1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. E-Klasse
  6. W211
  7. E 320 CDI Motorschaden

E 320 CDI Motorschaden

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 15. November 2008 um 13:31

Hallo an alle hier im Forum

Wie einige hier im Forum , habe auch ich an meiner E-Klasse 320 CDI , Bj.04 112TsdKm , einen Motorschaden ( Loch im Kolben ) erlitten.

Will aber eher die rechliche Seite ansprechen.

Ich habe den Wagen mit 97TsdKm vor 6 Monaten und zei wochen gekauft , und nun einen Motoschaden.

Die freundliche MB - Vertretung verweigert jegliche übernahme der Kosten.Kulanz-Antrag auch ohne Erfolg.!

Die Kosten belaufen sich auf ca.12000€ , für einen neuen Motor , die " Car-Garantie " übernimmt 40% der Kosten an den Teilen , Arbeitszeit zu 100% , somit mein Anteil ca.6000€.

Nach Rücksprache mit 2 Anwälten , und jetzt kommen wir zum knackpunkt:

Die " Sachmängelhaftung " , auch bei gebrauchten vom Händler , 24 Monate.

in den ersten 6 Monaten hat der Händler die Beweispflicht , in den darauffolgenden Monaten der Käufer .

Das bedeutet nun , ich muss beweisen , das der Schaden schon in den ersten 6 Monaten entstanden ist.

DEr Anwalt wie auch ich sind der meinung das ein " Loch im Kolben " nicht in so kurzer Zeit entstehen kann , wie auch hier im Forum schon beschrieben wurde.

Nun wird wohl ein gutachter eingeschaltet , ich werde weiter berichten

wenn es Leidensgenossen gibt bitte melden , zwecks evt Erfahrungsaustausch.

Ciao

Parri996

Beste Antwort im Thema

Sorry !!

Zu schnell gelesen !!

So wie ich die Sache aussieht verdienen hier erstmal der Gutachter und der Anwalt. Die 6 Monate sind eben die Grenze der Beweislastumkehr. Und ganz wichtig: Du musst wie ich das mit der Sachmängelhaftung verstanden habe beweisen, dass der Schaden schon zum Zeitpunkt des Kaufes bestand !!! Und nicht wie Du schreibst, in den ersten 6 Monaten nach Kauf entstanden ist !!! Und hier sehe ich das Problem. Hier nochmal genau nachfragen oder googeln. Wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast, die hier vor Beschreiten des juristischen Weges die Zusage der Prozesskostenübernahme gibt, könnte es sein, dass Du noch ordentlich Geld nachwirfst. Und dann dennoch auf den Reparaturkosten sitzen bleibst.

Hier gilt genau abzuwägen. So ein Verfahren kann sich sehr lange ziehen. Und wie schon gesagt, die sicheren Gewinner sind die Gutachter und Anwälte.

sid2006

37 weitere Antworten
Ähnliche Themen
37 Antworten

Zitat:

DEr Anwalt wie auch ich sind der meinung das ein " Loch im Kolben " nicht in so kurzer Zeit entstehen kann , wie auch hier im Forum schon beschrieben wurde.

Was für einen Zeitraum umschreibt "in so kurzer Zeit" ?

Wann hast Du den Wagen erworben ?

sid2006

am 15. November 2008 um 14:10

Zitat:

Original geschrieben von sid2006

Zitat:

DEr Anwalt wie auch ich sind der meinung das ein " Loch im Kolben " nicht in so kurzer Zeit entstehen kann , wie auch hier im Forum schon beschrieben wurde.

Was für einen Zeitraum umschreibt "in so kurzer Zeit" ?

Wann hast Du den Wagen erworben ?

sid2006

Steht doch da:confused:

Zitat:

Ich habe den Wagen mit 97TsdKm vor 6 Monaten und zei wochen gekauft , und nun einen Motoschaden.

Gruss TAlFUN

Sorry !!

Zu schnell gelesen !!

So wie ich die Sache aussieht verdienen hier erstmal der Gutachter und der Anwalt. Die 6 Monate sind eben die Grenze der Beweislastumkehr. Und ganz wichtig: Du musst wie ich das mit der Sachmängelhaftung verstanden habe beweisen, dass der Schaden schon zum Zeitpunkt des Kaufes bestand !!! Und nicht wie Du schreibst, in den ersten 6 Monaten nach Kauf entstanden ist !!! Und hier sehe ich das Problem. Hier nochmal genau nachfragen oder googeln. Wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast, die hier vor Beschreiten des juristischen Weges die Zusage der Prozesskostenübernahme gibt, könnte es sein, dass Du noch ordentlich Geld nachwirfst. Und dann dennoch auf den Reparaturkosten sitzen bleibst.

Hier gilt genau abzuwägen. So ein Verfahren kann sich sehr lange ziehen. Und wie schon gesagt, die sicheren Gewinner sind die Gutachter und Anwälte.

sid2006

Themenstarteram 16. November 2008 um 15:00

@sid2006

ich habe mit meiner Rechtschutzver. gesprochen , die haben mich Beraten und mich dazu ermutigt diesen schritt zu gehen , sonst hätte ich es auch nicht gewagt , allein schon aus Kostengründen.

Hast du , oder auch andere im Forum , erfahrung mit Gutachter , wie geht so was weiter.

Danke schon mal für tips

parri996

Glücklicherweise habe ich selbst noch keine Erfahrung mit Gericht und Gutachter gemacht. Ist aber im Bekanntenkreis schon vorgekommen. Was Du mit Deinem unbedingt Anwalt klären musst ist, ab wann Du den Wagen reparieren lassen darfst. Meines Wissens muss der Gutachter auch vom Gericht bauftragt werden. Den kannst Du nicht aussuchen. Und wenn Dein Anwalt hier mit seiner Aussage "schwimmt", ist das der falsche Anwalt. Mir ist ein Gerichtsverfahren im Kopf, da darf der Beginn der Reparatur erst nach Abschluss des Beweissicherungsverfahrens beginnen. Und das kann sich über Jahre ziehen.

sid2006

Themenstarteram 16. November 2008 um 19:22

@sid 2006

Hallo sid2006

ein Anwalt vom ADAC sagte , das ich bevor es repariert wird , ein Gutachten erstellen lassen muss.Ich werde das versuchen nächste woche zu klären.

Ich werde zwar ein paar wochen ohne PKW auskommen aber irgendwann brauch ich es schon.

parri996

Ist schon sehr ärgerlich, nach so kurzer Zeit so einen kapitalen Schaden am Fahrzeug zu haben. Mein Beileid!

Ich hoffe, dass die Sache eindeutig ist, und Du nicht auf den Kosten sitzen bleibst. Mich würde es sehr interessieren, wie die Sache weitergeht. Es wäre schön, wenn Du den thread ab und an mit neuen Informationen aktualisierst. Aber sag mal, um welche Niederlassung handelt es sich denn bei Dir die so rumzickt?

Themenstarteram 16. November 2008 um 19:39

Hallo Sachsenmeister ,

Werde das Forum auf dem laufenden Halten , klar

Um was für eine Niederlassung es sich handelt werde ich z.Zt nicht bekanntgeben , ich habe von einem Fall gelesen bei dem es vor Gericht negativ verwendet wurde .

parri996

Hallo parri996,

was du meiner Meinung nach als "reale" Alternative sehen solltest ist folgendes:

* Gebrauchten Motor im MB Ersatzteilecenter kaufen

* Austauschen lassen (z.B. bei einem Motoreninstandsetzungfirma)

* Entstandene Kosten gegen Gebrauchtwagengarantie verrechnen - so weit wie möglich -

so kommst du auf kosten von vielleicht ca 1500-2000 Euro. Denn ich musste leider

einige male Feststellen - Recht haben und Recht bekommen vor Gericht sind zwei

absolut verschiedene Themen - selbst wenn der Anwalt sagt du Gewinnst 100%.

Gruß

Black

Themenstarteram 16. November 2008 um 20:47

@Black

ein " gebrauchter Motor kostet dort auch ca.7000€ , allerdings auch mit Garantie .

da ist er immer noch nicht eingebaut , aber ich werde auch in diese richtung Nachfragen.

Danke für den Hinweis

parri996

Mercedes kennt genau die Problematik!

Ein Loch im Kolben ist kein Zufall!

Hier steht wie man so einen Schaden vermeidet:

http://www.motor-talk.de/forum/motorschaden-s-320-cdi-t1321423.html

Doofe Frage, aber hat der Wagen, wenn bei Mercedes gekauft, keine Garantie neben der Gewährleistung? Bei dem Alter wohl nicht die Europagarantie aber die normale Benz-Gebrauchtwagengarantie... hatte noch keinen bei einer NDL gesehen, nicht wenigstens die hatte.

Ansonsten, viel Glück!

Themenstarteram 17. November 2008 um 7:04

@moonglow

klar, Car-Garantie hab ich auch , aber bei über 100000Km ünernehmen die zu 100% zwar die Arbeitszeit , aber nur 40% der Teile , das wiederum sind für mich immer noch ca.6000€ in diesem Fall ( neuer Motor )

 

parri996

Zitat:

Original geschrieben von parri996

klar, Car-Garantie hab ich auch , aber bei über 100000Km ünernehmen die zu 100% zwar die Arbeitszeit , aber nur 40% der Teile , das wiederum sind für mich immer noch ca.6000€ in diesem Fall ( neuer Motor )

Das ist nicht ganz richtig - die Übernahme der Materialkosten ist bei >100.000km gestaffelt. 60% Eigenanteil ist erst ab 140.000km Gesamtfahrleistung zu zahlen, ab 120.000km 40%, ab 100.000km 20%.

Wenn Du wirklich >40.000km gefahren bist in der Zeit, dann ist es schwer nachzuweisen daß der Fehler schon bei Übergabe bestanden hat (Thema Gewährleistung / Beweislastumkehr).

Deine Antwort
Ähnliche Themen