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E-Roller 450 W 20 bzw. 24 km/h HELMPFLICHT?

Themenstarteram 9. Mai 2010 um 14:52

Ich habe einen Elektro Roller 450 W "Monopol" BT100. Egal wo ich lese, steht manchmal "Helmpflicht" und manchmal "keine Helmpflicht" ! Was stimmt jetzt eigentlich? Kann ich ohne Helm fahren, ohne ein Ticket zu kriegen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von 5erFam

..... Kann ich ohne Helm fahren, ohne ein Ticket zu kriegen?

Warum weigerst Du dich so dagegen einen Helm zu tragen ???

Ich kenne jemanden der hat(te) keine Zähne mehr im Mund weil er sich in einer scharfen Kurve "hingelegt" hat und mit der Oberlippe auf die Leitplanke "gefallen" ist !!!

nette Grüsse,

wölfchen

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am 9. Mai 2010 um 16:49

Bis 20km/h besteht, soviel ich weiß, keine Helmpflicht.

Zitat:

Original geschrieben von 5erFam

..... Kann ich ohne Helm fahren, ohne ein Ticket zu kriegen?

Warum weigerst Du dich so dagegen einen Helm zu tragen ???

Ich kenne jemanden der hat(te) keine Zähne mehr im Mund weil er sich in einer scharfen Kurve "hingelegt" hat und mit der Oberlippe auf die Leitplanke "gefallen" ist !!!

nette Grüsse,

wölfchen

am 10. Mai 2010 um 14:37

bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit > 20 km/h = Helmpflicht

am 27. Oktober 2011 um 11:05

Hier ein Paar angaben vom StVZO und helmpflicht in deutschland. wie ist es in Norwegen, Belgien, NL usw....

— „Leichtmofa“ ( auch „E-Bike“ genannt ) mit Fahrrad- und Mofa-Merkmalen

• Höchstgeschwindigkeit 20 km/h ohne Mittreten ( mit sicherer Leistungsabregelung oberhalb 24 km/h )

• Leergewicht ohne Batterien : bis 30 kg

• TÜV- Gutachten und Betriebserlaubnis sind erforderlich

• Fahrerlaubnis Klasse M ( oder höherwertig ) wenn Fahrer/in nach dem 1.4.1965 geboren wurde

• keine Helmpflicht

• Motorleistung bis 500 Watt

• es dürfen benutzt werden : Straßen und für Mopeds erlaubte Radwege

? „Pedelec“ EU-weit ein zulassungsfreies Fahrrad mit Motor-Unterstützung

• es ist keine TÜV- Begutachtung, Prüfbescheinigung oder die Einholung einer Betriebserlaubnis erforderlich

• Höchstgeschwindigkeit 25 km/h nur bei Mittreten ( Tretsensor ist erforderlich )

• bis 6 km/h ist Mittreten nicht erforderlich =Anfahrhilfe

• im reinen Pedalbetrieb ohne Geschwindigkeits-Begrenzung

• keine Helmpflicht

• Versicherungskennzeichen ist nicht erforderlich

• Motorleistung 250 Watt S1 ( = Dauerleistung des Motors; das ist nicht die Spitzenleistung, die ist etwa 10 min doppelt so hoch )

• es dürfen benutzt werden : Straßen und Radwege

? „Kleinkraftrad mit geringer Leistung“

• Höchstgeschwindigkeit unter Motor 25 km/h +10% Toleranz, Motorleistung bis 1 kW, im reinen Pedalbetrieb ohne Geschwindigkeitsbegrenzung

• Ausrüstungsanforderungen wie an ein Fahrrad + Wegfahrsicherung

• TÜV- Gutachten und Betriebserlaubnis sind erforderlich

• Versicherungskennzeichen erforderlich ( „Mofaschild“ )

• Helmpflicht ( Fahrradhelm )

• es dürfen benutzt werden : Straßen und für Mopeds erlaubte Radwege

? „Kleinkraftrad“

• Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, Motorleistung bis 4 kW

• TÜV- Gutachten oder EU-Musterzulassung und Einholung einer Betriebserlaubnis sind erforderlich

• Helmpflicht ( typengeprüft für Motorräder )

• Fahrerlaubnis Klasse M ( oder höherwertig )

• Versicherungskennzeichen erforderlich ( „Mofaschild“ )

am 27. Oktober 2011 um 11:13

man kann es ziemlich einfach beantworten:

wenn das fahrzeug zulassungspflichtig ist, muss helm getragen werden.

wenn 25 km/h oder mehr eingetragen sind muss es ein richtiger helm sein, bei 24 km/h oder weniger ist ein fahrradhelm ausreichend.

ausnahmen gelten für zulassungspflichtige rollstühle.

am 27. Oktober 2011 um 11:30

OK und wie sind die gesetzlichen Paragraphen da zu....wo kann ich das nach schlagen

Zitat:

Original geschrieben von jschie66

man kann es ziemlich einfach beantworten:

wenn das fahrzeug zulassungspflichtig ist, muss helm getragen werden.

Einfach und falsch. Bekanntlich sind nicht einmal Leichtkrafträder (125er) zulassungspflichtig.

Nachschlagen in §21a (2) StVO: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__21a.html

Zitat:

Original geschrieben von tomS

 

Einfach und falsch. Bekanntlich sind nicht einmal Leichtkrafträder (125er) zulassungspflichtig.

Nachschlagen in §21a (2) StVO: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__21a.html

.

 

Ach ??? Und was macht man dann beim 125er anmelden auf der Kfz-Zulassungstelle ??? :eek:

Ich denke doch dass jedes Fzg das ein "Zulassungs-Kennzeichen" hat, auch "zulassungspflichtig" ist, oder ??? :eek:

Du meinst vielleicht Kfz-Steuer-pflichtig !! ??? DAS ist aber was anderes !! :D

 

wölfle :eek:

Zitat:

Original geschrieben von kleiner_boeser_Wolf

Ach ??? Und was macht man dann beim 125er anmelden auf der Kfz-Zulassungstelle ??? :eek:

Aber nicht zulassen! Guck mal hier (2) 1c: http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html

Zitat:

Ich denke doch dass jedes Fzg das ein "Zulassungs-Kennzeichen" hat, auch "zulassungspflichtig" ist, oder ??? :eek:

Das wäre zu einfach. ;)

Zitat:

Du meinst vielleicht Kfz-Steuer-pflichtig !! ??? DAS ist aber was anderes !! :D

Was anderes, hängt aber damit zusammen. Bekanntlich sind zulassungsfreie Kfz steuerfrei, Punkt 1:http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__3.html

Aber das habe ich schon mehrfach hier im Forum erklärt.

Zitat:

Original geschrieben von tomS

Zitat:

Original geschrieben von kleiner_boeser_Wolf

Ach ??? Und was macht man dann beim 125er anmelden auf der Kfz-Zulassungstelle ??? :eek:

Aber nicht zulassen! Guck mal hier (2) 1c: http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html

Zitat:

Original geschrieben von tomS

Zitat:

Ich denke doch dass jedes Fzg das ein "Zulassungs-Kennzeichen" hat, auch "zulassungspflichtig" ist, oder ??? :eek:

Das wäre zu einfach. ;)

Zitat:

Original geschrieben von tomS

Zitat:

Du meinst vielleicht Kfz-Steuer-pflichtig !! ??? DAS ist aber was anderes !! :D

Was anderes, hängt aber damit zusammen. Bekanntlich sind zulassungsfreie Kfz steuerfrei, Punkt 1:http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__3.html

Aber das habe ich schon mehrfach hier im Forum erklärt.

Ja ja, hier im Forum wird so vieles erklärt !!!

Kann das sein dass du einem Druckfehlerteufel aufgesessen bist und die "Zulassungs-Freiheit" sich nur auf Fzge und Anhänger mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht über 25 kmh bezieht ??

Aber sicher kannst du mir plausibel erklären warum ich für meine 125er auf der Kfz-Zulassungstelle einen "Kfz-Zulassungsantrag" ausfüllen musste, Gebühren für Kfz-Zulassung entrichten musste, eine Buchstaben-Zahlen-Kombination für ein Kfz-Zulassungskennzeichen zugeteilt bekam und über den ganzen Vorgang eine Kfz-Zulassungsbescheinigung über meine 125er, "zulassungsfreie" Leichtkrafträder, zum Vorzeigen bei Verkehrskontrollen, als Nachweis dass mein Leichtkraftrad für den öffentlichen Verkehr auch "zugelassen" ist, erhalten habe !! ???

ganz schön happig für so ein, wie du sagst "zulassungsfreies Kfz" !!!! :eek:

...aber du wirst mir das ganz sicher noch einmal plausibel erklären !!! :D

 

wölfle :D

Zitat:

Original geschrieben von kleiner_boeser_Wolf

Kann das sein dass du einem Druckfehlerteufel aufgesessen bist und die "Zulassungs-Freiheit" sich nur auf Fzge und Anhänger mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht über 25 kmh bezieht ??

Nö. Lies doch selber!

Zitat:

Aber sicher kannst du mir plausibel erklären ...

Nö. Schon das Gesetz ist nicht plausibel. ;)

Für den Laien besteht der erste sichtbare Unterschied darin, dass er bei zulassungsfreien Fahrzeugen keine Zulassungsbescheinigung II bekommt.

Das (ggf.) amtliche Kennzeichen usw. erklärt sich durch http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__4.html

Zitat:

Original geschrieben von tomS

Zitat:

Original geschrieben von kleiner_boeser_Wolf

Kann das sein dass du einem Druckfehlerteufel aufgesessen bist und die "Zulassungs-Freiheit" sich nur auf Fzge und Anhänger mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht über 25 kmh bezieht ??

Nö. Lies doch selber!

Zitat:

Original geschrieben von tomS

Zitat:

Aber sicher kannst du mir plausibel erklären ...

Nö. Schon das Gesetz ist nicht plausibel. ;)

Für den Laien besteht der erste sichtbare Unterschied darin, dass er bei zulassungsfreien Fahrzeugen keine Zulassungsbescheinigung II bekommt.

Das (ggf.) amtliche Kennzeichen usw. erklärt sich durch http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__4.html

OK !! Du hast Recht !! ich geb' mich geschlagen !!! :D

Dann hab ich eben meine "zulassungsfreien" 125er nur für die "Zulassungsbescheinigung 1" zugelassen !! (Augenverdrehicon)

ist gar nicht so einfach zu begreifen dass "zulassungsfreie Kfz" nur für "Zulassungsbescheinung 1" (nicht) zugelassen werden müssen !! :confused:

wölfle :confused:

Jetzt lass den "men in black" doch ihre Marktnische/Existenzberechtigung!

Stell Dir vor, die ganzen Juristen würden ihre eigentliche Profession nicht mehr ausüben können - dann bliebe ihnen nur die Politik.

Willst Du das??? ;)

am 22. Juli 2017 um 12:55

Zitat:

@kleiner_boeser_Wolf schrieb am 9. Mai 2010 um 22:46:44 Uhr:

Zitat:

Original geschrieben von 5erFam

..... Kann ich ohne Helm fahren, ohne ein Ticket zu kriegen?

Warum weigerst Du dich so dagegen einen Helm zu tragen ???

Ich kenne jemanden der hat(te) keine Zähne mehr im Mund weil er sich in einer scharfen Kurve "hingelegt" hat und mit der Oberlippe auf die Leitplanke "gefallen" ist !!!

nette Grüsse,

wölfchen

Inwieweit hätte denn der Helm das genau verhindern können?

Der ist ja nicht vor dem Mund!

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