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Durchgefallen beim TÜV
Hallo Community,
ich war vorhin beim TÜV (Süd) und stellt Euch vor, der Sharan hat keine Plakette bekommen, weil das AUTO HOLD nicht funktioniert (obwohl ich es nie benutze) aber der Schalter ist defekt.
Dann hat der Prüfer noch bemänglet, daß die Winterreifen (215/55 R17) nicht auf dem Sharan zulässig sind.... ok das weiß ich nicht weil ich den so gekauft habe.... aber meine Frage wäre
Ist Euch das auch schon passiert, daß Ihr wegen dem nicht funktionierden Auto Hold durch den TÜV durchfällt?
Vielen Dank und bleibt gesund.
Grüße
Beste Antwort im Thema
Hart aber legitim. Was am Auto dran oder drin ist muß für den TÜV auch funktionieren, das selbe ist ja auch wenn die Motorkontrollleuchte an ist gibt es keinen Stempel.
Reifengröße würde ich jetzt als selbstverschuldet wenn auch so gekauft akzeptieren, die Aussage hört mein Bekannter als Polizist bei Kontrollen öfters. Kann man glauben muß man aber nicht.
Dekra soll da wohl etwas kulanter sein.
Sei froh das es nicht die Querlenker oder sonstige Schwachstellen waren die dich den Stempel gekostet habe. Das wäre wohl noch teurer geworden.
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18 Antworten
Hallo,
nein, das Problem hatte ich bis jetzt zum Glück nicht. Lediglich mit dem Kurvenlicht habe ich Probleme. Das fällt regelmäßig aus.
Meiner ist EZ 07/2014 und hat jetzt Rund 151.000 Km runter.
Hart aber legitim. Was am Auto dran oder drin ist muß für den TÜV auch funktionieren, das selbe ist ja auch wenn die Motorkontrollleuchte an ist gibt es keinen Stempel.
Reifengröße würde ich jetzt als selbstverschuldet wenn auch so gekauft akzeptieren, die Aussage hört mein Bekannter als Polizist bei Kontrollen öfters. Kann man glauben muß man aber nicht.
Dekra soll da wohl etwas kulanter sein.
Sei froh das es nicht die Querlenker oder sonstige Schwachstellen waren die dich den Stempel gekostet habe. Das wäre wohl noch teurer geworden.
Aber Auto Hold ist doch eine Komfortfunktion... wie Sitzheizung... das ist doch völlig überzogen...
Zitat:
@meista_fussl schrieb am 3. April 2020 um 12:41:42 Uhr:
Aber Auto Hold ist doch eine Komfortfunktion... wie Sitzheizung... das ist doch völlig überzogen...
Genau das meine ich. Es ist doch keine sicherheitsrelevantes Autoteil usw....naja, die sehen mich nur noch bei der Nachprüfung
Zitat:
@golf_brasil schrieb am 3. April 2020 um 11:31:14 Uhr:
Hart aber legitim. Was am Auto dran oder drin ist muß für den TÜV auch funktionieren, das selbe ist ja auch wenn die Motorkontrollleuchte an ist gibt es keinen Stempel.
Reifengröße würde ich jetzt als selbstverschuldet wenn auch so gekauft akzeptieren, die Aussage hört mein Bekannter als Polizist bei Kontrollen öfters. Kann man glauben muß man aber nicht.
Dekra soll da wohl etwas kulanter sein.
Sei froh das es nicht die Querlenker oder sonstige Schwachstellen waren die dich den Stempel gekostet habe. Das wäre wohl noch teurer geworden.
Bei den Reifen verstehe ich es noch....aber wenn die ok gewesen wären, dann wäre der Sharan trotzdem durchgefallen wegen AutoHold und das sehe ich nicht ein aber ok.... Die Reifen werde ich entwieder einzeln abnehmen lassen (90€ beim tüv hat der Prüfer angeboten) oder jetzt meine Sommerreifen (225/45 R18) drauf machen und nächste Woche nochmal zur Nachprüfung kommen. Der Auto Hold Schalter wurde ausgetauscht und jetzt funktioniert alles. Auf jeden Fall sehen die (TÜV) mich NIE wieder. Da gehe ich ab jetzt immer zu DEKRA wie du schon gesagt hast, daß die kulanter sind.
Von wegen die sind bei der Dekra Kulanter, da komm ich grad her mit meinem A6 (6 Jahre alt), der Sharan meiner Frau hat noch bis Dez. Tüv, mal sehen was mich da erwartet. Sonst gehe ich immer zu GTÜ, die sind in Ordnung da, aber der Typ von der Dekra hat alles 3 mal genau angeschaut.
Er hat zwei rostige (nicht defekte) Auspuffschellen gefunden, die Höhensensoren vom Xenon Licht sind nicht mehr ganz gangbar (soll ich austauschen, obwohl sie funktionieren!), Bremse vorn sei runter (Ich sag, die mach ich wenn der Verschleissanzeiger kommt; neee die schreib ich aber auf!) Hab zwar die Plakette, aber den Zettel voll Sachen die ich machen soll.
Den Stress kann man verhindern, indem man die HU/AU direkt in einer Werkstatt machen läßt. Wenn da etwas bemängelt wird, kann die Werkstatt es gleich richten und man muß deshalb später nicht zur Nachprüfung.
Wenn du die Plakette schon hast. Haste doch 2 Jahre Zeit die Sachen zu erledigen.
Zitat:
@Zgembo_84 schrieb am 3. April 2020 um 11:02:31 Uhr:
...der Sharan hat keine Plakette bekommen...
Das Problem des TE besteht ja gerade darin, daß er die Plakette noch nicht hat.
Zitat:
@Seppl012 schrieb am 4. April 2020 um 22:47:25 Uhr:
Wenn du die Plakette schon hast. Haste doch 2 Jahre Zeit die Sachen zu erledigen.
Nein, die Mängel sind sofort zu erledigen, nur die Hinweise, wie z.B. Bremse nah der Verschleissgrenze sind zu gegebener Zeit zu erledigen
Die Auto Hold Taste ist Bestandteil der Bremsanlage ob Komfort oder nicht. Wenn diese defekt ist dann ist das ein Mangel an der Bremsanlage und somit ein Grund für die Nichterteilung der Plakette.
@Hirsch2000
Wenn du eine Plakette zugeteilt bekommen hast, musst du nix machen. Dies bedeutet das dein Fahrzeug zum Zeitpunkt der Prüfung i.O. war.
Wenn es sicherheitsrelevante Mängel hat, dann darf die Plakette nicht zugeteilt werden.
Ich kenne das dies nur aus Werkstätten, diese verpflichten sich dann aber dem Kunden das Fahrzeug erst nach erfolgter Rep. auszuliefern.
Du musst auch geringe Mängel sofort abstellen. Als Beispiel: eine Standlichtlampe ist defekt, geringer Mangel, Plakette zugeteilt. Du darfst jetzt aber nicht 2 Jahre mit der kaputten Birne rum fahren, sondern musst eine neue einsetzten. Eine erneute Vorführung ist aber nicht erforderlich, falls du darauf hinaus willst.
Defekte Beleuchtung jeder Art ist kein geringer Mangel. Da bekommste keine Plakette
Es gibt keine Frist der ein geringer Mangel behoben werden muss.