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Durchfahrtsverbot mit Blitzerhänger überwachen?
Hallo,
bei mir in der Nähe ist zur Zeit eine Bundesstraße wegen Brückenbauarbeiten gesperrt. Neben der offiziellen Umleitung gibt es auch "Schleichwege", die aber nicht als Umleitung genutzt werden sollen. Darum hat das Landratsamt per mobiler Beschilderung ein Durchfahrtsverbot für die Dauer der Baustelle erlassen. Das interessiert jedoch fast niemand, der Schleichweg wird weiterhin verbotenerweise genutzt. Als nächste Maßnahme hat das Landratsamt einen Blitzerhänger in Position gebracht, der allerdings momentan deaktiviert ist. Er soll nur zur Abschreckung dienen. Fruchtet dies auch nicht, droht das Landratsamt an, mit diesem Blitzerhänger das Durchfahrtsverbot zu kontrollieren, sprich, der Blitzerhänger wird auf 0 km/h eingestellt.
Bitte jetzt keine Diskussion darüber, warum man nicht die offizielle Umleitung nutzen kann.
Mir geht es einzig und allein um die Frage, ob es rechtlich zulässig ist, ein Durchfahrtsverbot mit einem mobilen Blitzerhänger zu kontrollieren, der ALLE blitzt, die da durchfahren. Ist das zulässig? Hat da jemand aussagekräftige Fakten?
Vielen Dank und Grüße,
diezge
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119 Antworten
Das wurde vor vielen Jahren schon in Tübingen gemacht, als die Mühlstraße in eine Richtung für den motorisierten Verkehr - ausgenommen Linienbusse - gesperrt wurde.
Wie soll das denn funktionieren?
Soll dann jeder ne Stellungnahme abgeben, der da seine Oma besucht hat auf dieser Straße etc...???
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 4. Juli 2023 um 17:35:06 Uhr:
Wie soll das denn funktionieren?
Soll dann jeder ne Stellungnahme abgeben, der da seine Oma besucht hat auf dieser Straße etc...???
Danke für den Hinweis. Es ist nicht die ganze Straße gesperrt, sondern nur eine Brücke, deren andere Seite über die offizielle Umleitung zu erreichen ist.
Grüße,
diezge
Zitat:
@diezge schrieb am 4. Juli 2023 um 17:38:15 Uhr:
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 4. Juli 2023 um 17:35:06 Uhr:
Wie soll das denn funktionieren?
Soll dann jeder ne Stellungnahme abgeben, der da seine Oma besucht hat auf dieser Straße etc...???
Danke für den Hinweis. Es ist nicht die ganze Straße gesperrt, sondern nur eine Brücke, deren andere Seite über die offizielle Umleitung zu erreichen ist.
Grüße,
diezge
Na, ist die Brücke gesperrt, nur für Anlieger oder wie?
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 4. Juli 2023 um 17:39:19 Uhr:
Zitat:
@diezge schrieb am 4. Juli 2023 um 17:38:15 Uhr:
Danke für den Hinweis. Es ist nicht die ganze Straße gesperrt, sondern nur eine Brücke, deren andere Seite über die offizielle Umleitung zu erreichen ist.
Grüße,
diezge
Na, ist die Brücke gesperrt, nur für Anlieger oder wie?
Nein, die ist für alle Kraftfahrzeuge gesperrt worden mit Ausnahme landwirtschaftlichem Verkehr. Auch Anlieger auf der anderen Seite müssen die offizielle Umleitung fahren.
Naja, dann wird das schon korrekt sein.
Ich verstehe die Frage gar nicht. Die Autos, die einen Verstoß begehen, werden geblitzt. So ist das doch schon immer. Warum sollte das in diesem Fall nicht zulässig sein?
Zitat:
@diezge schrieb am 4. Juli 2023 um 16:45:16 Uhr:
Ist das zulässig?
Ja, definitiv.
Zitat:
@Bulwey schrieb am 4. Juli 2023 um 19:16:53 Uhr:
Ich verstehe die Frage gar nicht. Die Autos, die einen Verstoß begehen, werden geblitzt. So ist das doch schon immer. Warum sollte das in diesem Fall nicht zulässig sein?
Kritisch wird es dann, wenn auch die Fahrzeuge geblitzt werden die keinen Verstoß begehen.
Der Anhänger wird vermutlich die einen nicht von den anderen unterscheiden können.
Zitat:
@Bulwey schrieb am 4. Juli 2023 um 19:16:53 Uhr:
Ich verstehe die Frage gar nicht. Die Autos, die einen Verstoß begehen, werden geblitzt. So ist das doch schon immer. Warum sollte das in diesem Fall nicht zulässig sein?
Weil hier auch die Fahrzeuge geblitzt werden, die zulässigerweise dort fahren (landwirtschaftlicher Verkehr). Und wenn das Ding auf 0 km eingestellt ist, müssten auch Radfahrer geblitzt werden, obwohl die auch dort fahren dürfen.
Nur wäre die Beantwortung der Frage eines nicht zulässige Rechtsberatung...
Und weil es eine unzulässige Rechtsberatung wäre die Frage zu beantworten müsste der TE jetzt also selber darüber nachdenken, ob eine Behörde jeden am Fahrverkehr teilnehmenden Menschen einfach so unter Dokumentation von Datum und Uhrzeit erkennbar fotografieren dürfte
(und ggf. noch darüber, ob es im vorliegenden Fall "einfach so" wäre...)
Zitat:
@PeterBH schrieb am 4. Juli 2023 um 21:28:17 Uhr:
Zitat:
@Bulwey schrieb am 4. Juli 2023 um 19:16:53 Uhr:
Ich verstehe die Frage gar nicht. Die Autos, die einen Verstoß begehen, werden geblitzt. So ist das doch schon immer. Warum sollte das in diesem Fall nicht zulässig sein?
Weil hier auch die Fahrzeuge geblitzt werden, die zulässigerweise dort fahren (landwirtschaftlicher Verkehr). Und wenn das Ding auf 0 km eingestellt ist, müssten auch Radfahrer geblitzt werden, obwohl die auch dort fahren dürfen.
Nur wäre die Beantwortung der Frage eines nicht zulässige Rechtsberatung...
Ok, aber die landwirtschaftlichen Maschinen werden ja wahrscheinlich keinen Strafzettel bekommen. Bei einer Videoüberwachung im Straßenverkehr, z.B in Tunnels, wird ja auch jedes Fahrzeug gefilmt, daran stört sich ja auch niemand.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 4. Juli 2023 um 21:28:17 Uhr:
Nur wäre die Beantwortung der Frage eines nicht zulässige Rechtsberatung...
Quatsch
Zitat: "Mir geht es einzig und allein um die Frage, ob es rechtlich zulässig ist..."