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Duster 2 Kann man das Verriegelungshupen abstellen?

Dacia Duster SR

Guude, kann man das 2 mal kurze Hupen beim Duster abstellen.
Mein Nachbar färht so ein Teil.
Jedes Mal wen er das Auto abstellt und zuschließt , denke ich ne Robbe kriecht durch mein Garten.
Er meint der Freundliche habe gesagt, das geht nicht abstellen, oder will er mich nur ärgern!?
Hat da jemand hier ne Lösung!?
Hab hier über die Suchfunktion nichts gefunden, oder gibts da schon nen "Fred"!?

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9 Antworten

Nachdem 99% aller Dacias das abschliess hupen nicht haben kannst du davon ausgehen dass er dich da veräppelt ;)

Der freundliche Händler hatte wohl keine Lust den Stecker anzustecken und die individualisierbaren Einstellungen zu ändern. Kann an/aus für den Signalton oder Blinken oder beides oder nichts. Dazu kann zum Spurwechseln den Blinker mit antippen 3x oder 5x für unaufmerksame einstellen. Und einiges mehr.

Salve,
"Im Geltungsbereich der StVZO sind akustische Schließrückmeldesysteme nicht zulässig. Durch die Benutzung der Chirp-Funtion liegt u..a. ein Verstoß gegen StVO §1 Abs.2; StVO §16 Abs.1; StVO §30 Abs.1; StVZO §35e Abs.1; StVZO §55 Abs.4 und Richtlinie 95/56/EG vor."

Das Hupen nach Verriegeln und scharfschalten der weksseitigen Alarmanlage hatte mein Yeti von 2010 schon gemacht. Keinen hat es gestört, auch nicht bei der HU, also mit Sicherheit zulässig.

Gilt die STVO auf Privatgrund? Wenn ja diskutieren wir hier nur heisse Luft. Das muss der Händler abstellen. Ich hab meine Zweifel. Mehrere meiner Fahrzeuge hatten diese Option.

Im D2 Phase 3 kann man das selbst abstellen.

Zitat:

@lex-golf schrieb am 14. März 2025 um 15:22:59 Uhr:


Gilt die STVO auf Privatgrund? Wenn ja diskutieren wir hier nur heisse Luft. Das muss der Händler abstellen. Ich hab meine Zweifel. Mehrere meiner Fahrzeuge hatten diese Option.

Nein

Eine Lärmbelästigung von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr gilt auch auf privatem Grund und Boden.
Eine kurze, mehrmalige Anzeige genügt. Denn die Hupe ist nur zu benutzen wenn eine Gefahr besteht.
Nicht meine private Meinung, aber so steht es mit vereinfachten Worten in der Gesetzgebung.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 17. März 2025 um 10:25:23 Uhr:


Eine Lärmbelästigung von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr gilt auch auf privatem Grund und Boden.
Eine kurze, mehrmalige Anzeige genügt. Denn die Hupe ist nur zu benutzen wenn eine Gefahr besteht.
Nicht meine private Meinung, aber so steht es mit vereinfachten Worten in der Gesetzgebung.

Lustig, schon mal bei einem modernen Auto von heute die elektr. Heckklappe mit der Fernbedienung geöffnet? Damit ja keiner vom aufschwingenden Kofferraumdeckel getroffen wird hupt diese bei unserem

T-Roc mind. 5 Mal. Das ist nervig.

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