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Dusche im Wohnmobil gebrochen

Themenstarteram 25. März 2018 um 15:24

hallo

vieleicht kann mir jemand helfen??

habe mir im winter einen carado t 448 gekauft ,und nun ein problem.

das fahrzeug wird im april 2018 2 jahre alt und ich war am wochenende damit unterwegs .

habe im bad geduscht und auf einmal machte es knagg und die dusche hatte einen riss.

nun meine frage...........der händler was mir mein wohnmobil verkauft hat ,verleiht auch mobile und so eins habe ich gekauft.

er meint das es nur ein jahr garantie vom hersteller gäbe da das fahrzeug gewerblich genutzt wurde.

stimmt das??

das nächste ist .......weiß jemand wie man sowas reparieren kann ? und ob es jemad im münchner raum gibt der so was reparieren kann.

neue wanne einbauen ist ja sehr viel arbeit......und die reisst bestimmt auch wieder.

 

danke im voraus

frcz

Beste Antwort im Thema
am 28. März 2018 um 13:21

Erst mal keinen Anwalt mandatieren, sondern sich per Erstberatung über die Rechtslage hinsichtlich "Sachmängelhaftung" bei gewerblichen Gebrauchtkauf aufklären lassen, wenn man es nicht weiß oder nicht glauben mag. Vieles, was nach Gefühl "nicht sein kann", ist trotzdem so.

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nur austausch macht sinn - 1 jahr garantie auf gebrauchtfahrzeuge ist normal. allerdings gibt carado 2 jahre auf seine fahrzeuge. frag mal direkt bei carado nach.

am 25. März 2018 um 16:53

Gibt es für die keinen Lattenrost? Dann ist die Last flächig verteilt.

Wann genau hast Du das Wohnmobil gekauft - normal sollte der Händler in der Pflicht sein (Gewährleistung), im ersten halben Jahr trifft es immer den Händler.

Wenn der sich schon so halbseiden drücken will, würde ich mir einen Anwalt nehmen. Freiwillig wird der nichts rausrücken.

Von einem Reparaturversuch würde ich absehen. Mach es richtig und fordere den Händler unmissverständlich zur Reparatur auf.

Wenn du das Teil nicht länger als ein halbes Jahr ist der Händler in der Pflicht und es ist egal ob der Hersteller bei gewerblicher Nutzung die Garantie einschränkt.

am 25. März 2018 um 20:03

Ja klar, bei Kauf jünger als 1/2 Jahr kann sich der Händler nicht aus der Nachbesserungspflicht raus winden.

Gehe mit Zeugen in ein Gespräch, nenne dann hier Ross und Reiter.

München scheint ein so unseriöses Pflaster zu sein. Und alle machen mit :confused:

Zitat:

@rufus608 schrieb am 25. März 2018 um 18:53:58 Uhr:

Gibt es für die keinen Lattenrost? Dann ist die Last flächig verteilt.

du hast wohl noch nie ein wohnmobil besessen?

am 25. März 2018 um 22:55

Zitat:

@Soul2000 schrieb am 26. März 2018 um 00:09:57 Uhr:

Zitat:

@rufus608 schrieb am 25. März 2018 um 18:53:58 Uhr:

Gibt es für die keinen Lattenrost? Dann ist die Last flächig verteilt.

du hast wohl noch nie ein wohnmobil besessen?

Nein.

Habe letztes Jahr u.a. Sunlight angesehen, die hatten son Holzrost in der D-Wanne. Carado haben die gleichen Modelle.

Mit der Lastverteilung habe ich nicht recht? Verzichtet man wegen des Gewichtes auf so etwas? Oder beugt das einem solchen Schaden nicht wesentlich vor?

Duschwanne gerissen ? : Link

Bei einem gebrauchten Wohnmobil gibt es nur 1 Jahr Gewährleistung,

ein ehemals als Leihmobil genutztes Wohnmobil ist demnach als gebraucht zu betrachten:

Quelle

Im Raum Stuttgart gibt es eine Firma die sowas dauerhaft gut rep.

Wurde in der Promobil schonmal vorgestellt.

Google mal.

Zitat:

@Freetec 598 schrieb am 26. März 2018 um 06:24:36 Uhr:

Duschwanne gerissen ? : Link

Bei einem gebrauchten Wohnmobil gibt es nur 1 Jahr Gewährleistung,

ein ehemals als Leihmobil genutztes Wohnmobil ist demnach als gebraucht zu betrachten:

Quelle

Ändert aber nichts das Händler in der Pflicht ist.

am 26. März 2018 um 17:05

Der Händler haftet mindestens 1 Jahr für Mängel, die bei Übernahme vorlagen (irgendwelche Garantien sind davon völlig unabhängig, wenn sie überhaupt gewährt werden).

Ist das hier wirklich der Fall? Was bedeutet "Knack"? Neu entstandener Riss?

Eben! Situ hat hier vollkommen Recht!

Ist kein Fehler bei Übergabe, sondern ein vom Besitzer verursachter Schaden!

Das der Hersteller schlechte Qualität (nicht unterfütterte Duschwanne ) geliefert hat, ist nicht dem Händler und dessen Gewährleistungspflich anzulassten!

Daher; neue Wanne kaufen und mit ausreichender Unterfütterung einbauen (oder lassen)!

Zitat:

@Italo001 schrieb am 26. März 2018 um 18:55:05 Uhr:

Zitat:

@Freetec 598 schrieb am 26. März 2018 um 06:24:36 Uhr:

Duschwanne gerissen ? : Link

Bei einem gebrauchten Wohnmobil gibt es nur 1 Jahr Gewährleistung,

ein ehemals als Leihmobil genutztes Wohnmobil ist demnach als gebraucht zu betrachten:

Quelle

Ändert aber nichts das Händler in der Pflicht ist.

Geht ja aus meinem Link hervor.;)

Das Kaufdatum (welcher Winter ? ) leider jedoch nicht.

Ansprechpartner ist auf jeden Fall der Händler, nicht der Hersteller.

Zitat:

@Manfred B. schrieb am 26. März 2018 um 22:04:06 Uhr:

Eben! Situ hat hier vollkommen Recht!

Ist kein Fehler bei Übergabe, sondern ein vom Besitzer verursachter Schaden!

Das der Hersteller schlechte Qualität (nicht unterfütterte Duschwanne ) geliefert hat, ist nicht dem Händler und dessen Gewährleistungspflich anzulassten!

Daher; neue Wanne kaufen und mit ausreichender Unterfütterung einbauen (oder lassen)!

Das ist dem Käufer egal, was der Händler wuste oder nicht. Er zieht ja ein Profit aus dem Geschäft. Und wenn der Hersteller wegen gewerblicher Nutzung die Garantiebedingungen herunter schraubt muss der Händler das einkalkulieren.

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