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Dubioser Kaufvertrag privat
Folgender Sachverhalt.
Ich habe von privat ein Auto gesehen welches neu und gut aussah. Es war unangemeldet daher bin ich eine Probefahrt auf privatparkplatz gefahren. Der Verkäufer erzählte mir es sei das Auto seiner Schwiegermutter und habe das Auto von ihr für seine Tochter abgekauft u d diese möchte es nicht.
So weit so gut. Ich depp habe also den Vertrag unterschrieben u d angezahlt. Nun stellt sich folgendes raus: der Verkäufer ist nicht mit dem ehemaligen Halter verwandt (gehe davon aus er verkauft es jetzt teurer weiter als er es erworben hat). Das Auto war auch nie auf die Tochter angemeldet. Nun stellt sich heraus dass im tüv Bericht etwas von niedriger kühlwasserpegel als Info steht und ölwanne Ölfeucht. So weit so gut. Jetzt habe ich Angst dass der Verkäufer der mich ja offensichtlich angelogen hat von Anfang an ggf. auch Sachen über das Auto verschwiegen hat. Angezahlt habe ich, er will mir aber alle Papiere nicht zeigen bevor ich nicht den Festbetrag zahle. Er lässt mich auch nicht das Auto nochmal durchchecken mit roten Kennzeichen etc weil er erst den restlichen Betrag haben will. Daraufhin sprach ich ihn an ob er was zu verbergen hat. Er will nur dass Geld auch kein Rücktritt von Kaufvertrag. Wie kann man vorgehen?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Hilfe: Autokauf privat' überführt.]
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17 Antworten
Was habt ihr denn schriftlich festgehalten, oder hast ihm die Scheine einfach so rüber geschoben?
Dass Verkäufer und letzter Halter nicht übereinstimmen kommt häufiger vor .
Die Story mit für die Tochter gekauft, die will den nicht, hört man auch öfter von Sofa Händlern.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Hilfe: Autokauf privat' überführt.]
Stinknormaler Kaufvertrag privat dass alles ausgeschlossen ist. Anzahlung von 2000 eur Bar übergeben der Rest kommt bei Übergabe. Er hat das Auto günstiger vom erstbester gekauft und verkauft es jetzt teurer weiter. Angemeldet war es wie gesagt nie auf ihn das heißt Autoverkauf privat mit Gewinn, dann lass ich das Finanzamt mal grüßen. Er ist absolut unkooperativ und möchte mir keine weiteren Details mehr über das Auto preisgeben. Vertrag ist unterschrieben sagt er das heißt dann gekauft wie gesehen. Das natürlich jetzt alles sehr vertrauensunwürdig für mich scheint ist ja nachvollziehbar
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Hilfe: Autokauf privat' überführt.]
Tja, der Vertrag ist einzuhalten. Halter, Eigentümer und Besitzer sind nicht zwangsläufig die gleiche Person. Das ist also kein Argument.
Einzig der Verdacht der arglistigen Täuschung ist evtl eine Möglichkeit.
Wahrscheinlich wird das aber ohne Anwalt nichts.
Evtl lässt sich der Verkäufer ja auf 500€ "Vertragsstrafe" ein und lässt dich dafür aus dem Vertrag und du bist mit einem blauen Auge davon gekommen. Wenn der zu erwartende Schaden höher werden wird als die Anzahlung, dann kann man natürlich auch Versuchen sich nicht mehr zu melden und hoffen das der Verkäufer Fehler macht und dann sich die Anzahlung wieder zurück zu holen. Oft bekommt man zwar dann Recht, aber kein Geld....
Ich würde die Vertragsstrafe als ersten Versuch nehmen.
Grüße
Steini
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Hilfe: Autokauf privat' überführt.]
Hallo,
Ich habe ein Auto von privat gekauft. Der ursprüngliche Halter hat das Auto an die Tochter von meinem jetzigen Verkäufer von dem ich das Auto gekauft habe verkauft. In meinem Kaufvertrag steht also der Vater der Tochter als Verkäufer obwohl sie es ursprünglich gekauft hat. Sie hat das Auto nie auf sich angemeldet, es wurde am 15.04 gekauft, am 16.04 abgemeldet (1.Halter) und am 17.04 direkt im Internet zum Verkauf inseriert. Jetzt habe ich den Kaufvertrag wie gesagt mit dem Vater gemacht obwohl die Tochter den Kaufvertrag mit dem ursprünglichen Halter hatte. Ist das so normal?
Ich gehe mal davon aus dass die Tochter durch deren Freund in ein Auto an und Verkauf unternehmen verwickelt ist. Daher hat sie das gleich auf ihren Vater übertragen aber eben ohne Vollmacht oder sonstiges und das nach mehrmaligen Nachfragen. Dass die Familie etwas suspekt ist habe ich dann später recherchiert.
Der Besitzer des Fahrzeugbiefes ist der Eigentümer des Autos und kann es dir verkaufen. Praktisch gesehn heisst das dasssie das Auto kaufen kann ihrem Vater den Brief (Zulassungsbescheinigung Teil 1) in die Hand drückt und der es dir verkauft.
Das einzige dass ich mir vorstellen könnte wäre ein Vorsteuerbetrug, sie kauft es rechnet über die Firma die Vorsteuer ab und ihr Vater verkauft es dir ohne Mehrwertsteuer als Privatverkäufer.
@a346 ja das Auto. Da war von Anfang an lüge im Spiel.
@s petrele: sie selbst hat die Firma nicht aber ihr Freund.
Zitat:
@sPeterle schrieb am 6. Juni 2024 um 18:37:52 Uhr:
Der Besitzer des Fahrzeugbiefes ist der Eigentümer des Autos und kann es dir verkaufen.
Eben nicht.
Steht sogar extra auf der ZB2 drauf! "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen"
Und, bist Du betrogen worden? Wenn ja, wie?
@a346: darum geht es ja, was kann in dem og Fall passieren? Theoretisch kann die ja kommen und ihr Auto zurück haben wollen. (Wie gesagt diese Familie ist äußerst suspekt und da ist alles zuzutrauen).
Und warum kauft man dann da ein Kfz, wenn die so suspekt sind?
Woher weißt Du, dass die Tochter Deines Verkäufers das Fahrzeug gekauft hat?
Das Ist doch das übliche Geplänkel wenn ein Sofa Händler eine Karre weiter verkauft und nicht Halter war.
Warum sollten die das Auto zurückhaben wollen? Was hätten die davon?
Du scheinst viel Fantasie zu haben
Ein Thread dürfte wohl reichen.