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Dumme Sache... mit Alc

Themenstarteram 18. Juli 2022 um 21:06

Sehr geehrte Forumsgemeinde,

in letzter Zeit hatte ich ziemliche Pechphase im Leben gehabt wieder jeder irgendwann auch.

Ich habe mich erwischt wie ich unter Alkoholeinfluss mit meinem Wagen ein Rot/Weiß Schild umgenietet habe.

Eigentlich war das sogar ein guter Moment aufzuwachen. Ich habe ein Geschäft und einen sehr krankhaften Alkoholiker als Vater.

Er war schon so weit von der Realität entfernt das er schon zum Teil ein Pflegefall geworden ist.

Er terrorisierte mich ständig und zwang mich Alkohol zu besorgen, wenn ich das nicht tat wurde er immer lauter und ging einfach nicht. 2 mal musste ich schon die Polizei rufen.... Einmal wegen dem Verhalten und beim 2. mal zur Einweisung vom Amtsgericht aus.

Als das vorbei war lagen meine Nerven blank mit der kommenden Ruhe wurde es sogar schlimmer.

Habe dann so ab 18:00 Uhr angefangen den ersten schluck Wein zu trinken und schlafen zu gehen.

Erst am Morgen wurde mir klar was geschehen ist.

Ich Wachte ca. 22:00 Uhr auf und war innerlich am toben..... Stieg ins Auto ein und wollte mehr....

Als es geschah war ich mir noch nicht so klar was passiert ist. Handy hatte ich auch nicht parrat. So fuhr ich die 300 Meter zurück... Stellte das Auto sicher ab und aus der weiteren Panikattacke rief ich zur Polizei um das Anzuzeigen so ca. 22:30. Sie kamen dann auch und haben erstmal alles aufgenommen.

Mich hat überrascht das sie ziemlich nett waren und mir Fragten was los sei. Ich habe denen in dem Zustand natürlich alles erzählt. Ich wollte mich der Verantwortung stellen und habe dem Bluttest zugestimmt. Habe Sie aber noch Gebeten einen schluck für die Nerven zu nehmen.

Sie haben mir sogar während der fahrt zugeredet und mich getröstet.

Am Ende kam heraus das ich zum Zeitpunkt mit Rückrechnung bei 1,51 Promille lag.

Am Ende Fragten sie mich ob ich den Führerschein freiwillig abgeben würde.

Ich gab diesen frei willig mit der Aussage das ich in diesen Zustand sowieso nicht fahren könne.

Ich habe ein gutes Umfeld. Freude haben sich sorgen gemacht und standen mir bei.

Nach 5 Wochen war ich auch Nervig in einem wesentlich besseren Zustand.

 

Jetzt die Frage was da wohl auf mich zukommen könnte?

Ich habe bereits Angebote für eine Kur bekommen die ich ohne Auto nicht erreiche.

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40 Antworten

Du wirst auch in Zukunft alles mit dem Auto erreichen, aber nicht mehr als Fahrer!

am 18. Juli 2022 um 21:40

Du erreichst jede Kur ohne Auto. Es gibt Bahnen, Busse und Taxis.

Für den ganzen Rest besorg dir bitte professionellen Beistand, den Hausarzt aufzusuchen wäre der erste Schritt. Ich wünsch dir viel Kraft.

@Kenny_Xx Zitat: Jetzt die Frage was da wohl auf mich zukommen könnte?

Einige Monate Fahrverbot dürften wohl auf dich zukommen.

Ich habe bereits Angebote für eine Kur bekommen die ich ohne Auto nicht erreiche.

Frage mal bei der Klink nach wie du dort mit ÖPNV am besten hinkommst.

( 9 € Ticket )

Viel Glück auf deinem weiteren Lebensweg.

am 18. Juli 2022 um 21:56

1,51 ‰ ist eine Straftat, Richtwert sind

3 Punkte in Flensburg

Geldstrafe bis Freiheitsstrafe möglich

Fahrverbot

Entzug des Führerscheins ca. 6 Monate bis 5 Jahre. Falls du Wiederholungstäter bist, im worst case lebenslang

Ein Fahrverbot kommt hier nicht in Frage, sondern die Entziehung der Fahrerlaubnis (die ruht ja schon wegen der Abgabe des Führerscheins) und die Anordnung einer Sperrfrist und eine Geldstrafe.

Wegen der besonderen Umstände würde ich keinen Strafbefehl akzeptieren, sondern eine Hauptverhandlung mit Urteil anstreben. Dass jemand nach 300 m unbeschadet überstandener Fahrt selbst die Polizei anruft, dürfte wohl Seltenheitswert haben und den Richter evtl. milde stimmen.

am 18. Juli 2022 um 22:26

Ein Fahrverbot kann nach § 44 StGB infrage kommen. Das ist aber eher theoretisch.

Ich fürchte, dass das nicht wirklich ein Thema für MT ist, da hier noch ganz andere fundamentale Baustellen offen sind.

Der letzte Satz ist eine reine Schutzbehauptung.

Bei Trunkenheit am Steuer kennt der Staat kein Pardon, da ja zumeist "nur" der Führerscheinentzug eine Rolle spielt

und aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden keine weiteren Sanktionen, außer eine Geldstrafe, erfolgen. Umstände

und Geschehnisse, die zu einer Strafmilderung führen könnten oder eine Bestrafung ausschließen, liegen in der Regel

nicht vor. Es sei denn, z.B. man rettet nachweislich bei einer Trunkenheitsfahrt "Leben".

Bei anderen Straftaten spielen immer Umstände und Geschehnisse, die etwa die Straftat begünstigt oder erst

möglich gemacht haben, immer eine Rolle. Insbesondere dann, wenn Freiheitsentzug droht.

Sind die 1,51%o schon der gemessene Blutwert?

Rechne mal mit einem Monatsnetto als Geldstrafe und einer Sperrfrist von einem Jahr. Hattest Du starke Ausfallerscheinungen? Sonst (und ab 1,6%o in jedem Fall) kommt noch eine MPU auf Dich zu. Ich würde den Strafbefehl abwarten, ist oft günstiger. Einen Anwalt brauchst Du nicht. Es gibt spezielle Foren die sich mit Alk und Verkehrsrecht besser auskennen. Wenn Du magst melde Dich im Verkehrsportal an, da bekommst Du Unterstützung.

Bei dieser Höhe der Promille geht man immer davon aus, daß hier eine Alkoholsucht vorliegt und man gut daran tut,

eine Langzeit-Alkoholentwöhnungsbehandlung in einer Suchtklinik von etwa 3 bis 6 Monaten eingeht. Zudem ist es

ratsam, sich einer Alkohol-Selbsthilfegruppe schnellstmöglich anzuschließen. Kostenträger für eine vorgenannte

Klinikbehandlung (Suchttherapie) ist der Rententräger oder evt. die Krankenkasse. Entsprechend muß man hier auch

einen Antrag auf klinische Behandlung stellen.

Tut man dies alles und schließt man dies ordnungsgemäß ab, hat das gravierende begünstigte Vorteile bei einer

MPU-Prüfung.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 19. Juli 2022 um 09:13:49 Uhr:

Bei dieser Höhe der Promille geht man immer davon aus, daß hier eine Alkoholsucht vorliegt und man gut daran tut,

eine Langzeit-Alkoholentwöhnungsbehandlung in einer Suchtklinik von etwa 3 bis 6 Monaten eingeht. Zudem ist es

ratsam, sich einer Alkohol-Selbsthilfegruppe schnellstmöglich anzuschließen. Kostenträger für eine vorgenannte

Klinikbehandlung (Suchttherapie) ist der Rententräger oder evt. die Krankenkasse. Entsprechend muß man hier auch

einen Antrag auf klinische Behandlung stellen.

Tut man dies alles und schließt man dies ordnungsgemäß ab, hat das gravierende begünstigte Vorteile bei einer

MPU-Prüfung.

Davon geht man bei den Promillewerten überhaupt noch nicht aus. Schreib nicht, wenn Du keine Ahnung hast. Eine MPU ist eher unwahrscheinlich.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 19. Juli 2022 um 07:23:55 Uhr:

Ich fürchte, dass das nicht wirklich ein Thema für MT ist, da hier noch ganz andere fundamentale Baustellen offen sind.

...

Sehe ich auch so. Sollten die Angaben des TE im großen und ganzen zutreffen, so handelt es sich hier um ein - leider nicht einmaliges - persönliches Drama, das eines grundsätzlichen, mehrschichtigen Lösungansatzes bedarf.

Da steht die Frage nach dem FS eher am Ende des Prozesses.

Jetzt mal für einen dummen, der sich nicht damit auskennt.

 

Er wurde NICHT erwischt, oder auf frischer Tat ertappt.

 

Er hat es im betrunken Zustand erzählt.

 

Kommt man da nicht irgendwie wieder heraus, nach dem Motto unzurechnungsfähig?

Als "besoffenner" eine Anzeige zu machen soll 100% rechtswirksam sein?

Ich kann das nicht Recht glauben. Wo ist denn nachher der Beweis, jemanden zu verurteilen. Der Richter muss doch eine Straftat nachweisen, er kann ja heute sagen, er kann sich an nichts erinnern, und das was er sagte ist an den Haaren herbeigeführt. Es gibt ja nicht mal Zeugen.

 

Sollte das hier wirklich stimmen, und ist kein Sommer Reißer der sich hier frisch angemeldet hat und nix mehr schreibt, muss er zum Anwalt um sich daraus zu retten.

Der Poller wird beschädigt sein und die Spuren am Auto werden dazu passen. Dazu kommt der Beweis der eigenen Aussage. Die richtig war, Fahrerflucht wäre eine weitere Straftat. Da kommt er kaum raus.

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