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E-Lüfter und H-Kennzeichen und E-Lüfter allgemein

Themenstarteram 11. August 2024 um 7:00

Hi,

ich lese immer mal wieder, dass die Leute einen E-Lüfter verbauen. Irgendwann habe ich auch gelesen, dass die MPG damit um 1-2 besser wird, was mir, wenn ich an meinen festen Lüfter (keine Visko-Kupplung) denke, auch einleuchtet.

Aber was sagt der Originalitätstüv dazu?

Und habt ihr das schon umgebaut und wie ist eure Meinung/Erfahrung dazu?

Grüße

Chris

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5 Antworten

Zitat:

@chrisd75 schrieb am 11. August 2024 um 09:00:21 Uhr:

 

Aber was sagt der Originalitätstüv dazu?

Und habt ihr das schon umgebaut und wie ist eure Meinung/Erfahrung dazu?

Grüße

Chris

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein vorhandenes H-Kennzeichen wegen eines nachgerüsteten E-Lüfters entzogen wird.

Habe auch schon viele mit H-Kennzeichen und E-Lüfter gesehen.

Wie bei vielen Dingen ist das immer eine Einstellungssache des jeweiligen Prüfer.

 

Ich persönlich sehe auch keinen Grund für einen Entzug, zumal es ja grob gesagt eine technische Verbesserung ist die auch zu einem gewissen Teil die Sicherheit erhöht.

 

Ich habe aber auch schon von Fällen gelesen und gehört wo selbst ein nicht zeitgemäßes Radio zum Verlust des H- Kennzeichen geführt haben.

 

Ist z.B. auch immer ein Problem bei nachgerüsteten LPG Anlagen. Die einen bekommen sie mit H-Kennzeichen eingetragen, andere wieder nicht.

Zitat:

@Astra-f-anatic schrieb am 11. August 2024 um 11:02:07 Uhr:

Ich habe aber auch schon von Fällen gelesen und gehört wo selbst ein nicht zeitgemäßes Radio zum Verlust des H- Kennzeichen geführt haben.

Das ist ja auch klar geregelt, wenn nicht zeitgenössisch - kein H.

Ohne wesentliche optische Veränderungen von Armaturenbrett u Innenraum zulässig.

Also entweder auf Retro-Optik, dann auch modern, oder eben so verbauen, das es optisch nicht zu sehen it. (eventuell im Handschuhfach, unter dem Armaturenbrett)

Zitat:

@Astra-f-anatic schrieb am 11. August 2024 um 11:02:07 Uhr:

Ist z.B. auch immer ein Problem bei nachgerüsteten LPG Anlagen. Die einen bekommen sie mit H-Kennzeichen eingetragen, andere wieder nicht.

Auch hier klar geregelt -> StVZO.

Zitat:

"Nachrüstung einer Gasanlage nur zul, wenn innerhalb der ersten

10 Betriebsjahre erfolgt oder zeitgenössisch nachgerüstet."

Davon kann man in vielen Fällen ausgehen, da auch in Amerika Ende der 60iger LPG Gasanlagen vermehrt eingebaut wurden.

Schließlich hat das auch die AKE-Arbeitsanweisung für die Begutachtung von Oldtimern nach §23 StVZO so geschrieben.

--> siehe Anhang

Also, wenn zeitgenössisch nachgerüstet, ist es definitiv möglich.

Zum Thema Elektrolüfter sehe ich folgende positive Punkte:

1. Umbau der Bordspannung ist grundsätzlich auf 12 V möglich, wenn also die Optik zeitgenössisch bleibt (dezent einbauen), warum nicht

2. Die Verkehrssicherheit wird erhöht

3. Bswp. SPAL gibt es seit über 60 Jahren, mit Elektrolüftern haben die schon in den 70igern im Automobil angefangen, man könnte also auch hier von zeitgenössisch ausgehen

Ich würde in dem Fall die obere Luftführung/Hutze Serie lassen, so das man von oben nichts sieht.

Das Erscheinungsbild ist hier also wichtig.

Oldtimer Kühler

Ist zwar ein Fiat bei mir aber ich hab auch nen E-Lüfter nachgerüstet. Interessiert keine Sau bei uns.

GM Service Nagel hat mal ein ausführliches Video zu LPG und Oldtimer mit H-Zulassung gemacht. Sollte eigentlich kein Problem mehr sein. Die Frage ist, fährt man die Umrüstungskosten wieder rein.

Gruß SCOPE

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