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E vom 1.3Ner zum Oldtimer mit C20ne

Opel Kadett E
Themenstarteram 3. März 2019 um 19:22

Moin moin.

Ein Freund von mir hat sich ein neues Projekt zugelegt. Einen E 1.3Ner Stufenheck mit der guter Substanz.

Die Überlegung ist, den 1.3er Motor raus, und den auf C20ne umzubauen mit allem Drum und Dran. Einzig was umgebaut werden soll ist der Motor, die Bremsanlage natürlich, ein Fahrwerk und dezente Felgen.

Der Umbau soll aber so gestaltet werden, das dieser auch Oldtimer-Fähig ist.

Im Internet stundenlang gesucht, aber keine passenden Antworten gefunden, weil das "Zeitgenössische Tuning" recht "schwammig" ist.......

Daher folgende Fragen:

Ist der Umbau möglich um später als Oldtimer angemeldet werden kann?

Der Motor stammt aus einem Kadett. Gilt daher der Spendermotor nur aus der Modellreihe?

Wenn ein Fahrwerk eingebaut wird, zum Beispiel KAW, dieser eingetragen werden soll, gibt es da was wichtiges wegen zukünftiger Oldtimer was zu beachten?

Wäre echt schön, wenn da einer Licht in die Sache bringen könnte, was zu beachten ist und welchen "Spielraum" man und trotzdem Oldtimer bekommt......

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23 Antworten

Zitat:

@racerwhv schrieb am 3. März 2019 um 20:22:19 Uhr:

Moin moin.

Ein Freund von mir hat sich ein neues Projekt zugelegt. Einen E 1.3Ner Stufenheck mit der guter Substanz.

Die Überlegung ist, den 1.3er Motor raus, und den auf C20ne umzubauen mit allem Drum und Dran. Einzig was umgebaut werden soll ist der Motor, die Bremsanlage natürlich, ein Fahrwerk und dezente Felgen.

Der Umbau soll aber so gestaltet werden, das dieser auch Oldtimer-Fähig ist.

Im Internet stundenlang gesucht, aber keine passenden Antworten gefunden, weil das "Zeitgenössische Tuning" recht "schwammig" ist.......

Daher folgende Fragen:

Ist der Umbau möglich um später als Oldtimer angemeldet werden kann?

Der Motor stammt aus einem Kadett. Gilt daher der Spendermotor nur aus der Modellreihe?

Wenn ein Fahrwerk eingebaut wird, zum Beispiel KAW, dieser eingetragen werden soll, gibt es da was wichtiges wegen zukünftiger Oldtimer was zu beachten?

Wäre echt schön, wenn da einer Licht in die Sache bringen könnte, was zu beachten ist und welchen "Spielraum" man und trotzdem Oldtimer bekommt......

Zeitgemäßes Tuning ist kein Problem bei H-Zulassung. Die H-Zulassung macht beim C20NE aber momentan absolut keinen Sinn, außer in Städten mit Euro 1 und 2 Fahrverboten. Mit Kaltlaufregler kostet der C20NE in der KFZ Steuer ca 44€ weniger als mit H-Zulassung. In der Versichung ist selbst das Cabrio ein Schnäppchen, also auch dort wenig Argumente für eine H-Zulassung..

Der Motor als solches kann auch von Vectra, Calibra, Ascona C oder Astra F stammen. Bin mir nur nicht sicher ob bei Kadett die Variante mit einer Spannrolle für den Zahnriemen passt. Sollte aber umbaufähig sein.

 

Zitat:

@racerwhv schrieb am 3. März 2019 um 20:22:19 Uhr:

Moin moin.

Ein Freund von mir hat sich ein neues Projekt zugelegt. Einen E 1.3Ner Stufenheck mit der guter Substanz.

Die Überlegung ist, den 1.3er Motor raus, und den auf C20ne umzubauen mit allem Drum und Dran. Einzig was umgebaut werden soll ist der Motor, die Bremsanlage natürlich, ein Fahrwerk und dezente Felgen.

Der Umbau soll aber so gestaltet werden, das dieser auch Oldtimer-Fähig ist.

Im Internet stundenlang gesucht, aber keine passenden Antworten gefunden, weil das "Zeitgenössische Tuning" recht "schwammig" ist.......

Daher folgende Fragen:

Ist der Umbau möglich um später als Oldtimer angemeldet werden kann?

Der Motor stammt aus einem Kadett. Gilt daher der Spendermotor nur aus der Modellreihe?

Wenn ein Fahrwerk eingebaut wird, zum Beispiel KAW, dieser eingetragen werden soll, gibt es da was wichtiges wegen zukünftiger Oldtimer was zu beachten?

Wäre echt schön, wenn da einer Licht in die Sache bringen könnte, was zu beachten ist und welchen "Spielraum" man und trotzdem Oldtimer bekommt......

Für diese Umbau Maßnahme suchst du dir Einen Sachverständigen der die Freigabe hat für eine Oldtimer Abnahme. Denn diese kann kein einfacher Tüver machen.

Es ist sehr zeitaufwändig, deshalb auch deswegen suchen und mit dein Vorhaben mit ihm besprechen.

Sei dir aber bewusst das es Regeln dafür gibt. Zb. Dein Fahrwerk, möglich das dies nicht die Freigabe dafür bekommt für Oldtimer Abnahme.

 

Für diese Umbau Maßnahme suchst du dir Einen Sachverständigen der die Freigabe hat für eine Oldtimer Abnahme. Denn diese kann kein einfacher Tüver machen.

Es ist sehr zeitaufwändig, deshalb auch deswegen suchen und mit dein Vorhaben mit ihm besprechen.

Sei dir aber bewusst das es Regeln dafür gibt. Zb. Dein Fahrwerk, möglich das dies nicht die Freigabe dafür bekommt für Oldtimer Abnahme.

Bei einem Umbau mit Teilen die im Umrüstkatalog des jeweiligen enthalten sind, ist absolut unbedenklich. Den hier aufgeführten Motor gab es ab Werk. Und Fahrwerk und Felgen zählen zu zeitgenössischem Tuning.

Wenn ich sehe welche Krüken und Bastelbuden eine H Zulassung bekommen, ist ein Fahrwerk oder Federn, Sportauspuff, Felgen kein Problem.

Selbst für Autos die schon jahrelang mit H Nummer rumfahren gibt es heute noch Alufelgen usw zum Nachkaufen.

Den Motor kannst du einbauen. Steht so im Umrüstkatalog drin. Für Oldtimer sind alle Motoren aus der Modellreihe erlaubt. Der Motorcode muss auf dem Motorblock eingeschlagen sein. Gemischaufbereitung und Zündanlage müssen Original sein. Anderer Ansaugkrümmer muss mit einem Gutachten aus dem Bauzeitraum des Kadett nachgewiesen werden. Eventuell reicht auch ein Gutachten mit Ausstelldatum innerhalb der ersten zehn Jahre nach der Erstzuassung der Karosserie. Andere Motoren, die es in diesem Modell nicht gab, müssen nachweislich innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung eingebaut werden sein. Wenn Nein muss erst der Motor auch 30 Jahre alt sein, bevor das Fahrzeug ein H-Kennzeichen bekommt.

Falls also jemand auf die Idee kommt einen X20XEV aus einem Astra F einzubauen, dann gibt es das H-Kennzeichen erst ab 2025, weil es diesen Motor erst seit 1995 gibt. Wenn das Fahrzeug EZ 1991 hat, und der Motor schon vor 2001 eingebaut wurde, gibt es das H-Kennzeichen regulär ab 2021.

Auch für andere Anbauteile gilt, dass ein Gutachten im Bauzeitraum des Kadett vorhanden sein muss, oder zumindest 10 Jahre nach EZ. Sehe ich heute Abend mal genauer nach.

@ Gorgeous188,

toll erklärt.

Ok, für sämtliche Anbauteile reicht der "zeitgenössische" Zustand. Das heißt, wenn Teile verbaut wurden die es in den ersten zehn Jahren ab EZ schon gab. Als Nachweis dient ein datiertes Gutachten für Ersatzteile, für optische Umbauten geht zum Beispiel auch eine Zeitschrift aus dieser Zeit. Man darf also ein neues Fahrwerk einbauen, wenn das Gutachten zu den Federn spätestens von 2001 ist. Polsterstoffe oder Türverkleidungen aus dem Astra F ist erlaubt, ja sogar das komplette Armaturenbrett ist ein "zeitgenössisch umgebauter Innenraum", weil es ja innerhalb von 10 Jahre nach EZ so erfolgen konnte.

Die Sache mit dem Austauschmotor habe ich spontan leider noch nicht gefunden. In der Richtlinie steht nur drin:

"Nur Originalausführung oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe zulässig."

Damit sind aber sämtliche Motoren die es in diesem Modell gab abgedeckt.

Irgendwo hatte ich doch gelesen, dass andere Motoren nur innerhalb der ersten zehn Jahre verbaut werden durften, oder bei Erteilung des H-Kennzeichens auch schon 30 Jahre alt sein müssen. Wenn ich es finde melde ich mich nochmal.

Für sämtliche Anbauteile an den Motor gelten wieder die zehn Jahre ab EZ:

Motor-Peripherie: Nur Originalbaugruppen (z. B. Gemischaufbereitung) oder zeitgenössische Änderung mit Werksfreigabe und/oder Prüfzeugnis zulässig.

Meinem Prüfer war das Alter des Fahrwerks egal, da es etwas vergleichbares damals schon gegeben hat und es am Erscheinungsbild nichts ändert, ob ich jetzt 40mm Federn vom Hersteller X oder Y drin habe.

Zeitgenössisch heist nicht nur, dass es 10 Jahre nach EZ möglich gewesen sein muss, sodern dass es das auch schon gab. Ansonsten muss der Umbau 30 Jahre alt sein. Gleiches gilt für Motoren.

Mancher Prüfer war schon so pingelig, dass nicht mal eine neue Revision der Federn zugelassen wurde.

Da gab es Version 1 schon zu Neuwagenzeiten. Irgendwann 2010 gab es eine neue Version der gleichen Federn, aber mit einem neuen Gutachten. Wurde dann abgelehnt.

Zitat:

@Ascona133 schrieb am 25. März 2019 um 10:57:26 Uhr:

Zeitgenössisch heist nicht nur, dass es 10 Jahre nach EZ möglich gewesen sein muss, sodern dass es das auch schon gab. Ansonsten muss der Umbau 30 Jahre alt sein. Gleiches gilt für Motoren.

Habe ich ja so formuliert. Eigentlich müsste dafür schon ein Produktionsstempel im Plastik reichen. Da wird dann 92 als Herstellungsdatum ausgewiesen, und ist somit zulässig.

Am Ende muß man sich mit einem bestimmten Prüfing rumärgern. Fragt man genau Den vorher, spart man sich das rumärgern wenn es ansich zu spät ist.

 

Wenn dann würd ich einen C20XE reinbauen.

Zitat:

@mozartschwarz schrieb am 4. April 2019 um 16:36:24 Uhr:

Am Ende muß man sich mit einem bestimmten Prüfing rumärgern. Fragt man genau Den vorher, spart man sich das rumärgern wenn es ansich zu spät ist.

Wenn dann würd ich einen C20XE reinbauen.

Gab es meines Wissens nie im Stufenheck. Somit keine H Zulassung möglich. Außerdem ist es eheblich schwerer einen nicht runtergerockten XE zu finden als einen NE, der eh nahezu unkaputtbar ist

Es ist möglich. Ob es den Motor in dem Modell gab oder nicht, ist nicht ausschlaggebend.

Zitat:

@Ascona133 schrieb am 4. April 2019 um 20:56:01 Uhr:

Es ist möglich. Ob es den Motor in dem Modell gab oder nicht, ist nicht ausschlaggebend.

Laut TÜV Regelung nach 2012 nicht mehr. Es muß ein Modelgebundener Motor sein. Stufenheck und Cabrio gab es nicht mit XE.

Hab zwei Ascona-C mit C20XE. War überhaupt kein Problem.

Zitat:

@Ascona133 schrieb am 4. April 2019 um 21:10:14 Uhr:

Hab zwei Ascona-C mit C20XE. War überhaupt kein Problem.

Dann ist es Ermessensache des TÜV Prüfers. Auf der Homepage des TÜV Süd steht, dass ab 2012 nur noch Motoren der eigenen Modellreihe verbaut werden dürfen. Wenn man es genau nimmt, gab es den XE weder im Stufenheck, noch im Kombi oder Cabrio

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