevor die Beschleunigung fortgesetzt wird).
Ich hatte mal eine ähnliche Situation (anderer Hersteller, kein DSG). Da hat die Werkstatt auch mit irgendwelchen Updates und Einstellungen rumgemacht. Das Resultat waren zwei neue Kupplungen etc. innerhalb von nicht einmal 40.000 Kilometern (beide komplett vom Hersteller bezahlt). Danach (Kupplung 3) lief dann alles gut bis der Wagen verkauft wurde.
Bei mir würden also alle Alarmglocken schrillen.
Hat die Werkstatt denn mittels OBD irgend einen Eintrag finden können?
Hab bei meinem 6er mit dem gleichen DSG das gleiche Verhalten, hauptsächlich bei kaltem Getriebe, dazu kommt dann noch eine Anfahrschwäche im 1.Gang. Letzte Woche neue Mechatronik bekommen, Problem taucht jetzt aber wieder auf.
...vielleicht hätte man konsequenterweise das Kupplungspaket gleich mit wechseln sollen, wenn es schon seit längerem ein "Durchrutschen" gab...
Ja, meine ich auch. Die Entscheidung trifft aber allein das TSC anhand von Fotos des Getriebes. Bis jetzt schon 2000, € Kosten, Dank Anschluss Garantie nicht meine.
Das betrifft allesamt ausschliesslich die 7-Gang trockenen DSGs, richtig ?
Also Haben die Kupplung von dem 7 Gang DSG nochmals ausgebaut und das Lueftspiel nochmal ermittelt samt Spezialwerkzeug und ich musste eine 1mm dickere Scheibe an der Kupplung fuer das 1+3+5+7 Gang einbauen und siehe da das Problem hat sich geloest
Zitat:
Also Haben die Kupplung von dem 7 Gang DSG nochmals ausgebaut und das Lueftspiel nochmal ermittelt samt Spezialwerkzeug und ich musste eine 1mm dickere Scheibe an der Kupplung fuer das 1+3+5+7 Gang einbauen und siehe da das Problem hat sich geloest
...und das (Lüftspiel) war ab Werk schon so falsch?
@maDDog325tds, in diesem Thread geht es ausschließlich um das 7-Gang-Trockenkupplungs-DSG.
Der Artikel ist schon ein knappes Jahr alt, an der Problematik hat sich aber scheinbar nichts getan, oder?
deine Verlinkung kann ich leider nicht sehen...
Einen echten Rückruf für das DQ200 kenne ich aber nicht, sondern nur die Umöl-Aktion.