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Durchschlängeln im Stau

Themenstarteram 20. Oktober 2011 um 5:11

Zur Info: http://www.tz-online.de/.../...otorraedergegen-staurisiko-1453077.html

Gebe zu, dass ich mich nicht immer an das Verbot halte! Schön wärs aber, wenn es offiziel erlaubt wäre.

 

Grüße

 

xsamel

Beste Antwort im Thema

Mein Gott - es ist zum Haareausraufen...

Ich will jetzt gaaaaanz nett sein, aber ist es denn soo schwer zu begreifen ? Mann wraithrider, jetzt fange ich gerade an; wieder zu lesen, was Du schreibst und dachte eigentlich "So ganz ungeschickt ist er ja doch nicht" und jetzt sowas.

Okay, wenn Du groß bist, willst Du ein "Schlang" sein, was auch immer das ist, ich kenne nur "Schlange" , das ist ein Vieh oder ugs. eine Aufreihung vom Personen/Gegenständen oder "schlong" was das ist, kannst Du im englisch-deutschen Wörterbuch nachlesen,

http://www.dict.cc/?s=schlong

schreib ich hier nicht rein, sonst nennt mich der twindance wieder (und zu Recht) "Ferkel" .

Aber was redest/schreibst Du denn um Himmels willen ?

1. Wo ist "zwischen den Fahrstreifen" Das ist doch vollkommener Mumpitz. Zwischen den Fahrstreifen ist eine unterbrochene, weiße Fahrbahnmarkierung ? Wirds heller ? Der Fahrstreifen definiert sich durch die Fahrbahnmarkierungen, nicht durch die stehenden Fahrzeuge. Das nennt man Kolonne.

2. Was ist "durchschlängeln" Eine Schlange von Motorrädern ? Auch Mumpitz. Du überholst wartende Fahrzeugkolonnen, die einen links, die anderen rechts. Und ich sage, ich benutze einmal den rechten Fahrstreifen und einmal den linken, je nachdem, ob ich einmal 0,1 mm rechts der Mitte der Markierung fahre oder eben links.

Jetzt spielen wir das mal durch:

Ich bin zwischen zwei wartenden Kolonnen durchgefahren, es war genügend Raum, so dass ich gefahrlos und langsam im ersten Gang durchgebummelt bin, die Füße zum sofortigen Stoppen bereit, nach unten baumelnd.

Gesetzt den Fall, eine Polizeistreife stoppt mich deswegen.

P: "Guten Tag, Verkehrskontrolle, Führerschein und Zulassungsbescheinigung bitte."

MS: "Bitte sehr, Herr Kommissar, stimmt etwas nicht ?"

(Ein Fahrzeugstau beginnt sich auf der Gegenseite zu bilden, weil alle sehen wollen, was die Polizei da macht, endlich hats mal so nen Motorrad-Sack erwischt)

P: "Sie haben sich durch den Stau durchgeschlängelt !"

MS: "Verzeihung, aber... ich habe was ?"

P: "Geschlängelt. Hindurch" (macht eine wedelnde Handbewegung)

MS: "Okay, ich bin zwischen den wartenden Kolonnen durchgefahren, weil ich dazu ausreichend Platz hatte, ich muss dringend nach Memphis"

P: "Ist mir schnurz, wo Sie hinwollen. Sie haben geschlängelt (Handbewegung) und das ist verboten"

MS: "Oh, das wusste ich gar nicht, in der Fahrschule habe ich vom "schlängeln" nie was gehört. Steht das in der StVO ?"

P: (wird langsam ungeduldig) „Das nicht, aber das sagt der wraithrider und der weiß es vom ADAC“

MS: „Soso. Nicht dass ich nichts mehr schätze als die Meinung des wraithrider und des ADAC, aber bin ich verpflichtet, mich daran zu halten ?“

P: wirkt etwas verlegen „Das nicht, aber Sie dürfen nicht rechts überholen. Steht in § 5 Abs. 1 StVO“

MS: „Das weiß ich. Aber steht da nicht was in § 7 Abs 2a, dass man bei Kolonnen vorsichtig rechts überholen darf“

P: „Schon, aber dazu müssen Sie den Fahrstreifen nach rechts wechseln“

MS: „Hab ich gemacht“

P: (total genervt, es geht gegen 10:00 Uhr, die Kollegen haben gerade gefunkt, der Fleischkäs’ auf der Wache würde kalt) „Aber sie haben auch die Kolonne rechts von Ihnen überholt.“

MS: „Stimmt, links davon, wie es 5 (1)vorschreibt, ich bin ein gesetzestreuer Moppedsammler, außerdem habe ich auf ausreichenden Abstand geachtet, bei dem Tempo reichen mir da 20 cm und ich habe niemanden behindert“

P: „So… woher wollen Sie das denn wissen ?“

MS: „Naja, weil die Leute, an denen ich vorbeigekommen bin, sich beim Telefonieren und SMS-Schreiben in keinster Weise stören ließen“

P.: „Telefonieren ? Das macht heute jeder. Wir haben viel zu wenig Personal, das zu kontrollieren“

(Der Polizeifunk quäkt erneut etwas von „wird kalt“ und der Verkehrsradiosender hinter der Balkontüre von moppedsammlers BMW meldet einen neuen Stau in der Gegenrichtung, hervorgerufen durch Gaffer bei einer Polizeikontrolle. Ein vorbeirollender Mercedes 600 –Fahrer lässt die Scheibe herunter: „Zeigen Sie es dem Rowdy, Herr Wachtmeister, der hat mich vor einer Stunde rechts überholt..“

P: (knurrt vor sich hin) „Kann keinen Kommissar von einem Wachtmeister unterscheiden tststs (Zum MS) Hier haben Sie Ihre Papiere, wir haben leider einen wesentlich dringenderen Auftrag bekommen. Auf der Gegenseite hat sich nämlich auch ein Stau gebildet und wir müssen die Ursache herausfinden (Der Kollege im Streifenwagen schaltet schon das Blaulicht ein)

MS: „okeeee… und jetzt ?“

P: „Sie haben noch mal Glück, ich drücke ein Auge zu“ (Das zugedrückte Auge des Gesetzes läuft zum Streifenwagen, mit heulender Sirene brausen sie durch die sich langsam bildende Rettungsgasse davon)

Ist natürlich alles frei erfunden, aber war lustig. Danke wraithrider, für den Impuls.

Jetzt stelle ich die Frage:

Wegen was hätte man denn nun den moppedsammler belangen können ? Wegen gleichzeitigen „Rechtsundlinksüberholens“. Ich habe keine Ahnung, ehrlich nicht. Ich frag nächste Woche mal beim ADAC. Die sollten das wissen.

Schönen Sonntag noch, ich hoffe, es hat dem Leser auch Spaß gemacht.

 

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Zum Glück ist das Miteinander Vierrad/Zweirad wesentlich besser als sein Ruf. Natürlich ist das Durchschlängeln in D verboten, wird aber von den ganz übwerwiegenden PKW-Fahrern geduldet, häufig durch entsprechendes "Dünn-Machen" aktiv gefördert. Und bei schlechten Bedingungen (strömender Regen) wurde ich sogar schon von der Rennleitung durch eindeutige Handzeichen dazu aufgefordert. Es geht also auch bei den Teutonen.

Die haben in der Aufzählung Frankreich vergessen. Vermutlich weils dort offiziell verboten ist aber nach Protesten der Motorradfahrer hies es dann ja "Es ist verboten wird aber geduldet". An sich ziemlich bescheuert das man den Paragraphen nicht einfach wieder streicht aber nunja... ;)

War in A genauso, als es noch verboten war. Die meisten Autofahrer hatten damit kein Problem und wenn man geine gefährliche Situation provozierte, dann hat auch die örtliche Rennleitung weggesehen. Denen ist wichtiger, das der Verkehr flüssig bleibt.

Aber natürlich bewegst du dich auf sichererem Boden, wenns offiziell erlaubt ist.

am 20. Oktober 2011 um 7:27

Hat jemand eine Ahnung, wie das in der Schweiz ist. Geduldet oder gar erlaubt? Die Eidgenossen schlagen ja schon mal ganz ordentlich zu, wenn man seine eigenen Regeln macht.

Sobald ich mir ein Ecomobil leisten kann, bleibt das Auto in der Garage. :D

Besonders Spass macht der Stau bei 35 Grad im nicht vorhandenen Schatten. Wenn man dann nicht durchschlängelt, fällt man mit Hitzschlag vom Mopped.

und deswegen fahren bei 35° auch alle in klimatisierten dosen.

Bleibend in Erinnerung ist mir die Rückfahrt vom 1. MTBTFT, wo wir zwischen Würzburg und Frankfurt in einer dreispurigen Baustelle gestanden haben, die ein Durchschlängeln nicht zulies. Bei mindestens 35 Grad und die Klimaanlagen der Dosen, gepaart mit der Warmluft aus dem eigenen Kühlgebläse machte das nicht angenehmer. Eine satte Stunde für 5 km, das war schon toll...:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von slv rider

und deswegen fahren bei 35° auch alle in klimatisierten dosen.

Nö... Da fahr ich mit Sommerklamotten und fahr auf keine Autobahn oder durch Städte. ^^

 

Und mein nächstes Auto hat keine Klimaanlage da älter als mein jetziges (aber mit weniger Rost).

am 20. Oktober 2011 um 9:12

Zitat:

Original geschrieben von Lewellyn

Besonders Spass macht der Stau bei 35 Grad im nicht vorhandenen Schatten. Wenn man dann nicht durchschlängelt, fällt man mit Hitzschlag vom Mopped.

Immer ihr alten Leute mit den luftdicht verkleideten Motorrädern.

Natürlich fahre ich auch vor, aber ich rechtfertige es nicht mit so nem m. E. Alibi-Argument. (Als Ausnahme lasse ich gelten, wenn das Motorrad dann aus technischer Sicht die Eigenkühlung nicht mehr schafft.)

 

Ich kenne da beide Arten von Autofahrern. Zum einen die, die - Teils unnötig - geradezu aufgeschreckt rechts oder links rüber fahren, anderer Seits hatte ich auch schon den Fall, dass einer in meine Richtung rüber lenkte und mir schlussendlich das eingeschlagene Vorderrad ans Bein anlegte um mich nicht durch zu lassen.

Nur wenn ich ein Polizeiauto sehe, dann bleib ich typischer Weise zwo, drei Fahrzeuge dahinter doch stehen. Man muss es ja nicht provozieren.

So richtigen Stau hatte ich in letzter Zeit eh seltenst. An sich nur 1x in den letzten 2 Jahren bei einem Unfall, da stand ich schon ziemlich weit vorn. Da wollt ich aber nicht durch die Unfallstelle durchfahren daher stand ich da halt. Und das alles nur weil ich zum umfahren der Ortschaft für 5 km auf die AB wollte. Das hat man dann davon. Lieber Landstraßen nehmen. ;)

Ansonsten bewegt sich die Schlange doch meist stetig vorwärts, da wär mir so durschlängeln eh zu nervig bei den ganzen Spurwechslern und Rumhamplern.

Ansonsten kenn ich das Hitzschlagargument auch von einem K-Fahrer dem es dann zu heiß wird hinter seiner Balkontür. Da braucht er nichtmal extra Stau für. :D

.. und ich kenne einen Naked-Bike-Fahrer, der sich nach knapp 800 km Nonstopfahrt bei anfangs 16, später 4 Grad die "Balkontür" meiner K 1100 LT sehnlichst gewünscht hätte. :D:D

Im Übrigen ist mir keine Bestimmung bekannt, die das "Durchschlängeln" für Motorradfahrer verbietet. Die möge man mir bitte zeigen.

 

Allerdings besagt § 5 Abs 1 StVO, dass links zu überholen ist.

Ein Irrglaube ist, dass man an stehenden Fahrzeugen "nur vorbeifährt". Die parken nicht, sondern warten "verkehrsbedingt". Man überholt.

VwV zu § 5 Überholen und § 6 Vorbeifahren:

"An Teilnehmern des Fahrbahnverkehrs, die sich in der gleichen Richtung weiterbewegen wollen, aber warten müssen, wird nicht vorbeigefahren; sie werden überholt. Wer durch die Verkehrslage oder durch eine Anordnung aufgehalten ist, wartet."

aber...

Nun werfen wir mal einen Blick in den § 7 StVO:

§ 7

Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge.(1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.

(2) Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden.

(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.

Wer lesen kann und seinen Verstand gebraucht, nicht mit einem Affenzahn zwischendurch rauscht, wird also auch ganz entspannt an dem im Stau wartenden Polizeifahrzeug vorbeifahren. Klasse ist, wenn man so ein "Balkontür" - Mopped mit Warnblinkanlage hat. Da wird sehr gerne Platz gemacht.

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler

Im Übrigen ist mir keine Bestimmung bekannt, die das "Durchschlängeln" für Motorradfahrer verbietet. Die möge man mir bitte zeigen.

Wie steht's dabei um den seitlichen Sicherheitsabstand?

Zumindest der ADAC sagt, dass es als Rechtsüberholen verboten sei, allerdings ohne Verweis auf eine Bestimmung. Die rechtliche Problematik besteht so weit ich das sehe im Mangel an einem Fahrstreifen.

blablablub... was der ADAC sagt - Blablablub irgendwessen Meinung... Interessiert mich einen Kehricht. Es gelten Gesetze, nicht "Meinungen"

Keine Strafe ohne (vorheriges) Gesetz. Art 103 GG und § 1 StGB. Wenn Du statt Deiner Meinung Fakten in Form von passenden Vorschriften, die das ordentliche Gesetzgebungsverfahren durchlaufen haben, lieferst, könnte ich Dich wieder ein wenig ernst nehmen.

Seitenabstand beim ruhenden Verkehr ? :p Pffffft... Lies einfach den 7(2a) Habe ich ja extra reinkopiert.

Aber ich finde es klasse, dass Du sofort stehen bleibst, wenn Du blau-silber siehst, Sehr vernünftig, wraithrider, sehr vernünftig...:D

Zitat:

Und bei schlechten Bedingungen (strömender Regen) wurde ich sogar schon von der Rennleitung durch eindeutige Handzeichen dazu aufgefordert. Es geht also auch bei den Teutonen.

Ging mir ebenso. Unfall, gesperrte Fahrbahnen, aufziehender Regen --> die Rennleitung gab mir das OK im Schrittempo vorbei zu schleichen und dann nix wie ab. Es geht doch ... :)

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