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E 500 Kombi

Mercedes
Themenstarteram 24. Dezember 2014 um 15:19

Hallo zusammen, habe bis jetzt noch den einen 320 CDI W211 Kombi Bj.12/04 184000Tkm würde ihn aber gerne gegen den E 500 wechseln. Bin schon länger am lesen und denke der ist ganz OK inder Ausstattung. Fahre selber nur ca. 6Tkm im Jahr. Was meint ihr was bekomme ich noch für meinen "alten" bei denen in Stuttgart.

danke und schöne Weihnachten euch allen

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@rauschkugel10 schrieb am 24. Dezember 2014 um 17:18:11 Uhr:

In Zahlung geben beim Händler ist immer so ne Sache, vor allem, wenn MWst nicht ausweisbar ist. Hab auch gerade angefragt, was ich für meinen bekommen würde. Der Händler bot mir 21000 Euro, bei Mobile werden vergleichbare Fahrzeug ab 27000 Euro aufwärts gehandelt. Ich würde auf alle Fälle versuchen, ob ich den privat für gutes Geld losbekomme. Der Händler kann dir nie soviel bieten, da er beim Wiederverkauf die MWSt. aufschlagen muss, er auch was verdienen will, Garantie geben muss usw.

Das mit der MwSt stimmt so nicht ganz, google mal "Differenzbesteuerung". Der Händler kauft z.B. ein Auto für 20.000 EUR an und verkauft für 25.000EUR weiter. Diese Differenz (5000 EUR) ist dann die Bemessungsgrundlage für die abzuführende Umsatzsteuer, in dem Fall also 950 EUR und nicht wie ansonsten 3.991,60.

Allerdings kann der Händler ein relativ junges Fahrzeug ohne "Mwst ausweisbar" schlechter verkaufen, da es dann meistens vom Preis her für Selbständige Käufer uninteressant wird.

MFG Sven

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Mir hat man vor einigen Jahren für einen knapp 10 Jahre alten E 430 T mit 143.000 Km und einem lückenlos geführtem Scheckheft von Mercedes 2000 € geboten, nach gewaltigem Protest meinerseits bot man mir 4000. Verkauft habe ich ihn dann privat für 8000.

Ich denke, das wird bei dir so ähnlich sein.

Gruß zur Zeit aus dem schönen Österreich

Die Preise die einem geboten werden tun meistens echt sehr weh.. Besser privat verkaufen und dann auf Fahrzeugsuche gehen :)

LG

In Zahlung geben beim Händler ist immer so ne Sache, vor allem, wenn MWst nicht ausweisbar ist. Hab auch gerade angefragt, was ich für meinen bekommen würde. Der Händler bot mir 21000 Euro, bei Mobile werden vergleichbare Fahrzeug ab 27000 Euro aufwärts gehandelt. Ich würde auf alle Fälle versuchen, ob ich den privat für gutes Geld losbekomme. Der Händler kann dir nie soviel bieten, da er beim Wiederverkauf die MWSt. aufschlagen muss, er auch was verdienen will, Garantie geben muss usw.

Die Ausstattung finde ich ok, wobei ich bei einem rein als kurzstrecken/familieneinkaufswagen genutzten Fahrzeug die Motoriesierung nicht für sinnvoll erachte.

In Zahlung geben lohnt sich meistens nicht; die Händler wollen ja auch selbst davon profitieren. ;)

Gerade bei der Ausstattung finde ich, dass da einiges 500er-typisches fehlt. Mir würde z.B. eine anständige Sitzanlage (Multis mit Memory) fehlen. Auch Keyless ist einfach nur angenehm.

Zitat:

@rauschkugel10 schrieb am 24. Dezember 2014 um 17:18:11 Uhr:

In Zahlung geben beim Händler ist immer so ne Sache, vor allem, wenn MWst nicht ausweisbar ist. Hab auch gerade angefragt, was ich für meinen bekommen würde. Der Händler bot mir 21000 Euro, bei Mobile werden vergleichbare Fahrzeug ab 27000 Euro aufwärts gehandelt. Ich würde auf alle Fälle versuchen, ob ich den privat für gutes Geld losbekomme. Der Händler kann dir nie soviel bieten, da er beim Wiederverkauf die MWSt. aufschlagen muss, er auch was verdienen will, Garantie geben muss usw.

Das mit der MwSt stimmt so nicht ganz, google mal "Differenzbesteuerung". Der Händler kauft z.B. ein Auto für 20.000 EUR an und verkauft für 25.000EUR weiter. Diese Differenz (5000 EUR) ist dann die Bemessungsgrundlage für die abzuführende Umsatzsteuer, in dem Fall also 950 EUR und nicht wie ansonsten 3.991,60.

Allerdings kann der Händler ein relativ junges Fahrzeug ohne "Mwst ausweisbar" schlechter verkaufen, da es dann meistens vom Preis her für Selbständige Käufer uninteressant wird.

MFG Sven

Plus: 19"-AMG-Räder, Panodach,

Minus: unbeledertes Armaturenbrett, Sportsitze.

Die 19" reißen verdammt viel raus, allerdings wäre mir schwarz/schwarz zu langweilig.

Finde das Angebot nicht schlecht für nen E500.

am 26. Dezember 2014 um 2:50

Zitat:

@Daimler201 schrieb am 25. Dezember 2014 um 07:56:07 Uhr:

Das mit der MwSt stimmt so nicht ganz, google mal "Differenzbesteuerung". Der Händler kauft z.B. ein Auto für 20.000 EUR an und verkauft für 25.000EUR weiter. Diese Differenz (5000 EUR) ist dann die Bemessungsgrundlage für die abzuführende Umsatzsteuer, in dem Fall also 950 EUR und nicht wie ansonsten 3.991,60.

Warum dem Finanzamt 150,- € zu viel in den Rachen werfen?

Ich mach dir einen besseren Vorschlag, wir machen halbe, halbe. :D

Bemessungsgrundlage für Differenzbesteuerung:

Verkaufspreis - Einkaufspreis = 25.000 € - 20.000 € = 5.000 €

Aus dem Betrag von 5.000 € Euro ist die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % herauszurechnen.

Um den darin enthaltenen Umsatzsteuerbetrag herauszurechnen, ist 5.000 durch 119% zu teilen (5000 : 119% = 4.201,68)

Somit ergibt sich als Bemessungsgrundlage für die Differenzbesteuerung ein Betrag von 4.201,68 €.

19% auf diesen Betrag (4.201,68 x 19%) ergibt einen Steuerbetrag von = 798,32 €.

Die Differenzbesteuerung hat den Vorteil, dass Doppelbesteuerungen und damit Preisverteuerungen bei der Einschaltung gewerblicher Händler im An- und Verkauf aus und an den privaten bzw. öffentlich-rechtlichen Bereich vermieden werden.

Themenstarteram 26. Dezember 2014 um 4:25

Vielen Dank für eure Meinungen, das mit dem Privatverkauf habe ich mir schon gedacht das das besser ist. Die andere Variante wäre halt die bequemere aber halt auch die Verlustreichere. Werde mir das noch mal Überlegen habe ja Zeit meiner läuft siet dem ich ihn habe ohne große Probleme.

Gruß Harald

Privatverkauf ist meistens besser als das Fahrzeug in Zahlung zu geben.

Allerdings, wenn das Fahrzeug als Unternehmer verkauft wird, ist wohl folgendes zu beachten:

 

Mit Urteil vom 13. Juli hat der Bundesgerichtshof nochmals die Rechte der Verbraucher gegenüber Unternehmen beim Fahrzeugkauf gestärkt. Im verhandelten Fall waren die Karlsruher Richter zur Überzeugung gelangt, dass ein Unternehmen generell die für den Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) gültigen Bestimmungen der Sachmangelhaftung einhalten muss. Das heißt insbesondere, dass der für Verkäufe zwischen Privatpersonen zulässige Ausschluss jeglicher Gewährleistung nicht in Frage kommt. Diese Vorgaben muss auch ein Unternehmen einhalten, für das der Verkauf eines Gebrauchtwagens grundsätzlich ein „branchenfremdes“ Nebengeschäft ist (Az: VIII ZR 215/10).

Deshalb kann es von Vorteil sein, das Auto trotz Verlust gegenüber Privatverkauf in Zahlung zu geben.

oder sehe ich das falsch ?

mfg

Uli

Zitat:

@joerg_2 schrieb am 26. Dezember 2014 um 03:50:57 Uhr:

Zitat:

@Daimler201 schrieb am 25. Dezember 2014 um 07:56:07 Uhr:

Das mit der MwSt stimmt so nicht ganz, google mal "Differenzbesteuerung". Der Händler kauft z.B. ein Auto für 20.000 EUR an und verkauft für 25.000EUR weiter. Diese Differenz (5000 EUR) ist dann die Bemessungsgrundlage für die abzuführende Umsatzsteuer, in dem Fall also 950 EUR und nicht wie ansonsten 3.991,60.

Warum dem Finanzamt 150,- € zu viel in den Rachen werfen?

Ich mach dir einen besseren Vorschlag, wir machen halbe, halbe. :D

Bemessungsgrundlage für Differenzbesteuerung:

Verkaufspreis - Einkaufspreis = 25.000 € - 20.000 € = 5.000 €

Aus dem Betrag von 5.000 € Euro ist die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % herauszurechnen.

Um den darin enthaltenen Umsatzsteuerbetrag herauszurechnen, ist 5.000 durch 119% zu teilen (5000 : 119% = 4.201,68)

Somit ergibt sich als Bemessungsgrundlage für die Differenzbesteuerung ein Betrag von 4.201,68 €.

19% auf diesen Betrag (4.201,68 x 19%) ergibt einen Steuerbetrag von = 798,32 €.

Die Differenzbesteuerung hat den Vorteil, dass Doppelbesteuerungen und damit Preisverteuerungen bei der Einschaltung gewerblicher Händler im An- und Verkauf aus und an den privaten bzw. öffentlich-rechtlichen Bereich vermieden werden.

Du hast natürlich Recht, da war ich zu schnell bzw. habe nicht genau genug nachgelesen.

Danke für die Berichtigung.

 

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