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duplex auspuff selber bauen

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 27. Januar 2010 um 17:29

hallo

ich hatte die idee mir selbst einen duplexauspuff zu schweißen da mir die im handel viel zu teuer sind

also ich hab nen sportauspuff mit ovaler blende(130x90) und aus dem topf gehen 2 rohre raus

also wollte ich das zweite rohr nehmen und ein rohr ran schweißen und dann damit auf die andere seite gehen un d da dann noch eine blende anschweißen.

folgendes problem:

da wo der auspuff hin soll sitz der abschlepphaken.

darf ich den entfernen?

weil wenn ich die blende unter den haken mach sieht des scheiße aus.

weil es gibt ja auch duplexanlagen zu kaufen wie machen die des denn mit dem apschlepphaken

danbke im vorraus

Beste Antwort im Thema

Was willst du für Komponenten nehmen?? Du brauchst welche mit Prüfzeichen und selbst dann ist das per Einzelabnahme incl. Abgasgutachten und Geräuschmessung abzunehmen!!

Also, vergiß es, ... was glaubst du weshalb Sportauspuffanlagen ihr Geld kosten??? Weils viel Geld kostet die erforderlichen Gutachen zu machen bis der Auspuff auf die Straße darf.

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Was willst du für Komponenten nehmen?? Du brauchst welche mit Prüfzeichen und selbst dann ist das per Einzelabnahme incl. Abgasgutachten und Geräuschmessung abzunehmen!!

Also, vergiß es, ... was glaubst du weshalb Sportauspuffanlagen ihr Geld kosten??? Weils viel Geld kostet die erforderlichen Gutachen zu machen bis der Auspuff auf die Straße darf.

am 28. Januar 2010 um 7:14

wenn ich das richtig verstanden haben, will der doch den topf orignial lassen nur die endrohre ändern.... und dann ändert sich doch nichts an der geräuschkulisse etc.

@TE

frag doch mal beim TÜV nach was der dazu sagt.

 

mfg

Abschlepphacken kannst du entfernen weil dein PKW ist nicht dazu Verpflichtet andere PKW's abzuschlepen!

Normalerweiße müßte es schon gehen per einzelabnahme. Kann meinen arbeitskollegen mal fragen der hat sowas auch gemacht wenn ich mich nicht täusch.

Gruß

am 28. Januar 2010 um 12:58

Haste schon beim Tüv nachgefragt ob so etwas möglich ist?

das würde mich nämlich mal interessieren.

gruß roger

am 30. Mai 2010 um 12:36

hey also ich hab bei meinem 3´er Kombi die anlage auch selber gebaut

Schalldämpfer ist serie und dann einfach links und rechts das rohr dran und ab zum tüv wurde alles eingetragen ohne probleme

also einfach mal beim tüv vorher nachfragen wie er es haben möchte

dann geht da schon

Zitat:

Original geschrieben von N-DK

Abschlepphacken kannst du entfernen weil dein PKW ist nicht dazu Verpflichtet andere PKW's abzuschlepen!

Normalerweiße müßte es schon gehen per einzelabnahme. Kann meinen arbeitskollegen mal fragen der hat sowas auch gemacht wenn ich mich nicht täusch.

Gruß

das ist leider nicht richtig, die hintere Abschleppvorrichtung ist für Fz. ab EZ. 01.10.1974 vorgeschrieben, zumindest die vordere und wenn eine Anhängelast eingetragen ist, auch die hintere, da beim Golf IV immer eine Anhängelast angegeben ist, musst du auch die hintere Abschleppöse haben, ich könnte mir allerdings vorstellen das sich jemand dazu breitschlagen lässt dir die Anhängelast auszutragen... somit wäre die hintere Abschleppöse auch hinfällig.

Zum restlichen ESD schreibe ich erstmal nichts, da ich nicht genau verstanden haben, was genau du machen willst. Ist der ESD einer mit vorhandenem Abgang welcher geschlossen ist und so auch bleiben soll, also du nur ne Blende aus optikgründen dran basteln möchtest, wäre dies ok, wenn da auch Qualm und Geräusch herauskommen soll, wird das schwerer, wobei da eh kaum Rauch aus der rechten Öffnung kommen wird...

also suche erst einen der dir die Anhängelast streicht, dann steht dem Rest nichts im Weg!

am 30. Mai 2010 um 14:36

Die Anhängelast bezieht sich auf Anhänger an AHK nicht auf die Abschleppöse.

Wäre auch vermessen einen ungebremsten PKW bis 450kg ( zB Goggo Coupe, Gutbrod, LLoyd) am Seil abschleppen zu dürfen.

Die Öse kann man, wenn eine AHK montiert ist, eh an den Haken hängen, auch dann gilt nicht die Anhängelast für Anhänger, wer es seiner Kupplung zutraut, ohne sie aufrauchen zu lassen, darf sogar einen 3,5 Tonner ans andere Ende des Seiles knoten...

Wenn ich einen Auspuff mit 2/4 Ausgängen verlegen würde, würde ich das Problem wie BMW angehen, sodass man nur im Winter sehen kann, wo sich die Ausgänge befinden, rechts und links, kurz vor Heckabschluss nach unten weisend...

 

 

Dir ist aber schon bekannt was Schyschka für einen Job hat?

@tomy 69

wenn er lesen kann sollte er es verstehen, vielleicht?!?! Aber so wie er schreibt weiß er ja vieles besser...

StVZO § 43 Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen

Absatz 2

Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn,

Personenkraftwagen – ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis

eine Anhängelast nicht zulässig ist – auch hinten, eine ausreichend

bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen

einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben.

zum Stichtag:

StVZO § 72 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

§ 43 Abs. 2 (Abschleppeinrichtung hinten)

tritt in Kraft am 1. Oktober 1974 für die von diesem Tage an erstmals in

den Verkehr kommenden Fahrzeuge.

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

.............. Aber so wie er schreibt weiß er ja vieles besser...

Das is mir schon in einigen seiner Beiträge aufgefallen.

am 30. Mai 2010 um 15:37

Ja, und bevor ich die Öse zum Abschleppen entfernt habe, bekam jeder Wagen, wo ich das tat, um das Heck zu egalisieren eine AHK. damit kann mir keiner an die Karre fahren.

Und beim/zum Abschleppen ists egal wieviel gebremste Masse hinten an Öse oder Haken hängt, vorrausgesetzt, der Abgeschleppte hat keine Druckluftbremse.

wenn du das so macht wäre es auch ok, hast du aber nicht gschrieben, dann hat sich ja alles geklärt! wobei ich eine AHK mit einer Einrichtung wie einer Zugöse rechtlich nicht gleichsetzen würde, auch wenn der Zweck in der Not identisch wäre, dennoch könnte ein Prüfer darauf schlecht zu sprechen sein, wenn die Abschleppeinrichtung bei vorh. Anhängelast nur die AHK ist... sicherer ist er mit der Methode die Anhängelast zu streichen, was auch weit aus günstiger ist.

ich habe dem TE lediglich die gesetzlichen Vorschriften dazu versucht zu erklären und diese sind eindeutig, was er daraus macht liegt an ihm.

Zitat:

Original geschrieben von Polo6NFDTCiV

 

Und beim/zum Abschleppen ists egal wieviel gebremste Masse hinten an Öse oder Haken hängt, vorrausgesetzt, der Abgeschleppte hat keine Druckluftbremse.

Wieso haben wir dann damals nach dem Motorschaden am Actros nicht einfach den Passat vom Chef genommen?  :confused: Die Fahrt hätte ja bergab begonnen also auch kein Problem für die Kupplung.

 

 

 

 

 

 

 

Ach jetzt weiß ich es, er hat Druckluftbremse.

Zitat:

Original geschrieben von Polo6NFDTCiV

Und beim/zum Abschleppen ists egal wieviel gebremste Masse hinten an Öse oder Haken hängt,

ach du meine güte:rolleyes:

du solltest echt deinen Meister machen dabei.....wissen hast du schon genug:cool:

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