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E-Prüfzeichen auf Scheinwerfer

BMW
Themenstarteram 9. März 2013 um 21:42

Abend zusammen, es geht um meine Scheinwerfer die ein E1-Prüfzeichen haben.

Die Werkstatt bei der ich mein Tüv machen will sagt mir ich brauch eine ABE für die Scheinwerfer sonst gehen die nicht durch, haben auch eine scheinwerferweitenregulierung !

Die in der Werkstatt meinen zu mir das das E zeichen nur dafür steht das die für den Straßenverkehr zugelassen sind und deshalb muss ich eine ABE haben.

Das Auto hab ich gekauft ohne das der Typ mir irgendwelche ABE`s mitgegeben hat.

Also was kann ich machen?

Beste Antwort im Thema
am 9. März 2013 um 21:55

E-Prüfzeichen sind eintragungsfrei und du brauchst keine ABE

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14 Antworten
am 9. März 2013 um 21:55

E-Prüfzeichen sind eintragungsfrei und du brauchst keine ABE

Themenstarteram 9. März 2013 um 21:59

Ja das sagen viele jedoch gibt es einige die genau das gedacht haben und beim Tüv die überraschung haten wo der prüfer ohne eine ABE nix durchgelassen hat.

Meint ihr ich kann irgendwo die ABE runterladen?

Ich kenn jetzt leider nicht den Hersteller -.-

am 10. März 2013 um 0:26

Zitat:

Das E-Prüfzeichen (entweder ein kleines "e" für europäische Genehmigung, oder ein großes "E" für eine Genehmigung nach der ECE- (Economic Commission for Europe) sagt aus, dass dieses Teile (bzw. hier ist für jede einzelne Beleuchtungseinrichtung ein Prüfzeichen drauf) den Forderungen aus diesen Vorgaben entspricht, d.h. dass es sich um einen genehmigten Blinker, eine Schluss- und Bremsleucht, ggf. eine Nebelschlussleuchte, einen Rückfahrscheinwerfer und einen Rückstrahler handelt. Soweit man dies auf dem Bild erkennen kann, sind diese Leuchten auch alle verbaut. Jetzt benötigt man als verantwortungsbewusster Halter eines Kfz noch einen Nachweis, dass diese Leuchteneinheit auch zu einem 3er BMW passt. Dies sollte aus einer Bescheinigung über den Verwendungszweck nachvollziehbar sein. Allerdings musst Du dies nach europäischen Recht niemandem nachweisen, weder dem TÜV noch der Polizei. Im Gegenteil: Man muss Dir nachweisen, dass die Leuchten an Deinem Fahrzeug nicht zulässig sind. Nach europäischem Recht ist eine TÜV-Abnahme eines solchen "e/E" - geprüften Bauteils nicht erforderlich, außer es steht explizit in der Anbauanweisung drin (normalerweise nicht der Fall). So lange es sich bei dem Prüfzeichen um keine Fälschung handelt, kannst Du die Dinger kaufen und verwenden.

----

E-Prüfzeichen:

Eintragungsfrei zu jeder E-Nummer gehört eine Auflistung mit freigegebenen Fahrzeugen. Bei Teilen die in kein anderes KFZ passen (z.b. Scheinwerfer, Rücklichter) bekommt man idr. keine Liste mit und benötigt diese auch nicht zum Nachweis. Bei Teilen die an mehrere Autotypen passen, muss ein Nachweis für die freigabe des betreffenden Fahrzeugs vorhanden sein. Eine Mitführung ist keine Pflicht.

Unser Prüfer hat bei E Prüfzeichen noch nie ne ABE verlangt...

Themenstarteram 10. März 2013 um 11:18

Gut Danke ich hoffe sehr das ich mit dem E-Zeichen durchkomme, weil ich weiß nicht wo ich jetzt eine ABE herbekomme !

Hallo,

schau mal hier . Ich hatte an meiner Yamaha auch eine Auspuffanlage mit E-Prüfzeichen - dies genügte auch bei jeder HU. Ich brauchte also keine Extra-ABE.

Gruß Steffen

Themenstarteram 10. März 2013 um 15:29

Ja hi,

wie gesagt meine Werkstatt meint das ich eine ABE trotz des E-Prüfzeichen brauche.

Wie gesagt ich lasse den Wagen vorführen wenn das durchgehen sollte werde ich mich hier melden, ansonsten weis ich echt nicht was ich machen soll denn wenn ich mir die Scheinwerfer bei eBay ansehe die haben fast alle ein E-Prüfzeichen ohne ABE, also wo soll ich eine ABE herbekommen wenn es bei den Verkaufsteilen keine ABE gibt!

Ich hoffe sehr das das E-Prüfzeichen ausreicht! muss halt noch die SWRA anbringen die ich leider noch nicht habe für Xenon ^^

aber 115€ bei BMW das geht ja noch (nur die Teile ohne Einbau)

Was ich leider auch nicht finden kann ist die Heckstoßstange von Maxton (M.A.F.I.A) mit ABE oder Teilegutachten habe dafür nur ein Materialgutachten das hilft mir aber nicht weiter, hat einer von euch Ahnung wo ich die herbekomme, weil Maxton selber hat mir noch nicht zurückgeschrieben!

Und die AC-Schnitzer Frontstoßstange ACS5 brauchen die eine ABE oder sind die Eintragungsfrei?

AC-Schnitzer hab ich auch angeschrieben aber die Antworten leider auch nicht!

würde mich freuen wenn einer mir helfen kann !

Hi Krasnij89

Wenn du z. Z. noch keine SWRA hast, wie sieht es denn mit der ebenfalls erforderlichen "automatischen Leuchtweitenregelung" = ALWR aus?

Siehe:

http://www.stvzo.de/stvzo/b5.htm

(10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,

2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und

3. einem System, das das ständige Eingeschaltet sein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,

ausgerüstet sein.

 

Gruß

wer_pa

Themenstarteram 10. März 2013 um 16:26

Ja die ist bei mir in den Scheinwerfern integriert!

ich mach mir darüber keine gedanken es geht nur um das E-zeichen und die SWRA bau ich nähste woche ein

am 10. März 2013 um 16:36

Zitat:

Original geschrieben von Krasnij89

Ja die ist bei mir in den Scheinwerfern integriert!

ich mach mir darüber keine gedanken es geht nur um das E-zeichen und die SWRA bau ich nähste woche ein

In den Scheinwerfern? Das funktioniert so nicht...

Du brauchst Sensoren an den Achsen ansonsten kannst du dir deine Xenons an die Wand nageln.

Themenstarteram 10. März 2013 um 16:47

hmm ich glaub du meinst diese kleinen 4 eckigen kasten an den achsen oder?

Themenstarteram 10. März 2013 um 17:12

Ich sehe grade bei ebay Origniale scheinwerfer für 84€ soll ich die mir lieber einbaulen lassen das ich 100% durchkomme oder ist das verschwendung?

am 10. März 2013 um 19:19

Gott mach doch kein Affentanz....

 

E Prüfzeichen ist kein Problem

 

Allerdings wenns nun Xenon's sind und du keine SWRA sowie LWR hast ist feierabend

am 11. März 2013 um 0:35

Zitat:

Original geschrieben von yalee

 

Allerdings wenns nun Xenon's sind und du keine SWRA sowie LWR hast ist feierabend

Er hat ja Xenon eingebaut und keine SWRA! Dennoch braucht er für die Scheinwerfer keine ABE oder Bauartgenehmigung, da E1 klassifiziert für entsprechendes Fahrzeug. Jedoch ist eine SWRA für Xenon zwingend vorgeschrieben und daran führt kein Weg vorbei! Allerdings bleibt eine relativ hohe Chance, dass dies der Prüfer "übersieht". :cool: Evtl. findet er ohnehin genügend Mängel:D

Ne, Spaß beiseite! Lass die Dinger drinne und außerdem ist die hin und her-Rüsterei billigster Selbstbetrug. Fährst Du zum Werkstatt-TÜV kann es jedoch noch sein, dass der Werkstattmeister Dich nicht leiden kann und den Prüfer auf den Missstand hinweist. Ich hätte ja die originalen H7 belassen, wenn keine SWRA vorhanden ist, denn das Licht ist am E39 völlig ausreichend. Aber manche müssen unbedingt jeden Dreck und Trend "nachäffen".:p

am 11. März 2013 um 10:47

Zitat:

Original geschrieben von 87 KW

Zitat:

Original geschrieben von yalee

 

Allerdings wenns nun Xenon's sind und du keine SWRA sowie LWR hast ist feierabend

Er hat ja Xenon eingebaut und keine SWRA! Dennoch braucht er für die Scheinwerfer keine ABE oder Bauartgenehmigung, da E1 klassifiziert für entsprechendes Fahrzeug. Jedoch ist eine SWRA für Xenon zwingend vorgeschrieben und daran führt kein Weg vorbei! Allerdings bleibt eine relativ hohe Chance, dass dies der Prüfer "übersieht". :cool: Evtl. findet er ohnehin genügend Mängel:D

Ne, Spaß beiseite! Lass die Dinger drinne und außerdem ist die hin und her-Rüsterei billigster Selbstbetrug. Fährst Du zum Werkstatt-TÜV kann es jedoch noch sein, dass der Werkstattmeister Dich nicht leiden kann und den Prüfer auf den Missstand hinweist. Ich hätte ja die originalen H7 belassen, wenn keine SWRA vorhanden ist, denn das Licht ist am E39 völlig ausreichend. Aber manche müssen unbedingt jeden Dreck und Trend "nachäffen".:p

Xenon ohne LWR nervt einfach nur andere Leute... das hat nichts mit mögen und nicht gemocht werden zu tun. Da würde ich den Prüfer auch hinweisen..

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