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Dynamische Blinker

Seat Arona 1 (KJ)
Themenstarteram 3. Juni 2019 um 19:24

Servus!

Hat jemand schon dynamische Blinker in den Außenspiegeln nachgerüstet?! Würde mir sehr gut gefallen!

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24 Antworten

Beim Leon 5F haben einige sie nachgerüstet. Eigentlich nur positive Rückmeldungen. Hin und wieder wird das etwas schwächere Licht der Blinker bemängelt und die etwas schwache LED zur Spiegelfläche. Ich persönlich führe das auf die Tönung der Blinkerfläche zurück.

Preisvergleich lohnt. Leon 5f, Arona und Ibiza KJ sind identisch.

am 5. Juni 2019 um 5:37

Wo und wieviel?

In der Bucht z. B. oder Mr. Google fragen! Aber auf Lieferung aus CN achten. Da kann dann die Einfuhrumsatzsteuer dazukommen, da der Wert über 22 € liegt.

Zitat:

@bruma2 schrieb am 3. Juni 2019 um 21:24:08 Uhr:

Servus!

Hat jemand schon dynamische Blinker in den Außenspiegeln nachgerüstet?! Würde mir sehr gut gefallen!

Hmm - also bei mir blinkt's in den Außenspiegeln serienmäßig, wenn ich blinke. Ist so ein Quadrad an der Außenkante, mit etwa 5 mm Seitenlänge, man sieht das Blinken recht gut.

Von daher würde mich interessieren, was unter "Dynamische Blinker" verstanden wird und was das für einen Unterschied zu den originalen macht?

Themenstarteram 6. Juni 2019 um 15:00

dynamisch = Lauflicht wie bei Audi

Themenstarteram 6. Juni 2019 um 15:01

so wie auf dem Foto ;)

Soweit ich mich erinnere, hat Audi damals beim KBA lange verhandeln müssen, um das für seine Fahrzeuge generell einführen zu können.

Daher die Frage: Kann man so etwas einfach nachrüsten, ohne dafür eine ABE bzw. Einzel-Zulassung zu haben?

https://www.focus.de/.../...-mit-wischeffekt-zulaessig_id_4449233.html

Zitat:

...die Schaltung muss mit der Bauartgenehmigung des Blinkers genehmigt sein - eine nachträgliche Änderung ist nicht zulässig...

Und warum sollten die Blinker dann nicht zulässig sein?

Sie haben eine Bauartgenehmigung (E-Zeichen) und werden nicht nachträglich verändert. Alles, was der TÜV da schreibt, ist eingehalten.

Ob Ware mit Lieferung direkt aus CN jedoch ein legales E-Zeichen hat, wer will das wissen? Ich gehe jedenfalls davon aus, dass Verkäufer aus D legal arbeiten.

Zitat:

@UliBN schrieb am 7. Juni 2019 um 10:04:19 Uhr:

...haben eine Bauartgenehmigung (E-Zeichen)...

Dann ist ja alles gut ;)

am 7. Juni 2019 um 11:59

Zitat:

Und warum sollten die Blinker dann nicht zulässig sein?

 

Sie haben eine Bauartgenehmigung (E-Zeichen) und werden nicht nachträglich verändert. Alles, was der TÜV da schreibt, ist eingehalten.

Ob Ware mit Lieferung direkt aus CN jedoch ein legales E-Zeichen hat, wer will das wissen? Ich gehe jedenfalls davon aus, dass Verkäufer aus D legal arbeiten.

Unabhängig vom e-zeichen, aber dem Verkäufer ist es scheißegal, ob das in Deutschland legal ist. Du als Besitzer bist dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis hat. Und bei käufen aus dem nicht-eu-ausland wäre ich eher vorsichtig. Und natürlich kann der blinker unzulässig sein, wenn er z.b. zu dunkel ist. Es gibt Vorschriften, welche leuchtkraft notwendig ist. Im zweifel vor einbau bei einem zertifizierten Händler nachfragen.

Genau deswegen war bzw. bin ich auch skeptisch.

Ich zitiere noch mal:

Zitat:

...die Schaltung muss mit der Bauartgenehmigung des Blinkers genehmigt sein - eine nachträgliche Änderung ist nicht zulässig...

Man könnte das so verstehen: Arona gibt es serienmäßig nur ohne Lauflicht, somit besteht nur eine Bauartgenehmigung für den serienmäßig "statischen" Blinker. Die Folge: Lauflicht ist für den Arona nicht zulässig.

Und selbst beim statischen Blinker darf man, wie drstrange richtig geschrieben hat, nicht einfach jeden Billigkram als Ersatz einbauen, weil ansonsten Helligkeit oder Farbe u.U. nicht so sind, wie es der Gesetzgeber vorschreibt.

Vollkommen falsch interpretiert und nicht verstanden. Du darfst an Dein Auto alles anbauen, was zugelassen ist oder zugelassen/eingetragen werden kann! Dein Billigkram an gehört nicht dazu. Also nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

Zitat:

Unabhängig vom e-zeichen, aber dem Verkäufer ist es scheißegal, ob das in Deutschland legal ist. Du als Besitzer bist dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis hat. Und bei käufen aus dem nicht-eu-ausland wäre ich eher vorsichtig. Und natürlich kann der blinker unzulässig sein, wenn er z.b. zu dunkel ist. Es gibt Vorschriften, welche leuchtkraft notwendig ist. Im zweifel vor einbau bei einem zertifizierten Händler nachfragen.

Und was habe ich anderes geschrieben?

Zitat:

Ob Ware mit Lieferung direkt aus CN jedoch ein legales E-Zeichen hat, wer will das wissen? Ich gehe jedenfalls davon aus, dass Verkäufer aus D legal arbeiten.

Aber was ist ein zertifizierter Händler? Von wem für was zertifiziert? Gibt es nicht.

Und dem Händler aus D ist es nicht egal. Er haftet für das Produkt, das er verkauft. Und wenn er angibt "zugelassen" oder mit "E"-Zeichen ist für mich als Kunde alles egal.

am 8. Juni 2019 um 16:32

Der Händler haftet nur dafür, dass das Gerät funktioniert. Was du damit machst ist ihm einfach komplett egal. Der Händler kann dir viel erzählen, ob das zugelassen ist oder ob da ein E-Zeichen drauf ist. Das ist sogar egal, ob da ein Schriftstück mit einer ABE dabei ist. Auch die Dinger werden gern gefälscht. Und auch da ist der Hersteller haftbar und nicht der Händler. Viel Spaß beim Rechtsstreit.

 

Beispiel Radarwarner: Kannst du ganz legal in Deutschland kaufen, darfst du sogar im Auto mitführen, aber nicht benutzen. Haftet der Händler dann für den Strafzettel? Nein. Es erlischt dabei nicht die Betriebserlaubnis, aber das Gerät bist du los, wenn du damit erwischt wirst.

 

Und bei einem Sicherheitskritischen Teil nur auf ein E-Zeichen zu achten, vorallem wenn man Teil nur im Ausland beschaffen kann, ist einfach nur fahrlässig. Und da würde ich vorher einen Händler/eine Werkstatt fragen, der mit dem TÜV zusammen arbeiten. Das meinte ich mit zertifiziert. Falsch ausgedrückt.

Was hat der unzulässig Radarwarner mit der Zulassung eines Kfz zu tun? Seit wann trägt er ein E-Zeichen? Der Vergleich passt doch wohl gar nicht.

Toll, ich habe an meinem Auto ganz viele Teile mit E-Zeichen. Die sind sogar vom Hersteller. Und der haftet also nicht dafür? Dann also mein ganzes Auto möglicher Weise eine Fälschung? Da werde ich für jedes Teil mal meine Werkstatt, die mit dem TÜV zusammenarbeitet, dransetzen und die Zulässigkeit und Fälschungsfreiheit jeden Teils extra bestätigen lassen. Ich bin ja haftbar.

Was ist mit einem zuglassenen Bauteil mit Prüfzeichen z. B. E7, E11? Sind in der ganzen EU zugelassen und da arbeitet niemand mit dem TÜV zusammen, da es den da gar nicht gibt!

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