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E-Prüfzeichen Blinker mit Standlicht Golf 3

Themenstarteram 30. Januar 2006 um 10:04

Hi Leute,

Habe mir von FK Frontblinker mit Standlichtfunktion (US Beleuchtung) gekauft. Die werden von FK als Eintragungsfrei, da mit E-Prüfzeichen verkauft. Jetzt sind aber bei uns die Polizisten ein bisschen kleinlich was US Beleuchtungen angeht, genauer gesagt bei uns bekommt man nen punkt und Geldstrafe, wenn man sich so ne birne in den Blinker reinbohr. Jetzt wollt ich mal fragen ob jemand weiss woran ich erkenne dass diese Blinker von FK so gefahren werden dürfen und nicht selbergebastelt sind. Weil wenn i de anschau iss des a nix anderes, einfach ne fassung reingesteckt.

Hab letztens bei der Dekra nachgefragt, der hat gesagt das erkennt man an dem E-Prüfzeichen, da müsste fürs Standlicht no irgend ein Zeichen dabei stehen. Hab aber nix gefunden. Von FK bekomm ich leider keine Antwort.

Ich brauch halt irgend nen STVZO Auszug oder irgend ein Dokument was ich dann der Polizei vorlegen kann dass diese Blinker mit Standlicht erlaubt sind.

Ich hoffe einer von euch kann mir helfen.

Danke.

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15 Antworten
am 30. Januar 2006 um 10:29

Guck mal hier unter 1.3.1:

http://www.dekra.de/.../AKE_Licht4303533ce5ecb.pdf

Das sind die zusätzlichen Zeichen die der Mann von der Dekra meint.

Themenstarteram 30. Januar 2006 um 10:54

Ja das sind sie, komischerweise find ich aber auf meinen FK-Blinkern lediglich das zeichen für die Blinker. der ------>.

Dann steht da noch: PY21W 01 1

Aber i find was derartiges da net.

Sprich da müsste es ein ABE für geben?

Hat evtl jemand die gleichen Blinker und ABE dafür? wär für Hilfe echt dankbar.

am 30. Januar 2006 um 11:20

genau da drüber hab ich zuletzt mit nem tüv beamten gesprochen, der sagt, wenn man zusätzliches Standlicht im Blinker hat, so muss das Standlicht in den Hauptsheinwerfern abgeklemmt werden!

Gruß boni2807

Hi,

Muss das echt sein,Blinker mit Standlicht?

Beim G2 und G3 sollte man das Verbieten.

Ich bin von diesen Dingern ganrnicht begeistert,sieht zwar schick aus aber in der Dämmerung kann keiner sehen wohin du blinkst.

Hatte letztens deswegen fast nen Unfall verursacht.

 

MfG Der Christof

Zitat:

Original geschrieben von christof_blkg

Hi,

Muss das echt sein,Blinker mit Standlicht?

Beim G2 und G3 sollte man das Verbieten.

Ich bin von diesen Dingern ganrnicht begeistert,sieht zwar schick aus aber in der Dämmerung kann keiner sehen wohin du blinkst.

Hatte letztens deswegen fast nen Unfall verursacht.

 

MfG Der Christof

da muß ich ehct zustimmen, aber beim 2er is es echt noch viel schlimmer als beim 3er, weil da ja der Blinker so klein is

Das ist schon ein Wunder,das die Blinker vom G2 überhaupt genhemigt worden.Die sieht man so oder so schon schlecht.

MfG Der Christof

Ich hatte mal Klarglasblinker von MTS mit Standlichtern... Da war ne Bescheinigung bei in der dann nämlich auch drin stand das das standlich optional zu betreiben ist und bei Betrieb das serien standlicht zu deaktivieren ist. Und sonst hmm, ich hatte zwei dreimal Rennleitung die mich fragte ob das so legal sei, und die ließen sich auch erst durch die Bescheinigung zufrieden stellen. Theoretisch ist das laut nem bekannten Dekraprüfer auch richtig so, das du ne zusatzescheinigung braucht, da die Teile nicht in der general BE vom Kfz abgenommen sind. Und was das blinken betrifft, ne normale Positionsleuchte, und ne Orange Blinkleuchte, und ich habs selber ein paar mal gesehen, man sieht den Blinker immer noch wesentlich besser als z.B, beim G4 da hat man ja teilweise überhaupt keine Chance den zu sehen, das sollte viel eher verboten werden

Hätte man die G4 Funzeln nicht als normale "Reflektor-Halogen" Lampe gebaut sondern mit DE Linsen Technik wäre das mit dem Blinker im Scheinwerfer kein Thema.Meine Funzeln(siehe sig) kann

man richtig gut sehen wenn sie Blinken usw. nur ich sehe selber sehe nicht viel oder nicht weit mit Abblendlicht,aber das ist halt so bei Zubehör Dingern.

MfG Der Christof

Themenstarteram 30. Januar 2006 um 13:49

Ich will doch nur wissen obs für meine Teile von FK ein ABE gibt oder obs irgendwo beim E-Prüfzeichen hinterlegt ist? PS: Das mit dem versehentlich blinken... Wo iss as problem? Offiziell darf das Standlicht nur weiss sein und der Blinker muss orange sein, also wenn einer weisses standlicht nicht von orangem blinklicht "für Blondienen: An, Aus, An, Aus" unterscheiden kann, der gehört für mich auf der strasse verboten. :-) Wenn natürlich einer orange standlichter im Blinker hat sieht das anders aus, das ist aber dann auch nicht erlaubt.

Zitat:

Original geschrieben von Sixpack83

Das mit dem versehentlich blinken... Wo iss as problem? Offiziell darf das Standlicht nur weiss sein und der Blinker muss orange sein, also wenn einer weisses standlicht nicht von orangem blinklicht "für Blondienen: An, Aus, An, Aus" unterscheiden kann, der gehört für mich auf der strasse verboten. :-) Wenn natürlich einer orange standlichter im Blinker hat sieht das anders aus, das ist aber dann auch nicht erlaubt.

Naja in einer Kammer ne Orange birne und ne weiße, da wird das Standlich automatisch leicht orangefarben...

Hey, habe auch gerade die schwarzen Klarglas Blinker / NSW eingebaut.

Bei mir waren doch tatsächlich ab Werk FK BLAUE Standlichgtbirnen eingebaut. Gott sieht das scheisse aus.

Würde auch gerne ne definitive Aussage zur Zulässigkeit des Umbaus haben.

mfg

am 31. Januar 2006 um 11:20

Zitat:

Original geschrieben von cwnorderstedt

Hey, habe auch gerade die schwarzen Klarglas Blinker / NSW eingebaut.

Bei mir waren doch tatsächlich ab Werk FK BLAUE Standlichgtbirnen eingebaut. Gott sieht das scheisse aus.

Würde auch gerne ne definitive Aussage zur Zulässigkeit des Umbaus haben.

mfg

also das mit den blauen Birnen vergiss man gleich! die ersetzt man gleich gegen weisse! damit halten sie dich erst recht an! aber ich habe nun zum 5. Mal auch von FK die Dinger, und immer mit den blauen Birnen dabei! Versteh auch nicht wie das so gehen soll! und bei mir sagte der Tüv mal, das max. 4 Standlichter pro Seite erlaubt seinen! und der Tüv hat nix zu meinen gesagt! würd´ aber auch gern ne´ Bescheinigung dafür haben das die Dinger mit dem Standlicht erlaubt sind!

am 31. Januar 2006 um 11:22

Zitat:

Original geschrieben von Golf3-Boy-NF

 

also das mit den blauen Birnen vergiss man gleich! die ersetzt man gleich gegen weisse! damit halten sie dich erst recht an! aber ich habe nun zum 5. Mal auch von FK die Dinger, und immer mit den blauen Birnen dabei! Versteh auch nicht wie das so gehen soll! und bei mir sagte der Tüv mal, das max. 4 Standlichter pro Seite erlaubt seinen! und der Tüv hat nix zu meinen gesagt! würd´ aber auch gern ne´ Bescheinigung dafür haben das die Dinger mit dem Standlicht erlaubt sind!

habe nun eben nochma bei FK angerufen und gefragt. Die sagen, dass die blauen Birnen trotzdem weiss leuchten wenn man die drinnen hat !? und es ist soweit genehmigt mit dem E-Prüfzeichen und es gibt kein weiteres Schreiben das ich die Dinger fahren darf...

Themenstarteram 31. Januar 2006 um 15:19

Na super, das heisst wenn mich mal so ein toller Polizist wegen der Teile aufhält, dann kann i mi 5 stunden hinstellen bis der mal rausgebracht hat obs jetzt erlaubt ist oder nicht? iss ja toll, echt. Naja, i denk wenns weiss leuchtet denk i mal sagens eh nix, weil wenn ich mal so rumschaue auf der strasse, alle möglichen dreckskarren wie subaru, mitsubishi und was weiss ich noch alles fehren mit standlicht in den blinkern rum, also solangs net orange sind denk i führen sie sich net auf.

Hoff ich wenigstens. :-)

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