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Dürfen Fahrradfahrer in der Mitte durch die Autos fahren? Brauche Euren Rat!
Hallo liebes Forum!
Bin echt wütend. Fahre ich gerade zur Arbeit, stehe an der Ampel, kommt eine Radfahrerin von hinten und fährt durch die Autos in der Mitte durch (zweispurig je Richtung). Es handelt sich nicht um eine Linksabbiegerspur oder sonst was und die Radfahrerin ist auch nicht abgebogen, sondern geradeaus weiter gefahren.
Sie ist nicht wie so oft vor das Auto gefahren, dass man sie hätte gut sehen können, sondern (ich stand links) auf Höhe meines rechten Spiegels zum stehen gekommen. Hätte ich jetzt nur zur linken Ampel geguckt wäre ein Unfall sogar wahrscheinlich gewesen beim losfahren.
Da ich das nicht ok und gefährlich fand, habe ich gehupt und dafür einen Mittelfinger der Radfahrerin kassiert.
Bin ihr dann noch ein Stück nach gefahren und wollte sie eigentlich, als sie an einem Geschäft gehalten hat, zur Rede stellen. Da sie sicher gemerkt hat, dass ich ihr nach gefahren bin, habe ich gedacht: Vielleicht reicht das ja für sie um über das Verhalten nachzudenken und bin dann weiter gefahren ohne irgendwas zu machen. Ihr wars aber auch scheinbar völlig egal, denn sie ist auch nicht zu mir gekommen (hatte da kurz geparkt), sondern ging seelenruhig einkaufen.
Meine Frage nun: War ich im Recht? Ich kann mir echt nicht vorstellen das man Autos in der Mitte überholen darf und dann noch so gefährlich neben dem Spiegel stehen bleiben darf. Ich hätte an der Ampel nur ganz leicht rechts eingeschlagen sein müssen (mit dem Lenker) um sie beim losfahren mitzunehmen .
Ist doch Mist so ein Verhalten. Bin froh mich beruhigt zu haben und sie nicht angesprochen zu haben. In der Situation war ich echt wütend und dann bekommt man noch einen Mittelfinger.
Habe ich auch etwas falsch gemacht???
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@System schrieb am 22. Juli 2017 um 14:06:53 Uhr:
(...)
Habe ich auch etwas falsch gemacht???
Meiner Meinung nach ja: Du hast Dich aufgeregt.
Ob Sie das durfte oder nicht, wäre mir egal. Ich rege mich nicht über Dinge auf, die ich nicht ändern kann.
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104 Antworten
Zitat:
@System schrieb am 22. Juli 2017 um 14:06:53 Uhr:
(...)
Habe ich auch etwas falsch gemacht???
Meiner Meinung nach ja: Du hast Dich aufgeregt.
Ob Sie das durfte oder nicht, wäre mir egal. Ich rege mich nicht über Dinge auf, die ich nicht ändern kann.
Ich fahre da immer durch wenn ich so schneller vorwärts komme. Allein schon weil Autofahrer sich immer viel Rechte rausnehmen und Radler gefährden.
Wenn man nicht zeigt dass man da ist und sich auch ein Stück Strasse nimmt dann bekommen Autofahrer Allmachtsfantasien.
Natürlich immer nur so fahren dass man für die Autofahrer mitdenkt.
Da von Dir, bzw. deinem Fahrzeug eine wesentlich höhere Betriebsgefahr ausgeht, bist Du grundsätzlich bei einem Unfall mit einem Radfahrer mit im Boot, egal ob Du im Recht bist, oder der Radler selbst.
Auch sollte man sich vor dem Losfahren nochmals vergewissern, wer sich evtl im toten Winkel des Fahrzeugs befindet.
Wüsste also jetzt nicht, was die Radlerin falsch gemacht hat.
Das Fehlverhalten solltest Du bei dir suchen.
Ob die Fahrradfahrer das dürfen entscheiden die Gesetzgeber / die Polizei, aber nicht du.
Das Risiko gegen eine sich öffnente Türe zu fahren und sich dabei gewaltig die Nase aufzuschlagen ist das Risiko der Radfahrer und bringt mich bei ähnlichen Situation ganz schnell wieder auf den Boden der Tatsachen.
Und wenn was passiert, hast du als Autofahrer ein nicht ganz unerhebliches Problem zu beweisen das du an dem Unfall nicht schuldig / mitschuldig bist. Also Vorsicht......................
MfG kheinz
Unnötiges Hupen.
Ich verstehe schon die Radfahrer unter euch, die ihren Standpunkt klarmachen wollen, aber leider geht es gar nicht darum. Hatte mir sachlichere Antworten gewünscht, wenn ich mich schon gerne selbst reflektierteren möchte. Bitte schert nicht alle Autofahrer über einen Kamm, ich nehme stets Rücksicht auf Radfahrer.
Habe zwischenzeitlich aber mit dem ADAC gesprochen und wurde dann mit einem Kollegen verbunden der darin firm ist mit Radfahrern und wohl auch Verkehrsrechtler ist. Also sie durfte dort nicht durchfahren. Hupen durfte ich nur wenn Gefahr bestand. Da ich sie gesehen habe bestand keine Gefahr mehr und das hupen war unnötig (wie auch hier geschrieben wurde). Der Mittelfinger der Radfahrerin ist eine Straftat und könnte zur Anzeige gebracht werden. Das aber leider nur mit Zeuge, da man ja mit "Aussage gegen Aussage" leider alles darf.
Lange Rede, kurzer Sinn: Ich war im Recht, hätte aber nicht hupen dürfen.
Wird das jetzt so ne Sache wie mit "ich hatte Vorfahrt und hab draufgehalten?. Deine angesprochene Art der Selbstreflexion klingt zwar zunächst gut, aber Inhalte die dir nicht passen bügelst du ab mit "jetzt kommen die Radfahrer unter euch raus". Was ist denn unsachlich, hat dich irgendeiner als "so einen Wichser mit nem Auto" oder "dir müsste man mal die Fresse polieren" beschimpft? Ich sehe hier jedenfalls von allen nur sachliche Aussagen.
Das nachfahren ist übrigens auch alles andere als ok, das kann schnell eine Nötigung werden. Zusätzlich solltest du bedenken, das Radfahrer rechts neben wartenden Fahrzeugen langsam vorbeifahren dürfen. Den genügenden Abstand und die Geschwindigkeit schätzen Radfahrer und Autofahrer meist sehr unterschiedlich ein. Wäre die Situation auf der rechtenSpur gewesen, wäre das vollkommen ok für die Radlerin (wenn auch nicht gerade sehr klug).
Wie kann man eigentlich einen Unfall mit einem Fahrzeug haben, was neben einem steht, wenn man einfach weiter geradeaus fährt? Das hätte gensausogut ein Auto oder LKW sein können ...
Nötigung? Ich bin ganz normal die gleiche Strecke gefahren um die Fahrerin anzusprechen. Klar ein Radfahrer muss sich nicht alles gefallen lassen, aber ein Autofahrer bitte schön auch nicht. Wenn mir einer einen Mittelfinger zeigt, werde ich die Person wohl drauf ansprechen dürfen und dazu musste ich halt ein Stück hinterher. Dafür bin ich ganz normal nach allen Regeln gefahren. Die einzige andere Alternative: Das einfach ignorieren. Klar kann man machen, aber die Radfahrer rufen: Lasst euch nichts von den Autofahrern gefallen, aber wenn man dann jemanden ansprechen mag ist es Nötigung. Na klar.
Zu deinem letzten Absatz, nochmal der Hinweis, sie stand zwischen zwei wartenden Autos an der Ampel, aber nicht vor mir, sondern wenige cm neben meinem rechten Spiegel.
Edit: Du scheinst meinen Beitrag nicht komplett gelesen zu haben. Klar dürfen Radfahrer rechts vorbei, aber nur auf der rechten Spur.
Schön entspannt bleiben Te. ,komme mal mit dem KFZ oder Fahrrad nach Berlin.
Da könnt ihr euch dann so 30 mal am Tag gegenseitig anzeigen oder den ADAC zurate ziehen.
Einfach miteinander und nicht gegeneinander.
B 19
Es will doch keiner einen anzeigen, ich wollte doch nur wissen ob ich vielleicht im Unrecht war und die Radfahrerin das durfte. Mehr doch nicht.
Und ihr nachgefahren bin ich um ihr zu sagen das ich mir nicht gerne den Mittelfinger zeigen lasse. Gäbe es Kennzeichen für Räder wäre das einfacher, aber so anonym wie ein Radfahrer ist, kann man ihn nicht ansprechen ohne ihm ein Stück (natürlich nicht übertrieben) zu folgen. Kein Führerschein, kein Kennzeichen, das macht es für Autofahrer auch nicht leichter im gleichberechtigten Umgang miteinander.
Zitat:
@System schrieb am 22. Juli 2017 um 14:49:01 Uhr:
Habe zwischenzeitlich aber mit dem ADAC gesprochen und wurde dann mit einem Kollegen verbunden der darin firm ist mit Radfahrern und wohl auch Verkehrsrechtler ist. Also sie durfte dort nicht durchfahren. Hupen durfte ich nur wenn Gefahr bestand. Da ich sie gesehen habe bestand keine Gefahr mehr und das hupen war unnötig (wie auch hier geschrieben wurde). Der Mittelfinger der Radfahrerin ist eine Straftat und könnte zur Anzeige gebracht werden. Das aber leider nur mit Zeuge, da man ja mit "Aussage gegen Aussage" leider alles darf.
Lange Rede, kurzer Sinn: Ich war im Recht, hätte aber nicht hupen dürfen.
Kurz und knapp... Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge.
Ich hoffe dieser "Verkehrsrechtsanwalt" vom ADAC hat Dir für die überaus schlechte Beratung nicht etwas in Rechnung gestellt, bzw. Du glaubst den Humbuk doch etwa nicht was da erzählt wurde ?!
Die STVO kennst Du hoffentlich (der ADAC-Anwalt scheinbar jedoch nicht) ?
Habe natürlich auch selbst viel gegoogelt, die Radfahrerin durfte nicht in der Mitte überholen. Und das deckt sich mit der Aussage des ADAC.
@System kann dich vollkommen verstehen.
Leider ist die Sichtweise von Autofahren und Fahrradfahren sehr unterschiedlich.
Das Hupen finde ich jetzt nicht schlimm. Immerhin wolltest du sie auf die deiner Meinung nach gefährliche Situation hinweisen.Finde das völlig legetim. Auch das Hinterherfahren finde ich jetzt nicht schlimm, solange du nicht gedrängelt oder weiter die Hupe gedrückt hast. Allerdings hättest du ruhig mal das Gespräch suchen sollen. Wenn ihr schon daß gleiche Ziel hattet und es dich so beschäftigt.
Ruhig und sachlich mit der Dame reden, und dann vielleicht die Sichtweise des Anderen kennenlernen.
Und wer weiß, vielleicht sieht man die Beweggründe des Gegenüber ein und hat noch Jemanden nettes kennengelernt? !
Gruß,
der_Nordmann
Zitat:
@System schrieb am 22. Juli 2017 um 15:39:45 Uhr:
Es will doch keiner einen anzeigen, ich wollte doch nur wissen ob ich vielleicht im Unrecht war und die Radfahrerin das durfte. Mehr doch nicht.
Und ihr nachgefahren bin ich um ihr zu sagen das ich mir nicht gerne den Mittelfinger zeigen lasse. Gäbe es Kennzeichen für Räder wäre das einfacher, aber so anonym wie ein Radfahrer ist, kann man ihn nicht ansprechen ohne ihm ein Stück (natürlich nicht übertrieben) zu folgen. Kein Führerschein, kein Kennzeichen, das macht es für Autofahrer auch nicht leichter im gleichberechtigten Umgang miteinander.
Hier im Beitrag scheinst Du eher empört und kein Verständnis dafür zu haben, daß die Antworten nicht ganz deinem Gusto entsprechen, sondern der Wahrheit.
Zitat:
@System schrieb am 22. Juli 2017 um 14:49:01 Uhr:
Hatte mir sachlichere Antworten gewünscht, wenn ich mich schon gerne selbst reflektierteren möchte.
Ein Tipp, lass das Nachfahren bleiben, und vor allem halte dabei Niemanden an, bzw. zwinge Niemanden dazu "eben mal kurz anzuhalten", denn das ist, wie hier schon richtig angesprochen wurde "Nötigung"
Es gehört auch nicht zu Deiner Aufgabe, andere Verkehrsteilnehmer anzuhalten.