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Durchfahrt verboten für Motorräder

Themenstarteram 11. August 2022 um 18:39

Ich bin mit dem Motorrad in eine Zone - Durchfahrt für Motorräder mit zusatzzeichen Samstags ab 13 Uhr gefahren allerdings vor 13 Uhr und hab dort längere Zeit geparkt

Es kam wie es kommen musste Ticket 55€, Anhörungsbogen ausgefüllt, und jetzt kommts. Das ,,verweilen"" des Fahrzeugs in besagter Zone während dieser Zeit ist auch verboten. Hat jemand eine Ahnung ob das stimmt?

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160 Antworten

Wenn du ne Rechtsschutzversicherung hast, würde ich das bis zum geht nicht mehr durchziehen.

am 11. August 2022 um 20:03

Mich würde sowieso mal interessieren, mit welcher Rechtfertigung man öffentliche Straßen für Motorräder sperren kann?

Dass ein Motorrad zu laut ist, kann wohl kein Argument sein, wenn es ordnungsgemäß angemeldet ist und nicht über eine illegale Abgasanlage verfügt. Der Betreiber zahlt Steuern für sein Fahrzeug, damit sollte er, gleichberechtigt mit anderen Fahrzeugen, alle öffentlichen Straßen befahren dürfen.

Finde ich auch nicht richtig, aber passiert öfter. Die haben einige Straßen für Motorräder am Wochenende gesperrt.

Haben sich wohl genug Leute beschwert….keine Ahnung wie das geht.

 

Eigentlich ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Grundsätzlich ist das rechtmäßig da man auch durch Parken am Verkehr teilnimmt. Allerdings stellt sich die Frage, ob die Zweckbestimmung der getroffenen Regelung auch das Parken umfassen soll, oder ob das nur ein Nebenaspekt ist, der hier mit „abgeschöpft“ wird. Solche Anordnungen erweisen sich oft als rechtsfehlerhaft.

Hinsichtlich der Kosten kann man es auch auf den Kostenbescheid hinauslaufen lassen - ist günstiger.

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 11. August 2022 um 22:06:35 Uhr:

Finde ich auch nicht richtig, aber passiert öfter. Die haben einige Straßen für Motorräder am Wochenende gesperrt.

Haben sich wohl genug Leute beschwert….keine Ahnung wie das geht.

Eigentlich ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Ich musste letztens Umleitung fahren und als ich eine Abkürzung ausmachte, um schneller wieder auf der BS zu sein, war diese nur für den landwirtschaftlichen Verkehr frei gegeben.

Ist ja auch eine Ungleichbehandlung, aber mit der richtigen Begründung der Verkehrsrechtlichen Anordnung rechtmäßig.

Und das einige beliebte Bikerstrecken temporär für diese gesperrt werden, ist ja schon häufiger vorgekommen.

am 11. August 2022 um 20:43

Zitat:

@windelexpress schrieb am 11. August 2022 um 22:24:36 Uhr:

 

...

Und das einige beliebte Bikerstrecken temporär für diese gesperrt werden, ist ja schon häufiger vorgekommen.

Das stimmt. Aber die Frage ist mit welcher Begründung solche Fahrverbote für Motorräder eingerichtet werden und ob diese im Fall einer Klage dagegen überhaupt Bestand halten?

Der Staat kassiert gerne die Steuer, die bei Anschaffung und Unterhalt dieser Fahrzeuge anfallen und will dann bestimmen wo und wann man damit fahren darf - das passt nicht.

Wenn es schon ein "Überraschungspaket" ist, welche öffentlichen Straßen man mit einem Motorrad befahren darf, sollte man sie wenigstens von der MWST und KFZ-Steuer befreien.

Meiner Auffassung nach erwirbt man, wenn man für ein Fahrzeug Steuern bezahlt, auch ein Recht, es auf öffentlichen Straßen (für die es grundsätzlich geeignet ist) fahren zu dürfen, vorausgesetzt es ist angemeldet, versichert und befindet sich in ordnungsgemäßem Zustand.

am 11. August 2022 um 21:00

...guck doch auch mal auf all die inzwischen ausgewiesenen Anwohnerstraßen. Da gibts Ecken -bei uns hier- wo so bestimmte Fanatiker mit scheinbar gutem Draht / Vitamin B zu den Straßenverkehrsberhörden und / oder die örtliche Politik wohnen... da werden mit dem VZ 250 oder wahlweise auch VZ 260 und dem Zusatzschild "Anlieger frei" öffentliche Straßen regelrecht von den Anwohnern in Besitz genommen.

Und mit VZ 253 bzw. einer Gewichtsbeschränkung wie z.B. VZ 262-7,5 (7,5Tonnen), aber mit Zusatzschild "frei für Busse", "landwirtschaftlicher Verkehr frei", usw. ists der gleiche Schmu... wo LKWs ohne objektiven Grund ausgesperrt werden.

Zitat:

@pk79 schrieb am 11. August 2022 um 22:43:16 Uhr:

...

Meiner Auffassung nach erwirbt man, wenn man für ein Fahrzeug Steuern bezahlt, auch ein Recht, es auf öffentlichen Straßen (für die es grundsätzlich geeignet ist) fahren zu dürfen, vorausgesetzt es ist angemeldet, versichert und befindet sich in ordnungsgemäßem Zustand.

Nein. Steuern sind nicht zweckgebunden. Die Steuer richtet sich nach dem Hubraum und nicht nach der Länge der befahrbaren Straßen. Sonst würden wir alle eine jährliche Neuberechnung/Erhöhung für unsere KFZ bekommen, da ja immer neue/mehr Straßen gebaut werden.

Das, woran du denkst, ist eine Gebühr/Maut, die nach Bezahlung zum befahren einer bestimmten Strecke beRechtigt.

am 11. August 2022 um 22:34

Zitat:

@reox schrieb am 11. August 2022 um 23:07:50 Uhr:

 

...Sonst würden wir alle eine jährliche Neuberechnung/Erhöhung für unsere KFZ bekommen, da ja immer neue/mehr Straßen gebaut werden. ...

Das ist ein Denkfehler. Die Straßen werden nicht nur für diejenigen gebaut, die mit ihren Fahrzeugen in ihrer Freizeit fahren.

Alle Supermärkte, Tankstellen und sonstige Infrastruktur wird über die Straßen beliefert.

Und selbst Oma Müller, die noch nie in ihrem Leben ein Auto besaß, freut sich, wenn ihre Wohnung an das Straßenverkehrsnetz angebunden ist, sodass der Pflegedienst, der Postbote und ihre Familie sie erreichen können.

Ich denke, da helfen nur ziviler Ungehorsam und konsequentes Durchklagen im Falle eines Tickets.

Anwohnerstraßen und Anwohnerparkzonen nutze ich stets.

Den Kesselberg fahre ich auch mal am Wochenende. Kenne da oben jemanden, bin also ANlieger und fertig.

Diese Sonderprivilegien lehne ich kategorisch ab, schließ´lich bezahle ich Bau und Erhalt dieser STraßen genauso mit.

Anders verhält es sich mit Privatwegen. Diese respektiere ich selbstverständlich.

Die Tiroler dB-Regelung ist für alte Motorräder die nach älteren Prüfmethoden homogisiert worden sind übrigens auch nicht unbedingt eindeutig und bindend. SOllte ich dort mal ein Ticket erhalten, lasse ich das überprüfen.

Im Übrigen plädiere ich für ein konsequentes Verbot von Brülltüten an Motorrädern.

Freie Fahrt für freie Biker funktioniert nur, wenn man nicht ständig hunderte Menschen aus dem Bett plärrt nur weil man meint, ein lärmendes Mopped mit Mappings und einprogrammierten, hochnotpeinlichen Fehlzündungen wäre irgendwie cool.

am 12. August 2022 um 3:28

Was wenn man in der Strasse wohnt? Darf man da kein Motorrad besitzen? Oder Besitzen schon, aber ab Samstags 13 Uhr muss das Ding aus deiner Strasse? Solch ein Unsinn!

Hier im Link steht da was genauer dazu. https://www.bussgeldkatalog.de/.../?... Also ich wuerde es drauf ankommen lassen und nicht bezahlen. Im Link wird auch erwaehnt das in der StVO nix steht das ein Durchfahrtsverbot auch den ruhenden Verkehr betrifft

Zitat:

@Magouman schrieb am 11. August 2022 um 23:00:06 Uhr:

Und mit VZ 253 bzw. einer Gewichtsbeschränkung wie z.B. VZ 262-7,5 (7,5Tonnen), aber mit Zusatzschild "frei für Busse", "landwirtschaftlicher Verkehr frei", usw. ists der gleiche Schmu... wo LKWs ohne objektiven Grund ausgesperrt werden.

Haben wir bei uns im Ort (die Strasse, an der ich wohne).

Grund ist, dass die Strasse nicht für die Belastung von vielen LKW täglich ausgelegt ist und in der Vergangenheit alle paar Jahre komplett erneuert werden musste. War eine beliebte Ausweichstrecke wegen der LKW-Maut auf der parallelen Bundesstrasse.

Busse dürfen noch durch, weil die Strasse der einzige Zubringer zur Schule (Schulbusse) ist. Sind aber deutlich weniger Busse als es LKW waren.

Objektive Gründe gibt es oftmals, ohne, dass man sie erkennen kann.

Für Motorräder trifft obiger Grund allerdings nicht zu; und mir fiele auch kein plausibler Grund ein.

Hier in der Eifel sind einige Straßen für Motorräder gesperrt. Manche am Wochenende, sogar eine gesamte Ortschaft ist ab 22 Uhr für Motorräder tabu.

 

Warum? Weil die sich reihenweise an Bäumen oder Leitplanken zerklatschen und die Serpentinen als Rennstrecke missbrauchen. Hier wurden Parkplätze, die als Tribüne dienten zugeschüttet oder mit Leitplanken zugemacht. Die Polizei hat regelmäßig ProVida Motorräder und "Lasertrupps" hier. Weil der Lärm Anwohner und Tiere krank macht, Menschen gefährdet.

Es ist zwar mit Abstand nicht jeder Motorradfahrer ein gefährlicher Raser, aber da wirst du in Sippenhaft genommen. Wie so oft vermiesen ein paar schwarze Schafe der zahmen Masse den Spaß. Die Wut darüber sollte den Raserkollegen gelten, nicht den Behörden!

 

Ähnlich ist es wie beim von Magoumann beigetragenen Durchfahrtsverbot für LKW. Permanente Sperrungen mit Ausnahme von Anliegerverkehr gehen meist in Ordnung, wobei es in mancher Baustelle weniger begründet scheint: der 18m-Gelenkbus darf genauso durch, wie der Überbreite Traktor. Aber der 8m-LKW nicht...

Nun ja...theoretisch kann man gegen jedes Durchfahrtsverbot versuchen anzugehen, man wird aber mit größter Wahrscheinlichkeit scheitern.

Zitat:

@pk79 schrieb am 11. August 2022 um 22:03:51 Uhr:

Mich würde sowieso mal interessieren, mit welcher Rechtfertigung man öffentliche Straßen für Motorräder sperren kann?

Das kann man sogar für Radfahrer :D (weiß gerade nicht mehr wo, genauso wie max. 10km/h für Radler)

Zitat:

Dass ein Motorrad zu laut ist, kann wohl kein Argument sein, wenn es ordnungsgemäß angemeldet ist und nicht über eine illegale Abgasanlage verfügt.

... und dennoch sond 9 von 10 Mopeds (deutlich) lauter wie 9/10 PKW. Und wenn das, warum aich immer, eine Mopedrudeldurchheizstraße ist kann ich das hier und a in Wohngebieten nachvollziehen.

Zitat:

Der Betreiber zahlt Steuern für sein Fahrzeug, damit sollte er, gleichberechtigt mit anderen Fahrzeugen, alle öffentlichen Straßen befahren dürfen.

Natürlich, natürlich ... dann hätte mich mit meinem Diesel auch nicht 201 die er.ste Feinstaubregellung und später nicht die Feinstaub-/NOx-Diskussion treffen können.

Genial, weil ich Steuer zahl darf ich alles? LKW zahlen auch steuern, dürfen auch nicht überall herfahren, bisweilen dürfen Straßen auch nur von ÖPNV oder Anliegern befahren werden .... und, und, und.

Wenn nur Mopdes ausgeschlossen sind muss man die Gründe wohl in einem regelmässigen und größeren Kollegtiv suchen.

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