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DSG Mechatronik nach 8000 km defekt - Meine Rechte

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 26. April 2019 um 9:47

Golf VII 1.4 TSI 125 PS Benzin Automatik

Erstzulassung: Januar 2018

ca. 8300 km

 

Hallo zusammen,

ich bin letzte Woche auf der Autobahn stehengeblieben, mit der Fehlermeldung "Getriebe im Notbetrieb. Weiterfahrt möglich." Heute hat sich VW-Werkstatt gemeldet: Die Mechatronik ist defekt, die soll erneuert werden.

Ich finde es echt unakzeptabel, dass man so ein Auto überhaupt verkaufen kann.

Meine Frage: Alles läuft unter Garantie und ich muss nichts bezahlen. Okay, aber ich finde es nicht in Ordnung, dass ich ein kaputtes Auto erhalten habe. Ich möchte nicht einfach zu VW gehen, das Auto abholen und nach Hause fahren. Kann man bei einer solchen Situation zusätzliche Leistungen verlangen? Zum Beispiel, Garantiedauer verlängern, oder ähnliches?

Oder gibt es ein wichtiges Detail, dass ich nicht vergessen soll? Ich bin zum ersten Mal in einer solchen Situation.

Vielen Dank im voraus für die Rückmeldungen.

Beste Antwort im Thema

Kann passieren das was kaputt geht, wird im Zuge der Garantie kostenlos repariert und das ist es. Wie kommst du darauf, das du Anrecht hast noch etwas darüber hinaus verlangen zu können? Und was meinst du mit kaputten Auto erhalten? Wenn der aus 2018 ist und 8000 Kilometer gelaufen ist hat er doch mehr als ein Jahr erstmal funktioniert und hellsehen kann da auch kein Händler der Welt das was kaputt geht.

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Kann passieren das was kaputt geht, wird im Zuge der Garantie kostenlos repariert und das ist es. Wie kommst du darauf, das du Anrecht hast noch etwas darüber hinaus verlangen zu können? Und was meinst du mit kaputten Auto erhalten? Wenn der aus 2018 ist und 8000 Kilometer gelaufen ist hat er doch mehr als ein Jahr erstmal funktioniert und hellsehen kann da auch kein Händler der Welt das was kaputt geht.

am 26. April 2019 um 10:00

Du hast nur Anspruch auf Mängelbeseitigung.

Leider hast du keine weitergehenden Rechte, da dein PKW im Rahmen der Garantie bereits instand gesetzt wurde.

 

Vorher hätte für dich die Möglichkeit im Rahmen der Gewährleistung Die Möglichkeit bestanden, Nacherfüllung gem. BGB im Form von Nachbesserung oder Nachlieferung eines gleichen oder gleichwertigen PKW zu verlangen.

Du selbst hättest zwischen den o.g. Möglichkeiten wählen können.

 

Du hast dich ja für ersteres entschieden (Nachbesserung). Dem ist der Händler nachgekommen. Somit hat er deinen Anspruch nach deinen Wünschen erfüllt.

Weitere Rechte bestehen für dich leider nicht.

Leider hast du keine weitergehenden Rechte, da dein PKW im Rahmen der Garantie bereits instand gesetzt wurde.

 

Vorher hätte für dich die Möglichkeit im Rahmen der Gewährleistung Die Möglichkeit bestanden, Nacherfüllung gem. BGB im Form von Nachbesserung oder Nachlieferung eines gleichen oder gleichwertigen PKW zu verlangen.

Du selbst hättest zwischen den o.g. Möglichkeiten wählen können.

 

Du hast dich ja für ersteres entschieden (Nachbesserung). Dem ist der Händler nachgekommen. Somit hat er deinen Anspruch nach deinen Wünschen erfüllt.

Weitere Rechte bestehen für dich leider nicht.

Zitat:

@mtalknet schrieb am 26. April 2019 um 11:47:01 Uhr:

Ich finde es echt unakzeptabel, dass man so ein Auto überhaupt verkaufen kann.

Interessante Sichtweise. Wenn es allerdings jemanden mit den erforderlichen seherischen Fähigkeiten gäbe, würde der kaum für VW oder einen Händler arbeiten...

Dir wird doch nicht zum ersten Mal ein Produkt kaputt gehen... Hast du jedes Mal nach Austausch/Reparatur ein Trostpflaster eingefordert und bekommen?

Du kannst froh sein wenn der Fehler behoben wurde.

 

Bei mir ist das DSG-Getriebe nach 15.000 über den Jordan gegangen.

Zunächst Tausch der Mechatronik

Nach erneuter Fehlermeldung erneuter Tausch der Mechatronik inklusive Getriebe

Nach erneuter Fehlermeldung Tausch der Mechatronik

 

Mal schauen wir lange es diesmal hält.

 

Mit dem Service der Hotline bei der Mobilitätsgarantie habe ich auch nur schlecht Erfahrungen gesammelt.

 

Aber ich will mich hier nicht auskotzen - es ging um was anderes :)

am 26. April 2019 um 10:20

Man lässt 3 x die Mechatronik ersetzen? Bei mir wäre der beim 3. mal beim Händler geblieben.

VG Thommi

Der Fehler kam nicht direkt nach dem Wechsel sondern immer erst nach einigen hundert Kilometern.

Teilweise dann auch nur in gewissen Situation z.B. nach etwa 40km Fahrt. Ich vermute, dass der Fehler beim letzten Mal mit der Betriebstemperatur zusammenhing.

am 26. April 2019 um 10:30

Ungeachtet dessen, gesetzliche Gewährleistung nach BGB 2 Reparaturversuche.

Den 3. dann wenn der Pkw sich wieder im Eigentum des Händlers befindet.

Rücktritt ist das Zauberwort.

VG Thommi

@mtalknet

evtl kannst du beim Händler noch einen Gratiskugelschreiber rausschlagen!

Zitat:

@Tennie schrieb am 26. April 2019 um 12:01:13 Uhr:

Leider hast du keine weitergehenden Rechte, da dein PKW im Rahmen der Garantie bereits instand gesetzt wurde.

Vorher hätte für dich die Möglichkeit im Rahmen der Gewährleistung Die Möglichkeit bestanden, Nacherfüllung gem. BGB im Form von Nachbesserung oder Nachlieferung eines gleichen oder gleichwertigen PKW zu verlangen.

Du selbst hättest zwischen den o.g. Möglichkeiten wählen können.

Du hast dich ja für ersteres entschieden (Nachbesserung). Dem ist der Händler nachgekommen. Somit hat er deinen Anspruch nach deinen Wünschen erfüllt.

Weitere Rechte bestehen für dich leider nicht.

Auch wenn du das zweimal schreibst, die Neuwagenverkaufsbedingungen besagen etwas anderes, nämlich das zunächst repariert werden darf/muss. Und wie später so zutreffend geschrieben wurde, das sogar zweimal. Erst nach der zweiten erfolglosen Reparatur gilt diese als fehlgeschlagen.

Ich hab das zweimal durchexerziert, ist eine sehr günstige Methode, das Auto innerhalb der Garantiezeit zu erneuern.

Zitat:

Ungeachtet dessen, gesetzliche Gewährleistung nach BGB 2 Reparaturversuche.

 

Den 3. dann wenn der Pkw sich wieder im Eigentum des Händlers befindet.

 

Rücktritt ist das Zauberwort.

 

VG Thommi

Lt. BGB sind nur 2 erfolglose Reparaturen erforderlich um vom Kaufvertrag zurückzutreten, NICHT 3x

Schreibt Thommi doch: der dritte dann, wenn das Auto wieder im Eigentum des Händlers ist - dann ist der Rücktritt doch vollzogen.

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